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Ab morgen können Personenstandsregister in Archiven eingesehen werden werden. Von Seiten der Archive wird ein Anstieg der Benutzungen erwartet (ja ein Bedeutungsgewinn erträumt ?), die Genealogen erhoffen sich bessere Benutzungsmöglichkeiten und die Standesbeamtinnen und -beamten ......
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Genealogen, Archivierende und StandesbeamtInnen hier ihre Erfahrungen mit der neuen Rechts- und Benutzungslage zeitnah als anonyme Kommentare publizieren könnten.

s. dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/5366714/ (5. Detmolder Sommergespräch)
http://archiv.twoday.net/stories/4383343/ (mit Link zur Gesetzesgrundlage)
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2009/01/02 19:17:
Vorfeld-Presseberichte zur Personenstandsrechtsänderung
Rheinische Post, 2.1.2009:
" .... Eine Reform des so genannten Personenstandsgesetzes ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Vor allem die Standesämter des Kreises Viersen sind davon betroffen. ...." Nicht nur die Standesämter möchte ich meinen.
Quelle:
http://www.rp-online.de/public/article/viersen/656073/Das-aendert-sich-2009.html

Reutlinger Generalanzeiger, 29.12.2008:
" .... Zum ersten Mal, ergänzt er, regelt das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts auch eine zeitlich befristete Führung der Register. Geburtseinträge werden künftig 110 Jahre lang beim Standesamt fortgeführt, Eheschließungen 80 Jahre und Sterbefälle 30 Jahre. »Danach wandern die Daten ins Archiv und stehen dort zur Einsicht zur Verfügung«, erklärt Raach. Damit werde zum Beispiel Ahnenforschern die Arbeit ungemein erleichtert. ..."
Quelle:
http://www.gea.de/detail/1159580 
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2009/01/05 10:24:
Weiterer Viersener Pressebericht
"Forschung:
Damit ergeben sich nach Angaben des Kreises weitreichendere Möglichkeiten der Einsicht und Nutzung dieser Altregister, eine Verbesserung insbesondere für die Familienforscher.
Übergabe:
Der derzeitige Altregister-Bestand wird voraussichtlich in den ersten Monaten des Jahres an die Archive übergeben. Dann werden die Stadtarchive Willich und Viersen für die Altregister ihrer Standesämter und für die Register der übrigen Standesämter das Kreisarchiv (Kempener Burg) zuständig sein. In der Übergabephase sind die Register nur eingeschränkt zugänglich."
Quelle:
http://www.wz-newsline.de/index.php?redid=394810 
Wolf Thomas meinte am 2009/01/07 17:50:
Pressebericht zum Umzug der Lüdenscheider Standesamtsregister
Link: http://www.come-on.de/topthemasolo/00_20090106181507_Standesamt_gibt_Urkunden_an_das_Stadtarchiv_ab.html 
Wolf Thomas meinte am 2009/01/07 18:14:
Standesamtsregister in Mülheim/Ruhr benutzbar
s. http://www.archive.nrw.de/Kommunalarchive/KommunalarchiveM-P/M/Muelheim/InformationenUndService/AllgemeineInformationen/Personenstandsregister.html 
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2009/01/10 15:33:
Apener Standesamtsunterlagen nach Oldenburg
" ..... Seit 1876 werden in den Standesämtern die Personenstandsbücher geführt. Getrennt nach Geburten, Eheschließungen und Todesfällen. Diese lagern jetzt noch in den Regalen der Standesämter. Mit der elektronischen Speicherung der Daten werden die Bücher nach und nach ihre Bedeutung verlieren. „Zum Glück müssen wir nicht alle Daten in den Computer tippen, sondern nur die, die für aktuelle Fälle notwendig sind“, erklärt Schröder. „So wird auch die Detektivarbeit beim Lesen irgendwann ein Ende haben“, hofft die Standesbeamtin. Denn die Handschriften von 1876 zu entziffern, ist heute nicht mehr so einfach: „Da sitzen wir manchmal mit fünf Leuten über einem Wort“, verrät Standesamtsmitarbeiterin Marlene Neumann. Bis 2014 soll die Umstellung auf eine reine elektronische Registerführung abgeschlossen sein.
Nach und nach kommen die Bücher nun nach einer Wartefrist in das Staatsarchiv Oldenburg. Vor allem für Ahnenforscher ist das praktisch. Mussten sie bisher von Rathaus zu Rathaus fahren, liegen dann die Bände aller Gemeinden an einem Ort vor. ....."
Quelle:
http://www.nwzonline.de/index_regionalausgaben_kreis_ammerland_apen_artikel.php?id=1894747 
Miss Germany (Gast) meinte am 2009/01/13 10:15:
Personenstandsrecht
Gibt es überhaupt noch eine Privatsphäre in Good Old Germany? Oder lässt George Orwell wie in 1994 beschrieben grüßen, als er den gläsernen Menschen beschrieb? Wie genau trennt man sach- und personenbezogene Daten? 
Wolf Thomas (Gast) antwortete am 2009/01/13 10:27:
Fristen
Darf ich auf die oben genannten Fristen verweisen:
- 30 Jahre nach Tod, d. h. die Sterberegister bis zum Jahr 1978 sind benutzbar,
- 80 Jahre nach Eheschließung , d. h. die Heiratsregister bis zum Jahr 1928 sind benutzbar und
- 110 Jahre nach Geburt, d. h. die Geburtsregister bis zum Jahr 1898 sind benutzbar.
Im übrigen gilt,dass eine Benutzung die (Persönlichkeits)rechte Dritter zu beachten hat. 
Wolf Thomas meinte am 2009/01/13 21:25:
"In Dresden wird wieder mehr geheiratet"
"Im vergangenen Jahr wurden in Dresden 1821 Ehen geschlossen. Das waren 129 mehr als noch 2007. Das teilte die Stadt heute bei der Übergabe der Personenstandsbücher an das Stadtarchiv mit. ...."
Quelle: http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=1781&showNews=332902 
Wolf Thomas meinte am 2009/01/14 21:29:
Standesamtsregister im Stadtarchiv führen zur Archivsatzung. All-inclusive-Gebühr von 7,50 €.
" .... Der Hauzenberger Stadtrat hat jetzt die Nutzung des Stadtarchivs per Beschluss mit einer Satzung geregelt.
Bisher hatte es keine festen Regeln für das Stadtarchiv gegeben. Seit Januar gilt aber das neue »Personenstandsrechtsreformgesetz«, erläuterte Geschäftsleiter Kurt Grünberger den Stadträten. Das Wesentliche dabei: Nun muss man auch die Standesamtsunterlagen im Archiv aufbewahren, nicht mehr beim Standesamt selbst. Es kommen also nach gewissen Fristen die Geburtenbücher, Eheregister und Sterbebücher in das Archiv der Stadt.
Hatte bisher das Archiv nur wenige Besucher, dürfte bald wesentlich mehr los sein, sobald die Unterlagen des Standesamts dort untergebracht sind. Letztere Dokumente sind interessant für private Heimat-, Ahnen- und Stammbaumforscher. Daher nun die beschlossenen Regeln für Archivnutzer. Benutzen dürfen das Archiv Behörden, Gerichte, öffentliche Stellen und natürlich Privatpersonen.
In der Satzung geht es auch ums Geld. Zunächst: Gebührenfrei ist das Nutzen des Archivs für »schulische, wissenschaftliche und heimatkundliche Zwecke«. Für private Zwecke - zum Beispiel Ahnenforschung - muss die Stadt eine Benutzergebühr verlangen. Geschäftsleiter Grünberger bittet da um Verständnis. »Es muss jemand von der Verwaltung anwesend sein. « 7,50 Euro müsste ein »privater Forscher« pro Tag im Archiv zahlen. Da sind etwaige Kopien von Urkunden und Dokumenten schon inklusive. ....."
Quelle:
http://www.pnp.de/lokales/news.php?id=53183 
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2009/01/16 19:09:
Link zur Personensdtandsverordnung Nordrhein-Westfalen:
http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_detail?bes_id=12368&det_id=191189&keyword=Personenstandsverordnung&sel_menu_item_code=S 
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2009/01/20 08:51:
Benutzungshinweise für Standesamtsregister des Gemeindearchivs Bedburg-Hau
"Die persönliche Einsichtnahme im Gemeindearchiv ist ab sofort möglich. Aus organisatorischen Gründen ist jedoch eine Voranmeldung zwingend erforderlich.
Telefonische Anfragen können aus organisatorischen Gründen nicht beantwortet werden. Anfragen können schriftlich, auch per E-Mail, gestellt werden.
Schriftliche Auskünfte aus den Zivilstandsregistern bzw. Personenstandregistern sind gebührenpflichtig und werden gemäß der Verwaltungsgebührenordnung der Gemeinde Bedburg-Hau berechnet.
Aus konservatorischen Gründen werden Fotokopien (Xerokopien) aus den Registern grundsätzlich nicht angefertigt. Alternativ besteht die Möglichkeit, digitale Aufnahmen selbst zu machen oder beim Gemeindearchiv in Auftrag zu geben. Es gilt auch hier die Verwaltungsgebührenordnung der Gemeinde Bedburg-Hau."
Quelle:
http://www.archive.nrw.de/Kommunalarchive/KommunalarchiveA-D/B/Bedburg-Hau/InformationenUndService/Benutzungshinweise/BenutzungderZivilstandsundPersonenstandsregister.html 
Wolf Thomas meinte am 2009/01/26 19:36:
Kölner Hinweise zur Personenermittlung als .....
PDF unter:
http://www.archive.nrw.de/Kommunalarchive/KommunalarchiveI-L/K/Koeln/BilderKartenLogosDateien/Hinweise_zur_Personenermittlung_2009.pdf abrufbar. Auszug:
" ....Für die persönliche Benutzung des Archivs und für schriftliche Auskünfte
zur Ermittlung von Archivalien, die intensive Nachforschungen erfordern, werden Entgelte erhoben.
Recherchen seitens des Archivs sind im Rahmen der üblichen Dienstgeschäfte nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Sie bleiben auf die Ermittlung der Findhilfen und Bereitstellung der Register beschränkt. Inhaltliche Nachforschungen, einschließlich der vorausgehenden Ermittlungen in Adressbüchern usw. müssen selbst geleistet werden. Solche Dienste bieten zahlreiche im Raum Köln ansässige Geschichtsbüros und gewerbliche Familienforscher an.
Für eine Einsichtnahme im Benutzersaal ist die Verzeichnung und Erschließung der Register die unverzichtbare Voraussetzung. Diese Arbeiten werden unmittelbar nach Übernahme der Unterlagen begonnen und vorrangig betrieben. Ergebnisse sind im März 2009 zu erwarten. Nach Abschluss dieser Arbeiten können zunächst die Registereinträge ermittelt werden, bei denen das Standesamt und das Jahr der Geburt, Heirat oder des Todes bekannt sind. Etwa zur gleichen Zeit stehen die zu den Registern angelegten Zehn- und Mehrjahresnamensverzeichnisse zur Verfügung. Sie erleichtern
die Suche bei unsicherer Jahresangabe, liegen allerdings nicht für alle
Standesamtsbezirke vor und sind oft lückenhaft. Diese Lücken werden durch Einjahresverzeichnisse geschlossen. Sie können aber nur dann bereit gestellt werden, wenn sie als eigenständige Bände und nicht als Anhang des Registers angelegt worden sind.
Für diesen Fall ist ihre baldmöglichste Digitalisierung vorgesehen. ...." 
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2009/02/01 20:13:
Beispiel Friedberg
" .... Mit vielen rechtlichen Neuerungen hat derzeit das Friedberger Standesamt zu tun. Denn seit 1. Januar 2009 gilt bundesweit ein modernisiertes Personenstandsgesetz, das u. a. regelt, wie Geburten, Heiraten/Lebenspartnerschaften, Sterbefälle und Namensführungen registriert werden müssen. Der Leiter des Friedberger Bürgerbüros, Hans-Jürgen Trinkl, verweist darauf, dass dafür umfangreiche Vorbereitungen nötig waren. "Die Übernahme von Standesamtsbüchern in ein Archiv wird uns auch heuer noch beschäftigen", so Trinkl. ....."
Quelle:
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Friedberg/Lokalnews/Artikel,-Mehr-Babys-aber-insgesamt-weniger-Friedberger-_arid,1463999_regid,2_puid,2_pageid,4494.html 
Wolf Thomas meinte am 2009/02/01 20:52:
Ratingen
In seiner Vortragsreihe"Archiv um 5" widmet sich das Ratinger Stadtarchiv dem Thema: "Zivilstands- und Standesamtsregister. Neue Quellen für Familienforscher im Stadtarchiv" (Donnerstag, 26.3.2009, 17 Uhr im Stadtarchiv).
Link:
http://www.archive.nrw.de/Kommunalarchive/KommunalarchiveQ-T/R/Ratingen/index.html 
Wolf Thomas meinte am 2009/02/01 21:00:
Personenstandsunterlagen auf dem Westfälischen Archivtag 2009
Auf der 2. Arbeitssitzung am 18.3.2009 kommen Standesbeamte und Archivierende zum Thema zu Wort. Interessant dürften die Empfehlungen der BKK (Bundeskonferenz Kommunlarchive) zur Überlieferungsbildung der Standesamtsunterlagen sein.
Quelle:
Programm
Link zur PDF-Datei: http://www.lwl.org/waa-download/pdf/AT2009_Programm.pdf 
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2009/02/05 21:25:
Nürnberg schröpft Genealogen
" ..... Damit gibt das Standesamt die Hoheit über seine historischen Unterlagen an das Archiv ab. Dieses wiederum ist in der Pflicht, das Material für die Öffentlichkeit zu erschließen. Die Mitarbeiter müssen jedes Geburts-, Sterbe- und Heiratsbuch mittels Signaturen auffindbar machen und mit den Computer-Datensätzen verknüpfen, die ihnen das Standesamt zum Glück mitgeliefert hat. Darin lassen sich Nürnberger Ahnen des 19. und 20. Jahrhunderts namentlich suchen. Um den Datenschutz zu wahren, steht die Datenbank nicht im Internet, und niemand darf einen ganzen Band selbst durchblättern. Nur die Mitarbeiter kopieren aus dem Original die Seiten, die ein Bürger braucht. Pro Bestellung zahlt er 22 Euro. ...."
Quelle:
http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=963118&kat=11 
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2009/02/05 21:26:
Register in Bielefeld benutzbar
"Die insgesamt 1590 Bände sind bereits mit einem einfachen dreistelligen Signaturschema verzeichnet worden, das über die erste Zahl die Registerart (1 = Geburtenregister; 2 = Heiratsregister; 3 = Sterberegister) und über die beiden letzten Zahlen den jeweiligen Stadt-/Ortsteil anzeigt.
Sämtliche Registerbände sind damit nach den Regelungen des Archivgesetzes NW ab sofort benutzbar. Mit dem Übergang an das Stadtarchiv sind keine Beurkundungen mehr möglich, es können aber im Rahmen der Amtshilfe Auskünfte und Nachweise (beglaubigte Abschriften) erteilt werden, die sich nach den archivrechtlichen Vorschriften richten und nach der Gebührenordnung des Stadtarchivs berechnet werden."
Quelle:
http://www.archive.nrw.de/Kommunalarchive/KommunalarchiveA-D/B/Bielefeld/InformationenUndService/Serviceangebote/Geburten_HeiratsundSterberegister.html 
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2009/02/07 16:25:
Standesamtsregister jetzt auch im Stadtarchiv Wittenberge
" ..... Einsicht in diese Dokumente, die wichtige Quellen für die Familienforschung sind, kann aber nicht jeder ohne weiteres erlangen. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass auf archivrechtlicher Grundlage nur Personen Einsicht in die Dokumente gewährt werden kann, die ein Verwandschaftsverhältnis bzw. ein öffentliches Interesse nachweisen können. ...."
Quelle: Schweriner Volkszeitung 
Wolf Thomas antwortete am 2009/02/07 16:26:
Link zum Artikel:
http://www.svz.de/lokales/prignitz/artikeldetails/article/208/heiratsbuecher-im-archiv.html 
KlausGraf antwortete am 2009/02/07 16:51:
Unsinn
Müssen wir solchen Unsinn wirklich unkommentiert melden oder sollten wir nicht auf die gesetzlichen Grundlagen hinweisen? 
Wolf Thomas antwortete am 2009/02/07 17:00:
Ja, wir müssen!
Überall im Land treibt die Personenstandsgesetzgebung die "fröhlichsten" Ideen durchs Land. Erschütternd ist m. E. die Reaktion einiger Fachkollegen - wie oben.
Dass Standesbeamtinnen und - beamte mit der Rechtsmaterie nicht vertraut sind bzw. sich mit der Änderung unwohl fühlen, sei Ihnen gegönnt.
Mich persönlich erstaunt zweierlei,
1) dass "uns" die Genealogen bis jetzt in Ruhe lassen, und
2) dass die Genealogen diese seltsamen Blüten nicht anprangern. 
KlausGraf antwortete am 2009/02/07 17:13:
Wir sollten melden, aber nicht unkommentiert
Genealogen, die in vielen Archiven ja finanziell geschröpft werden, sind a) in der Regel mit einem guten Einkommen versehen, b) ihre Leidensfähigkeit ist hoch. 
Wolf Thomas antwortete am 2009/02/07 17:37:
Nachreichen der gesetzliche Grundlage
Link zum Archivgesetz MeckPom:
http://www.google.de/search?hl=de&q=Archivgesetz+Mecklenburg-Vorpommern&meta=

Einschlägig ist wohl der § 12 des Gesetzes, der die Nutzung des Archivgutes in den Regelungsbereich der Kommunen stellt. Eine Nutzung soll demnach ("im Sinne des Gesetzes") nach § 9 des genannten Gesetzes erfolgen. Nutzen darf also, wer ein berechtigtes, als kein öffentliches Interesse geltend machen kann.

Die Einkommenssituation von Genealogen entzieht sich meiner Kenntnis, dürfte aber grundsätzlich nicht ausschlaggebend für die zu erhebenden Gebühren und Entgelte sein, oder?
Hohe Leidensfähigkeit ist m. E. ebenfalls keine juristische Begründung für die zuweilen unverschämte Behandlung nach der Reform. 
KlausGraf antwortete am 2009/02/07 17:45:
Handreichung zum Personenstandsgesetz
http://archiv.twoday.net/stories/5499950/

Ich bitte um kritische Kommentare bzw. Ergänzung in den Kommentaren. 
irisk. antwortete am 2009/02/07 19:55:
Abzocke der Genealogen
Ich finde es völlig unverschämt und ungerecht, dass Familienforscher so ausgenommen werden! Meistens sind es ältere
Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet und Steuern bezahlt haben.
Mir unverständlich ist, dass sich die Genealogen noch nicht zusammengetan haben und gemäß Gleichheitsgrundsatz ihr Recht einklagen. Anstatt mit ihnen zu kooperieren und ihre Forschungsergebnisse (Stammbäume) einzufordern und zu archivieren, um sie für die Nachwelt aufzubewahren, werden diese Kunden abgezockt und verlassen verärgert das Archiv!
Muss doch wirklich nicht sein! Und Archivare, die sich hinter ihrem städtischen Kämmerer verstecken, haben nur keine Lust zu kämpfen. 
Wolf Thomas (Gast) antwortete am 2009/02/08 17:32:
"Kämpfen" müssen wir - leider.
Auch in meinem Kreis wurde die Diskussion um die Erhebung von Gebühren losgetreten (von Standesamtsseite aus!). Die Rechnung/Argumentation läuft vereinfacht wie folgt: dem Standesamt "bricht" als Einnahme die beurkundete Kopie für Genealogen weg, da muss man sie sich an anderer, an archivischer Stelle wiederholen.
Eine Erhebung von Gebühren für die bloße Einsichtnahme ist allerdings nicht im Interesse der Archive. Leichter lässt sich nicht die "Kundschaft" verjagen.
Nüchtern betrachtet bleibt aber auch die Einschätzung, dass der "Kampf" ungleich ist. In der Regel ist der Kämmerer Mitglied des Verwaltungsvorstandes und wird dort mit seinen Argumenten unmittelbar von den Entscheidern gehört, die i. d. R. zusätzlichen Einnahmequellen bzw. gleichbleibenden Einnhamen (?) nicht abgeneigt sind. 
Wolf Thomas meinte am 2009/02/11 21:20:
Neues vom Tage zum Thema aus Münster, Altenberge und Mönchengladbach
Geduldige Genealogen in Münster erbeten
".......Dazu kommen entsprechende Namensregister und Sammelakten.
Das Stadtarchiv kann im Moment folgenden Service anbieten:
Beantwortung schriftlicher Anfragen bei Vorlage konkreter Geburts-, Heirats- oder Todesdaten
Erstellung von Kopien oder beglaubigten Kopien aus den Registern ebenfalls bei Vorlage konkreter Geburts-, Heirats- oder Todesdaten
Umfangreiche eigene Recherchen in den Registern durch die Benutzerinnen und Benutzer sind momentan aus konservatorischen Gründen nicht möglich. Zunächst werden eine Erschließung der Namensregister sowie die Digitalisierung der Register erfolgen müssen. Wir bitten um Geduld! "
Quelle:


3. Westfälischer Genealogentag in Altenberge am Samstag, 7.
März 2009
Aus der Ankündigung: " .....Neben der Präsentation der Institutionen und dem Gespräch unter Forschenden stehen außerdem vier Vorträge rund um das Thema Genealogie auf dem Programm (10:30, 12:00, 13:30 und 15:00 Uhr)
Brandaktuell sind hier die Vorstellung des Personenstandsrechtsreformgesetzes und die damit verbundenen Forschungsmöglichkeiten in den Personenstandsregistern.
Das Angebot des Genealogentages ist so vielfältig, wie die Familienforschung selbst. Jeder familien- und heimatkundlich Interessierte sollte den Genealogentag in Altenberge nutzen, und sich einen Überblick verschaffen.
Es bleibt anzumerken, dass die Familienforschung nicht nur einzelne Familien und deren Geschichte betrifft, sondern auch Hofstätten, Berufstände, Ortschaften, Regionen und Länder. "
via Mailingliste "Westfälische Geschichte"

" .... Vom Standesamt Mönchengladbach wurden deshalb zum Jahresbeginn dem Stadtarchiv das Eheregister der Jahrgänge 1798 bis 1928, die Geburtenregister der Jahrgänge 1798 bis 1898 und die Sterberegister von 1798 bis 1978 zur Aufbewahrung übergeben. Die Nutzung dieser Register unterliegt mit der Übergabe nicht mehr dem Personenstands-, sondern dem Archivrecht und damit den den Nutzungsbedingungen des Stadtarchivs. .....
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die vom Stadtarchiv übernommenen Personstandsbücher dienstags und mittwochs jeweils von 8.30 bis 12.30 Uhr nach vorheriger Anmeldung einsehen. "
Quelle:
http://www.presse-service.de/data.cfm/static/720681.html 
Wolf Thomas (Gast) antwortete am 2009/02/18 21:19:
Mönchengladbach hilft britischem Genealogen dank Personenstandsrechtsreform
"Nickolas Ramaer Brookland, englischer Staatsangehöriger mit deutschen Wurzeln, nutzte seine dreimonatige Europareise um nach seinen Vorfahren zu forschen. Nach erfolgreicher Suche des niederländischen Zweiges seiner Familie kam er jetzt ins Stadtarchiv der Stadt Mönchengladbach um seine deutschen Vorfahren ausfindig zu machen. Die Mitarbeiter des Archivs konnten Brookland, der seinen Namen vor dem ersten Weltkrieg in England von Beckenbach in Brookland änderte, schnell bei seiner Suche helfen. So fand sich der Sterbeeintrag seines Ururgroßvaters, Johann Heinrich, und der Geburtseintrag seines Urgroßvaters Friedrich Wilhelm Beckenbachs.
Dabei stellte sich zur Freude Brooklands heraus, dass eben dieser Ururahne Johann Heinrich der Beckenbach war, der die erste Dampfmaschine 1827 in seiner Fabrik in Rheydt errichtete. Dem Ahnenforscher konnte das Archiv darüber hinaus aus seinen Unterlagen eine Portraitaufnahme zur Verfügung stellen und Wülfrath als Geburtsort des Firmengründers ermitteln, so dass dort weiter geforscht werden kann.
Diese umfassende Hilfe kann das Stadtarchiv aber erst seit Beginn dieses Jahres leisten. Durch eine Änderung des Personenstandsrechts wurden unter anderem Aufbewahrungsfristen für die Personenstandsregister eingeführt. Seit Anfang des Jahres werden Geburtsregister 110, Heiratregister 80 und Sterberegister 30 Jahre beim Standesamt fortgeführt. Alle älteren Register wurden mit Beginn des Jahres an das Stadtarchiv zur weiteren Aufbewahrung abgegeben und können dort eingesehen werden.
Nickolas Brookland ist zufällig der erste Nutzer, der die nun im Stadtarchiv aufbewahrten ehemaligen Personenstandsregister des Standesamtes einsehen und erfolgreich nach seinen Ahnen forschen konnte. ....."
Quelle:
http://www.presse-service.de/data.cfm/static/721425.html 
Wolf Thomas (Gast) antwortete am 2009/02/21 14:44:
Jetzt auch in der Westdeutschen Zeitung:
http://www.wz-newsline.de/index.php?redid=442323 
Wolf Thomas meinte am 2009/02/16 18:53:
Personenstandsregister verkleinern Jülicher Stadtbibliothek
" ...... Bekanntlich ist geplant, 45 Quadratmeter im Untergeschoss der Stadtbücherei zugunsten des Stadtarchivs abzutrennen. [Bürgermeister Heinrich] Stommel sagte vor dem Stadtrat als Begründung, Akten aus dem Personenstandsregister der Verwaltung müssten vom Stadtarchiv übernommen werden. ....Der Förderverein sieht den Umbau des viel genutzten «Info Point», der zur School Corner für Schüler umgebaut werden soll, gefährdet. Außerdem koste die Abtretung von 45 Quadratmetern für das Stadtarchiv und der damit verbundene Umbau unnötig viel Geld, der für das Archiv nur eine kleine, nicht ausreichende Raumvergrößerung, für die Stadtbücherei aber große Einbußen und Nachteile bringe. ....."
Ist das der herbeigesehnte Imagegewinn für die Kommunalarchive ?
Quelle:
http://www.az-web.de/lokales/juelich-detail-az/811772?_link=&skip=&_g=Unterschriften-gegen-Verkleinerung-der-Stadtbuecherei-Juelich.html 
sweetsir (Gast) meinte am 2009/02/18 14:15:
Mehraufwand für kleinere Archive
Der Mehraufwand für kleinere Archive ist beträchtlich. Dabei spreche ich nicht von den BenutzerInnen vor Ort, sondern von den vielen Anfragen von Rechtsanwälten zur Erbenermittlung etc. Die Verwaltungsgebührenordnung erlaubt pro beglaubigte Kopie 3,50 Euro zu berechnen. Der Aufwand für Archive in Außenstellen ist um ein vielfaches höher. Dabei kann ich dann auch keinen Aufwand für Recherchearbeit berechnen, weil die "Kunden" ja das genaue Datum angeben. Hinzu kommt erschwerend, dass mit Einführung des NKF der Aufwand für die Rechnung sehr groß ist (Für jeden neuen Geschäftspartner muss von der Stadtkasse eine Vertragsgegenstands-Nr. angefordert werden.)
Allerdings hat hier bereits jetzt die Zahl der Familienforscher im Ben.saal zugenommen, obwohl die Zivilstandsregister (seit 1798) und die Personenstandsregister erst seit einem Monat hier zugänglich sind. Aufgrund der zahlreichen Anfragen wird die Besucherfrequenz spätestens ab März beträchtlich steigen. 
Wolf Thomas meinte am 2009/02/19 19:17:
Freude in Brake
"Der Personenstandrechtsreform sei Dank. Gerade, als das Archiv des Braker Standesamtes aus allen Nähten zu platzen droht, sorgt eine Gesetzesänderung für mehr Platz in den Aktenschränken. 416 großformatig gebundene Personenstandsbücher, getrennt nach Geburten, Eheschließungen und Todesfällen, und bis zum Jahr 1951 noch handschriftlich geführt, werden in Kürze ins Staatsarchiv nach Oldenburg ausgelagert. ...."
Quelle:
http://www.nwzonline.de/index_regionalausgaben_kreis_wesermarsch_brake_artikel.php?id=1929249 
Wolf Thomas meinte am 2009/03/01 16:57:
Neue Satzung für das Wittstocker Kreisarchiv
" .... Die neue Satzung war notwendig geworden, weil kreisangehörige Kommunen ihre Personenstandsunterlagen aus zehn Standesämtern seit Januar 2009 ins Kreisarchiv geben müssen. ...."
Quelle:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11444652/61299/Wolfgang-Dost-fordert-personelle-Verstaerkung-Fuers-Kreisarchiv-eingesetzt.html 
 

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