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Archivrecht

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=c7c56f4de685f620ab0ac418fd2e2b63&nr=71060&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Beiwerk (zu § 57 UrhG)

Wir erinnern uns noch mit Abscheu der Gerichtsentscheidungen zum Schloss Sanssouci

http://archiv.twoday.net/search?q=sanssouci

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtsprechung war erfolglos - die unfähigen alten Männer des Bundesverfassungsgerichts sind längst nicht mehr gute Hüter unserer Grundrechte!

Die Berliner Schlösserverwaltung hat die Urteile erwirkt. Klar, dass die Bayerische Schlösserverwaltung nun auch einen umfassenden Genehmigungsvorbehalt für Fotos auf ihrem Grund anmeldet:

http://rights-managed.de/neuschwanstein_oder_wie_man_bilder_legal_veroeffentlicht/

Ich kann da nur raten: Lehnt euch gegen diese reaktionäre Policy auf! Fotografiert für private Zwecke und ladet die Bilder unter einem Pseudonym unter freier Lizenz auf Wikimedia Commons hoch!


"Die älteren Damen verletzen angeblich Urheberrechte. Die Furcht vor Nachzahlungen lässt die Senioren nun verstummen. Die Gema-Tarifstruktur führt landesweit immer wieder zu Problemen."

http://www.shz.de/lokales/schleswiger-nachrichten/gema-verlangt-gebuehren-fuers-volkslieder-singen-id9664756.html

Wir lesen § 52 UrhG: "Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind."

#gema

Update:

https://medium.com/@jagermo/nein-die-gema-will-kein-seniorensingkr%C3%A4nzchen-killen-4a00b9346116

Das muss sich ein Vermieter nicht gefallen lassen, meinte das AG München. Es geht natürlich nicht an, dass man Träger akademischen Titels in dieser Weise herabsetzt,

http://www.rechtsindex.de/mietrecht/4970-sie-promovierter-arsch-vermieter-kuendigt-fristlos-nach-beleidigung

OLG Köln bestätigt Verbot der Nutzung von Kohl-Zitaten. Umfang des Verbots geht über das der Vorinstanz hinaus und umfasst alle streitgegenständlichen Zitate.

http://www.urheberrecht.org/news/5411/

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/helmut-kohl-siegt-erneut-vor-gericht-gegen-ghostwriter-heribert-schwan-a-1032105.html

Eine Broschüre über Daten- und Aktenvernichtung in der Anwaltskanzlei

http://www.rechthaber.com/wp-content/uploads/2015/04/DAV_Broschuere_Aktenvernichtung.pdf

erwähnt diese Möglichkeit nicht. Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, ihre Akten einem Archiv anzubieten. Sie können sie nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen datenschutzgerecht vernichten. Dürfen sie sie aber auch stattdessen einem Archiv anbieten?

Bei Udo Schäfer in: Archivgesetzgebung in Deutschland (2003), S. 52 lese ich: "§ 11 BArchG berechtigt die Rechtsanwälte, Unterlagen, die dem Mandatengeheimnis unterliegen, einem öffentlichen Archiv zur Übernahme anzubieten".

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/tagesschau-app-bgh-entscheidet-zugunsten-der-zeitungsverlage-a-1031566.html

Dieses Urteil muss man gelesen haben und zwar nicht, weil es um Social Media geht ...

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/19-01-2015-lag-koeln-2-sa-861-13.html

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moers/anwaelte-wollen-geld-stadt-sperrt-schul-webseiten-aid-1.5039815

Es geht um eine angebliche Urheberrechtsverletzung auf einer (in Zahlen: 1) Schul-Website.

http://www.infodocc.info/geleakt-eu-kom-plaene-urheberrechtsverletzungen-auf-einer-stufe-mit-kindesmissbrauch-und-terrorismus/

 

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