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Update zu:

http://archiv.twoday.net/stories/570477635/

Abmahnhelfer.de hat wichtige Dokumente zum Fall der U+C-Abmahnung ins Netz gestellt:

http://www.abmahnhelfer.de/redtube-abmahnungen-abmahnhelfer-stellt-auskuenftsbeschluesse-online

Antrag des Rechtsanwalts Daniel Sebastian.
Beschluss des Landgerichts Köln.
Eidesstattliche Versicherungen zur Tracking Software.

Siehe auch
http://www.golem.de/news/u-c-abmahnung-gericht-hat-streaming-und-p2p-verwechselt-1312-103257.html

Während Udo Vetter unverständlicherweise eine modifizierte Unterlassungserklärung für seine Mandaten abgibt, wird das allgemein abgelehnt.

Ratschlag von einem Experten:

"Rechtsanwalt Christian Solmecke sagt:
9. Dezember 2013 um 13:45
1. Nicht zahlen
2. Keine UVE
3. Rechtslage an U+C mitteilen (entweder selbst oder mit Anwalt)
4. Spätestens wenn ein gelber Briefumschlag im Briefkasten liegt (Mahnbescheid), einen Anwalt einschalten"

Deutlich Kritik an seinen Kollegen übt RA Dr. Wachs:

"Durch die Berichterstattung werden die Menschen zu Panik getrieben – gerade vor Weihnachten. Das gewinnmaximierend zu nutzen finde ich schändlich. Natürlich ist mir klar, dass einige “Phantom Abgemahnte” geradezu nach einer Lösung schreien. Aber Anwälte, die etwas von sich und ihrem Berufsstand halten, sollten nach meiner Meinung hier standhaft bleiben und auf das Honorar verzichten."
http://www.dr-wachs.de/blog/2013/12/08/sorge-vor-uc-streaming-abmahnungen-fuhrt-panik-bei-surfern-und-kuriosen-ideen-im-wettbewerb/

Weitere Links via G+
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747

Update: Ich kann allerdings auch nicht nachvollziehen, wieso Dr. Wachs sich an dem Schwachsinn einer modifizierten Unterlassungserklärung für Streaming beteiligt, nur weil viele Nutzer auf

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/modue.htm

eine solche gern abgeben möchten und ein Verantwortlicher der Website das empfiehlt:

http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=17&t=176
 

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