Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 

Medienarchive

http://bibliostoria.wordpress.com/2013/12/02/litalia-al-telefono-telecom-italia-archivio-storico/

http://archiviostorico.telecomitalia.com/


http://www.filmspur.ch/

"Das Projekt FILMSPUR soll Forschenden und Studierenden praktische, quellenkritische, analytische und theoretische Hilfe in der historischen Auseinander-
setzung mit Film- und Tonquellen leisten.


DIESE WEBSITE BIETET DAZU FOLGENDES:

– Eine ARCHIVDATENBANK für einen suchbaren und kritischen Überblick über die Institutionen mit Film-
und Tonbeständen in der Schweiz

– WERKSTATTGESPRÄCHE beinhalten GESPRÄCHE
und REFERATE:

GESPRÄCHE mit Experten zu den Quellentypen Film, Fernsehen und Ton auf quellenkritischer, analytischer und praktischer Ebene.

REFERATE von Forschenden, die sich im Rahmen
ihrer Arbeit vertieft mit Film- oder Tonquellen auseinandergesetzt haben"

Grafisch nicht besonders elegant und benutzungsfreundlich.

Mareike König wies mich auf http://creative.arte.tv/de hin. Auf der vergeblichen Suche nach einer CC-Lizenz stieß ich auf die allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Arte-Player. Muss ich den folgenden Schwachsinn kommentieren? Diese Nutzungsbedingungen gehören depubliziert!

a. Allgemeine Bedingungen:
- Die Nutzung darf ausschließlich auf der persönlichen, privaten Website des Nutzers erfolgen.
- ARTE kann bereitgestellte Inhalte jederzeit nach eigenem Ermessen sperren bzw. von der Webseite herunternehmen.
- Von ARTE bereitgestellte Videos dürfen nicht auf Webseiten mit rechtswidrigen oder gewaltverherrlichenden Inhalten übertragen werden.
- Das Angebot steht Nutzern mit Wohnsitz in Deutschland oder Frankreich zur Verfügung.
- Webseiten, auf denen von ARTE bereitgestellte Inhalte verwendet werden, geben nicht notwendigerweise die Meinung von ARTE wieder.
- Videomaterial darf nur über den bereitgestellten Code verwendet werden; die Umkodierung bzw. Veränderung des Videomaterials ist nicht gestattet.
- Die Nutzung der ARTE-Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr.

b. Der ARTE-Player darf nicht in Webseiten eingebunden werden, die:
- diskriminierende Inhalte verbreiten und/oder zum Hass aufgrund von Rasse, Religion oder Geschlecht, Herkunft, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung etc. aufrufen
- Gewalt, Terrorismus oder andere rechtswidrige Aktivitäten verherrlichen
- nicht frei zugänglich sind
- für Tabakprodukte, Alkohol oder Waffen werben
- sich an Kinder unter 13 Jahren richten bzw. diese zur Zielgruppe haben
- auf andere Weise dem Ruf und dem Image von ARTE Schaden zufügen können.

c. Der Player und die bereitgestellten ARTE-Videos sind ausschließlich zum privaten, nichtkommerziellen Gebrauch bestimmt; die Verwendung zu professionellen oder gewerblichen Zwecken (z. B. Blogs mit professionellem, gewerblichem oder werbendem Charakter) ist nicht zulässig. Der ARTE-Player darf nicht in Blogs oder Webseiten eingebunden werden, auf denen Werbung präsentiert wird. Der Nutzer ist nicht berechtigt, von anderen Internetnutzern eine Bezahlung für die Sichtung der ARTE-Videos zu verlangen oder die ARTE-Videos zu kommerziellen Zwecken zu verwenden.

d. ARTE-Videos dürfen weder verändert, durch Hinzufügen anderer Inhalte verfälscht oder mit anderen Inhalten verknüpft werden. Alle ARTE-Videos müssen mithilfe des ARTE-Players dargestellt werden. Der Nutzer muss sicherstellen, dass alle Verlinkungen des Players mit der ARTE-Website aktiv und zugänglich bleiben.

e. Es ist dem Nutzer untersagt, den Anschein zu erwecken, ARTE teile die auf seiner Website wiedergegebenen Meinungen oder unterstütze auf dieser dargestellte, nicht von ARTE stammende Produkte oder Inhalte jeglicher Art. Ferner ist es dem Nutzer nicht gestattet, sich als Exklusivpartner von ARTE auszugeben oder vorzugeben, er biete einen exklusiven Zugang zu ARTE-Inhalten.

f. Die Verwendung der von ARTE übernommenen Inhalte darf dem Ruf und dem Image von ARTE nicht abträglich sein oder dem Sender sonstigen Schaden zufügen.

g. Durch seine Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen akzeptiert der Nutzer die ausschließliche redaktionelle Hoheit von ARTE über ARTE-eigene Inhalte. ARTE kann die bereitgestellten Videos jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung ändern oder entfernen. Insbesondere erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass ARTE eine Geolokalisierung des Zugangs zu den ARTE-Videos durchführt, um diesen auf Deutschland und Frankreich zu beschränken.

h. Der Player darf nur in der von ARTE bereitgestellten Form verwendet werden. Er darf keinesfalls ersetzt oder modifiziert werden; ebenso ist die Nachkonstruktion des Players (sogenanntes „Reverse Engineering“) verboten.

Gespräch mit Julia Mahncke auf DRadio Wissen:
http://wissen.dradio.de/zeitdokumente-amateurvideos-mit-langzeitcharakter.36.de.html?dram:article_id=239516

Jennifer Willmann: Zur Archivierung von Handy-Videos:
http://www.mediaconservation.abk-stuttgart.de/wp-content/uploads/poster/2011/Willmann_Archivierung-von-Handy-Videos.pdf

(Master-Thesis im Studiengang Konservierung Neuer Medien und Digitaler Information
an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart)

2013 werden von transfer media - aufgrund der großen Nachfrage - die Archivseminare erneut angeboten: ein umfangreiches Seminarangebot für Mitarbeiter von audiovisuellen Archiven, Produktionsfirmen, TV-Sendern und Unternehmen, die sich mit der Digitalisierung und Archivierung von filmischen Inhalten befassen. In Doppelworkshops wird dabei die digitale Herausforderung für Archive von audiovisuellen Inhalten vollständig durchgespielt: technische Grundlagen, die effiziente Nutzung von Metadaten, die richtige Digitalisierungstechnik, Datenspeicherung und -verwaltung und rechtliche Fragen der digitalen Distribution sowie Möglichkeiten der Zugänglichmachung über Internet werden von Fachexperten vermittelt.

Die Seminare werden in Doppelworkshops an zwei Tagen angeboten und kosten pro Workshop 350,00 Euro.

Der erste Termin findet am 18./19.3.2013 jeweils 10-17 Uhr statt.

HIER geht's zu weiteren Informationen & Anmeldung.

transfermedia_RGB_kl

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Nachschlagewerke-im-Altpapier-ZDF-macht-seine-Bibliothek-dicht-_arid,494339.html

Die Jungen Liberalen wehren sich gegen die Entsorgung von Büchern durch das ZDF in Altpapiercontainern und befürchten, dass ein solches Schicksal womöglich auch der ganzen Bibliothek droht, die geschlossen werden soll.

Die Benutzungsbedingungen von Archiv und Bibliothek des ZDF sind in Anbetracht der Gebührenfinanzierung durch die Öffentlichkeit eine bodenlose Unverschämtheit:

Die archivischen, bibliothekarischen und dokumentarischen Einrichtungen des ZDF stehen grundsätzlich nur den Redaktionen und sonstigen Geschäftsbereichen des Hauses zur Verfügung. Unter besonderen Voraussetzungen können die ABD-Fachbereiche auch für wissenschaftliche Forschungen genutzt werden. Der Geschäftsbereich ABD ist als Cost-Center organisiert und stellt die von ihm erbrachten Dienstleistungen in Rechnung, so wie dies auch gegenüber den internen Nutzern, also den Redaktionen und der Produktion, von ABD geschieht. Für wissenschaftliche Nutzungen gilt eine besondere Gebührenordnung. Außerdem ist die Zustimmung zur Benutzung in jedem Fall davon abhängig, dass sich der für die Recherche verbundene Arbeitsaufwand in vertretbaren Grenzen hält, damit die Wahrnehmung der Hauptaufgabe, nämlich Produktion und Programm umfassend zu versorgen, nicht gefährdet wird. Die Benutzungsgenehmigung erteilt der Sprecher des Geschäftsbereiches ABD. Anträge sind unter der o.g. Adresse an ihn zu richten.
http://www.lha-rlp.de/index.php?id=595&tx_lhaarchivportal2010_pi1%5BshowList%5D=1&tx_lhaarchivportal2010_pi1%5BarchiveId%5D=32

Bis heute haben 17904 Besucher meinen Beitrag "Bücher weggeben statt wegwerfen" angeklickt:

http://archiv.twoday.net/stories/3351291/

Zum Vergleich mit Stralsund, der in INETBIB gezogen wurde, siehe meinen Kommentar:

http://article.gmane.org/gmane.culture.libraries.inetbib/23563

http://www.heise.de/tp/artikel/37/37734/1.html

Telepolis macht auf eine Veranstaltung zum Mainzer Historikertag aufmerksam:

In der Podiumsdiskussion "Zeitgeschichte ohne Ressourcen? Probleme der Nutzung audiovisueller Quellen" kam unter anderem zur Sprache, dass die umfassende Aufbewahrung des aus Gebühren der Bürger bezahlten Materials keineswegs gesichert ist. Tatsächlich prahlten Medienarchivare des ZDF noch in den Nuller Jahren auf Fortbildungsveranstaltungen damit, wie viel ihre Anstalt wegwerfen würde. Und zu dem Material, das sie aufheben, geben die Sender Historikern nur sehr bedingt Zugang. Das hängt auch damit zusammen, dass nur ein winziger Bruchteil des Rundfunkgebührenaufkommens in Höhe von jährlich siebeneinhalb Milliarden Euro in ihre Archive fließt und sich ein großer Teil des dortigen Personals eher als Abwimmler von Bittstellern, denn als Dienstleister versteht. Ob etwas eingesehen werden kann oder nicht, hängt deshalb oft von persönlichen Beziehungen ab.
Solch ein Gebaren ist auch deshalb möglich, weil es der Staat den Sendern bislang erlaubt, den Zugang zu den Archiven nach Gutsherrenart zu gewähren oder zu versagen.

http://archives.swissinfo.ch/article.php?&lg=de

"Seit neuestem sind über 16'000 Manuskripte von Sendungen des Schweizer Kurzwellendienstes (KWD) online zugänglich, die zwischen 1939 und 1945 ausgestrahlt worden waren. Während des II. Weltkriegs war das Kurzwellenradio für die Schweiz ein ideales Mittel, um mit den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zu kommunizieren und ihre Position dem Rest der Welt mitzuteilen."
http://www.e-lib.ch/Aktuell/Archiv-des-ehemaligen-Schweizer-Kurzwellendiensts-online

eine Antwort von Siegmund Ehrmann (SPD, MdB) auf abgeordnetewatch.de:

"8.7.2012:
Sehr geehrter Herr Ehrmann,

im vergangenen Jahr hatten Sie mir ausführlich zur drohenden Schließung des Deutschen Rundfunkarchivs geantwortet. Nun hat die ARD Ende Juni 2012 die Fusion der Standorte Potsdam und Berlin beschlossen. In Ihrer o.g. Antwort hatte Sie eine Abstimmung mit den Ländern zur Zukunft des Deutschen Rundfunkarchivs in die Diskussion eingebracht. Ist dies im Rahmen des Fusionsbeschluss der ARD geschehen.

Vielen Dank vorab!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

6.8.2012:
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur möglichen Fusion der Standorte des Deutschen Rundfunkarchivs, die ich wie folgt beantworten möchte:

Beim Deutschen Rundfunkarchiv (DRA) handelt es sich um eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Stifter sind die in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands. Das DRA wurde 1952 als "Lautarchiv des Deutschen Rundfunks" mit Sitz beim Hessischen Rundfunk in Frankfurt am Main gegründet. Mit der Übernahme des Programmvermögens von Hörfunk und Fernsehen der ehemaligen DDR erhielt das DRA einen zweiten Standort, seit Dezember 2000 angesiedelt auf dem Gelände des RBB, in Potsdam-Babelsberg.

In der ARD gibt es seit Anfang 2011 eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Frage der Zukunft des Deutschen Rundfunkarchivs beschäftigt und sich auch mit den Standortfragen und der Rechtsform auseinandersetzt. Eine Entscheidung seitens der ARD über eine Zusammenlegung der beiden Standorte des Rundfunkarchivs ist nach meinem Kenntnisstand noch nicht gefallen, sondern derzeit zurückgestellt, bis die Bestände des DRA im Wesentlichen digitalisiert sind. Allerdings betont die ARD, dass eine Zusammenlegung langfristig für unumgänglich angesehen wird. Daher sollen bereits in den kommenden Jahren standortübergreifende Strukturen entstehen.

Ob es hierzu eine Abstimmung mit den Ländern, in denen sich die Standorte des Deutschen Rundfunkarchives befinden, gegeben hat, ist mir nicht bekannt. Zunächst handelt es sich jedoch um einen Beschluss der Landesrundfunkanstalten in ihrer Rolle als Stifter, der eine Abstimmung mit den Ländern auch nicht erforderlich macht. Ich persönlich würde es dennoch begrüßen, wenn es auch eine Abstimmung zwischen den Ländern und den Landesrundfunkanstalten über die endgültige Entscheidung des Standortes des Deutschen Rundfunkarchivs gäbe.

Mit freundlichen Grüßen

Siegmund Ehrmann, MdB "


Dies darf man wohl als Einladung verstehen, in Brandenburg und Hessen aktiv zu werden und die dortigen Landtagsabgeordneten einmal zu befragen.

Zur Diskussion um das Rundfunkarchiv s.:
http://archiv.twoday.net/stories/109325808/
http://archiv.twoday.net/stories/29763338/
http://archiv.twoday.net/stories/25480955/
http://archiv.twoday.net/stories/19472003/

http://www.leitmedium.de/2012/07/29/ich-wuensche-mir-eine-deutsche-nationalmediathek-oder-das-kurze-gedaechtnis-von-rtl/

Aus welchen Gründen bei Privatsendern kein Pflichtexemplarrecht besteht, kann ich nicht nachvollziehen. Jeder Rundfunkveranstalter sollte verpflichtet sein, seine Sendungen einem zentralen Medienarchiv abzuliefern.

 

twoday.net AGB

xml version of this page

xml version of this topic

powered by Antville powered by Helma