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Das Bundesarchiv hat sie digitalisiert und mit einem Kommentar online gestellt:

http://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/bilder_dokumente/02581/index.html.de

Es steht nicht zweifelsfrei fest, dass das Bundesarchiv keine Einwilligung der Angehörigen eingeholt hat, aber ich gehe davon aus, dass eine solche nicht vorliegt.

Soweit eine Geheimhaltung nach § 2 Abs. 4 Bundesarchivgesetz zu erwägen wäre, die ich nicht sehe, beseitigt § 5 Abs. 3 die starre 60-Jahresfrist, da die Unterlagen vor 1949 entstanden sind. Eine Benutzung (und Veröffentlichung) ist bei "Wahrnehmung berechtigter Belange" möglich.

Für die Verkürzung der langen 30-Jahresfrist nach dem Tod der Person gilt § 5 Abs. 5: " Liegt die Einwilligung des Betroffenen nicht vor, können die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 verkürzt werden, wenn die Benutzung für ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben oder zur Wahrnehmung berechtigter Belange unerlässlich ist, die im überwiegenden Interesse einer anderen Person oder Stelle liegen, und eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange durch angemessene Maßnahmen, insbesondere durch Vorlage anonymisierter Reproduktionen, ausgeschlossen werden kann. Für Personen der Zeitgeschichte und Amtsträger in Ausübung ihres Amtes können die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 verkürzt werden, wenn die schutzwürdigen Belange des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden."

Loriot kann als Person der Zeitgeschichte angesprochen werden, schutzwürdige Belange ergeben sich aus der Art der Unterlage und des langen Zeitablaufs aus meiner Sicht nicht. Ein Vergleich mit dem Fall Kinski geht daher in die Irre:

http://archiv.twoday.net/stories/5102928/#5710025

Das Bundesarchiv darf das Archivgut wissenschaftlich verwerten (§ 1 BArchG) und sich selbstverständlich auch auf die Kommunikationsgrundrechte des Art. 5 GG berufen. Die Veröffentlichung der Militärakte vor Ablauf der 30-Jahresfrist stellt angesichts des deutlich gewordenen überragenden öffentlichen Interesses an der Person Loriots aus meiner Sicht keine Rechtsverletzung dar.

gast (Gast) meinte am 2011/08/31 16:35:
Und???
Ist das nicht irgendwie geistige Onanie, ein Problem selbst erst ins Gespräch zu bringen, um dann wunderbar deduktiv darzulegen, dass es keines ist? 
KlausGraf antwortete am 2011/08/31 16:39:
Es ist eher geistige Onanie, dümmliche Kommentare zu schreiben. 
gast (Gast) antwortete am 2011/08/31 16:46:
Das scheint ja der Begriff des Tages zu sein: "dümmliche Kommentare". Ja, ja: Qualität ist es nur, wenn Graf drunter steht ....
(Jetzt kommt bestimmt wieder die Rumpelstilzchennummer .... Ich freu mich schon drauf!) 
Malte S. (Gast) meinte am 2011/08/31 18:41:
Grundrechte für eine Behörde
Seit wann soll eine Behörde sich auf Grundrechte berufen können? Das wird doch nichtmals von irgendwelchen Mindermeinungen vertreten, wenn es sich nicht um staatsferne, selbststände Körperschaften handelt. Das Bundesarchiv ist jedoch weder staatsfern noch selbstständig und wohl auch keine Körperschaft, sondern schlicht Behörde. Als Obere Bundesbehörde wäre rechtsfähiger Träger und Ihrer Behauptung nach daher Grundrechtsberechtigter die Bundesrepublik Deutschland. Dummerweise wirken die Grundrechte gerade gegen diese und nicht für sie.

Merke: Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsverpflichtung treffen nicht in einer Person zusammen. Und schon gar nicht in einem Arm der Person (Behörde). 
schwalm.potsdam antwortete am 2011/08/31 19:51:
Körperschaft
Das Bundesarchiv ist wie jede Bundesbehörde eine Körperschaft des öffentlichen Rechts! 
Malte S. (Gast) antwortete am 2011/09/02 06:21:
Aha?
Wäre mir ehrlich gesagt neu und auch beim kurzen Überflug hab ich dazu nichts gefunden. Eigentlich sind Behörden ja viel eher die Handlungseinheiten der Körperschaften.
Aber Ihrer Theorie nach sind damit alle Bundesministerien (es sind ja Bundesbehörden) gleichzeitig Körperschaften des öffentlichen Rechts? Woher soll sich dies ergeben?

Nicht dass es eine Rolle für die merkwürdige Grundrechtsansicht hier spielen würde... 
Anderer Gast (Gast) antwortete am 2011/09/02 15:02:
Körperschaften und Behörden
Cum grano salis:

Körperschaften sind mitgliedschaftlich verfasste Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Neben Kammern, Universitäten u. a. gehören auch der Bund und die Länder dazu.

Aber: Behörden sind staatliche Organe (des Bunds, der Länder) ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Zum Beispiel das Bundesarchiv. 
Malte S. (Gast) antwortete am 2011/09/05 12:18:
Danke
für die Ergänzung :)
Nur scheint Schwalm aus Postdam seine Rechtsansicht leider nicht erläutern zu wollen. 
richtiger Gast (Gast) meinte am 2011/09/01 08:48:
Dümmliche Kommentare
Lieber Gast 1,

Sie sollten lieber auf Ihren Ton achten und nicht diejenigen die an wissenschaftlichen Ausführungen (Problem aufwerfen und dann analysieren) interssiert sind mit ihren ja dümmlichen Kommentaren belästigen. 
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2011/09/02 08:44:
Fragen zur Veröffentlichung der Militärakte Loriots:
(0) Liegt eine Einverständniserklärung der Verwandten vor?)
1) War das Timing angemessen?
2) Es ist zu begrüßen, dass das Bundesarchiv eine offensive Auslegung der Schutzfristverkürzung an den Tag legt. Ist aber die Furcht vor einer Lex Loriot unbegründet? Der Tod der nächsten Person der Zeitgeschichte wird zeigen, wie das Bundesarchiv auf rasche Bitten der Medien und der historischen Forschung reagieren wird.
3) Wie sieht es eigentlich mit dem Persönlichkeitsschutz Dritter, also der Anverwandten, aus? 
Wolf Thomas meinte am 2011/09/02 10:47:
Loriots militärische Personalakte - Mediale Reaktionen:
Tagesspiegel, 1.9.11: http://www.tagesspiegel.de/zeitung/der-unterhaltsame-herr-v-b-/4566194.html
Telepolis, 1.9.11 (mit Diskussion): http://www.heise.de/tp/blogs/6/150402
Bild, 2.9.11: http://www.bild.de/unterhaltung/leute/loriot/wehrmachtsakte-eine-woche-nach-seinem-tod-freigegeben-19715764.bild.html
Rheinische Post, 5.9.2011: http://nachrichten.rp-online.de/panorama/loriots-wehrmachtsakte-hervorragender-unterhalter-1.1726391 [Anmerkung: Rücknahme der Veröffentlichung wurde nicht bemerkt!] 
A. Gaugele meinte am 2011/09/02 18:18:
Personalakte
Die Personalakte wurde mittlerweile (auf intervenieren der Verwandten?) von der Bundesarchiv-Seite genommen. Dass wird doch hoffentlich nicht so enden wie damals mit Günter Grass und der WASt/Krankenbuchlager. 
Wolf Thomas antwortete am 2011/09/04 18:13:
Warum gibt das Bundesarchiv eigentlich keine Begründung für den Rückzug? 
B. Gillner (Gast) antwortete am 2011/09/26 17:47:
Auf eine Anfrage per Mail zum Thema Online-(bzw. Offline-)Stellung der militärischen Personalakte von Loriot hat das Bundesarchiv mit ein wenig Verspätung reagiert.
Letzten Dienstag hat sich Herr Gleixner telefonisch gemeldet und in einem freundlichen Gespräch die noch ausstehende Zustimmung der Familie von Bülow als Grund für die Rücknahme der ersten Online-Stellung genannt. Grundsätzlich herrschte da zwischen Archiv und Familie wohl Übereinstimmung, aber da diese Übereinstimmung formal noch nicht fixiert worden war und die Medien (bis hin zur Bild-Zeitung) massiv auf die Digitalisate angesprungen waren, hat man lieber einen Rückzieher gemacht und alles wasserdicht ausgestaltet.
Den Hinweis auf die besondere Regelung bei Personen der Zeitgeschichte will das Bundesarchiv dahingehend verstanden wissen, dass das für Dokumente gilt, die mit dieser Rolle als Person der Zeitgeschichte zu tun haben, weniger aber auf vorhergehende Lebensdokumente. 
KlausGraf meinte am 2011/09/04 18:23:
Zur Klarstellung aus gegebenem Anlass
§ 5 (6) Nr. 2 BArchG betrifft einen Fall, wenn die Benutzung unter keinen Zuständen zulässig ist und zwar vor oder nach Ablauf der Sperrfrist. Auch 700 Jahre nach Entstehung eines Dokuments ist es (theoretisch) möglich, die Benutzung zu versagen, wenn schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen. Es geht, das sagt die amtliche Begründung (zit. n. Bannasch, ArchivR S. 195), um Fälle, "in denen die Schutzfristen aus unterschiedlichen Gründen ausnahmsweise nicht ausreichen". Daraus ergibt sich, sich dass die Prüfung schutzwürdiger Belange Dritter (hier: der Angehörigen) im Rahmen von § 5 (5) zu erfolgen hat: "Für Personen der Zeitgeschichte und Amtsträger in Ausübung ihres Amtes können die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 verkürzt werden, wenn die schutzwürdigen Belange des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden." Sind schutzwürdige Belange nicht gegeben - und die ganze aufgeregte Diskussion hat nicht einmal die Spur eines konkreten Arguments in dieser Richtung ergeben - dann spielt es nicht die mindeste Rolle, ob eine Unterlage vom Archiv oder einem Benutzer ins Internet gestellt wird. Ein Archiv entscheidet grundsätzlich in eigenem Ermessen, welche Unterlagen es in welcher Form der Öffentlichkeit unabhängig von Einzelbenutzungen zugänglich macht (Ausstellung, Abdruck in einer Publikation, Online-Stellung), wobei es die Vorgaben der Archivgesetze hinsichtlich von Sperrfristen und deren Verkürzung einzuhalten hat. Schutzwürdige Belange sind in jedem Fall zu wahren - aber das setzt voraus, dass es solche im Einzelfall gibt! Irgendwelche allgemeinen archivrechtlichen Erwägungen sind bei der Entscheidung des konkreten Einzelfalls völlig irrelevant. 
Wolf Thomas antwortete am 2011/09/04 18:30:
1)Danke für die Klarstellung!
2) Frage mich, ob die Aktion nicht eine Werbung für den Bremer Archivtag ist, der sich ja mit Archivrecht befasst - http://archivtag.de/
Wolf Thomas meinte am 2011/09/04 18:25:
Foren diskutier(t)en Veröffentlichung von Loriots Militärakte:
1) http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?p=454881
2) http://www.geschichtsforum.de/f75/loriots-wehrmachtsakte-39759/ 
 

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