Ausbildungsfragen
Es ist so weit. Damals vor über 10 Jahren, als man meinte, doch unbedingt Stellen schaffen zu müssen, die dem Mittleren Dienst entsprechen, so dass Diplom-Archivare bei den einfachen Verzeichnungsarbeiten und Recherchen unterstützt würden, da wurden Stimmen laut, die meinten: Tut das nicht! Das wird zu Lohndumping führen und der gehobenen Dienst wird ersetzt werden.
Und klar, die Kommunen müssen sparen... also eine halbe Famistelle auf 2 Jahre befristet zum Aufbau und zur Leitung eines Archivs mit einer Stadt mit 25.000 Einwohnern.
Im Klartext 2 Jahre harte Arbeit für monatlich knapp 1000,-€ netto und nach 2 Jahren steht man eventuell wieder auf der Straße! Tolle Entwicklung!
Wer fördert so was eingentlich???
http://www.ksta.de/oberberg/archivmitarbeiter-gesucht-stadtarchiv-macht-fortschritte,15189242,31340532.html
Und klar, die Kommunen müssen sparen... also eine halbe Famistelle auf 2 Jahre befristet zum Aufbau und zur Leitung eines Archivs mit einer Stadt mit 25.000 Einwohnern.
Im Klartext 2 Jahre harte Arbeit für monatlich knapp 1000,-€ netto und nach 2 Jahren steht man eventuell wieder auf der Straße! Tolle Entwicklung!
Wer fördert so was eingentlich???
http://www.ksta.de/oberberg/archivmitarbeiter-gesucht-stadtarchiv-macht-fortschritte,15189242,31340532.html
irisk. - am Samstag, 1. August 2015, 12:47 - Rubrik: Ausbildungsfragen
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Englischsprachige Antworten auf
https://www.facebook.com/archivists/posts/10152788688283381
Auf Deutsch kann hier geantwortet werden.
https://www.facebook.com/archivists/posts/10152788688283381
Auf Deutsch kann hier geantwortet werden.
KlausGraf - am Donnerstag, 15. Januar 2015, 16:23 - Rubrik: Ausbildungsfragen
Über Ausnahmen unterrichtet:
http://www.ihk-praktikumsportal.de/inhalte/Arbeitgeber/Praktikum/Rechtliche+Rahmenbedingungen/2957346/Mindestlohn.html#Praktikanten
http://personal-im-web.de/mindestlohn/mindestlohn-wann-bekommen-praktikanten-den-mindestlohn/
http://www.ihk-praktikumsportal.de/inhalte/Arbeitgeber/Praktikum/Rechtliche+Rahmenbedingungen/2957346/Mindestlohn.html#Praktikanten
http://personal-im-web.de/mindestlohn/mindestlohn-wann-bekommen-praktikanten-den-mindestlohn/
KlausGraf - am Freitag, 21. November 2014, 17:00 - Rubrik: Ausbildungsfragen
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Da ich bekanntlich aus der geschlossenen Facebook-Gruppe Archivfragen nicht zitieren darf, tue ich jetzt so, als sei die Kritik ganz allein auf meinem Mist gewachsen.
http://fernweiterbildung.fh-potsdam.de/?p=503 (nichtssagend zum Paläographie-Unterricht)
Die besten Abschlussarbeiten nur mit Zusammenfassungen ohne Volltexte vorzustellen, nützt der Archivwissenschaft überhaupt nichts. Seit Jahren schreibe ich hier, dass man archivwissenschaftliche Beiträge (neben dem Potsdamer Server
http://opus4.kobv.de/opus4-fhpotsdam/solrsearch/index/search/searchtype/collection/id/16030/start/0/rows/10/has_fulltextfq/true nur 17 Volltexte seit 2006!) auch auf E-LIS veröffentlichen kann.
http://archiv.twoday.net/stories/156271790/
http://archiv.twoday.net/stories/6092180/
http://archiv.twoday.net/stories/5251769/
http://eprints.rclis.org/view/subjects/DL.html (287 Beiträge)
Zu Theses-Mandaten hat sich der Leiter des Nationalarchivs von Namibia neulich in Liblicense geäußert:
"Against embargo:
1. One will do the graduands, who will usually be job-hunting after
graduation, a disservice by withholding public access to their work.
They need the web presence of their thesis to get known
professionally.
2. Will public access to the original thesis impact negatively on
sales of the published version? I don't think so. Published versions
normally should be streamlined, gotten rid of some formal ballast
required for the graduation, generally more readable. Which are the
points making them still worthwhile to buy. Otherwise, why
publication?
Werner Hillebrecht
National Archives of Namibia "
Zur Person
http://www.namibiana.de/namibia-information/who-is-who/autoren/infos-zur-person/werner-hillebrecht.html
"In den für die Weiterentwicklung der Open-Access-Bewegung wichtigen Empfehlungen der Konferenz 10 Jahre Budapest Open Access Initiative heißt es: „Every institution of higher education offering advanced degrees should have a policy assuring that future theses and dissertations are deposited upon acceptance in the institution's OA repository. At the request of students who
want to publish their work, or seek a patent on a patentable discovery, policies should grant reasonable delays rather than permanent exemptions.“ Als gehobener akademischer Grad gilt dabei alles, was über dem Bachelor liegt, also auch Master-Arbeiten.
http://archiv.twoday.net/stories/444870012/ "
Zitat aus
http://archiv.twoday.net/stories/472713645/
http://roarmap.eprints.org/ listet derzeit 117 Thesis Mandate weltweit.
Open Access ist inzwischen ein legitimes Ziel der Hochschulgesetzgebung. Universitäre Satzungen dürfen daher aus meiner Sicht verbindlich vorschreiben, dass Abschlussarbeiten elektronisch Open Access auf dem Dokumentenserver zu veröffentlichen sind. In Ausnahmefällen kann berechtigten Interessen der Studierenden mit einem Embargo Rechnung getragen werden.
http://fernweiterbildung.fh-potsdam.de/?p=503 (nichtssagend zum Paläographie-Unterricht)
Die besten Abschlussarbeiten nur mit Zusammenfassungen ohne Volltexte vorzustellen, nützt der Archivwissenschaft überhaupt nichts. Seit Jahren schreibe ich hier, dass man archivwissenschaftliche Beiträge (neben dem Potsdamer Server
http://opus4.kobv.de/opus4-fhpotsdam/solrsearch/index/search/searchtype/collection/id/16030/start/0/rows/10/has_fulltextfq/true nur 17 Volltexte seit 2006!) auch auf E-LIS veröffentlichen kann.
http://archiv.twoday.net/stories/156271790/
http://archiv.twoday.net/stories/6092180/
http://archiv.twoday.net/stories/5251769/
http://eprints.rclis.org/view/subjects/DL.html (287 Beiträge)
Zu Theses-Mandaten hat sich der Leiter des Nationalarchivs von Namibia neulich in Liblicense geäußert:
"Against embargo:
1. One will do the graduands, who will usually be job-hunting after
graduation, a disservice by withholding public access to their work.
They need the web presence of their thesis to get known
professionally.
2. Will public access to the original thesis impact negatively on
sales of the published version? I don't think so. Published versions
normally should be streamlined, gotten rid of some formal ballast
required for the graduation, generally more readable. Which are the
points making them still worthwhile to buy. Otherwise, why
publication?
Werner Hillebrecht
National Archives of Namibia "
Zur Person
http://www.namibiana.de/namibia-information/who-is-who/autoren/infos-zur-person/werner-hillebrecht.html
"In den für die Weiterentwicklung der Open-Access-Bewegung wichtigen Empfehlungen der Konferenz 10 Jahre Budapest Open Access Initiative heißt es: „Every institution of higher education offering advanced degrees should have a policy assuring that future theses and dissertations are deposited upon acceptance in the institution's OA repository. At the request of students who
want to publish their work, or seek a patent on a patentable discovery, policies should grant reasonable delays rather than permanent exemptions.“ Als gehobener akademischer Grad gilt dabei alles, was über dem Bachelor liegt, also auch Master-Arbeiten.
http://archiv.twoday.net/stories/444870012/ "
Zitat aus
http://archiv.twoday.net/stories/472713645/
http://roarmap.eprints.org/ listet derzeit 117 Thesis Mandate weltweit.
Open Access ist inzwischen ein legitimes Ziel der Hochschulgesetzgebung. Universitäre Satzungen dürfen daher aus meiner Sicht verbindlich vorschreiben, dass Abschlussarbeiten elektronisch Open Access auf dem Dokumentenserver zu veröffentlichen sind. In Ausnahmefällen kann berechtigten Interessen der Studierenden mit einem Embargo Rechnung getragen werden.
KlausGraf - am Montag, 13. Oktober 2014, 00:26 - Rubrik: Ausbildungsfragen
http://fernweiterbildung.fh-potsdam.de/?p=417
Leider wird wohl kaum eine dieser Arbeit Open Access im Netz landen :-(
Leider wird wohl kaum eine dieser Arbeit Open Access im Netz landen :-(
KlausGraf - am Freitag, 22. August 2014, 17:45 - Rubrik: Ausbildungsfragen
Archiv - Recht - Geschichte. Festschrift für Rainer Polley, hrsg. von Irmgard Christa Becker u.a. (= Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 59). Marburg: Archivschule 2014. 482 S., einige SW-Abbildungen. 35,80 EUR.
Dass man diesen bunten Aufsatz-Strauß für den liebenswürdigen Betreuer vieler Archivschul-Jahrgänge nicht Open Access publizierte, zeigt, wie wenig dieses Prinzip an der wichtigsten Ausbildungsinstitution des deutschen Archivwesens gilt. Von "zwahlreichen [sic!] Aufsätzen" ist in Beckers Vorwort die Rede (S. 14), aber ein Schriftenverzeichnis des Jubilars wird schmerzlich vermisst. Schlechtem Festschriften-Brauch gemäß gibt es auch kein Register.
Das Vorwort (und ein Inhaltsverzeichnis) ist online unter
https://internet.archivschule.uni-marburg.de/shop/index.php?id_product=44&controller=product
Ziemlich unverblümt wendet sich der ehemalige Präsident des Bundesarchivs, Hartmut Weber in seinem Beitrag "Die Faszination der Archive für die Erinnerungskultur" gegen moderne kulturwissenschaftliche Zumutungen. ""Ein Archiv ist ein Archiv wie eine Rose eben eine Rose ist" (S. 42). Das wird man sich merken müssen.
2012 verabschiedeten sich die drei letzten Alexianer-Brüder aus Neuss. Der erste Nachweis der Neusser Begarden-Niederlassung stammt aus dem Jahr 1451. Über ihre Geschichte und Archivbestände unterrichtet Reimund Haas.
Der greise Dokorvater Polleys, der Rechtshistoriker Hans Hattenhauer, ließ es sich nicht nehmen, eine Studie "Rom, das Reich und die Archivare" beizusteuern. Es geht auch um die frühneuzeitliche Abgrenzung von Registratur und Archiv und das "Jus archivi".
1920 bis 1922 war Albert Brackmann, den man in den letzten Jahren vor allem negativ als NS-Anhänger wahrgenommen hat, Professor in Marburg. Gerhard Menk schildert detailverliebt diesen Zeitraum, erfreulicherweise nicht ohne Augenmerk für die damaligen antisemitischen Tendenzen.
Georg Winters 1960 erschienene Übersetzung von Theodore R. Schellenbergs Klassiker "Modern Archives" ist das Thema von Angelika Menne-Haaritz. Sie wertet insbesondere den Nachlass Winters im Bundesarchiv aus.
Einen herausragenden Beitrag schrieb Herbert Günther: Archive und Verwaltung oder: Über die Grenzen des Archivrechts (S. 195-242). Die Archive können nicht darauf vertrauen, "dass die anbietungspflichtigen Stellen ihrer Aktenführungs-, Anbietungs- und Übergabeverantwortung ohne weiteres gerecht werden" (S. 209). Es geht um ordnungsgemäße Aktenführung (Urteile dazu: S. 216 Anm. 54), aber auch um die rechtswidrige und ärgerliche Übergabe amtlicher Unterlagen von Regierungsmitgliedern an nicht-zuständige, insbesondere Partei-Archive. Mit Ernüchterung liest man, dass Günther bei Aktenvernichtungen der Verwaltung die Anwendbarkeit der Verwahrungsbruch-Paragraphs verneint und auch Sachbeschädigung oder Urkundenunterdrückung als mögliche Tatbestände ausschließt. Das Strafrecht kommt den Archiven nach Ansicht Günthers nicht zu Hilfe! Wenn dem so ist, dann muss de lege ferenda etwas geändert werden. Günther geht auch auf die Benutzung von Archivgut durch die Verwaltung ein und macht auf eine unveröffentlichte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 2012 (6 A 2.11) aufmerksam, das in der Vorlage von Unterlagen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss keine archivrechtliche Nutzung sieht.
[Text des Beschlusses:
http://archiv.twoday.net/stories/956277393/ ]
Ganz als Manager präsentiert sich Andreas Hedwig: "Archivrecht und betriebswirtschaftliches Management - Kostenbewusstsein als Kriterium für das neue Hessische Archivgesetz".
Schwere kanonistische Kost serviert Udo Schäfer: "Verschriftlichung von Verfahrenshandlungen vor kirchlichen Gerichten durch Protokollierung. Der Kanon X 2.19.11 und seine Interpretation durch die mittelalterliche Kanonistik". Einen Fehlgriff sehe ich in der Begriffsbildung "Verschriftlichung der Schriftlichkeit" (S. 293-308). Zum größeren Zusammenhang siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/894831527/
Eine Fallstudie zu lokalem Notgeld in Sooden-Allendorf (Werra) legt Niklot Klüßendorf vor.
Mir nicht bekannt war der pharmaziehistorische Lehrauftrag Polleys in Marburg. Christoph Friedrich unterstreicht daher anhand von Korpora aus dem 19. Jahrhundert den Quellenwert von Apothekerbriefen nicht nur für die Pharmaziegeschichte.
Im Jahr 1900 wandte sich die ungarische Stadt Hermannstadt, der das Ortsnamensgesetz 1897 den magyarischen Namen Nagyszeben diktiert hatte, mit der Bitte um Stellungnahme an mehrere deutsche Akademien. Rudolf Benl behandelt den Konflikt um die Namensmagyarisierung und ediert S. 387-396 fünf einschlägige Dokumente.
Uwe Bake hat im Staatsarchiv Darmstadt zwei Reiseberichte über führende (überwiegend protestantische) Universitäten im Alten Reich und ihre juristischen Fakultäten gefunden, die 1784 von Johann Anzmann und Christoph Wiese vorgelegt wurden. Sie sollten bei der Reform der Mainzer Universität helfen. Die bedeutsame Quelle wird S. 420-479 abgedruckt. Auch die Bibliotheksverhältnisse werden jeweils kurz gewürdigt. Besuchte Orte: Altdorf, Berlin, Kassel, Gießen, Göttingen, Halle, Helmstedt, Leipzig, Marburg, Stuttgart, Tübingen, Wittenberg, Wetzlar, Erfurt, Jena, Bamberg, Erlangen, Würzburg.
Dass man diesen bunten Aufsatz-Strauß für den liebenswürdigen Betreuer vieler Archivschul-Jahrgänge nicht Open Access publizierte, zeigt, wie wenig dieses Prinzip an der wichtigsten Ausbildungsinstitution des deutschen Archivwesens gilt. Von "zwahlreichen [sic!] Aufsätzen" ist in Beckers Vorwort die Rede (S. 14), aber ein Schriftenverzeichnis des Jubilars wird schmerzlich vermisst. Schlechtem Festschriften-Brauch gemäß gibt es auch kein Register.
Das Vorwort (und ein Inhaltsverzeichnis) ist online unter
https://internet.archivschule.uni-marburg.de/shop/index.php?id_product=44&controller=product
Ziemlich unverblümt wendet sich der ehemalige Präsident des Bundesarchivs, Hartmut Weber in seinem Beitrag "Die Faszination der Archive für die Erinnerungskultur" gegen moderne kulturwissenschaftliche Zumutungen. ""Ein Archiv ist ein Archiv wie eine Rose eben eine Rose ist" (S. 42). Das wird man sich merken müssen.
2012 verabschiedeten sich die drei letzten Alexianer-Brüder aus Neuss. Der erste Nachweis der Neusser Begarden-Niederlassung stammt aus dem Jahr 1451. Über ihre Geschichte und Archivbestände unterrichtet Reimund Haas.
Der greise Dokorvater Polleys, der Rechtshistoriker Hans Hattenhauer, ließ es sich nicht nehmen, eine Studie "Rom, das Reich und die Archivare" beizusteuern. Es geht auch um die frühneuzeitliche Abgrenzung von Registratur und Archiv und das "Jus archivi".
1920 bis 1922 war Albert Brackmann, den man in den letzten Jahren vor allem negativ als NS-Anhänger wahrgenommen hat, Professor in Marburg. Gerhard Menk schildert detailverliebt diesen Zeitraum, erfreulicherweise nicht ohne Augenmerk für die damaligen antisemitischen Tendenzen.
Georg Winters 1960 erschienene Übersetzung von Theodore R. Schellenbergs Klassiker "Modern Archives" ist das Thema von Angelika Menne-Haaritz. Sie wertet insbesondere den Nachlass Winters im Bundesarchiv aus.
Einen herausragenden Beitrag schrieb Herbert Günther: Archive und Verwaltung oder: Über die Grenzen des Archivrechts (S. 195-242). Die Archive können nicht darauf vertrauen, "dass die anbietungspflichtigen Stellen ihrer Aktenführungs-, Anbietungs- und Übergabeverantwortung ohne weiteres gerecht werden" (S. 209). Es geht um ordnungsgemäße Aktenführung (Urteile dazu: S. 216 Anm. 54), aber auch um die rechtswidrige und ärgerliche Übergabe amtlicher Unterlagen von Regierungsmitgliedern an nicht-zuständige, insbesondere Partei-Archive. Mit Ernüchterung liest man, dass Günther bei Aktenvernichtungen der Verwaltung die Anwendbarkeit der Verwahrungsbruch-Paragraphs verneint und auch Sachbeschädigung oder Urkundenunterdrückung als mögliche Tatbestände ausschließt. Das Strafrecht kommt den Archiven nach Ansicht Günthers nicht zu Hilfe! Wenn dem so ist, dann muss de lege ferenda etwas geändert werden. Günther geht auch auf die Benutzung von Archivgut durch die Verwaltung ein und macht auf eine unveröffentlichte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 2012 (6 A 2.11) aufmerksam, das in der Vorlage von Unterlagen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss keine archivrechtliche Nutzung sieht.
[Text des Beschlusses:
http://archiv.twoday.net/stories/956277393/ ]
Ganz als Manager präsentiert sich Andreas Hedwig: "Archivrecht und betriebswirtschaftliches Management - Kostenbewusstsein als Kriterium für das neue Hessische Archivgesetz".
Schwere kanonistische Kost serviert Udo Schäfer: "Verschriftlichung von Verfahrenshandlungen vor kirchlichen Gerichten durch Protokollierung. Der Kanon X 2.19.11 und seine Interpretation durch die mittelalterliche Kanonistik". Einen Fehlgriff sehe ich in der Begriffsbildung "Verschriftlichung der Schriftlichkeit" (S. 293-308). Zum größeren Zusammenhang siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/894831527/
Eine Fallstudie zu lokalem Notgeld in Sooden-Allendorf (Werra) legt Niklot Klüßendorf vor.
Mir nicht bekannt war der pharmaziehistorische Lehrauftrag Polleys in Marburg. Christoph Friedrich unterstreicht daher anhand von Korpora aus dem 19. Jahrhundert den Quellenwert von Apothekerbriefen nicht nur für die Pharmaziegeschichte.
Im Jahr 1900 wandte sich die ungarische Stadt Hermannstadt, der das Ortsnamensgesetz 1897 den magyarischen Namen Nagyszeben diktiert hatte, mit der Bitte um Stellungnahme an mehrere deutsche Akademien. Rudolf Benl behandelt den Konflikt um die Namensmagyarisierung und ediert S. 387-396 fünf einschlägige Dokumente.
Uwe Bake hat im Staatsarchiv Darmstadt zwei Reiseberichte über führende (überwiegend protestantische) Universitäten im Alten Reich und ihre juristischen Fakultäten gefunden, die 1784 von Johann Anzmann und Christoph Wiese vorgelegt wurden. Sie sollten bei der Reform der Mainzer Universität helfen. Die bedeutsame Quelle wird S. 420-479 abgedruckt. Auch die Bibliotheksverhältnisse werden jeweils kurz gewürdigt. Besuchte Orte: Altdorf, Berlin, Kassel, Gießen, Göttingen, Halle, Helmstedt, Leipzig, Marburg, Stuttgart, Tübingen, Wittenberg, Wetzlar, Erfurt, Jena, Bamberg, Erlangen, Würzburg.
KlausGraf - am Dienstag, 19. August 2014, 02:15 - Rubrik: Ausbildungsfragen
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KlausGraf - am Donnerstag, 19. Juni 2014, 21:04 - Rubrik: Ausbildungsfragen
In meinem Arbeitsumfeld ist die Idee aufgekommen, ein Volontariat im Archiv anzubieten. Bisher weiß ich nur von wenigen Archiven, die ein solches anbieten (z.B. das Stadtarchiv Leipzig).
Gibt es Erfahrungen damit? Wozu braucht man das überhaupt? Im Journalismus oder Museumswesen ist es ja durchaus eine gängige Praxis bzw. sogar notwendig, aber im Archivwesen?
Ist es überhaupt notwendig, wenn es doch entsprechende Ausbildungen für alle Dienste gibt? Oder ist es eine Ausbeutung? Die Personalvertretung wird in der Diskussion sicherlich den Begriff einer "prekären Beschäftigung" in den Ring werfen...
Gibt es Erfahrungen damit? Wozu braucht man das überhaupt? Im Journalismus oder Museumswesen ist es ja durchaus eine gängige Praxis bzw. sogar notwendig, aber im Archivwesen?
Ist es überhaupt notwendig, wenn es doch entsprechende Ausbildungen für alle Dienste gibt? Oder ist es eine Ausbeutung? Die Personalvertretung wird in der Diskussion sicherlich den Begriff einer "prekären Beschäftigung" in den Ring werfen...
Kassationswütige - am Montag, 14. Oktober 2013, 22:40 - Rubrik: Ausbildungsfragen
"Die Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie schreibt 2012 zum vierten Mal einen Nachwuchspreis aus. Mit diesem Preis sollen Aufsätze ausgezeichnet werden, die in besonderer Weise auf künftige Entwicklungen im Bibliothekswesen aufmerksam machen oder übergreifende Darstellungen für das Archiv-, Bibliotheks- und Informationswesen bieten.
2011 hat die Jury aus allen Einsendungen Frau Anke Hertling für ihre Arbeit „Nachlassverwaltung der Zukunft: Das Konzept eines digitalen Vorlass-Systems“ als erste Preisträgerin ausgewählt. Der Beitrag von Frau Hertling wird in Heft 1, 2012 der Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie publiziert.
Seit 1948 erscheint die Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie im Verlag Vittorio Klostermann in Frankfurt am Main, seit 1991 vereinigt mit dem 1884 gegründeten Zentralblatt für Bibliothekswesen. Die Gebiete Bibliothekswesen und Bibliographie gehören schon von Anfang an zu den Programm-Pfeilern des Verlags.
Der vom Verlag Vittorio Klostermann gestiftete ZfBB-Nachwuchspreis wird jährlich verliehen und ist mit 1.000,– Euro dotiert. Die feierliche Verleihung des Preises findet jeweils im Herbst im Rahmen der jährlichen ZfBB-Herausgebersitzung in der Villa Bonn in Frankfurt am Main statt. Die Preisträgerin oder der Preisträger wird von einer Jury gewählt, die vom Herausgeberkreis der Zeitschrift berufen wird. Verbunden mit der Auszeichnung ist die Publikation des Aufsatzes in der ZfBB.
Die Ausschreibung richtet sich an Absolventinnen und Absolventen bibliothekarischer und archivalischer Ausbildungsgänge sowie bibliotheks- und informationswissenschaftlicher Studiengänge in Deutschland, Österreich und in der Schweiz. Der Abschluss sollte nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Eingereicht werden können Aufsätze, die dem Themenspektrum der Zeitschrift entsprechen und die Autorenrichtlinien berücksichtigen; nachzulesen auf der Website der ZfBB über www.klostermann.de. Einsendungen sind mit Lebenslauf und gegebenenfalls einer Liste bereits veröffentlichter Beiträge bis zum 15. Juni 2012 an die Frankfurter Redaktion der ZfBB zu richten, die Ihnen auch für Rückfragen gerne zur Verfügung steht.
Redaktion Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie
Dr. Natalie Kromm
Deutsche Nationalbibliothek
Adickesallee 1
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069 – 1525 – 1004
Mail: n.kromm@dnb.de"
via Archivliste
2011 hat die Jury aus allen Einsendungen Frau Anke Hertling für ihre Arbeit „Nachlassverwaltung der Zukunft: Das Konzept eines digitalen Vorlass-Systems“ als erste Preisträgerin ausgewählt. Der Beitrag von Frau Hertling wird in Heft 1, 2012 der Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie publiziert.
Seit 1948 erscheint die Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie im Verlag Vittorio Klostermann in Frankfurt am Main, seit 1991 vereinigt mit dem 1884 gegründeten Zentralblatt für Bibliothekswesen. Die Gebiete Bibliothekswesen und Bibliographie gehören schon von Anfang an zu den Programm-Pfeilern des Verlags.
Der vom Verlag Vittorio Klostermann gestiftete ZfBB-Nachwuchspreis wird jährlich verliehen und ist mit 1.000,– Euro dotiert. Die feierliche Verleihung des Preises findet jeweils im Herbst im Rahmen der jährlichen ZfBB-Herausgebersitzung in der Villa Bonn in Frankfurt am Main statt. Die Preisträgerin oder der Preisträger wird von einer Jury gewählt, die vom Herausgeberkreis der Zeitschrift berufen wird. Verbunden mit der Auszeichnung ist die Publikation des Aufsatzes in der ZfBB.
Die Ausschreibung richtet sich an Absolventinnen und Absolventen bibliothekarischer und archivalischer Ausbildungsgänge sowie bibliotheks- und informationswissenschaftlicher Studiengänge in Deutschland, Österreich und in der Schweiz. Der Abschluss sollte nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Eingereicht werden können Aufsätze, die dem Themenspektrum der Zeitschrift entsprechen und die Autorenrichtlinien berücksichtigen; nachzulesen auf der Website der ZfBB über www.klostermann.de. Einsendungen sind mit Lebenslauf und gegebenenfalls einer Liste bereits veröffentlichter Beiträge bis zum 15. Juni 2012 an die Frankfurter Redaktion der ZfBB zu richten, die Ihnen auch für Rückfragen gerne zur Verfügung steht.
Redaktion Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie
Dr. Natalie Kromm
Deutsche Nationalbibliothek
Adickesallee 1
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069 – 1525 – 1004
Mail: n.kromm@dnb.de"
via Archivliste
Wolf Thomas - am Montag, 6. Februar 2012, 09:32 - Rubrik: Ausbildungsfragen
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• Abläufe und Instrumente des Records Managements
• Nationale und internationale Standards des Records Managements
• Strategien zur Einführung von Dokumenten-Management-
Systemen (DMS) und Vorgangsbearbeitungssystemen (VBS)
• Digitale Langzeitarchivierung
• Informationstechnologie
• Datenschutz, Informationsfreiheit und Urheberrecht
• Auswirkungen der Schriftgutverwaltung auf die Geschäfts- und
Verwaltungstätigkeit sowie auf die Archivierung
• Grundlagen des Managements
Adressaten:
Hochschulabsolventen mit einem Mastergrad oder vergleichbaren
Studienleistungen (Magister Artium, Staatsexamen oder Abschluss
eines vierjährigen Bachelor-Studiengangs mit mindestens 240 Credit
Points) sowie mindestens zweijähriger Berufserfahrung
Studiendauer 4 Semester inkl. Masterarbeit
Studienform Verbindung aus Fernstudium (mit webbasierten
Anwendungen) und insgesamt 21 Wochen Präsenzveranstaltungen
in Marburg
Leistungsnachweise Studienbegleitende Prüfungsteile – je
nach Modulen Klausuren, Hausarbeiten und/oder Präsentationen
Erfolgreicher Abschluss Master of Records Management (MRM)
Veranstalter Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft
Studienort Marburg
Anmeldeschluss 30. April 2012
Beginn 1. Oktober 2012
Anmeldeverfahren Schriftlicher Antrag auf Zulassung
zum Studiengang mit Angaben zu den
jeweiligen Voraussetzungen (Hochschulabschluss
und Berufserfahrung).
Der Studiengang kann nur angeboten
werden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl
erreicht wird.
Teilnahmegebühren 5.900 Euro je Semester. Die Gebühren
werden jeweils vor Beginn des Semesters
fällig.
Weitere Informationen Archivschule Marburg – Hochschule
und Anmeldung für Archivwissenschaft
Bismarckstraße 32
35037 Marburg
www.archivschule.de
Ansprechpartner: Dr. Karsten Uhde
E-Mail: uhde@staff.uni-marburg.de
Tel. 06421 169 71-25
Marburg Die Direktorin der Archivschule Marburg
Wiesbaden, 19. Dezember 2011
Hessisches Ministerium
für Wissenschaft und Kunst
Quelle: StAnz. 2/2012 S. 74 (PDF)
• Nationale und internationale Standards des Records Managements
• Strategien zur Einführung von Dokumenten-Management-
Systemen (DMS) und Vorgangsbearbeitungssystemen (VBS)
• Digitale Langzeitarchivierung
• Informationstechnologie
• Datenschutz, Informationsfreiheit und Urheberrecht
• Auswirkungen der Schriftgutverwaltung auf die Geschäfts- und
Verwaltungstätigkeit sowie auf die Archivierung
• Grundlagen des Managements
Adressaten:
Hochschulabsolventen mit einem Mastergrad oder vergleichbaren
Studienleistungen (Magister Artium, Staatsexamen oder Abschluss
eines vierjährigen Bachelor-Studiengangs mit mindestens 240 Credit
Points) sowie mindestens zweijähriger Berufserfahrung
Studiendauer 4 Semester inkl. Masterarbeit
Studienform Verbindung aus Fernstudium (mit webbasierten
Anwendungen) und insgesamt 21 Wochen Präsenzveranstaltungen
in Marburg
Leistungsnachweise Studienbegleitende Prüfungsteile – je
nach Modulen Klausuren, Hausarbeiten und/oder Präsentationen
Erfolgreicher Abschluss Master of Records Management (MRM)
Veranstalter Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft
Studienort Marburg
Anmeldeschluss 30. April 2012
Beginn 1. Oktober 2012
Anmeldeverfahren Schriftlicher Antrag auf Zulassung
zum Studiengang mit Angaben zu den
jeweiligen Voraussetzungen (Hochschulabschluss
und Berufserfahrung).
Der Studiengang kann nur angeboten
werden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl
erreicht wird.
Teilnahmegebühren 5.900 Euro je Semester. Die Gebühren
werden jeweils vor Beginn des Semesters
fällig.
Weitere Informationen Archivschule Marburg – Hochschule
und Anmeldung für Archivwissenschaft
Bismarckstraße 32
35037 Marburg
www.archivschule.de
Ansprechpartner: Dr. Karsten Uhde
E-Mail: uhde@staff.uni-marburg.de
Tel. 06421 169 71-25
Marburg Die Direktorin der Archivschule Marburg
Wiesbaden, 19. Dezember 2011
Hessisches Ministerium
für Wissenschaft und Kunst
Quelle: StAnz. 2/2012 S. 74 (PDF)
Wolf Thomas - am Freitag, 13. Januar 2012, 08:27 - Rubrik: Ausbildungsfragen