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Archivrecht

Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament eine Verschärfung des Urheberrechts abgelehnt, die eine Einschränkung der Panoramafreiheit bedeutet hätte.

https://juliareda.eu/2015/07/eu-parliament-defends-freedom-of-panorama-calls-for-copyright-reform/

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=panoramafrei

Eine ausgezeichnete Darlegung:

https://juliareda.eu/2015/07/angriff-panoramafreiheit-steckt-dahinter-eine-ominose-lobby/

"Internetfirmen aus Übersee scheinen reich zu sein, während „unsere“ Kulturschaffenden – im Durchschnitt – so arm sind wie immer. Aha! Na dann bitten wir doch einfach die Internetplattformen jedes Mal zur Kasse, wenn sich das moderne Nutzungsverhalten mit den Gesetzen des letzten Jahrthunderts spießt. Aus einigen erfolgreichen Änderungsanträgen zu meinem Bericht spricht genau diese Einstellung, dass Onlinedienste parasitäre Fremde sind, die das Blut aus den Adern unserer wertvollen Kultur saugen."

Wenn es um die Interessen der Urheber geht, also um die ArchitektInnen und KünstlerInnen, deren Werke im öffentlichen Raum stehen, müsste es dann nicht den KünstlerInnen in Ländern ohne Panoramafreiheit signifikant besser gehen? Davon ist nichts bekannt.

http://archiv.twoday.net/search?q=panoramafrei

Update: Offener Brief des Vorsitzenden des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker

http://www.kunsthistoriker.org/offener_brief_panoramafreiheit.html

Nur am Tag und/oder auf alten Fotos gemeinfrei: Der Eiffelturm (F hat keine PF)

http://heise.de/-2734213

Die taz berichtet über eine Auseinandersetzung um abfotografierte, urheberrechstfreie Bilder mit den Reiss-Engelhorn-Museen in Mannhein:

http://www.taz.de/!5208551/

Auf der website des Museums heißt es:

„Fotografieren und Filmaufnahmen

Bitte beachten Sie, dass in den Reiss-Engelhorn-Museen das Fotografieren sowie Filmaufnahmen in den Ausstellungen untersagt sind. Dreh- und Aufnahmegenehmigungen für Medienvertreter erteilt die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Marketing. ” (http://www.rem-mannheim.de/besucherinfo/fragen-rund-um-ihren-rem-besuch.html)

Sollte wer dagegen verstoßen und sein eigenes, unerlaubt gemachtes Foto von Mannheimer Schätzen veröffentlichen, so hätte er vielleeicht gegen Hausrecht, aber nicht gegen Urheberrecht verstoßen.

Schließlich wäre es am Fotografen (dem des Museums in diesem Fall), nachzuweisen, dass ein veröffentlichtes Foto eines urheberrechtsfreien Bildes von ihm gemacht wurde (und dass das fast unmöglich ist, wenn nicht versteckte Daten in der Bilddatei sind, beweist ja nur, dass es nicht um Schöpfungshöhe geht).

https://www.change.org/p/europäisches-parlament-retten-sie-die-panoramafreiheit

Siehe hier:

http://archiv.twoday.net/search?q=panoramafrei

Darmstadt, Waldspirale von Hundertwasser. Das Bild wäre in der Wikipedia nicht mehr möglich. Foto: Heidas https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

Wikipedia:Offener Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments zur Erhaltung der Panoramafreiheit

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Offener_Brief_an_die_Mitglieder_des_Europäischen_Parlaments_zur_Erhaltung_der_Panoramafreiheit

Wikipedia:Initiative für die Panoramafreiheit
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Initiative_für_die_Panoramafreiheit

s.a.: http://archiv.twoday.net/stories/1022449607/

http://www.golem.de/news/eu-urheberrecht-wikipedia-fuerchtet-abschaffung-der-panoramafreiheit-1506-114753.html

"Doch in einem Punkt können sich weder Julia Reda noch die Netzaktivisten freuen: die Formulierung im Bericht zur sogenannten Panoramafreiheit. Demnach soll die kommerzielle Nutzung von Fotos in der Öffentlichkeit von Gebäuden, Statuen und anderen urheberrechtlich geschützten Werken nur mit Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt sein. Das bedeutet ganz praktisch, dass man derartige Bilder auch nicht mehr unter einer freien Lizenz, die eine beliebige Weiterverwendung erlaubt, veröffentlichen könnte. Sie können somit beispielsweise auch nicht mehr in der Wikipedia veröffentlicht werden, da dort nur frei lizensierte Bilder erlaubt sind. Die Wikipedia ruft Nutzer dazu auf, sich mit Briefen an EU-Abgeordnete zu wenden und hofft, dass diese Formulierung aus dem finalen Bericht noch geändert werden kann."

Made by King of Hearts based on Quibik's work https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

https://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wikipedia_Signpost/2015-06-17/In_focus

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=37219

Joachim Losehand würdigt die Implikationen des neuen Urheberrechts für Bildung, Wissenschaft, Archive:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=37178

Weitere Materialien u.a. zur unsinnigen Einführung eines Leistungsschutzrecht der Presseverleger wie in Deutschland im gleichen Blog.

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?cat=15

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Filesharing-BGH-bestaetigt-Urteile-gegen-Anschlussinhaber-2688861.html

Dazu passt: Ein BGH-Richter plaudert aus dem Nähkästchen, was die strafrechtlichen Revisionsverfahren der UAM angeht:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/bundesgerichtshof-justiz-fischer-im-recht/komplettansicht

Unter den Landblawgenden sind nicht alle von der Weisheit des BGH in Sachen Filesharing begeistert:

https://rheinrecht.wordpress.com/2015/06/11/bgh-entscheidungen-zum-filesharing-werfen-fragen-auf/

"Die als zu erwartenden Grundsatzentscheidungen von einem Beklagtenvertreter angekündigten Entscheidungen dürften bei Vertretern der Abmahnindustrie zu begeisterten Jubelstürmen geführt haben. So hat der BGH nicht nur einen Schadensersatz von 200 EUR pro angebotenem Musiktitel für angemessen erachtet, sondern auch die geltend gemachten Abmahnkosten für berechtigt erachtet."

http://oerlinghauser-it-recht.blogspot.de/2015/06/filesharing-die-gro-angekundigten.html

"Die Kanzleien werden jetzt, alles was nicht verjährt ist zur Klage bringen, denn es winken hohe Schadensersatzforderungen."

Update: "BGH öffnet Abzocke der Musikindustrie Tür und Tor"
http://kanzlei-lachenmann.de/filesharing-bgh-oeffnet-abzocke-der-musikindustrie-tuer-und-tor/

Wann kommt die Todesstrafe für Filesharer?

 

twoday.net AGB

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