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http://www.medieval-ashkenaz.org/

Neu: Teilcorpora „Erzbistum Mainz“ und „Judensiegel 2“ sind online.

Via
http://archives.hypotheses.org/1032

Kann man eigentlich mehr falschmachen? Aus welcher Zeit stammt dieses Projekt und hat man nie die Notwendigkeit gesehen, für seine fette Pfründe auch mal ansatzweise zu recherchieren, was digitaler State of the Art ist?

Judensiegel zu dokumentieren ohne Bilder ist ein No-go!

Literatur ist abgekürzt zitiert, ohne dass die vollständige Angabe verlinkt ist. Diese findet man unbequemerweise in einem PDF!

Digitalisiert vorliegende Ausgaben (z.B. Esslinger Urkundenbuch) sind nicht verlinkt.

Positiv ist allenfalls der üppige Download-Bereich zu werten:

http://www.medieval-ashkenaz.org/forschungsprojekt/online-publikationen.html

Nach kurzem Stöbern stieß ich aber auch auf fachliche Mängel. Im Teilcorpus Mainz hätte die Quelle des angeblichen Mainzer Zinsbuchs unbedingt zurückverfolgt werden müssen.

http://www.medieval-ashkenaz.org/MZ01/MZ-c1-001n.html

Mit kurzem Googlen findet man einen früheren Nachweis in der Mainzer Zeitschrift 1915 mit dem verräterischen Vermerk "Bodmann 291a".

https://www.google.de/search?q=%22teatrum+iudeorum%22&num=100&tbm=bks

Zu einem von Bodmann benutzten Salbuch des Altmünsterklosters aus diesem Jahr, das keine Fälschung zu sein scheint:

https://books.google.de/books?id=ZUqzSW9zWP4C&pg=PA14

Zu Bodmanns Fälschungen:

http://archiv.twoday.net/stories/97008197/
http://archiv.twoday.net/stories/97064148/
http://archiv.twoday.net/stories/97064349/

Google bietet aus Aschkenas Jg. 5: "Als besonders problematisch muß der Nachweis eines Tanzhauses in Mainz gelten"

Zu
http://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-000p.html

Natürlich handelt es sich um Schwäbisch Gmünd und nicht um Gemünden am Main. Ich kannte, wenn ich mich recht entsinne, die Urkunde aus der Klostergeschichte von Jedelhauser. Sie befindet sich dort, wo sie zu erwarten ist: im Medinger Bestand (in den 1980er Jahren noch im Hauptstaatsarchiv München). Mödingen müsste Medingen heißen.

Zu "Orig.": In Regestenwerken vermeidet man aus gutem Grund diese Bezeichnung und spricht von Ausfertigung.
 

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