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RA Stadler findet wie fast immer die richtigen Worte über das neueste Schandurteil:

http://www.internet-law.de/2012/06/landgericht-berlin-filmen-verboten.html

"Was falsche BGH-Entscheidungen anrichten, wenn sie dann auch noch von Instanzgerichten exzessiv ausgelegt werden, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil vom 10.05.2012, Az.: 16 O 199/11), durch die das Filmen in Berliner U-Bahnhöfen untersagt wird, mit der Begründung, dass dadurch das Eigentumsrecht der Berliner Verkehrsbetriebe verletzt würde."

Update: KG hob auf http://archiv.twoday.net/stories/326201826/
 

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