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Juristische Stellungnahmen stellt nun auch RA Stadler zusammen:

http://www.internet-law.de/2014/05/kommentare-und-anmerkungen-zum-google-urteil-des-eugh.html

Ergänzend sind meine Listen heranzuziehen:

http://archiv.twoday.net/stories/876866916/
http://archiv.twoday.net/stories/876866599/

Update: Siehe auch
http://www.internet-law.de/2014/05/google-hat-doch-auch-bisher-schon-geloescht.html
"In den meisten Fällen wird man es aber bei der vom EuGH aufgestellten Regel belassen müssen, sonst wäre es keine Regel mehr. Das bedeutet dann aber auch, dass Google im Regelfall keine Websites mehr indizieren darf, die personenbezogene Daten enthalten. Und das dürfte die ganz überwiegende Mehrzahl der Sites sein."
 

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