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Archivrecht

http://iuwis.de/blog/Kommentar_UrhG_42

Urheberrechtsfibel wird ignoriert.

http://www.nw-news.de/lokale_news/bielefeld/bielefeld/?em_cnt=3786295&em_loc=154

Der Stadtrat hatte im Januar auf Antrag von SPD, Grünen und FDP beschlossen, dass Bielefeld den neuen Google-Dienst für "nicht erwünscht" erklärt. Kommunale Gebäude und Fahrzeuge sollten nicht in Street-View erscheinen. Die erste Reaktion von Google war eine automatisierte E-Mail: "Das Gebäude Niederwall 25 mit weißen Klinkern" werde gepixelt. Gemeint war das Rathaus, das aber keine weißen Klinker hat.

Am Montag dann, über sechs Monate nach dem Widerspruch, kam die offizielle Zurückweisung Googles: "Es liegt im Interesse der Bürger, sich über die Lage und Beschaffenheit der öffentlichen Einrichtungen im Internet zu informieren." Das Datenschutzrecht gebe der Stadt keine Handhabe, das anzufechten, so der Datenschutzbeauftragte Klaus-Dieter Giersch.


Der Versuch, das Rathaus nicht in Streetview abbilden zu lassen, kann nur als völlig hysterisch bezeichnet werden.

Aber Bielefeld gibts ja eh nicht ...

Zu Streetview siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

Foto: Zefram http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Industrie-Einzelhandel-und-Gewerbe-streiten-mit-Verlegern-ueber-Leistungsschutzrecht-1095242.html

http://www.feldblog.de/?p=545

Siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=spickmich

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100830_1bvr163108.html

http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0810.html

Die weit verbreitete Praxis der (öffentlich finanzierten) Bibliotheken
und Archive, Fernsehsendungen mitzuschneiden, diese Mitschnitte zu
erschließen, in die Bestände von Mediatheken einzuspeisen und
schließlich den Nutzern für Zwecke von Ausbildung und Forschung
zugänglich zu machen, wurde in ihrer Rechtmäßigkeit jüngst von der
Justiziarin der Universität Wuppertal in Frage gestellt. Die Bibliothek
wurde sogar angewiesen, die über lange Jahre aufgebauten Bestände zu
löschen. Dazu ist es zum Glück bislang nicht gekommen.

Das Aktionsbündnis teilt die Bedenken an der Rechtmäßigkeit der
bisherigen Praxis nicht, da diese durch die geltenden
Urheberrechtsschranken für Bildung und Wissenschaft bzw.
Vermittlungsinstitutionen wie Bibliotheken oder Archive gedeckt ist.
Bestärkt wird das Aktionsbündnis in dieser Einschätzung nicht nur durch
verschiedene Gutachten (vgl.: Harald Müller: Urheberrechte zwischen
Wissenschaft, Universität und Rundfunkanstalt, 1995; Paul Katzenberger,
Urheberrechtliche Fragen bei der Aufzeichnung von Fernsehsendungen durch
Universitätsbibliotheken, 1984), sondern auch dadurch, dass von Seiten
der Rundfunkanstalten keine Einsprüche, geschweige denn rechtliche
Schritte gegen die Praxis der Bibliotheken ergangen sind.

Das Aktionsbündnis fordert daher alle Bibliotheken und Archive auf, sich
nicht verunsichern zu lassen und entsprechende Fernsehmitschnitte weiter
vorzuhalten. Dies muss auch im Interesse der Sender liegen, da sie von
den legitimen Anfragen aus Bildung und Wissenschaft entlastet werden.


Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"

***********************************************************

Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(www.urheberrechtsbuendnis.de) wurde 2004 im Zusammenhang mit der
Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet.
Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und
fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im
öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten
Information zu jeder Zeit von jedem Ort.
Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum
Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004.
Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz
der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung
der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 365 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 7.200 Einzelpersönlichkeiten.
Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller
(Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage
an: rainer.kuhlen@uni-konstanz.de, hmueller@mpil.de und
sepp@physik.uni-kassel.de.

Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung
und Wissenschaft bietet auch die Plattform IUWIS (www.iuwis.de).


Update:
http://iuwis.de/blog/ausgeschnitten-wieso-die-bergische-universit%C3%A4t-wuppertal-teile-ihres-medienbestands-depublizier

"Bislang ruhte das Streitobjekt in einem Warschauer Archiv: Nun fordert die israelische Tochter eines Holocaust-Überlebenden das Tagebuch ihres Vaters zurück - und hat damit in Polen eine Debatte über die Besitzansprüche von Hinterbliebenen an Familienvermächtnissen mit historischem Wert ausgelöst. Baruch Milch hatte die Besatzung Polens durch die Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg in einer detaillierten Chronik festgehalten.
Diese Aufzeichnung landete auf Umwegen im Jüdischen Geschichtsinstitut Warschau und steht nun nach polnischem Recht unter Quellenschutz. Die Tochter des Autors, Ella Milch-Sheriff, will sich damit nicht abfinden und das Tagebuch der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Jad Vaschem vermachen. In Warschau stößt ihr Vorhaben jedoch auf taube Ohren. "Ich möchte das Tagebuch in guten Händen wissen", sagt die Komponistin der Nachrichtenagentur AFP. "Meine Familie und andere Menschen sollten es in Ausstellungen besichtigen können." Der Leiter des polnischen Nationalarchivs, Slawomir Radon verweist dagegen auf den Stellenwert des Tagebuchs für Polens Geschichte: "Es schildert das Leben und tragische Schicksal jüdischer Polen." Solche Archivdokumente dürften nicht außer Landes gebracht werden, dies gelte auch für die persönlichen Aufzeichnungen von Privatpersonen.
Milch, den eine polnische Familie unter Lebensgefahr vor den deutschen Besatzern versteckt gehalten hatte, schrieb seine Aufzeichnungen zwischen Juli 1943 und März 1944. Darin schilderte der Arzt sein Leben vor dem Krieg und grausame Details wie den Tod seiner Familie, darunter auch die Erschießung seines dreijährigen Sohnes. Rund 3,2 Millionen Juden lebten vor dem Krieg in Polen, sie stellten ein Zehntel der Bevölkerung. Etwa die Hälfte der sechs Millionen Holocaust-Opfer waren polnische Juden, die meisten starben in Konzentrationslagern wie Auschwitz-Birkenau. Von den wenigen hunderttausenden Überlebenden emigrierten viele nach dem Krieg in das heutige Israel. Milch und seine zweite Frau reisten 1946 aus. Bevor Milch seine alte Heimat verließ, übergab er sein Tagebuch an eine polnisch-jüdische Initiative, die das Gedenken an den Holocaust wachhalten wollte.
"Er war sich des Werts seiner Aufzeichnungen bewusst, deshalb hat er sie in sichere Hände gegeben", sagt Eleonora Bergman, Leiterin des Jüdischen Geschichtsinstituts in Warschau, in dessen Besitz sich das Tagebuch heute befindet. Milchs Tochter behauptet dagegen, er habe das Buch nur vorübergehend schützen wollen: "Er hatte Angst, dass es verloren geht, beschädigt oder gar zerstört wird." Milchs Tochter erfuhr erst nach dem Tod des Vaters 1989 von der Existenz des Tagebuchs. Bis heute erhielt die Familie lediglich eine Kopie. Aber Milch-Sheriff ist entschlossen, das Original zurückzubekommen und will notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Für den polnischen Rechtsexperten Ireneusz Kaminski, der Milch-Sheriff möglicherweise vertreten wird, gibt es bis heute im polnischen Recht ein Ungleichgewicht zwischen dem Schutz öffentlicher Güter und dem privater Eigentumsrechte. Der Streit um das Tagebuch könne daher zu einem Präzedenzfall werden."


Quelle: 3sat Kulturnachrichten vom Dienstag, 21.09.2010

http://www.kriegs-recht.de/koblenzer-landgericht-verbietet-live-berichterstattung-uber-mordprozess-im-internet/

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/09/14/aus-diesem-gerichtssaal/

http://iuwis.de/blog/das-richtige-drehbuch-f%C3%BCr-ein-zuk%C3%BCnftiges-urheberrecht-ein-kommentar-am-rande-des-symposiums-%E2%80%9Ev

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Beim-Abschreiben-setzen-Studenten-ihre-Karriere-aufs-Spiel-1077658.html

Zum Thema
http://archiv.twoday.net/search?q=plagiat

Zu Schüler-Plagiaten aktuell
http://weblog.histnet.ch/archives/4285#more-4285

 

twoday.net AGB

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