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Archivrecht

http://mspr0.de/?p=1468

http://www.ennomane.de/2010/06/24/faz-loescht-blog-eine-andere-form-von-ctrl-verlust/

http://carta.info/29643/clash-der-publizistischen-kulturen-mspr0-und-faz-net/

Das Blog wurde gelöscht. Selbst wenn die FAZ sich vertraglich ausschließliche Nutzungsrechte hat einräumen lassen, hat sie eine Nutzungspflicht. Wenn sie dieser nicht nachkommt, kann nach § 41 UrhG das Nutzungsrecht wegen Nichtausübung zurückgerufen werden. Zu dieser Vorschrift siehe auch meine "Urheberrechtsfibel" http://www.contumax.de



Bei der Löschung eines Blogs sollte auch eine sehr kurze Frist von beispielsweise zwei Wochen ausreichen. Danach kann Michael Seemann über seine eigenen Texte wieder frei verfügen.

Wurden keine ausschließlichen Nutzungsrechte vereinbart, kann Seemann sofort seine eigenen Texte anderweitig veröffentlichen.

http://techdirt.com/articles/20100621/2320049908.shtml

http://www.lto.de

Ein deutschsprachiger Ableger des SPIEGEL zum Thema Recht. Gefesselt wurde ich nicht.

Symbolbild

http://blog.kooptech.de/2010/06/verleger-wollen-auch-satzteile-schuetzen-lassen/

http://www.netzpiloten.de/2010/06/18/leistungsschutzrecht-das/

http://log.netbib.de/archives/2010/06/19/schwierigkeiten-mit-drm

Auf Einladung von VdA und BDS - Bundesverband deutscher Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. trafen sich am 16. Juni 2010 Kolleginnen und Kollegen aus Archiven und Standesämtern im Tagungszentrum des ITZ in Fulda zu einem gemeinsamen Workshop zum Thema Die Personenstandsreform und ihre Auswirkungen - eine Standortbestimmung.

Nach den Begrüßungen durch den VdA-Vorsitzenden Dr. Michael Diefenbacher bzw. den Beauftragten des BDS für die Zusammenarbeit mit dem VdA Jürgen Rast folgten zwei einführende Vorträge zur Fachdiskussion am Nachmittag.

Dr. Robert Zink vom Stadtarchiv Bamberg präsentierte den Zuhörern einen Überblick über die archivischen Zuständigkeiten für die Personenstandsunterlagen in den einzelnen Bundesländern. Jürgen Rast und Frank Müsken gaben einen Einblick in "Grauzonen - Standesämter übernehmen die Archivfunktion".

Im Rahmen der dreistündigen Nachmittagssitzung wurden intensiv archivsparten- und länderübergreifende Fachkonzepte diskutiert:

Themenschwerpunkte waren u.a.:

* Bewertung von Sammelakten

* Nutzung von Personenstandsunterlagen

* Bestandserhaltung

* Übernahmen aus elektronischer Registerführung

Die Leitung und die Moderation der Fachdiskussion übernahm die stellvertretende VdA-Vorsitzende Katharina Tiemann aus Münster, welche die Veranstaltung auch inhaltlich konzipiert hat.

Am Workshop nahmen insgesamt über 40 Personen teil. Archivarische Fachvertreter aus 14 Bundesländern repräsentierten regionale Verbände und kommunale Arbeitsgemeinschaften. Die Teilnehmer des Workshops finden Sie in Teil 3.

Der VdA plant, einen ausführlichen Tagungsbericht sowie Fachkonzepte aus einzelnen Bundesländern auf seiner Homepage zu veröffentlichen.

Beide Verbände sprachen sich dafür aus, den Dialog zwischen StandesbeamtInnen und ArchivarInnen auch künftig fortzusetzen. Ein weiterer Workshop ist für 2011 vorgesehen.


Quelle: VdA, Aktuelles v. 17.06.2010

http://www.bibliotheksrecht.de/2010/06/17/bibliotheksgesetz-sachsen-anhalt-verabschiedet-8822031/

Siehe auch
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/5/d2591vbe_5.pdf

Steinhauer bemängelt das Fehlen einer Belegexemplarklausel. Ich begrüße dieses Fehlen ausdrücklich, da die Ablieferung von Belegexemplaren nichts in einem Gesetz zu suchen hat, sondern ein freiwilliger Service des Benutzers sein sollte. Wichtigeres Desiderat ist eine (von Steinhauer nicht thematisierte) Datenschutzregelung analog zu Thüringen.

http://carta.info/29093/offener-brief-an-die-bundesjustizministerin-6-fragen-zum-leistungsschutzrecht/

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=6172

"Die beeindruckende Menge von 216.000 Dissertationen, davon der Großteil aus Deutschland, wurde in den letzten zweieinhalb Jahren gescannt und auf den Servern der Universität gespeichert. Das sind immerhin rund 40% aller in Deutschland zwischen 1925 und 1988 verfassten Dissertationen."

Wie bei ORBI Lüttich, dem Heidelberger oder Karlsruher Bildserver usw. gilt auch hier: Projekte, die Digitalisate den Angehörigen der eigenen Hochschule vorbehalten, schaffen einen unfairen wissenschaftlichen Wettbewerbsvorteil. (Das gilt natürlich auch für das Bildarchiv Prometheus, in dem zehntausendfach Urheberrechtsverletzungen begangen werden.)

Zudem sind sie nach meiner Auffassung auch nach EU-Recht illegal, da der große Personenkreis einer Universität in jedem Fall das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung tangiert. Wer ohne die Urheber zu fragen, Dissertationen digitalisiert, macht nichts anderes als Google Book Search.

Der einzige richtige Weg wäre, entweder die Dissertationen auf Risiko der Allgemeinheit zu öffnen, nachdem man versucht hat, die Urheber ausfindig zu machen, oder aber die Gesetzgebung in Sachen verwaister Werke entschieden voranzutreiben.

Josef Pauser hat einen Sammelbeitrag für seine diversen ungemein verdienstvollen Einträge zur Vereinbarung, dass Google die urheberrechtsfreien Werke der ÖNB Wien digitalisieren darf (auf Googles Kosten), spendiert:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=6165

Seinem Kommentar zum Brief der IG Autoren, die sich gegen die Kooperation wenden, ist zuzustimmen:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=6187

Allerdings ist die Forderung nach Offenlegung des Vertrags nur zu berechtigt. Dazu sagt der Jurist Pauser leider nichts. Es ist schändlich, dass diverse US-Verträge Googles und der mit Lyon im Netz zugänglich sind, der Münchner aber nicht. Nach unendlich langer Wartezeit hat vor wenigen Monaten der bayerische Landtag meine Petition, den Vertrag offenzulegen, zurückgewiesen. Wenn Pauser sich zur Offenlegungs-Forderung nicht äußert, muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, gegen die im Staatswesen dringend nötige Transparenz und das Konzept der Informationsfreiheitsgesetze zu stehen.

Wenn die Bibliothekspartner den Vertrag z.B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben offenlegen, stellt Google sich dem nicht entgegen.

Grundsätzlich gilt bei Public-Private-Partnerships, dass es nicht angehen kann, diesen Bereich den Transparenzvorschriften und der presserechtlichen Auskunftspflicht (die es so natürlich im benachbarten Alpenland nicht gibt, das ja in vielem extrem verknöchert noch auf dem Stand der KuK-Monarchie verharrt) zu entziehen. Wenn der Staat mit Privatunternehmen paktiert, ist dies ein staatliches Tätigkeitsfeld, das in besonderem Maß der Transparenz bedarf, damit Steuergelder nicht verschwendet und Bürgerrechte nicht mit Füßen getreten werden.

Zum Lyon-Vertrag:

http://archiv.twoday.net/stories/6069908/
http://scinfolex.wordpress.com/2009/12/13/contrat-googlebibliotheque-de-lyon-lombre-dun-doute/

Münchner Vertrag geheim:
http://archiv.twoday.net/stories/3484352/

Meine Klage gegen die ThULB Jena muss erst abgeschlossen sein, bevor ich kostenträchtige weitere Klagen erwägen kann ;-)

http://archiv.twoday.net/stories/5755033/

 

twoday.net AGB

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