http://www.spiegel.de/kultur/literatur/plagiatsvorwurf-per-facebook-c-h-beck-prueft-buch-von-bader-karsten-a-965808.html
Unsere eigene Berichterstattung zum Plagiatvorwurf gegen "Große Seeschlachten: Wendepunkte der Weltgeschichte von Salamis bis Skagerrak" aus der Feder der Historiker Arne Karsten und Olaf Rader hat sich bislang auf das Zusammenstellen einschlägiger Links beschränkt.
http://archiv.twoday.net/stories/756022225/
Sicher ist, dass bei der Bebilderung sehr gern Anregungen der Wikipedia aufgenommen wurden. Sicher ist auch, dass der von
http://erbloggtes.wordpress.com/2014/04/23/grose-plagiate-wikipedia-der-weltgeschichte-von-guttenberg-bis-skagerrak/
dokumentierte Fall einer Bildübernahme von Templar52 eine Urheberrechtsverletzung darstellt, da die einzige Bedingung für die kostenlose Übernahme, die Urhebernennung, nicht erfüllt wurde.
Im Buch heißt es beispielsweise: "Die Tatsache, dass die Rumpfgeschwindigkeit nur von der Wasserlinienlänge abhängt, ist der Grund, warum längere Schiffe - bei entsprechend starkem Antrieb durch Wind oder Ruderer - höhere Geschwindigkeiten erreichen können als kürzere Schiffe." Und im Wikipedia-Eintrag zum Thema Rumpfgeschwindigkeit steht: "Die Tatsache, dass die Rumpfgeschwindigkeit nur von der Wasserlinienlänge abhängt, ist der Grund, warum größere Schiffe - bei entsprechend starkem Antrieb durch Wind oder Motorleistung - in Verdrängerfahrt höhere Geschwindigkeiten erreichen können als kleinere Schiffe."
Eine solche wörtliche Übernahme würde man in einer Studierenden-Hausarbeit nicht durchgehen lassen. Man kann urheberrechtlich die Ansicht vertreten (wie ich), dass der Satz keine Schöpfungshöhe hat. Verletzt wird aber ein Grundsatz guter wissenschaftlicher Praxis: Dass man wörtliche Übernahmen im Fließtext mit Anführungszeichen kennzeichnen muss (oder sie in anderer Weise signalisieren).
In dem historischen Werk seien ausschließlich technische Details aus dem Online-Lexikon übernommen worden, sagt Rader.
Übernommen wurde aber in dem Beispiel nicht ein frei benutzbares technisches Detail, sondern eine konkrete Formulierung, die man auch bei der Übernahme aus dem Brockhaus hätte kennzeichnen müssen.
Juristisch hat Jannings schlechte Karten, was seine Tatsachenbehauptung "Dieses Buch ist vollständig aus Wikipedia-Einträgen zusammenkopiert" angeht. Eigene Stichproben haben gezeigt, dass diese Aussage zu weitgehend ist. Sie stellt als solche eine üble Nachrede dar.
Auch der Vorwurf zur DFG-Finanzierung scheint schlecht abgesichert zu sein.
Die wenigen bisher von Janning exemplarisch angeführten Beispiele legen zwar eindeutig ein wissenschaftliches Fehlverhalten (Plagiat) nahe, man müsste aber die Arbeit als Ganzes untersuchen, um das Ausmaß zu ermitteln. Im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis ist jede einzelne Plagiatstelle eine zuviel.
Update:
Foto: Templar52
Unsere eigene Berichterstattung zum Plagiatvorwurf gegen "Große Seeschlachten: Wendepunkte der Weltgeschichte von Salamis bis Skagerrak" aus der Feder der Historiker Arne Karsten und Olaf Rader hat sich bislang auf das Zusammenstellen einschlägiger Links beschränkt.
http://archiv.twoday.net/stories/756022225/
Sicher ist, dass bei der Bebilderung sehr gern Anregungen der Wikipedia aufgenommen wurden. Sicher ist auch, dass der von
http://erbloggtes.wordpress.com/2014/04/23/grose-plagiate-wikipedia-der-weltgeschichte-von-guttenberg-bis-skagerrak/
dokumentierte Fall einer Bildübernahme von Templar52 eine Urheberrechtsverletzung darstellt, da die einzige Bedingung für die kostenlose Übernahme, die Urhebernennung, nicht erfüllt wurde.
Im Buch heißt es beispielsweise: "Die Tatsache, dass die Rumpfgeschwindigkeit nur von der Wasserlinienlänge abhängt, ist der Grund, warum längere Schiffe - bei entsprechend starkem Antrieb durch Wind oder Ruderer - höhere Geschwindigkeiten erreichen können als kürzere Schiffe." Und im Wikipedia-Eintrag zum Thema Rumpfgeschwindigkeit steht: "Die Tatsache, dass die Rumpfgeschwindigkeit nur von der Wasserlinienlänge abhängt, ist der Grund, warum größere Schiffe - bei entsprechend starkem Antrieb durch Wind oder Motorleistung - in Verdrängerfahrt höhere Geschwindigkeiten erreichen können als kleinere Schiffe."
Eine solche wörtliche Übernahme würde man in einer Studierenden-Hausarbeit nicht durchgehen lassen. Man kann urheberrechtlich die Ansicht vertreten (wie ich), dass der Satz keine Schöpfungshöhe hat. Verletzt wird aber ein Grundsatz guter wissenschaftlicher Praxis: Dass man wörtliche Übernahmen im Fließtext mit Anführungszeichen kennzeichnen muss (oder sie in anderer Weise signalisieren).
In dem historischen Werk seien ausschließlich technische Details aus dem Online-Lexikon übernommen worden, sagt Rader.
Übernommen wurde aber in dem Beispiel nicht ein frei benutzbares technisches Detail, sondern eine konkrete Formulierung, die man auch bei der Übernahme aus dem Brockhaus hätte kennzeichnen müssen.
Juristisch hat Jannings schlechte Karten, was seine Tatsachenbehauptung "Dieses Buch ist vollständig aus Wikipedia-Einträgen zusammenkopiert" angeht. Eigene Stichproben haben gezeigt, dass diese Aussage zu weitgehend ist. Sie stellt als solche eine üble Nachrede dar.
Auch der Vorwurf zur DFG-Finanzierung scheint schlecht abgesichert zu sein.
Die wenigen bisher von Janning exemplarisch angeführten Beispiele legen zwar eindeutig ein wissenschaftliches Fehlverhalten (Plagiat) nahe, man müsste aber die Arbeit als Ganzes untersuchen, um das Ausmaß zu ermitteln. Im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis ist jede einzelne Plagiatstelle eine zuviel.
Update:
@Archivalia_kg "Rader gestand im Gespräch mit der SZ ein, es könne in einzelnen Fällen zu Fehlern gekommen sein."
— Dirk von Gehlen (@dvg) 23. April 2014
Foto: Templar52
KlausGraf - am Mittwoch, 23. April 2014, 19:33 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
paradoxus (Gast) meinte am 2014/04/24 07:52:
Am ärgerlichsten ist ja diese fast schon szenetypische Arroganz der beiden Historiker die sich als verfolgte Opfer eines Mobs gerieren. Einerseits schwadroniert man von schriftstellerischen "Ewigeitswerten" (wie Rader in einem älteren FAZ-Interview, siehe: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buchmesse/autoren/olaf-b-rader-im-gespraech-am-liebsten-fuer-die-ewigkeit-12614760.html), die man schaffen wolle, andererseits ist man unfähig, korrekt zu zitieren oder Bildquellen anzugeben -- oder weist WP-Inhalten offenbar generell einen so minderen Status zu, dass man sie getrost verwursten kann.Saudumm vom FB-Post war es allerdings, diesen Vorwurf des Fördergeldmissbrauchs zu erheben. Für einen "Privatgelehrten" und "Spengler-Experten" hätte es wirklich ein Leichtes sein müssen, die entsprechenden Datenbanken der DFG zu konsultieren. Es zeugt auch von wenig Kenntniss der Forschungsaufenthaltszene wenn er meint, dass man wärehnd eines Aufenthalt oder Stipendium für X nicht auch Material für Projekt Y sammeln dürfte. Und ganz offenbar hat er das Buch auch nicht komplett durchgeprüft, wie sein Kommentar anfangs mehr oder minder suggerierte ... . Schade, denn so ist den beiden nachlässigen Autoren wohl mit Recht die Möglichkeit gegeben, juristische Geschütze aufzufahren.
Vorübergehender Beobachter (Gast) antwortete am 2014/04/24 08:57:
Vorübergehender Beobachter
Ich fände es nicht nur schade, sondern ausgesprochen richtig, wenn die Autoren juristisch zurückschießen. Auch ich habe Stichproben gezogen und halte die Behauptung "vollständig aus Wikipedia-Einträgen zusammenkopiert" für schlicht diffamatorisch. Da Herr Janning dies mittlerweile selbst einräumt, den Kommentar aber dennoch stehen lässt, handelt es sich nur um üble Nachrede, sondern um Verleumdung. Der Gesetzgeber hat die Strafbarkeit solchen Handelns gerade deshalb festgelegt, um überzogene Kampagnen dieser Art zu unterbinden.Ich stimme mit Klaus Graf überein: Jedes Plagiat ist eines zuviel. Wenn man aber in einem 600-Seiten Werk wie "Friedrich II." eine einzige textähnliche Passage findet,die Griffhalter von Grifftötern unterscheidet, ist das sicher kein Grund, ein großes Fass aufzumachen.
Arne Janning (Gast) antwortete am 2014/04/24 13:43:
"Da Herr Janning dies mittlerweile selbst einräumt, den Kommentar aber dennoch stehen lässt, handelt es sich nur um üble Nachrede, sondern um Verleumdung."Ich kann den Beitrag doch wohl schlecht im Nachhinein noch ändern, jetzt, wo er in der Welt ist, oder? Ich halte jetzt den Kopf dafür hin.
paradoxus (Gast) antwortete am 2014/04/24 14:01:
"Wenn man aber in einem 600-Seiten Werk wie "Friedrich II." eine einzige textähnliche Passage findet,die Griffhalter von Grifftötern unterscheidet, ist das sicher kein Grund, ein großes Fass aufzumachen."Soviel Korrektheit muss sein: Dass wurde nicht von AJ, sondern von Kathrin Passig, wohl aufgrund einer Amazon-Leseprobe (!), in einem FB-Kommentar geschrieben.
Nebenbei: Ich finde es sehr mutig von AJ ohne Deckung zu argumentieren. Dafür meine Hochachtung. (Ich mache das ungern, gerade im universitären Bereich geht es zu wie unter Nattern und Klapperschlangen ;-)
Vorübergehender Beobachter (Gast) antwortete am 2014/04/24 19:15:
@ paradoxus"Mutig" ist in der Wissenschaftswelt der Euphemismus für "haltlos". Es ist in der Tat "mutig", ohne Belege von einem kompletten Plagiat zu sprechen. Den Friedrich "".-Hinweis habe ich übrigen aus einem Post von Herrn Janning (April 22 at 9:09pm). Wiederum zeigt sich das diffamatorische Vorgehen: Nur ein Teil der zitierten Sätze finden sich im Buch!
@ Arne Janning
Juristisch stehen Sie mir dieser Position auf sehr dünnem Eis. Natürlich könnten Sie einen Facebookbeitrag löschen. Sie könnten ihn auch modifizieren oder durch eine Richtigstellung ergänzen. Wenn Sie es unterlassen, gleiten Sie von der "üblen Nachrede" endgültig hinüber zur "Verleumdung". Gut, es ist ja Ihr Kopf...
paradoxus (Gast) antwortete am 2014/04/25 09:46:
Dass es in ihrer "Wissenschaftswelt" (was ist das eigentlich? ich schrieb von Universität, also einem Organisationssystem) vermutlich keinen Mut mehr gibt, tut mir leid ... . Übrigens: Frau Passig meint das "kleine" Friedrich-Buch aus der Reihe "Wissen", nicht den 600-Seiten-Wälzer. Sie konnten also nichts finden.
Arne Janning (Gast) meinte am 2014/04/24 13:40:
Lieber Herr Graf,danke, daß Sie den Fall verfolgen und die Links zusammengetragen haben.
"man müsste aber die Arbeit als Ganzes untersuchen": Das wird gerade an verschiedenen Stellen getan.
Herzliche Grüße
Arne Janning
KlausGraf meinte am 2014/04/24 18:03:
Wenig Neues
Stellungnahme Lektor Nolte von Beck heute Nachmittag:http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2014/04/24/drk_20140424_1609_707510d2.mp3
"Wir müssen das ganz genau prüfen". Eine generelle Plagiatskontrolle gibt es bei Beck nicht, nur Faktenchecker bei sensiblen Themen. "Wir vertrauen unseren Autoren zunächst". Man müsse vielleicht den Autoren doch mehr auf die Finger schauen. Hausjuristen sagen aber: keine Urheberrechtsverletzung. Man muss zugestehen: Janning hat einen Punkt erwischt.
Erbloggtes Blockstöckchen
http://erbloggtes.wordpress.com/2014/04/24/seeschlachtenplag-reloaded/
SZ-Artikel
http://www.sueddeutsche.de/bildung/plagiatsverdacht-beim-verlag-ch-beck-wendepunkte-der-weltgeschichte-aus-wikipedia-kopiert-1.1942382
Klauso (Gast) antwortete am 2014/04/25 10:59:
Im Klartext:
Viel Lärm um nichts oder anders gesagt: Üble Nachrede und Verleumdung vom Feinsten!Wer eliminiert eigentlich endlich die kriminellen <> solche Denunzianten??
paradoxus (Gast) antwortete am 2014/04/25 12:50:
Ach?
Wie kommen Sie auf dieses schmale Brett? Freund der armen "Opfer"? Mal davon abgesehen ist es ebenfalls üble Nachrede, jemanden als "kriminiell" oder Denunziant zu verunglimpfen.Studenten im Grundstudium kriegen i.d. R. an ernsthaften Unis ihre Hausarbeit zurück zu Überarbeitung, wenn sie 1:1 Details, und seien es nur technische, aus der WP oder dem Brockhaus einfach abschreiben statt zu paraphrasieren und die Quelle anzugeben. Warum das für Juniorprofessuren dann nicht mehr gelten soll, ist mir schleierhaft. Es mag ja legal sein, aber verletzt den fachlichen Mindeststandard im Fach. Und bitte: man kann alles in eigenen Worten ausdrücken, im schlimmsten Fall halt etwas schlechter. Aber dann kann man immer noch schreiben: Der Brockhaus versteht unter xy, dass "blaba" oder so.
Klauso (Gast) antwortete am 2014/04/25 14:05:
Jeder Schüler
bekommt frühzeitig beigebracht, dass Behauptungen durch konkrete Nachweise zu unterfüttern sind, alles andere ist haltlos und wenn es persönliche Anschuldigungen sind juristisch üble Nachrede und/oder Verleumdung.Im konkreten Fall hier liegen keinerlei Nachweise vor, sondern reine Stimmungsmache und diese erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede!
Konkrete Nachweise für persönliche Behauptungen sind Mindeststandards menschlichen Zusammenlebens - wenn dies für Sie paradox ist, sollten Sie Ihr Weltbild hinterfragen...!
KlausGraf antwortete am 2014/04/25 17:50:
Neues vom RaderGate
Nach einer Abmahnung wurde der Eintrag auf Facebook editierthttps://www.facebook.com/arne.janning/posts/464584697020127
#seeschlachtplag ii
http://www.hellojed.de/wp/2014/04/seeschlachtplag-ii/
Absurder Beitrag der WELT
http://www.welt.de/geschichte/article127278672/Die-Schlacht-ums-Plagiat-wird-zusehends-absurd.html
Stilkritik
http://archiv.twoday.net/stories/790549776/
wasschreibichhier (Gast) antwortete am 2014/04/25 18:08:
Leider nimmt es Janning mit der Wahrheit auch nicht so genau:
Zitat: "Sie stellen sich ausdrücklich in die Tradition von Hans Delbrücks Monumentalwerk "Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte" - ein Werk, das Karsten und Rader wiederum nicht aus erster Hand kennen, sondern lediglich aus Wikipedia zitieren."Die von Rader und Karsten verwendeten Delbrück-Zitate (offenkundig korrekt zitiert) habe ich nicht bei Wikipedia gefunden. Ich frage mich, wie Janning dann zu seiner Aussage kommt - hat sich offensichtlich in einen Furor geschrieben....?!
paradoxus (Gast) antwortete am 2014/04/30 22:18:
Ach @Klauso, schlagen sie mal ein "Konversationslexikon" auf und schauen nach, was "paradox" ist/bedeutet. Vielleicht auch bei "Weltbild" mal nachschauen, danach können Sie ihren Kommentar ja neu formulieren. Vielleicht versteht man dann auch den letzten Satz.Jedenfalls die von ihnen als "Verleumdung" titulierten Hinweise haben den Verlag dazu gebracht, das Buch zurück zu ziehen. Tja ... .
PS: Die teils wilden, aber auch wieder relativierten Spekulation des Tippgebers standen hier nicht zu Debatte -- nein, es ging um die historiographischen "Ewigkeitswerte", die Hr. Rader zu schaffen geglaubt hatte.