http://informationspraxis.de/ ruft zum Open Peer Review der ersten drei Beiträge auf. Bisher gibt es abgesehen von Pingbacks einen Kommentar.
Gemäß http://archiv.twoday.net/stories/1022394242/ habe ich keine Veranlassung anzunehmen, dass die Informationspraxis-Clique ihre Administrationsgewalt zensurfrei handhabt. Was ich in Archivalia an Kommentaren ertragen muss, geht auf keine Kuhhaut und steht in keinem Verhältnis zu gelegentlichen Grobheiten von mir. Trotzdem lasse ich die Kommentar-Jauche stehen. Wenn ich das seit 2010 aushalten kann (obwohl es schwerfällt), sollten auch Autorinnen und Autoren einer Bibliotheks-Fachzeitschrift klare Worte ertragen können. Hypotheses zeigt, dass aus technischen Gründen das Kommentieren mit vorgeschalteter Moderation nicht funktioniert: Viel zu viele sachliche Kommentare landen im Spamordner, und nicht alle Verantwortlichen begreifen, dass sie dort regelmäßig nachschauen sollten. Ein Open Review funktioniert üblicherweise bei den großen englischsprachigen Angeboten ohne vorherige Moderation = Vorzensur.
Ich lege im folgenden bewusst meine Beziehungen zu den kritisierten oder gelobten AutorInnen offen (ERKLÄRUNG ZUR BEFANGENHEIT BEIM REVIEW) und formuliere zur künftigen Beachtung durch Informationspraxis oder andere Open-Access-Zeitschriften in oberlehrerhafter Manier allgemeine FORDERUNGEN. Aussagen über die Aufsätze sind keine Aussagen zur Persönlichkeit ihrer AutorInnen, sondern STRIKT als rein sachliche Kritik zu verstehen.
Ich stehe (noch) im Editorial Board von Informationspraxis:
http://informationspraxis.de/wer-wir-sind/editorial-board/
I. Ein unwissenschaftlicher Seminarbericht
Mumenthaler/Schuldt: Was macht gute Bibliothekspolitik aus? Ein Seminarbericht
http://informationspraxis.de/2015/02/04/open-peer-review-mumenthalerschuldt-was-macht-gute-bibliothekspolitik-aus-ein-seminarbericht/
Meine Position zu dem Schweizer Bibliothek Mumenthaler ist soweit ich mich erinnere neutral, wenn nicht positiv.
http://archiv.twoday.net/search?q=mumenth
Aufgrund eines miesen persönlichen Angriffs des LIBREAS-Redaktionsmitglieds Karsten Schuldt gegen mich in Archivalia wg. Informationspraxis habe ich entschieden etwas gegen ihn.
http://archiv.twoday.net/stories/1022375076/#1022380011
Es wird nicht gesagt, wann genau das Seminar stattfand, ein unfassbarer Mangel.
Das Ergebnis in der Zusammenfassung wirkt trivial: " Im Ergebnis stellte sich heraus, dass Netzwerke in die Gesellschaft und die Politik von großer Bedeutung sind." Ach?
" es soll aber betont werden, dass diese nur auf der Basis der beteiligten Studierenden sowie der Gastdozierenden Cornel
Dora und Heike Stadler entstehen konnten." Das könnte man wärmer formulieren (*Steinausdemglashauswerf*), und es ist schlechtes Deutsch. (Auf der Basis von Beiträgen der ...)
Grundsätzlich hat ein solcher Seminarbericht in einer wissenschaftlichen Zeitschrift seinen Platz. Ich halte den vorgelegten Bericht aber für unwissenschaftlich, da zur Wissenschaft die Dokumentation mit Belegen gehört. Daran fehlt es, es gibt keinen Link auf Seminarmaterialien, die sicher auch nicht als Open Educational Resources im Internet zur Verfügung stehen, es fehlen auch Links zu Berichten über die angesprochenen Konflikte, die man stattdessen benötigen würde.
Unbelegtes Wissen ist wertloses Wissen. Nicht „ Apéro, Apéro, Apéro“ muss hier die Devise lauten, sondern "Belegen, belegen, belegen".
Von den nur 6 Quellen stammen drei aus LIBREAS.
Bei den Online-Ressourcen ist jeweils das Datum des 29.9.2014 angegeben. Ich bevorzuge eine gemeinsame Angabe am Kopf der Anmerkungen. darüber könnte man sicher länger diskutieren.
FORDERUNG: Die Geschichte des Artikel ist lückenlos zu dokumentieren vom Datum der Einreichung bis zur Veröffentlichung.
Siehe etwa
https://peerj.com/articles/740/reviews/
II. Artikel über Barrierefreiheit in nicht barrierefreiem PDF-Format
Baudisch/Dittmer/Kahlisch: Barrierefreiheit zur Routine machen
http://informationspraxis.de/wp-content/uploads/sites/6/2015/02/Baudisch_final_3101_OPR.pdf
Die AutorInnen sind mir nicht bekannt. Dass Kontaktdaten zu ihnen fehlen, die u.a. auch Angaben über den institutionellen Hintergrund ermöglichen, ist ein schwerer redaktioneller Mangel.
Das Abstract schreibt zu sehr, was der Artikel leisten soll, er fasst nicht die Ergebnisse zusammen. Nur weil das eine weitverbreitete Unsitte ist, darf sie nicht toleriert werden.
FORDERUNG: Bei jeder Zusammenfassung muss darauf geachtet werden, dass auch die Resultate angemessen zusammengefasst werden.
Bei einem Aufsatz von über 40 Seiten muss die Zusammenfassung entsprechend ausführlich sein, was nicht der Fall ist. So müssten die drei wichtigsten Barrieren auch hier genannt werden.
Leider stehen alle Beiträge zum Open Review im Volltext nur als (nicht barrierefreie) PDFs zur Verfügung. Das schließt die Anwendung flotter und moderner Annotationswerkzeuge, wie man sie aus WORD oder Google Docs kennt, aus.
FORDERUNG: Beim Open Peer Review muss darauf geachtet werden, dass die Kulturtechnik der Annotation via HTML zum Tragen kommen kann.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=annotat
FORDERUNG: Die Gliederung eines Artikels ist am Kopf des Dokuments wiederzugeben.
Bei langen Dokumenten geht sonst die Übersicht verloren.
Die verbreitete Kritik an der Onleihe
http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe
wird nicht zitiert. Es stellt sich die Frage, ob die AutorInnen oder die als Expertin genannte Kerstin Probiesch direkt oder indirekt Geschäftsbeziehungen zur Onleihe bzw. ekz unterhalten.
Man erfährt leider nicht, welche Websites konkret geprüft wurden. Begleitende (Open) Data fehlen, was erneut die Frage nach den BELEGEN aufwirft. Es muss strenger darauf geachtet werden, dass sich möglichst Alles nachvollziehen lässt.
Der ganze Artikel ist inhaltlich ausgesprochen wertvoll und verdienstvoll. Er ist jedoch in einer viel zu trockenen Sprache ohne jegliche Anschaulichkeit geschrieben. Dringend nötige Illustrationen z.B. Screenshots, um dem nicht mit dem Thema vertrauten Leser entgegenzukommen (z.B. beim Tastaturfokus), fehlen.
III. Ausgezeichnete Studie zu Hybrid Open Access
Open Peer Review: Mittermaier: Double Dipping beim Hybrid Open Access – Chimäre oder Realität?
http://informationspraxis.de/wp-content/uploads/sites/6/2015/02/MITTERMAIER_final_OPR.pdf
Mit Mittermaier bin ich in INETBIB neulich zusammengerasselt
http://archiv.twoday.net/stories/1022220413/#1022220557
Der Beitrag ist ausgesprochen wertvoll und sollte auch auf Englisch vorliegen.
FORDERUNG: Herausgeber sollten IMMER mit den Autoren die Frage der Übersetzung ins Englische erörtern und ggf. Hilfestellungen anbieten.
Zur Sprachbarriere bei OA zuletzt
http://archiv.twoday.net/stories/1022392768/
Man könnte auch daran denken, solche Beiträge, die hier ja unter einer freien Lizenz stehen, in einem Wiki kollektiv übersetzen zu lassen (Crowdsourcing).
M. hat bei Verlagen angefragt, wie sie zum sogenannten Double Dipping stehen. Dass seine sehr komplexen Fragen viel zu viel Aufwand machten, ergibt sich klar. Soweit Antworten vorlagen, war Elsevier theoretisch der Musterschüler, aber praktisch sind doch erhebliche Zweifel angebracht. Auch wenn Verlage Double Dipping verneinen, heißt das nicht, dass sie keines betreiben. Ein wichtiges Resultat!
Eine Erklärung zu Interessen fehlt, obwohl sich aus dem Kontext klar ergibt, dass der Autor den Verlagen bei seiner Umfrage mit der Ankaufspraxis seiner Bibliothek (des FZ Jülich) "drohen" konnte.
FORDERUNG: Bei jedem Artikel muss eine Erklärung zu den Interessen stehen, die die jeweilige Befangenheit angibt oder verneint.
Siehe etwa
http://www.plosbiology.org/static/competing.action
Dass das Literaturverzeichnis doppelt im PDF vorhanden ist, ist ein weiterer schwerer redaktioneller Mangel.
Ansonsten habe ich nur ein paar Kleinigkeiten.
Die Zahl der Verlage (30) steht in der Zusammenfassung, gehört aber auch zur Tabelle bzw. dem sie umrahmenden Text.
Wieso wurden die von de Gruyter gemachten Zahlenangaben nicht publiziert?
"Im Rahmen dieser Arbeit muss eine derartige Untersuchung jedoch ein Desiderat bleiben." Das klingt holprig.
"praktizieren" muss durch praktizierten ersetzt werden.
Im Text heißt es Zugriff am, im Literaturverzeichnis zugegriffen am. Auch hier stehen die Zugriffsdaten immer dabei, was ich ja als überflüssig empfinde.
FORDERUNG: Es sollte einheitlich in der Zeitschrift die Bezeichnung und das Datumsformat bei Internetquellen geregelt sein.
Siehe dazu ausführlicher:
http://archiv.twoday.net/stories/894826213/
Da Verwechslungsgefahr mit dem Stand also der Datierung einer Ressource besteht, ist eine Kennzeichnung, um was für ein Datum es sich handelt, in jedem Fall erforderlich. Allerdings konkurrieren auch im Englischen accessed und retrieved.
Die Zugriffsdaten am 17.1.2015 zeigen, dass die Redakteure das Manuskript mit übermenschlicher Geschwindigkeit bearbeiten mussten, wurde es doch schon am 4. Februar zur Diskussion gestellt. Wir erinnern uns, dass der Hauptmacher Mumenthaler aus der Schweiz kommt (der Witz weiß: Schweizer bewegen sich langsam, sehr langsam ...).
Zur aktuellen Diskussion zu hybridem OA aus norwegischer Sicht:
http://www.digital-science.com/blog/guest/going-for-true-gold-why-the-norwegian-research-council-is-taking-a-stand-against-hybrid-oa-journals/
Da sich Peter Suber die Arbeit macht, die ihm bekannt werdenden Publikationen zu OA im Rahmen des Harvard Tagteam zu verschlagworten, ist es ratsam, auf diese unschätzbare bibliographische Quelle mit über 700 Einträgen zu Hybrid OA ergänzend hinzuweisen:
http://tagteam.harvard.edu/hubs/3/tag/oa.hybrid
Zum Thema Einheitlichkeit: Zum Vergleich zwei Zitate aus ein- und derselben Zeitschrift:
Bei Mittermaier:
Hauff, Albrecht (2013): Wissenschaftliche Publikationen und „freier“ Zugang – alternative Geschäftsmodelle
oder Freibier für alle? Bibliothek, Forschung und Praxis 37(1), S. 25-31
http://dx.doi.org/10.1515/bfp-2013-0014 (zugegriffen am 17.01.2015).
Bei Mumenthaler et al.
Dora, Cornel (2012). Eine Bibliotheksstrategie für die Schweiz. In: Bibliothek, Forschung und
Praxis 36 (2012) 1, 78-86
Dass http://dx.doi.org/10.1515/bfp-2012-0009 fehlt, hätte nicht passieren dürfen. Der Aufsatz ist übrigens OA nach Ablauf des Embargos.
FORDERUNG: Alle online vorliegenden Ressourcen sind konsequent als solche nachzuweisen. Existiert ein Permanentlink, ist dieser zu verwenden. Bei lizenzpflichtigen Versionen ist dies kenntlich zu machen. Nach Möglichkeit ist eine Open-Access-Version zusätzlich zu zitieren.
Professionelle OA-Journals aus den Life Sciences verlinken bei den Literaturtiteln häufig CrossRef, Google Scholar und PubMed, wobei die beiden letzteren helfen, solche freien Versionen zu finden.
Zu Permanentlinks:
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
Fazit: Redaktionell muss einiges verbessert werden. Die drei Beiträge sind inhaltlich interessant und qualitätvoll, Mittermaier sogar ausgezeichnet, was ich aber wohl auch deshalb so sehe, weil das Thema OA, um das es bei ihm geht, besonders nahe geht. Bei Mumenthaler et al. führte die Dokumentationslage zur Abwertung.
Gemäß http://archiv.twoday.net/stories/1022394242/ habe ich keine Veranlassung anzunehmen, dass die Informationspraxis-Clique ihre Administrationsgewalt zensurfrei handhabt. Was ich in Archivalia an Kommentaren ertragen muss, geht auf keine Kuhhaut und steht in keinem Verhältnis zu gelegentlichen Grobheiten von mir. Trotzdem lasse ich die Kommentar-Jauche stehen. Wenn ich das seit 2010 aushalten kann (obwohl es schwerfällt), sollten auch Autorinnen und Autoren einer Bibliotheks-Fachzeitschrift klare Worte ertragen können. Hypotheses zeigt, dass aus technischen Gründen das Kommentieren mit vorgeschalteter Moderation nicht funktioniert: Viel zu viele sachliche Kommentare landen im Spamordner, und nicht alle Verantwortlichen begreifen, dass sie dort regelmäßig nachschauen sollten. Ein Open Review funktioniert üblicherweise bei den großen englischsprachigen Angeboten ohne vorherige Moderation = Vorzensur.
Ich lege im folgenden bewusst meine Beziehungen zu den kritisierten oder gelobten AutorInnen offen (ERKLÄRUNG ZUR BEFANGENHEIT BEIM REVIEW) und formuliere zur künftigen Beachtung durch Informationspraxis oder andere Open-Access-Zeitschriften in oberlehrerhafter Manier allgemeine FORDERUNGEN. Aussagen über die Aufsätze sind keine Aussagen zur Persönlichkeit ihrer AutorInnen, sondern STRIKT als rein sachliche Kritik zu verstehen.
Ich stehe (noch) im Editorial Board von Informationspraxis:
http://informationspraxis.de/wer-wir-sind/editorial-board/
I. Ein unwissenschaftlicher Seminarbericht
Mumenthaler/Schuldt: Was macht gute Bibliothekspolitik aus? Ein Seminarbericht
http://informationspraxis.de/2015/02/04/open-peer-review-mumenthalerschuldt-was-macht-gute-bibliothekspolitik-aus-ein-seminarbericht/
Meine Position zu dem Schweizer Bibliothek Mumenthaler ist soweit ich mich erinnere neutral, wenn nicht positiv.
http://archiv.twoday.net/search?q=mumenth
Aufgrund eines miesen persönlichen Angriffs des LIBREAS-Redaktionsmitglieds Karsten Schuldt gegen mich in Archivalia wg. Informationspraxis habe ich entschieden etwas gegen ihn.
http://archiv.twoday.net/stories/1022375076/#1022380011
Es wird nicht gesagt, wann genau das Seminar stattfand, ein unfassbarer Mangel.
Das Ergebnis in der Zusammenfassung wirkt trivial: " Im Ergebnis stellte sich heraus, dass Netzwerke in die Gesellschaft und die Politik von großer Bedeutung sind." Ach?
" es soll aber betont werden, dass diese nur auf der Basis der beteiligten Studierenden sowie der Gastdozierenden Cornel
Dora und Heike Stadler entstehen konnten." Das könnte man wärmer formulieren (*Steinausdemglashauswerf*), und es ist schlechtes Deutsch. (Auf der Basis von Beiträgen der ...)
Grundsätzlich hat ein solcher Seminarbericht in einer wissenschaftlichen Zeitschrift seinen Platz. Ich halte den vorgelegten Bericht aber für unwissenschaftlich, da zur Wissenschaft die Dokumentation mit Belegen gehört. Daran fehlt es, es gibt keinen Link auf Seminarmaterialien, die sicher auch nicht als Open Educational Resources im Internet zur Verfügung stehen, es fehlen auch Links zu Berichten über die angesprochenen Konflikte, die man stattdessen benötigen würde.
Unbelegtes Wissen ist wertloses Wissen. Nicht „ Apéro, Apéro, Apéro“ muss hier die Devise lauten, sondern "Belegen, belegen, belegen".
Von den nur 6 Quellen stammen drei aus LIBREAS.
Bei den Online-Ressourcen ist jeweils das Datum des 29.9.2014 angegeben. Ich bevorzuge eine gemeinsame Angabe am Kopf der Anmerkungen. darüber könnte man sicher länger diskutieren.
FORDERUNG: Die Geschichte des Artikel ist lückenlos zu dokumentieren vom Datum der Einreichung bis zur Veröffentlichung.
Siehe etwa
https://peerj.com/articles/740/reviews/
II. Artikel über Barrierefreiheit in nicht barrierefreiem PDF-Format
Baudisch/Dittmer/Kahlisch: Barrierefreiheit zur Routine machen
http://informationspraxis.de/wp-content/uploads/sites/6/2015/02/Baudisch_final_3101_OPR.pdf
Die AutorInnen sind mir nicht bekannt. Dass Kontaktdaten zu ihnen fehlen, die u.a. auch Angaben über den institutionellen Hintergrund ermöglichen, ist ein schwerer redaktioneller Mangel.
Das Abstract schreibt zu sehr, was der Artikel leisten soll, er fasst nicht die Ergebnisse zusammen. Nur weil das eine weitverbreitete Unsitte ist, darf sie nicht toleriert werden.
FORDERUNG: Bei jeder Zusammenfassung muss darauf geachtet werden, dass auch die Resultate angemessen zusammengefasst werden.
Bei einem Aufsatz von über 40 Seiten muss die Zusammenfassung entsprechend ausführlich sein, was nicht der Fall ist. So müssten die drei wichtigsten Barrieren auch hier genannt werden.
Leider stehen alle Beiträge zum Open Review im Volltext nur als (nicht barrierefreie) PDFs zur Verfügung. Das schließt die Anwendung flotter und moderner Annotationswerkzeuge, wie man sie aus WORD oder Google Docs kennt, aus.
FORDERUNG: Beim Open Peer Review muss darauf geachtet werden, dass die Kulturtechnik der Annotation via HTML zum Tragen kommen kann.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=annotat
FORDERUNG: Die Gliederung eines Artikels ist am Kopf des Dokuments wiederzugeben.
Bei langen Dokumenten geht sonst die Übersicht verloren.
Die verbreitete Kritik an der Onleihe
http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe
wird nicht zitiert. Es stellt sich die Frage, ob die AutorInnen oder die als Expertin genannte Kerstin Probiesch direkt oder indirekt Geschäftsbeziehungen zur Onleihe bzw. ekz unterhalten.
Man erfährt leider nicht, welche Websites konkret geprüft wurden. Begleitende (Open) Data fehlen, was erneut die Frage nach den BELEGEN aufwirft. Es muss strenger darauf geachtet werden, dass sich möglichst Alles nachvollziehen lässt.
Der ganze Artikel ist inhaltlich ausgesprochen wertvoll und verdienstvoll. Er ist jedoch in einer viel zu trockenen Sprache ohne jegliche Anschaulichkeit geschrieben. Dringend nötige Illustrationen z.B. Screenshots, um dem nicht mit dem Thema vertrauten Leser entgegenzukommen (z.B. beim Tastaturfokus), fehlen.
III. Ausgezeichnete Studie zu Hybrid Open Access
Open Peer Review: Mittermaier: Double Dipping beim Hybrid Open Access – Chimäre oder Realität?
http://informationspraxis.de/wp-content/uploads/sites/6/2015/02/MITTERMAIER_final_OPR.pdf
Mit Mittermaier bin ich in INETBIB neulich zusammengerasselt
http://archiv.twoday.net/stories/1022220413/#1022220557
Der Beitrag ist ausgesprochen wertvoll und sollte auch auf Englisch vorliegen.
FORDERUNG: Herausgeber sollten IMMER mit den Autoren die Frage der Übersetzung ins Englische erörtern und ggf. Hilfestellungen anbieten.
Zur Sprachbarriere bei OA zuletzt
http://archiv.twoday.net/stories/1022392768/
Man könnte auch daran denken, solche Beiträge, die hier ja unter einer freien Lizenz stehen, in einem Wiki kollektiv übersetzen zu lassen (Crowdsourcing).
M. hat bei Verlagen angefragt, wie sie zum sogenannten Double Dipping stehen. Dass seine sehr komplexen Fragen viel zu viel Aufwand machten, ergibt sich klar. Soweit Antworten vorlagen, war Elsevier theoretisch der Musterschüler, aber praktisch sind doch erhebliche Zweifel angebracht. Auch wenn Verlage Double Dipping verneinen, heißt das nicht, dass sie keines betreiben. Ein wichtiges Resultat!
Eine Erklärung zu Interessen fehlt, obwohl sich aus dem Kontext klar ergibt, dass der Autor den Verlagen bei seiner Umfrage mit der Ankaufspraxis seiner Bibliothek (des FZ Jülich) "drohen" konnte.
FORDERUNG: Bei jedem Artikel muss eine Erklärung zu den Interessen stehen, die die jeweilige Befangenheit angibt oder verneint.
Siehe etwa
http://www.plosbiology.org/static/competing.action
Dass das Literaturverzeichnis doppelt im PDF vorhanden ist, ist ein weiterer schwerer redaktioneller Mangel.
Ansonsten habe ich nur ein paar Kleinigkeiten.
Die Zahl der Verlage (30) steht in der Zusammenfassung, gehört aber auch zur Tabelle bzw. dem sie umrahmenden Text.
Wieso wurden die von de Gruyter gemachten Zahlenangaben nicht publiziert?
"Im Rahmen dieser Arbeit muss eine derartige Untersuchung jedoch ein Desiderat bleiben." Das klingt holprig.
"praktizieren" muss durch praktizierten ersetzt werden.
Im Text heißt es Zugriff am, im Literaturverzeichnis zugegriffen am. Auch hier stehen die Zugriffsdaten immer dabei, was ich ja als überflüssig empfinde.
FORDERUNG: Es sollte einheitlich in der Zeitschrift die Bezeichnung und das Datumsformat bei Internetquellen geregelt sein.
Siehe dazu ausführlicher:
http://archiv.twoday.net/stories/894826213/
Da Verwechslungsgefahr mit dem Stand also der Datierung einer Ressource besteht, ist eine Kennzeichnung, um was für ein Datum es sich handelt, in jedem Fall erforderlich. Allerdings konkurrieren auch im Englischen accessed und retrieved.
Die Zugriffsdaten am 17.1.2015 zeigen, dass die Redakteure das Manuskript mit übermenschlicher Geschwindigkeit bearbeiten mussten, wurde es doch schon am 4. Februar zur Diskussion gestellt. Wir erinnern uns, dass der Hauptmacher Mumenthaler aus der Schweiz kommt (der Witz weiß: Schweizer bewegen sich langsam, sehr langsam ...).
Zur aktuellen Diskussion zu hybridem OA aus norwegischer Sicht:
http://www.digital-science.com/blog/guest/going-for-true-gold-why-the-norwegian-research-council-is-taking-a-stand-against-hybrid-oa-journals/
Da sich Peter Suber die Arbeit macht, die ihm bekannt werdenden Publikationen zu OA im Rahmen des Harvard Tagteam zu verschlagworten, ist es ratsam, auf diese unschätzbare bibliographische Quelle mit über 700 Einträgen zu Hybrid OA ergänzend hinzuweisen:
http://tagteam.harvard.edu/hubs/3/tag/oa.hybrid
Zum Thema Einheitlichkeit: Zum Vergleich zwei Zitate aus ein- und derselben Zeitschrift:
Bei Mittermaier:
Hauff, Albrecht (2013): Wissenschaftliche Publikationen und „freier“ Zugang – alternative Geschäftsmodelle
oder Freibier für alle? Bibliothek, Forschung und Praxis 37(1), S. 25-31
http://dx.doi.org/10.1515/bfp-2013-0014 (zugegriffen am 17.01.2015).
Bei Mumenthaler et al.
Dora, Cornel (2012). Eine Bibliotheksstrategie für die Schweiz. In: Bibliothek, Forschung und
Praxis 36 (2012) 1, 78-86
Dass http://dx.doi.org/10.1515/bfp-2012-0009 fehlt, hätte nicht passieren dürfen. Der Aufsatz ist übrigens OA nach Ablauf des Embargos.
FORDERUNG: Alle online vorliegenden Ressourcen sind konsequent als solche nachzuweisen. Existiert ein Permanentlink, ist dieser zu verwenden. Bei lizenzpflichtigen Versionen ist dies kenntlich zu machen. Nach Möglichkeit ist eine Open-Access-Version zusätzlich zu zitieren.
Professionelle OA-Journals aus den Life Sciences verlinken bei den Literaturtiteln häufig CrossRef, Google Scholar und PubMed, wobei die beiden letzteren helfen, solche freien Versionen zu finden.
Zu Permanentlinks:
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
Fazit: Redaktionell muss einiges verbessert werden. Die drei Beiträge sind inhaltlich interessant und qualitätvoll, Mittermaier sogar ausgezeichnet, was ich aber wohl auch deshalb so sehe, weil das Thema OA, um das es bei ihm geht, besonders nahe geht. Bei Mumenthaler et al. führte die Dokumentationslage zur Abwertung.
KlausGraf - am Donnerstag, 12. Februar 2015, 02:27 - Rubrik: Open Access
mrudolf (Gast) meinte am 2015/02/12 07:28:
Kommentare zu Beiträgen in Informationspraxis
Lieber Herr GrafHerzlichen Dank für die Kommentare zu den drei im OPR-Verfahren vorab veröffentlichten Beiträgen. Zur Einleitung habe ich eine Bemerkung: wenn wir den Spam-Filter ausschalten würden, hätten wir pro Tag mehrere hundert Kommentare. Aber darum geht es bei der Redaktion der Kommentare natürlich nicht. Wir als Redaktionsteam sehen uns in der Verantwortung für die Autorinnen und Autoren. Es ist und war ja schon in der NewLis-Debatte ein grosses Anliegen, dass wir auch Personen aus der Praxis und Studierende dafür gewinnen könnnen, ihre Erkenntnisse der Fachcommunity vorzustellen. Deshalb wollen wir Kommentare moderieren. Wir hatten tatsächlich schon den Fall, dass ein Autor/eine Autorin ihren/seinen Beitrag beinahe zurückgezogen hätte, weil der Kommentar im Review zu demotivierend war. Dies im klassischen Review. Mit OPR müssen und wollen wir hier zunächst Erfahrungen sammeln und gehen etwas vorsichtig zu Werke. Im Interesse der Autorinnen und Autoren.
Inhaltlich danke ich für die durchaus wertvollen Kommentare. Die Redaktion hat im Vorfeld beschlossen, dass wir für das offizielle OPR nur die Kommentare im Blog Informationspraxis berücksichtigen wollen. Es gab bisher Rückmeldungen per Mail (direkt an den Autor/die Autorin) und Diskussionen auf Twitter. Wir sehen uns aber nicht in der Lage, dies alles zu sammeln und zu dokumentieren. Natürlich werden die Autorinnen und Autoren Ihre Kommentare zur Kenntnis nehmen und sie in der Überarbeitung berücksichtigen.
Noch eine Entgegnung zur Bezeichnung "Informationspraxis-Clique" - wir sind keine abgeschlossene Gruppe, die im Verborgenen etwas ausheckt. Wir sind offen für Personen, die konstruktiv mitarbeiten wollen.
freischaffender Gast (Gast) antwortete am 2015/02/12 09:23:
Also wenn jemand Angst vor "demotivierenden" Kommentaren hat, der darf seine Texte nicht der Öffentlichkeit aussetzen.Meiner Meinung nach sollten Studierende durchaus auch lernen, zwischen konstruktiver Kritik und mehr oder weniger plumpem Immer-dagegen-sein zu unterscheiden und ihre Thesen insbesondere gegen letzteres verteidigen zu können.
Auch ein dickes Fell gegen Kritik muss irgendwann erlernt werden und gehört zum Entwicklungs- und Lernprozess von Menschen, die ihre Werke der Öffentlichkeit zugänglich machen möchten.
blub (Gast) antwortete am 2015/02/12 10:33:
Das Ausgesetztsein hat viele Grade. Ich finde es gut, dass die Informationspraxis sich bewusst dafür entschieden hat, ein Ort mit moderaten Tönen zu sein. Sie können hier oder anderswo kommentieren wie Sie wollen, aber erwarten Sie nicht, dass andere Ihren Umgangston hinnehmen oder gar übernehmen, siehe Ihr O-Ton: "... darf seine Texte nicht ..." und " ... dickes Fell ... muss ...". Das Schöne am Internet ist ja, dass es Platz für alle bietet ;)
freischaffender Gast (Gast) antwortete am 2015/02/12 11:41:
Interessant. Da scheint jemand meinen Kommentar in einem rüpelhafteren Umgangston gelesen zu haben als er von mir geschrieben wurde.Ich plädiere sicherlich nicht dafür, diverse Unhöflichkeiten, primitive Schimpfereien fern ab jeglicher Sachlichkeit hinzunehmen.
Aber es gehört nun einmal für jemanden, der, wie gesagt, Werke für die Öffentlichkeit schafft dazu, mit teils höchst unliebsamer Kritik konfrontiert zu werden.
Ist man das nicht gewöhnt, fällt es anfangs schwer, diese Dinge nicht gleich persönlich zu nehmen. Das braucht Zeit und Erfahrung.
Der obige Kommentar hatte auf mich den Eindruck, als sollten die AutorInnen möglichst vor Negativem behütet werden. Und in der Form halte ich das für übertrieben.
mrudolf (Gast) meinte am 2015/02/12 07:48:
Bemerkung zu OPR
Ein Nachtrag: in der Twitter-Meldung zu obigem Blogpost schreiben Sie von "erheblichen redaktionellen Mängeln in informationspraxis". Dazu noch eine Entgegnung: im Rahmen des Open Peer Review werden Beiträge (wenn überhaupt) im voraus nur kurz auf formale Aspekte (z.B. Schreibstil) oder inhaltlich (passt der Beitrag thematisch zur Zeitschrift) geprüft. Im Gegensatz zu einem redaktionellen Review oder einem Peer Review werden die Beiträge also mehr oder weniger unredigiert als Preprint zu öffentlichen Begutachtung freigegeben. Ich meine aber, dass die im Kommentar geäusserten Kritikpunkte zu den einzelnen Beiträgen diesem Ansatz nicht widersprechen. Es ist meiner Ansicht nach Aufgabe des OPR, in diesem Begutachtungsverfahren solche Mängel zu benennen. Also: es handelt sich nicht um redaktionelle Mängel, sondern um funktionierendes OPR, wenn diese Mängel VOR der offiziellen Publikation in der Informationspraxis erkannt, benannt und behoben werden. Deshalb besten Dank für diese Kommentare!
KlausGraf antwortete am 2015/02/12 16:07:
Dublette gelöscht
Die wortgleiche Zweitversion habe ich gelöscht.Vielleicht ist nicht klar geworden, was redaktionelle Mängel meint. Nicht Mängel der Manuskripte, für die dann in der Tat das OPR da ist, sondern Mängel des redaktionellen Verfahrens, das im Fall dieser drei Artikel insgesamt extrem lange Zeit beansprucht hat, ohne dass z.B. vermieden werden konnte, dass ein Literaturverzeichnis doppelt im Beitrag stand.
Kerstin Probiesch (Gast) meinte am 2015/02/22 17:08:
"Die verbreitete Kritik an der Onleihe http://archiv.twoday.net/search?q=onleihe
wird nicht zitiert. Es stellt sich die Frage, ob die AutorInnen oder die als Expertin genannte Kerstin Probiesch direkt oder indirekt Geschäftsbeziehungen zur Onleihe bzw. ekz unterhalten."
Da ich direkt genannt wurde und um Ihre Frage zu beantworten: Ich unterhalte weder direkt noch indirekt Geschäftsbeziehungen zur Onleihe. :-)
mrudolf (Gast) antwortete am 2015/03/06 10:11:
Antwort der Informationspraxis
Ich möchte mich im Namen der Redaktion Informationspraxis bei Frau Probiesch dafür entschuldigen, dass wir diese Aussage nicht zeitnah und offiziell kommentiert haben: es ist absurd, aus der Nicht-Erwähnung der Diskussion um die Onleihe auf eine mögliche Geschäftsbeziehung mit der ekz zu schliessen. Wir distanzieren uns in aller Form von dieser Aussage! Sie widerspricht übrigens auch unseren OPR-Richtlinien, die Sachlichkeit und Fairness fordern.
Kerstin Probiesch (Gast) meinte am 2015/02/24 09:41:
Ich möchte meinen Kommentar um einen Aspekt ergänzen, der nicht bekannt zu sein scheint:Die Aufgabe von Tests auf Barrierefreiheit, die Aufgabe von Prüfberichten sowie die Präsentation eines Prüfergebnisses z.B. in Form eines Artikels ist das Feststellen der Barrierefreiheit eines Webangebots. Nicht Aufgabe eines Tests auf Barrierefreiheit sowie generell nicht Aufgabe von Accessibility-Beratern und -Prüfern oder Projektberichten in diesem Bereich ist hingegen, die (gesellschafts)politische oder wirtschaftliche Bewertung eines Web-Angebots oder eines Geschäftsmodells.