Archivrecht
Am 5.11.2009 - vorgesehen zwischen 17:45 und 17:50 - erfolgt in erster Lesung die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Kulturausschuss (Link zur Tagesordnung). Der Entwurf mit Erläuterungen ist als PDF abrufbar.
Nach der Diskussion des Entwurfs im Kulturausschuss am 11.11. (?) (Link zur Tagesordnung) ist die zweite Lesung für den 2. Dezember 2009 vorgesehen. Die Veröffentlichung des Gesetzes soll am 8. Dezember 2009 erfolgen.
Nach der Diskussion des Entwurfs im Kulturausschuss am 11.11. (?) (Link zur Tagesordnung) ist die zweite Lesung für den 2. Dezember 2009 vorgesehen. Die Veröffentlichung des Gesetzes soll am 8. Dezember 2009 erfolgen.
Wolf Thomas - am Dienstag, 3. November 2009, 08:56 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf - am Montag, 2. November 2009, 20:33 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.welt.de/kultur/article5004877/Literatur-kann-man-gut-ohne-Google-digitalisieren.html (Ilja Braun)
Auszug:
Nun steht auch in Deutschland eine Regelung für das Problem der verwaisten Werke vor der Tür. Sie sieht aus, als hätte man sie sich beim Google Settlement abgeguckt. Wenn zukünftig Bibliotheken Werke aus ihren Beständen digitalisieren und über die Website www.europeana.eu zugänglich machen möchten, die Autoren jedoch nicht aufspüren können, zahlen sie eine Schutzgebühr an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) - sozusagen die GEMA für Autoren.
Die stellt daraufhin die Bibliotheken von eventuellen Ansprüchen der Autoren frei. Wenn diese später doch noch auftauchen und sich beschweren, werden sie aus der Kriegskasse der VG Wort entschädigt. Wenn nicht, wird das Geld nach Ablauf einer gewissen Frist an die anderen bei der Verwertungsgesellschaft registrierten Autoren und Verleger ausgeschüttet. Auf dieses Verfahren haben sich kürzlich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Deutsche Nationalbibliothek, der Deutsche Bibliotheksverband und die VG Wort verständigt.
Hat Google nicht genau dasselbe gemacht? "Ich wusste, dass Sie das sagen würden", reagiert VG-Wort-Geschäftsführer Dr. Robert Staats. "Aber die VG Wort ist eine Einrichtung unter staatlicher Aufsicht, die ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet. Google ist ein kommerzielles Unternehmen. Und nur wenn erst eine sorgfältige Suche nach dem Rechteinhaber stattgefunden hat, kommt die Digitalisierung überhaupt in Frage."
Auch Thomas Jäger von der Deutschen Nationalbibliothek weist den Vergleich von sich: "Wir digitalisieren nicht einfach und lassen uns verklagen, sondern sind von vornherein bereit, für jedes digitalisierte Buch eine Freistellungsgebühr zu zahlen." Diese soll umso niedriger sein, je älter die Bücher sind. Für vor dem Zweiten Weltkrieg erschienene Titel liegt der Betrag im Bereich von ein paar Eurocent.
Zum Problem der verwaisten Werke siehe auch meinen PiratK-UrhG, Nachwort http://www.contumax.de
Vorgeschlagen wird nun genau das, worüber man sich bei Google so entrüstet gezeigt hat: Digitalisieren ohne die Rechteinhaber zu fragen. Damit werden die Strafvorschriften des Urheberrechts in einem solchen Fall Makulatur, denn strafbar ist eine solche Verwertung auch, wenn sie mit Rückendeckung der VG Wort erfolgt. Der Börsenverein mag mit dieser pragmatischen Lösung, die ja auch bei DigiZeitschriften längst praktiziert wird, einverstanden sein, aber es gilt hier das gleiche wie in den USA: Einzig und allein der Gesetzgeber ist dazu aufgerufen, das Problem der verwaisten Werke in letzter Instanz zu regeln.
Update;: Die Generaldirektorin der DNB teilt am 4.11. per Mail mit:
Sehr geehrter Herr Graf,
Vielen Dank für Ihr Interesse. Sie fragen allerdings zu früh - noch ist die Vereinbarung nicht abgeschlossen.
Wenn es soweit ist werden die Gesprächspartner es gemeinsam der Öffentlichkeit vorstellen und Sie werden somit davon erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Niggemann
Auszug:
Nun steht auch in Deutschland eine Regelung für das Problem der verwaisten Werke vor der Tür. Sie sieht aus, als hätte man sie sich beim Google Settlement abgeguckt. Wenn zukünftig Bibliotheken Werke aus ihren Beständen digitalisieren und über die Website www.europeana.eu zugänglich machen möchten, die Autoren jedoch nicht aufspüren können, zahlen sie eine Schutzgebühr an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) - sozusagen die GEMA für Autoren.
Die stellt daraufhin die Bibliotheken von eventuellen Ansprüchen der Autoren frei. Wenn diese später doch noch auftauchen und sich beschweren, werden sie aus der Kriegskasse der VG Wort entschädigt. Wenn nicht, wird das Geld nach Ablauf einer gewissen Frist an die anderen bei der Verwertungsgesellschaft registrierten Autoren und Verleger ausgeschüttet. Auf dieses Verfahren haben sich kürzlich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Deutsche Nationalbibliothek, der Deutsche Bibliotheksverband und die VG Wort verständigt.
Hat Google nicht genau dasselbe gemacht? "Ich wusste, dass Sie das sagen würden", reagiert VG-Wort-Geschäftsführer Dr. Robert Staats. "Aber die VG Wort ist eine Einrichtung unter staatlicher Aufsicht, die ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet. Google ist ein kommerzielles Unternehmen. Und nur wenn erst eine sorgfältige Suche nach dem Rechteinhaber stattgefunden hat, kommt die Digitalisierung überhaupt in Frage."
Auch Thomas Jäger von der Deutschen Nationalbibliothek weist den Vergleich von sich: "Wir digitalisieren nicht einfach und lassen uns verklagen, sondern sind von vornherein bereit, für jedes digitalisierte Buch eine Freistellungsgebühr zu zahlen." Diese soll umso niedriger sein, je älter die Bücher sind. Für vor dem Zweiten Weltkrieg erschienene Titel liegt der Betrag im Bereich von ein paar Eurocent.
Zum Problem der verwaisten Werke siehe auch meinen PiratK-UrhG, Nachwort http://www.contumax.de
Vorgeschlagen wird nun genau das, worüber man sich bei Google so entrüstet gezeigt hat: Digitalisieren ohne die Rechteinhaber zu fragen. Damit werden die Strafvorschriften des Urheberrechts in einem solchen Fall Makulatur, denn strafbar ist eine solche Verwertung auch, wenn sie mit Rückendeckung der VG Wort erfolgt. Der Börsenverein mag mit dieser pragmatischen Lösung, die ja auch bei DigiZeitschriften längst praktiziert wird, einverstanden sein, aber es gilt hier das gleiche wie in den USA: Einzig und allein der Gesetzgeber ist dazu aufgerufen, das Problem der verwaisten Werke in letzter Instanz zu regeln.
Update;: Die Generaldirektorin der DNB teilt am 4.11. per Mail mit:
Sehr geehrter Herr Graf,
Vielen Dank für Ihr Interesse. Sie fragen allerdings zu früh - noch ist die Vereinbarung nicht abgeschlossen.
Wenn es soweit ist werden die Gesprächspartner es gemeinsam der Öffentlichkeit vorstellen und Sie werden somit davon erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Niggemann
KlausGraf - am Sonntag, 1. November 2009, 19:37 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Samstag, 31. Oktober 2009, 15:21 - Rubrik: Archivrecht
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http://klawtext.blogspot.com/2009/10/abmahnung-einzelner-titel-aus-einem.html
Zum Thema sehe man auch meinen PiratK-UrhG, § 45 http://www.contumax.de
Zum Thema sehe man auch meinen PiratK-UrhG, § 45 http://www.contumax.de
KlausGraf - am Samstag, 31. Oktober 2009, 00:52 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.netzpolitik.org/2009/geschaeftsmodell-fuer-journalisten-blogger-abmahnen/
http://ralfschwartz.typepad.com/mc/2009/10/eva-schweitzer-jack-wolfskin-des-journalismus.html
http://www.internet-law.de/2009/10/die-urheberrechtliche-abmahnung-ein.html
http://www.spreeblick.com/2009/10/30/stellungnahme-von-eva-schweitzer-zur-blog-abmahnung
Update: Zur Übernahme eines Volltextes durch BILD
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31396/1.html
http://archiv.twoday.net/stories/6028775/
http://ralfschwartz.typepad.com/mc/2009/10/eva-schweitzer-jack-wolfskin-des-journalismus.html
http://www.internet-law.de/2009/10/die-urheberrechtliche-abmahnung-ein.html
http://www.spreeblick.com/2009/10/30/stellungnahme-von-eva-schweitzer-zur-blog-abmahnung
Update: Zur Übernahme eines Volltextes durch BILD
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31396/1.html
http://archiv.twoday.net/stories/6028775/
KlausGraf - am Freitag, 30. Oktober 2009, 12:49 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Dienstag, 27. Oktober 2009, 18:43 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Dienstag, 27. Oktober 2009, 16:04 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/17-06-2009-lg-koeln-28-o-662-08.html
Die Entscheidung überzeugt nicht und stellt eine weitere Bedrohung von Bildersuchmaschinen dar, die nun auch mit Verfahren wegen des "Rechts am eigenen Bild" überzogen werden könnten.
Update:
http://blog.beck.de/2009/10/31/personalsuchmaschinen-erste-verbotsurteile-gegen-yasni-co
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/10/31/fotos-grenzen-fur-suchmaschinen/
Die Entscheidung überzeugt nicht und stellt eine weitere Bedrohung von Bildersuchmaschinen dar, die nun auch mit Verfahren wegen des "Rechts am eigenen Bild" überzogen werden könnten.
Update:
http://blog.beck.de/2009/10/31/personalsuchmaschinen-erste-verbotsurteile-gegen-yasni-co
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/10/31/fotos-grenzen-fur-suchmaschinen/
KlausGraf - am Dienstag, 27. Oktober 2009, 00:37 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Sonntag, 25. Oktober 2009, 19:02 - Rubrik: Archivrecht
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