http://www.wiesbadener-tagblatt.de/region/objekt_r.php3?artikel_id=1565192
In Eltville kümmern sich acht ehrenamtliche Stadtarchivare ums Archiv.
Klar, das kommt billiger. Wissen eigentlich diese verantwortungslosen Kommunen, die ihre Archive in die Hände von Laien geben, wozu andere eine hochkomplexe Ausbildung brauchen? Laien können unglaubliche Verwüstungen in gewachsenen Beständen anrichten.
In Eltville kümmern sich acht ehrenamtliche Stadtarchivare ums Archiv.
Klar, das kommt billiger. Wissen eigentlich diese verantwortungslosen Kommunen, die ihre Archive in die Hände von Laien geben, wozu andere eine hochkomplexe Ausbildung brauchen? Laien können unglaubliche Verwüstungen in gewachsenen Beständen anrichten.
KlausGraf - am Dienstag, 10. August 2004, 14:12 - Rubrik: Kommunalarchive
http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/digi/rechtsquellen.html
Titelliste
Beier, Adrian : Boethus peregre redux conspectibus et indice conspicuus. Jenae 1690
Carpzov, Benedict : Practica nova imperialis Saxonica rerum criminalium, Pars 1. Wittebergae 1670
Carpzov, Benedict : Practica nova imperialis Saxonica rerum criminalium, Pars 2. Wittebergae 1684
Carpzov, Benedict : Practica nova imperialis Saxonica rerum criminalium, Pars 3. Wittebergae 1670
Goldast, Melchior (Hrsg.): Collectio Consvetudinum Et Legum Imperialium. Francofordiae Ad Moenvm 1613
Goldast, Melchior (Hrsg.): Reichssatzung Deß Heiligen Römischen Reichs, Band 1. Hanaw 1609
Goldast, Melchior (Hrsg.): Reichssatzung Deß Heiligen Römischen Reichs, Band 2. Franckfurt am Mayn 1613
Goldast, Melchior (Hrsg.): Reichshandlung und andere deß Heiligen Römischen Reichs Acta, ... Hanaw 1609
Des Hertzogthumbs Württemberg ernewert Gemein Landtrecht. Stutgartten 1626
Ein Kurtz Formular vnnd Cantzley Büchlin / Breunle, Moritz [Hrsg.]. - Augspurg : Steyner, 1533
Meurer, Noe: Liberey Keyserlicher, Auch Teutscher Nation Landt und Statt Recht. Franckfurt am Mayn 1597
Mitzel,Johannes und Neuberger, Martin: Juris Provincialis Ducatus Prussiae Oeconomia, Generalis & Specialis. Regiomonti 1673
Spangenberg, Cyriacus: Adels-Spiegel. Schmalkalden 1591
Spangenberg, Cyriacus: Ander Teil des Adelspiegels. Schmalkalden 1594
Wilhelm <Jülich-Kleve-Berg, Herzog, V.>: Rechtsordnung vnd Reformation. - Dusseldorff : Buyss, 1582
Zwengel, Johann Peter: New Groß Formular und vollkommlich Cantzlei Buch. Franckfurt am Meyn 1568
Weitere juristische Literatur im WWW:
http://www.jurawiki.de/DigitalisierungsProjekte
Titelliste
Beier, Adrian : Boethus peregre redux conspectibus et indice conspicuus. Jenae 1690
Carpzov, Benedict : Practica nova imperialis Saxonica rerum criminalium, Pars 1. Wittebergae 1670
Carpzov, Benedict : Practica nova imperialis Saxonica rerum criminalium, Pars 2. Wittebergae 1684
Carpzov, Benedict : Practica nova imperialis Saxonica rerum criminalium, Pars 3. Wittebergae 1670
Goldast, Melchior (Hrsg.): Collectio Consvetudinum Et Legum Imperialium. Francofordiae Ad Moenvm 1613
Goldast, Melchior (Hrsg.): Reichssatzung Deß Heiligen Römischen Reichs, Band 1. Hanaw 1609
Goldast, Melchior (Hrsg.): Reichssatzung Deß Heiligen Römischen Reichs, Band 2. Franckfurt am Mayn 1613
Goldast, Melchior (Hrsg.): Reichshandlung und andere deß Heiligen Römischen Reichs Acta, ... Hanaw 1609
Des Hertzogthumbs Württemberg ernewert Gemein Landtrecht. Stutgartten 1626
Ein Kurtz Formular vnnd Cantzley Büchlin / Breunle, Moritz [Hrsg.]. - Augspurg : Steyner, 1533
Meurer, Noe: Liberey Keyserlicher, Auch Teutscher Nation Landt und Statt Recht. Franckfurt am Mayn 1597
Mitzel,Johannes und Neuberger, Martin: Juris Provincialis Ducatus Prussiae Oeconomia, Generalis & Specialis. Regiomonti 1673
Spangenberg, Cyriacus: Adels-Spiegel. Schmalkalden 1591
Spangenberg, Cyriacus: Ander Teil des Adelspiegels. Schmalkalden 1594
Wilhelm <Jülich-Kleve-Berg, Herzog, V.>: Rechtsordnung vnd Reformation. - Dusseldorff : Buyss, 1582
Zwengel, Johann Peter: New Groß Formular und vollkommlich Cantzlei Buch. Franckfurt am Meyn 1568
Weitere juristische Literatur im WWW:
http://www.jurawiki.de/DigitalisierungsProjekte
KlausGraf - am Dienstag, 10. August 2004, 01:08 - Rubrik: Hilfswissenschaften
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.sap.info/de/news.php4?OID=Article-3089140c577c931a92
Neil Beagrie (British Library) sprach mit SAP-Info. Abschliessend hob er fünf Punkte hervor:
* Das Wesentliche muss geklärt sein: Maßnahmen für die Systemsicherheit, Backup und Wiedergewinnung der Daten im Katastrophenfall und eine Dokumentation, die es erlaubt zu prüfen, ob alle Daten wieder hergestellt sind
* Es gilt, offene Standards und archiv-freundliche Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums zu implementieren. Nur so lassen sich langfristig Interoperabilität, Migration und Archivierung von Daten zwischen den Systemen gewährleisten.
* Unternehmen sollten über ein Information Lifecycle Management verfügen, damit klar ist, wie die Daten erzeugt, verwaltet und verwendet werden sollen. Die Prozesse müssen automatisiert, der Support gewährleistet sein. Der Return-on-Investment in Bezug auf Dokumente wird durch ein optimiertes Speicher- und Informationsmanagement erzielt
* Wichtig sind zuverlässige Repositorien und eine langfristige nationale Infrastruktur für digitale Informationen. Ohne diese Vorkehrungen können die großen Investitionen und die potenziellen Vorteile der Digitalisierung unserer Wissensdatenbank untergraben werden.
* Die Anbieter für Informations- und Kommunikationstechnologien müssen in Hinblick auf die Erhaltung digitaler Daten auf lange Sicht zusammen arbeiten. Das wird nötig sein, um Systeme und Werkzeuge herzustellen, die skalierbar und nachhaltig sind und die Anforderungen Einzelner sowie Unternehmen erfüllen, deren Datenbanken in den kommenden Jahren immer umfangreicher, vielfältiger und digital sein werden.
Neil Beagrie (British Library) sprach mit SAP-Info. Abschliessend hob er fünf Punkte hervor:
* Das Wesentliche muss geklärt sein: Maßnahmen für die Systemsicherheit, Backup und Wiedergewinnung der Daten im Katastrophenfall und eine Dokumentation, die es erlaubt zu prüfen, ob alle Daten wieder hergestellt sind
* Es gilt, offene Standards und archiv-freundliche Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums zu implementieren. Nur so lassen sich langfristig Interoperabilität, Migration und Archivierung von Daten zwischen den Systemen gewährleisten.
* Unternehmen sollten über ein Information Lifecycle Management verfügen, damit klar ist, wie die Daten erzeugt, verwaltet und verwendet werden sollen. Die Prozesse müssen automatisiert, der Support gewährleistet sein. Der Return-on-Investment in Bezug auf Dokumente wird durch ein optimiertes Speicher- und Informationsmanagement erzielt
* Wichtig sind zuverlässige Repositorien und eine langfristige nationale Infrastruktur für digitale Informationen. Ohne diese Vorkehrungen können die großen Investitionen und die potenziellen Vorteile der Digitalisierung unserer Wissensdatenbank untergraben werden.
* Die Anbieter für Informations- und Kommunikationstechnologien müssen in Hinblick auf die Erhaltung digitaler Daten auf lange Sicht zusammen arbeiten. Das wird nötig sein, um Systeme und Werkzeuge herzustellen, die skalierbar und nachhaltig sind und die Anforderungen Einzelner sowie Unternehmen erfüllen, deren Datenbanken in den kommenden Jahren immer umfangreicher, vielfältiger und digital sein werden.
KlausGraf - am Dienstag, 10. August 2004, 00:06 - Rubrik: Digitale Unterlagen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen