Wissenschaftler und AutorInnen, die auf eine möglichst große Sichtbarkeit ihrer Werke Wert legen, werden dringend gebeten, der VG Wort als Bezugsberechtigte keine Rechte zu übertragen und als Wahrnehmungsberechtigte fristgerecht zu widersprechen.
Diese Empfehlung gibt das Urheberrechtsbündnis:
http://iuwis.de/blog/erinnerung-aktionsb%C3%BCndnis-empfiehlt-nicht-zustimmung-zur-%C3%A4nderung-des-vg-wort-vertrags
Warum darf die VG Wort die Rechte nicht bekommen?
Dies ist in den folgenden Beiträgen erläutert:
http://archiv.twoday.net/stories/5743335/
http://archiv.twoday.net/stories/5741709/
Wissenschaftler können die Rechte vergriffener Bücher nach § 41 UrhG zurückrufen:
http://archiv.twoday.net/stories/4069056/
Sie sind dann Rechteinhaber im Sinne des Google Books Settlement und können eine weltweite Gratis-Anzeige des gesamten Buchs gegenüber Google erklären bzw. eine CC-Lizenz vereinbaren:
http://archiv.twoday.net/stories/5878756/
Diese Empfehlung gibt das Urheberrechtsbündnis:
http://iuwis.de/blog/erinnerung-aktionsb%C3%BCndnis-empfiehlt-nicht-zustimmung-zur-%C3%A4nderung-des-vg-wort-vertrags
Warum darf die VG Wort die Rechte nicht bekommen?
Dies ist in den folgenden Beiträgen erläutert:
http://archiv.twoday.net/stories/5743335/
http://archiv.twoday.net/stories/5741709/
Wissenschaftler können die Rechte vergriffener Bücher nach § 41 UrhG zurückrufen:
http://archiv.twoday.net/stories/4069056/
Sie sind dann Rechteinhaber im Sinne des Google Books Settlement und können eine weltweite Gratis-Anzeige des gesamten Buchs gegenüber Google erklären bzw. eine CC-Lizenz vereinbaren:
http://archiv.twoday.net/stories/5878756/
KlausGraf - am Dienstag, 25. August 2009, 19:40 - Rubrik: Archivrecht