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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayerns-Innenminister-droht-mit-Verbot-von-Bing-Maps-Streetside-1231044.html

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/16555742/

(RSS)



Unser oberster Datenschützer Hanspeter Thür hat ja vor einigen Tagen einen «Sieg» errungen, als er qua Bundesgerichtsbeschluss Google dazu zwang, bei StreetView derart kräftig nachzubessern, dass Google durchaus die Waffen strecken könnte. Zum «Kampf David gegen Goliath» wurde Thürs datenschützerischer Irrlauf in der Presse gar hochstilisiert.

Was aber, wenn Thür letztlich nicht mehr als einen billige [sic] Pyrrussieg erreicht hat?


Fragt: http://weblog.hist.net/archives/5323

(RSS)

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4875

PDF:
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/23_TB_09_10.pdf?__blob=publicationFile

Zur Stasi-Unterlagenbehörde S. 99 ff.

(RSS)

http://www.tagseoblog.de/ausgepixelt-google-stoppt-streetview-in-deutschland bedauert die Einstellung von Streetview und erinnert an sein Video mit einem Streetview-Kurzurlaub (2 min.) in Paris.

(T)


Die hysterischen Bedenkenträger haben gesiegt und tolle Möglichkeit virtuellen Flanierens verhindert: Google verzichtet darauf, weitere Städte bei Streetview in Deutschland einzustellen. Die bisher zugänglichen Bilder bleiben online, werden aber nicht aktualisiert.

http://searchengineland.com/google-has-stopped-street-view-photography-germany-72368

(T)

Update: Die Meldung versucht zurechtzurücken
http://www.netzpolitik.org/2011/google-street-view-deutschland-droht-kein-blackout/

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Kein-endgueltiger-Stopp-von-Street-View-in-Deutschland-1225330.html


Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat am 30. März 2011 die Klage des EDÖB gegen Google Inc. und Google Switzerland GmbH betreffend Google Street View teilweise gut-geheissen. Gemäss dem Urteil des BVGer haben die Beklagten dafür zu sorgen, dass sämtliche Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich zu machen sind, bevor die Bilder im Internet veröffentlicht werden. Im Bereich von sensiblen Einrichtungen ist die Anony-mität der Personen zu gewährleisten. Das BVGer kommt zum Schluss, dass das Interesse der Allgemeinheit an der Kenntnisnahme des Ereignisbildes bzw. das wirtschaftliche Inte-resse der Beklagten dasjenige am Recht auf das eigene Bild in keinem Fall zu überwiegen vermag, da eine weitergehende bis absolute Unkenntlichmachung der Bilder möglich und verhältnismässig ist. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Pressemitteilung PDF http://is.gd/Huw527 = www.bverg.ch

Volltext PDF: http://is.gd/nwPAF4

(T)

Lesenswertes von Tauss zur Post-Privacy-Bewegung:

http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=2240

Zum Anlass, der Debatte um die datenschutzkritische Spackeria:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,749831,00.html

http://spackeria.wordpress.com/

http://www.ctrl-verlust.net/the-rise-of-spackeria/

RA Stadler hat aus meiner Sicht Recht:

Würde man das geltende Datenschutzrecht tatsächlich eng und konsequent anwenden, dann müsste Deutschland offline gehen. [...]

Wollen wir eine konsequente Beibehaltung des bisherigen Datenschutzrechts und -niveaus oder wollen wir das Internet zeitgemäß nutzen? Beides gleichzeitig ist nicht denkbar, was offenbar aber noch nicht alle verstanden haben. Die derzeitige Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass das Datenschutzrecht nicht fit für das Internetzeitalter ist und viele real existierenden Dienste, die von Millionen Bürgern und Unternehmen genutzt werden, nicht datenschutzkonform sind. Jedenfalls nicht, wenn man das Verständnis der berufsmäßigen Datenschützer zugrunde legt.

Das führt zur Entstehung von Post-Privacy-Bewegungen, die weit über das Ziel hinaus schießen, aber letztlich zu Recht den derzeitigen Zustand beklagen.


http://www.internet-law.de/2011/04/das-datenschutzproblem.html

(T)

http://www.datenschutz-bremen.de/pdf/jahresbericht_33.pdf

Wie üblich unsäglich die Anti-StreetView-Polemik.

Siehe auch
http://benjaminnickel.com/blog/2011/03/post-von-den-datenschuetzern/

(T)

http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/766/jb2010.pdf?1301473874 (PDF)

S. 187 ff. zur Informationsfreiheit (extrem dürftig)

(RSS)

http://www.datenschutz.hessen.de/tb39inhalt.htm

Archivrechtlich Wichtiges fiel mir nicht auf.

(RSS)

 

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