Series episcoporum ecclesiae catholicae : quotquot innotuerunt a beato Petro apostolo / a multis adjutus ed. Pius Bonifacius Gams
Verfasser: Gams, Pius *1816-1892*
Ausgabe: 2., unveränd. Aufl.
Erschienen: Leipzig : Hiersemann, 1931
Online:
URL vol. 1 http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/publication?id=48569
vol. 2 http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/publication?id=48571
SITE Wielkopolska Biblioteka Cyfrowa
SUBJECT Religion
NOTES Dpr of the 1931 Leipzig edition; DjVu format
Via
http://www.philological.bham.ac.uk/bibliography/h.html
Eubels Hierarchia Catholica gibts als PDFs bei der Uni Stanford für lau:
http://tinyurl.com/2yyq62
Die beiden Werke könnte man von Freiwilligen mit OCR erfassen lassen und und eine schicke Suche realisieren. Ich möchte nicht wissen, was die DFG für Gams+Eubel als Nationallizenz zahlt:
http://www.tib-hannover.com/digitale_bibliothek/datenbanken/nationallizenzen/?dbid=502
Vermutlich zu viel.
Zu Eubel/Gams siehe auch die seinerzeitige Rezension:
http://books.google.com/books?id=sSUcAAAAMAAJ&pg=PA438 (US-Proxy)
Verfasser: Gams, Pius *1816-1892*
Ausgabe: 2., unveränd. Aufl.
Erschienen: Leipzig : Hiersemann, 1931
Online:
URL vol. 1 http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/publication?id=48569
vol. 2 http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/publication?id=48571
SITE Wielkopolska Biblioteka Cyfrowa
SUBJECT Religion
NOTES Dpr of the 1931 Leipzig edition; DjVu format
Via
http://www.philological.bham.ac.uk/bibliography/h.html
Eubels Hierarchia Catholica gibts als PDFs bei der Uni Stanford für lau:
http://tinyurl.com/2yyq62
Die beiden Werke könnte man von Freiwilligen mit OCR erfassen lassen und und eine schicke Suche realisieren. Ich möchte nicht wissen, was die DFG für Gams+Eubel als Nationallizenz zahlt:
http://www.tib-hannover.com/digitale_bibliothek/datenbanken/nationallizenzen/?dbid=502
Vermutlich zu viel.
Zu Eubel/Gams siehe auch die seinerzeitige Rezension:
http://books.google.com/books?id=sSUcAAAAMAAJ&pg=PA438 (US-Proxy)
KlausGraf - am Montag, 30. Juli 2007, 23:24 - Rubrik: Hilfswissenschaften
http://www.spellboundblog.com/2007/07/29/publicresourceorg-creative-financing-and-public-domain-content/
Very interesting blog entry. See also
http://archiv.twoday.net/stories/3742519/
http://archiv.twoday.net/stories/3813538/ (German)
Here is a video sample on minority inventors purchased for the public:
http://video.google.com/videoplay?docid=435853089667284660&hl=en
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http://archiv.twoday.net/stories/3813538/ (German)
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http://video.google.com/videoplay?docid=435853089667284660&hl=en
KlausGraf - am Montag, 30. Juli 2007, 21:59 - Rubrik: English Corner
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Bisher unveröffentlichte Originaltöne von Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe aus den Stammheim-Prozessen, die im Staatsarchiv Ludwigsburg aufbewahrt wurden, macht SWR2 ab 30. Juli , 22.45 Uhr der Öffentlichkeit zugänglich.
http://www.swr.de/swr2/wissen/specials/-/id=661214/nid=661214/did=2414272/2q12qs/index.html
Prüfen wir kurz die Rechtslage:
Die Sperrfristen von § 6 LArchG sind abgelaufen, zudem wird man Abs. 3 anwenden können, da die Äußerungen in der öffentlichen Verhandlung fielen.
Einen Urheberschutz genießen die Statements nicht. Ein Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers (das wäre die Gerichtsverwaltung, der die Aufnahme zuzurechnen ist) sehe ich nicht, da die Mindestanforderungen (Schricker, UrhR ³2006 § 85 Rz. 29) nicht erfüllt sind.
Das postmortale Persönlichkeitsrecht ist nicht tangiert, da in der Wiedergabe öffentlich getätigter Äußerungen keine Rechtsverletzung liegt. Ohnehin ließe sich die Veröffentlichung auch mit der überragenden zeitgeschichtlichen Bedeutung der Tonaufnahmen, also unter Rückgriff auf Grundrechte (Art. 5 GG) rechtfertigen.
Update: Der Stream ist dank Überlastung nicht erreichbar.
http://www.swr.de/swr2/wissen/specials/-/id=661214/nid=661214/did=2414272/2q12qs/index.html
Prüfen wir kurz die Rechtslage:
Die Sperrfristen von § 6 LArchG sind abgelaufen, zudem wird man Abs. 3 anwenden können, da die Äußerungen in der öffentlichen Verhandlung fielen.
Einen Urheberschutz genießen die Statements nicht. Ein Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers (das wäre die Gerichtsverwaltung, der die Aufnahme zuzurechnen ist) sehe ich nicht, da die Mindestanforderungen (Schricker, UrhR ³2006 § 85 Rz. 29) nicht erfüllt sind.
Das postmortale Persönlichkeitsrecht ist nicht tangiert, da in der Wiedergabe öffentlich getätigter Äußerungen keine Rechtsverletzung liegt. Ohnehin ließe sich die Veröffentlichung auch mit der überragenden zeitgeschichtlichen Bedeutung der Tonaufnahmen, also unter Rückgriff auf Grundrechte (Art. 5 GG) rechtfertigen.
Update: Der Stream ist dank Überlastung nicht erreichbar.
KlausGraf - am Montag, 30. Juli 2007, 21:27 - Rubrik: Archivrecht
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Marthe Gosteli, Pionierin für das Frauenstimmrecht und Archivarin, wird dieses Jahr neunzig Jahre alt. Beatrix Mesmer, emeritierte Professorin für Geschichte an der Universität Bern, beschreibt den Kampf der Schweizerinnen um politische Rechte in ihrem vor kurzem erschienenen Buch «Staatsbürgerinnen ohne Stimmrecht». Gemeinsam erzählen die beiden Frauen vom Kampf der Schweizerinnen für das Stimm- und Wahlrecht.
Ein Podcast des Schweizer Radios vom 24.07.2007 ist unter http://pod.drs.ch/mp3/kontext/kontext_20070724.mp3 zu hören.
Zum Archiv s. http://www.espace.ch/artikel_407939.html
Ein Podcast des Schweizer Radios vom 24.07.2007 ist unter http://pod.drs.ch/mp3/kontext/kontext_20070724.mp3 zu hören.
Zum Archiv s. http://www.espace.ch/artikel_407939.html
Wolf Thomas - am Montag, 30. Juli 2007, 18:25 - Rubrik: Frauenarchive
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