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Digitale Bibliotheken

Nun hat auch die Oxforder Bodleiana, einer von Googles europäischen Partnern, ein eigenes Angebot mit den Googlescans realisiert. (Von den europäischen Partnern trägt die Complutense zu HathiTrust bei, München und Gent bieten die Google-Scans in eigenen Angeboten an.) Man findet die Digitalisate über den OPAC:

http://solo.bodleian.ox.ac.uk

In den Facetten links findet man "Digitized Copies" (heißt es nicht eigentlich im britischen Englisch digitised?). Anders als bei Google und in HathiTrust gilt die Grenze von derzeit 1872 erfreulicherweise nicht. Ich finde sogar einen Titel von 1921:

http://solo.bodleian.ox.ac.uk/primo_library/libweb/action/dlDisplay.do?vid=OXVU1&docId=oxfaleph013381115

Dass die PDFs CC-BY-NC-SA lizenziert sind, ist natürlich Copyfraud. Das Zeug ist Public Domain, basta.

Sehr hilfreich sind die Listungen mehrbändiger Werke (siehe Screenshot).

Informationen und Anleitung:

http://www.bodleian.ox.ac.uk/news/oxfords-google-books-project-reaches-milestone20121009

http://www.bodleian.ox.ac.uk/dbooks

Update: Seit Juni unbemerkt im Netz:

http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search/Partnerbibliotheken/Oxford


Der US-Verlegerverband AAP und Google haben sich im Streit um das unerlaubte Digitalisieren von Büchern in Bibliotheken und das Anzeigens von Auszügen (Snippets) im Internet geeinigt. Die Autoren suchen dagegen weiterhin eine juristische Entscheidung.

Rückblick: Google war 2005 von Autoren und Verlegern per Gruppenklage („Class Action“) wegen des unerlaubten Digitalisierens von Büchern in Bibliotheken und des Anzeigens von Auszügen (Snippets) im Internet verklagt worden. 2006 nahmen die Parteien Verhandlungen auf, die 2008 in einen Vergleich mündeten, nach dem Google bei Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht gehabt hätte, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber online zu stellen. 2009 überarbeiteten die Parteien den Vergleich, doch im März 2011 lehnte der zuständige Richter Denny Chin den Vergleich ab.

Jetzt liegt ein weiteres Settlement vor, das nicht mehr gerichtlich abgesegnet werden muss. Die zentralen Bestandteile:

Anders als beim ersten Settlement zahlt Google offenbar keine Entschädigung, zumindest ist in der gemeinsamen Mitteilung davon keine Rede.
Die US-Verlagen haben die Wahl, ob sie ihre Bücher und Zeitschriften im Google-Programm lassen oder sie zurückziehen.
Die Verlage, die ihre Titel nicht herausnehmen, bekommen eine digitale Kopie für die eigene Nutzung.
Unabhängig vom Vergleich können die Verlage und Google für sonstige Titel individuelle Vereinbarungen treffen
Die Nutzer können bis zu 20% der Titel online einsehen und die kompletten Inhalte kostenpflichtig erwerben über den Google Play-Shop, falls der entsprechende Verlag zustimmt.


http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2012/10/04/settlement-das-zweite.htm

Siehe auch
http://www.bbc.co.uk/news/technology-19835808

http://arstechnica.com/tech-policy/2012/10/publishers-abandon-fight-against-google-book-scanning/

http://www.publishersweekly.com/pw/by-topic/digital/copyright/article/54224-google-publishers-settle-lawsuit-over-book-scanning.html

"Die Zahl der im Internet verfügbaren digitalisierten Leichenpredigten nimmt ständig zu. Um den Wünschen ihrer Datenbanknutzer entgegenzukommen, hat die Forschungsstelle für Personalschriften damit begonnen, in GESA solche Digitalisate für Recherchen zu erschließen." Bisher leider nur Digitalisate der SB Berlin, aber ein höchst löblicher Schritt voran!

http://www.personalschriften.de/aktuelles/artikelansicht/details/neues-feature-in-gesa-links-zu-digitalisaten.html

http://bildungundgutesleben.wordpress.com/2012/09/26/jemand-macht-geld-mit-google-books-ist-das-schlimm/

Gleich im ersten Fachbeitrag der aktuellen B.I.T. Online behauptet Clemens Alexander Wimmer, dass sich die Bibliotheken, welche mit Google Books zusammenarbeiten, abschaffen würden. (Wimmer, Clemens Alexander (2012) / Die Bibliothek schafft sich ab oder wie Goole books zu Geld werden. In: B.I.T. Online 15 (2012) 4, 315-328) Das ist eine gerne einmal aufgestellte Behauptung, die sich trotzdem bislang nicht bewahrheitet hat. Bei diesem speziellen Artikel scheint mir aber zudem auch ein Unverständnis im Bezug auf Freie Daten vorzuherrschen.

Bibliothekswissenschaftler Karsten Schuldt unterzieht den Text einer detaillierten Kritik, der zuzustimmen ist.

Zitat:

Insoweit scheint mir im Artikel von Wimmer eine interessante Beschreibung von Geschäftsprozessen rund um Google Books vorzuliegen, aber die angebrachte Kritik am Handeln von Bibliotheken auf einer Vorstellung zu beruhen, dass einmal gemeinfreie Werke, die in Bibliotheken angekommen sind, keinen kommerziellen Interessen dienen dürften. Das ist nicht richtig. (Gemein)frei Daten können selbstverständlich auch zur Produktion von Gewinn (Wenn er den überhaupt eintritt. Wir wissen nicht, wie viel die Nachdruckverlage verdienen, nur dass sie, wie Wimmer richtig bemerkt, noch nicht eingegangen sind, sondern vielmehr immer mehr Produkte auf den Markt werfen.) genutzt werden. Wem das nicht passt, der oder die muss die Gesellschaft sehr radikal ändern, aber – nochmal – darum scheint es Wimmer nicht zu gehen.

Archivalia wird in dem Beitrag Wimmers zitiert, aber die einleitenden Ausführungen zur Rechtslage sind daneben und lassen keinerlei Einsicht in die Problemlage erkennen.

Zu einer früheren Wimmeriade über Google Books:

http://archiv.twoday.net/stories/75224454/

Zu finden hier:

http://dlib.gnm.de/

Leider gibt es keine übergreifende Volltextsuche:

http://digital.lb-oldenburg.de/zs/nav/classification/189848

Die Liste "Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft" habe ich entsprechend ergänzt:

http://archiv.twoday.net/stories/239778/

http://www.iberoamericadigital.net/gdl/?idxTab=&languageView=en

Ermöglicht eine Metasuche in den Digitalisaten aus Spanien (BN), Brasilien, Chile, Kolumbien und Panama.

Es gibt auch einige deutschsprachige Bücher.

http://www.kb.dk/da/materialer/kulturarv/institutioner/DetKongeligeBibliotek/Boeger_oversigt/Boeger17011900.html

Die Bücher, darunter auch gut 20 auf Deutsch, sind anders als die bis 1600 erschienenen Bücher, als PDFs nicht nur mit dänischer IP zugänglich.

Via
http://www.kb.dk/da/materialer/kulturarv/Nyheder_Kulturperler.html

Stefan Heßbrüggen erinnert auf G+ an die mir bekannte Seite zu den EoD-Büchern der KB:

http://www.kb.dk/da/nb/materialer/e-samlingsbesk/oversigt_over_boeger.html

Zusammen mit dem LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum und dem LWL-Archivamt hat das Landesarchiv NRW gestern in Köln einen Workshop zu archivischen Standardformaten zur Präsentation von Erschließungsinformationen und Archivgutdigitalisaten im Internet veranstaltet. Das Ziel des Workshops war es, das Gespräch zwischen Archivaren/-innen und Software-Herstellern über archivische Austauschformate (EAD und METS) zu verstärken. Das Interesse konzentrierte sich dabei vorrangig auf diejenigen Hersteller, deren Produkte in nordrhein-westfälischen Archiven traditionell stark verbreitet sind. Mit etwa 60 Teilnehmern/-innen stieß der Workshop auch über die Landesgrenzen auf großes Interesse.


Damit Erschließungsinformationen im Netz angeboten werden können, müssen sie in standardisierten (Austausch)-Formaten vorliegen. Die archivische Fachgemeinschaft hat in den letzten Jahren große Fortschritte in der Entwicklung solcher Formate gemacht. Im Fokus stehen dabei insbesondere EAD für Beständeübersichten und Findbücher sowie METS zur Beschreibung von Digitalisaten. Bislang sind vor allem die großen staatlichen und kommunalen Archive in der Lage, diese Formate zu generieren. Damit auch kleinere Archive mehr Findmittel (und zukünftig auch Archivgutdigitalisate) online stellen und an Portalangeboten partizipieren können, müssen die Marktführer unter den Archivsoftware-Anbietern ihre Produkte um standardisierte und möglichst intuitiv handhabbare Exportschnittstellen ergänzen bzw. bestehende Exportschnittstellen weiter ausbauen. Dabei ist mit Blick auf ältere Datenbestände und Produktversionen auch auf die Abwärtskompatibilität solcher Schnittstellen zu achten.


Der Workshop gliederte sich in zwei thematische Blöcke. Im ersten Block wurden die Standards für Erschließungsinformationen im engeren Sinne (also Beständeübersichten und Findbücher), im zweiten Block die Standards zur Beschreibung und Referenzierung von Digitalisaten in den Blick genommen. Jeweils am Beginn der Blöcke wurden die archivfachlich-technischen Konzepte (EAD und METS) vorgestellt; anschließend demonstrierten und erläuterten Hersteller exemplarisch ihre Exportfunktionalitäten.


Die Präsentationen des Workshops werden sukzessive auf den Internetseiten des Landesarchivs NRW zugänglich gemacht.

Über das Projekt HathiTrust sind ab sofort die Jahrgänge 1970 bis 2004 der Zeitschrift ARCHIVAR online zugänglich: http://catalog.hathitrust.org/Record/000636500. Die Redaktion hat die aus den Beständen der University of Michigan Library eingescannten Bände bei HathiTrust zur allgemeinen Nutzung freischalten lassen. Herzlichen Dank an Klaus Graf, der den Hinweis auf die gescannten Jahrgänge bei HathiTrust gegeben hat!

Möglicherweise gelingt es mit Hilfe von HathiTrust, auch ältere Jahrgänge der Zeitschrift (ab dem Gründungsjahr 1947) noch online zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck ist es notwendig, eine entsprechende Vereinbarung mit Google abzuschließen. Die University of Michigan Library verfügt immerhin lückenhaft auch über ältere Ausgaben des ARCHIVAR (vgl. http://mirlyn.lib.umich.edu/Record/000636500), die dort von Google gescannt werden könnten. Vielleicht besteht aber auch die Möglichkeit, dass Google die älteren ARCHIVAR-Bände an anderer Stelle scannt.

 

twoday.net AGB

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