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Archivrecht

http://www.bibliotheksrecht.de/2009/09/28/4-jahre-bibliotheksrecht-de-7054582/

Hinweise auf Gedrucktes präsentiert Eric Steinhauer nun auch auf Twitter:
http://twitter.com/bibliothekrecht

http://klick-klack.blog.de/2009/09/24/abmahnungen-mehrere-hip-hop-blogs-wegen-free-download-mixtapes-7034221/

http://blog.rebellen.info/2009/09/24/sony-mahnt-ab-wegen-link-zu-splash-mixtape/

http://www.wildstylemag.com/index.php/magazine/features/7-features-interviews/2061-abmahnwelle-gegen-hiphop-blogger.html

Zur Rechtslage:
http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/113-Haftung-fuer-Links-Sony,-Warner-Co-mahnen-Musikblogs-ab.html

http://klawtext.blogspot.com/2009/09/haftet-der-blogger-fur-links-kanzlei.html

Update:

http://www.hiphopculture.de/blog/?p=1285

http://blog.hiphop.de/courtmasta/50092/

http://beta.nachrichten.de

Burdas neuer Newsaggregator ist als Beta online, siehe auch
http://www.kress.de/cont/story.php?id=130326

Wird mich sicher nicht von Google News weglotsen.

Auf der Seite Amoklauf sehen wir rechts eine Definition der Wikipedia mit Quellenangabe Wikipedia und Link zum Artikel Amoklauf:

http://beta.nachrichten.de/thema/Amoklauf/

Die Definition könnte durchaus die nötige Schöpfungshöhe haben, um die Übernahme an die Lizenzbestimmungen zu binden. Das Zitatrecht dürfte nicht in Betracht kommen, wenn regelmäßig bei Themen die Wikipedia-Artikel anzitiert werden.

Die (von mir abgelehnten) Terms of use sehen bei der neuen Wikipedia-Lizenz CC-BY-SA die Urhebernennung mittels Link vor. Der Link ist vorhanden.

Da eine Kürzung vorliegt, ist auch das Share Alike (SA) relevant. Der neue Inhalt muss unter der gleichen Lizenz angeboten werden. Man wird angesichts der Art der Einbindung der Wikipedia nicht verlangen können, dass die gesamte Seite unter der Lizenz angeboten wird.

Nicht nur für CC-BY-SA, sondern für jede CC-Lizenz gilt:

"Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten oder öffentlich zeigen. Sie müssen dabei stets eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen."
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode

Ohne einen Link zur Lizenz liegt keine lizenzkonforme Nutzung vor. Die bloße Nennung der Lizenz ohne Link dürfte zwar so gut wie nie zu Problemen führen, ist aber nicht zu empfehlen.

Nachrichten.de nennt die Lizenz aber nicht, also liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Zum Thema Burda als Heuchler:
http://archiv.twoday.net/search?q=burda

Im Rahmen des EU-Projekts ARROW will die Deutsche Nationalbibliothek die Schönsten Bücher digitalisieren. Die von der Stiftung Buchkunst prämierten Titel (rund 5000 Bände) dienen als Testballon für die Rechte-Klärung bei vergriffenen und verwaisten Werken. Ein Interview mit Ines Kolbe und Thomas Jaeger, die das Vorhaben bei der Deutschen Nationalbibliothek betreuen.

http://www.boersenblatt.net/339422/

http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2009/09/16/im-boersenverein-fehlt-frischer-wind.htm

"Zugunsten der Nutzer und der Allgemeinheit gilt es, der ständigen Ausdehnung des Urheberrechts entgegenzuwirken und es wieder auf einen Kernbestand wirklich kreativer Inhalte zu beschränken."

"Auch die kritische Diskussion ist jederzeit möglich, soweit sie nicht in den jeweiligen Räumlichkeiten der documenta erfolgt"

Ein ziemliches Skandalurteil, das in seinem urheberrechtlichen Teil abstrus anmutet:

http://www.kanzlei.biz/nc/urheberrecht/07-11-2008-lg-kassel-12-o-4157-07.html

http://www.kanzlei.biz/nc/news-urteile/01-09-2009-olg-frankfurt-11-u-51-08.html

In einem Urheberrechtsprozess wegen eines wissenschaftlichen Aufsatzes hat das OLG Frankfurt eine eher bedenkliche Ansicht geäußert:

Jedenfalls außerhalb des Hochschulbereichs können die Umstände des Einzelfalls auch bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen dazu führen, dass eine sogenannte "Ghostwriter-Vereinbarung", mit der sich der Urheber zum Verschweigen der eigenen Urheberschaft verpflichtet und dem Namensgeber gestattet, das Werk als eigenes zu veröffentlichen, nicht sittenwidrig ist.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Urteil vom 01.09.2009, Az.: 11 U 51/08

http://blog.beck.de/2009/09/15/infos-gute-blogs-zum-internetrecht

Manche Leser des Beck-Blogs wollen es wissen. Was sind eigentlich gute Informationsquellen im Internetrecht, Herr Hoeren? Also gut, hier einige meiner Favourites (ich weiss, ich habe viel vergessen; es ist nur eine spontane Liste)

Platz 1: RA Thomas Gramespacher und MIR

http://medien-internet-und-recht.de/

Platz 2: Ra Dr. Bahr & Co (allerdings ohne Volltexte)

http://www.dr-bahr.com/news.html

Platz 3: Das Institut für Urheber- und Medienrecht in München

http://www.urheberrecht.org/news/

Platz 4: Streitbar, up-to-date und innovativ

http://archiv.twoday.net/

Platz 5: Auch Österreich verdient ein Plus

http://www.internet4jurists.at/

Außer Konkurrenz und auch wenns Geld kostet:

http://www.weblaw.ch/de/

Viel Spass beim Surfen - und wer hat andere Highlights? Ihr Thomas Hoeren
(Hervorhebung KG)

Aus den Kommentaren:

Archivalia ist prima, aber in der Auswahl sehr eingeschränkt (Urheberrecht halt).

Wir fühlen uns geehrt!

RECHTLICHE ASPEKTE IM AUSSTELLUNGSBETRIEB - 3 1/2 tägiges Seminar vom 12.-15.12.2009

Das Ausstellen von Werken und Objekten kann die unterschiedlichsten rechtlichen Problemstellungen beinhalten. Durch die immer häufiger wechselnden Ausstellungen - auch auf internationaler Ebene - wird es notwendig sich rechtliche Kenntnisse anzueignen, um für alle Beteiligten zufrieden stellende Lösungen finden zu können. Das Seminar „Rechtliche Aspekte im Ausstellungsbetrieb geht auf aktuelle Rechtsprobleme im Ausstellungsbereich ein und vermittelt relevante Rechtsgrundkenntnisse. An drei Tagen geben national und international tätige JuristInnen Einblick ins Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, ins Recht der Verwertungsgesellschaften, ins Versicherungsrecht, in die Vertragsgestaltung unter anderem im Bereich des Leihverkehrs sowie der Projektfinanzierung

Ziele
Das Ziel dieses Seminars ist es, TeilnehmerInnen eine auf die juristischen Problemstellungen im Ausstellungsbetrieb bezogene Ausbildung anzubieten. Inhaltlich werden rechtswissenschaftliche Kenntnisse im Bereich des Ausstellungswesens vermittelt. Zu den Inhalten zählen die Projektfinanzierung, die Vertragsgestaltung, das Versicherungsrecht, sowie das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte, wobei auf letzteres aufgrund der hohen Relevanz ein besonderer Schwerpunkt gelegt wird.

Wir wenden uns an MitarbeiterInnen von Kulturbetrieben, die ihre Chancen im Wettbewerb vergrößern möchten und frei arbeitende Personengruppen im Bereich des Ausstellungswesens, die an einer Weiterbildung auf juristischer Ebene interessiert sind.

Eckdaten zum Seminar
Dauer: 3,5 Tage (24 Gesamtstunden)
Veranstaltungsort: Zentrum für Bildwissenschaften im Stift Göttweig (ca. 1 Fahrtstunde von Wien entfernt, gute Zuganbindungen)

Referenten
Die Referenten kommen aus der Praxis und sind international tätig. Unter anderem der bekannteste Experte des Copyrights Prof. Dr. Walter.
.....

Weitere Informationen:
www.donau-uni.ac.at/ausstellungsrecht
www.donau-uni.ac.at/dbw
www.donau-uni.ac.at/ausstellungsdesign

Leitung Seminar
Wendy Jo Coones, M.Ed.
Tel.: +43 (0)2732 893-2543
Fax: +43 (0)2732 893-4551
E-Mail: wendy.coones@donau-uni.ac.at

Information und Anmeldung
Andrea Haberson
Tel. +43 (0)2732 893-2569
Fax. +43 (0)2732 893-4551
E-Mail: andrea.haberson@donau-uni.ac.at

http://www.academics.de/action/?nav=36529

Reußens Hofjurist Rieble singt wieder einmal das Hohe Lied der Wissenschaftsfreiheit.

Zitat:

Der punktuelle Preismissbrauch löst einen verhängnisvollen Schluss aus: Wenn der Staat die Wissenschaft finanziert an den Universitäten und den Großforschungseinrichtungen der blauen Liste, aber auch durch Projektförderung durch die DFG, dann müsse der Staat oder die Allgemeinheit Zugriff auf die Forschungsergebnisse nehmen können.

Rieble spielt die finanziellen Folgen der Journal Crisis herunter. "Wer zahlt, schafft an". Schon aus Sicht des gesunden Menschenverstands (der ja bei Juristen eigentlich nicht vertreten ist) sollte einleuchten, dass es nicht angeht, öffentlich subventionierte Forschung zu Höchstpreisen zurückzukaufen.

Früher zu Rieble:
http://archiv.twoday.net/search?q=rieble


 

twoday.net AGB

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