Genealogie
http://wiki-commons.genealogy.net/wiki/Template:Copyright_DigiBib
Das ist der Beweis (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4141732/ ). "Das von dieser [als gemeinfrei bezeichneten] Vorlage erzeugte Bild oder Mediendatei oder Teile davon wurden für die ausschließliche und nicht-kommerzielle Nutzung im GenWiki oder anderen Compgen-Projekten erzeugt. Jede andere Verwendung erfordert die vorherige Genehmigung vom Rechteinhaber."
Dieses Template wurde bereits im Juli angelegt.
Hier wird Gemeinfreies privatisiert, es ist genauso, wie ich annahm: Die Argumentation mit den Fremddigitalisaten ist reine Heuchelei, es geht darum, dass GenWiki gemeinfreie Werke scannt und sich widerrechtlich eines Schutzrechts an den Digitalisaten berühmt.
Sofern man eine Anwendung des UWG für GenWiki bejahen könnte (auf http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie wird die Zeitschrift des Vereins gewerblich feilgeboten), wäre eine Abmahnung fällig. Zitat:
Für das Urheberrecht stellen Dreier/Schulze, UrhG, ²2006, § 13 Rdnr. 37 fest: "Unzutreffende Angaben können irreführend sein und gegen §§ 3, 5 UWG verstoßen. Wird jemand fälschlicherweise als Rechtsinhaber angegeben, der an dem Werk bzw. an der Leistung überhaupt kein Recht besitzt, ist dies nicht nur dann irreführend, wenn jemandem ein Produkt zugeordnet wird, mit dem er nichts zu tun hat (LG München I v. 28.2.92, Az. 21 O 19381/91), sondern auch, wenn sich jemand fremde Rechte anmaßt. Die Irreführung kann auch darin liegen, dass Urheber- oder Leistungsschutzrechte, die gar nicht bestehen, durch solche Angaben behauptet werden. Dies wäre zudem ein Fall unzulässiger Schutzrechtsberühmung (LG München I vom 21.9.1995 Az: 7 O 1384/95)". Bei dem letztgenannten Fall ging es darum, dass der angebrachte Copyright-Vermerk des Nachdruckers fremder gemeinfreier Noten irreführend war und gegen die §§ 1, 3 UWG alter Fassung verstieß (Dreier/Schulze § 2 Rdnr. 248).
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung
Nicht nur, dass diese feine Gesellschaft sich den Begriff "freies Projekt" fälschlich unter den Nagel reisst, sie behauptet auch Rechte, die ihr nicht zustehen. Ja, ich weiss, das ist Auslegesache (genauso wie 5 und 7 13 sein kann), aber hoffentlich findet sich bald ein Richter, der das auslegt ...
Das ist der Beweis (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4141732/ ). "Das von dieser [als gemeinfrei bezeichneten] Vorlage erzeugte Bild oder Mediendatei oder Teile davon wurden für die ausschließliche und nicht-kommerzielle Nutzung im GenWiki oder anderen Compgen-Projekten erzeugt. Jede andere Verwendung erfordert die vorherige Genehmigung vom Rechteinhaber."
Hier wird Gemeinfreies privatisiert, es ist genauso, wie ich annahm: Die Argumentation mit den Fremddigitalisaten ist reine Heuchelei, es geht darum, dass GenWiki gemeinfreie Werke scannt und sich widerrechtlich eines Schutzrechts an den Digitalisaten berühmt.
Sofern man eine Anwendung des UWG für GenWiki bejahen könnte (auf http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie wird die Zeitschrift des Vereins gewerblich feilgeboten), wäre eine Abmahnung fällig. Zitat:
Für das Urheberrecht stellen Dreier/Schulze, UrhG, ²2006, § 13 Rdnr. 37 fest: "Unzutreffende Angaben können irreführend sein und gegen §§ 3, 5 UWG verstoßen. Wird jemand fälschlicherweise als Rechtsinhaber angegeben, der an dem Werk bzw. an der Leistung überhaupt kein Recht besitzt, ist dies nicht nur dann irreführend, wenn jemandem ein Produkt zugeordnet wird, mit dem er nichts zu tun hat (LG München I v. 28.2.92, Az. 21 O 19381/91), sondern auch, wenn sich jemand fremde Rechte anmaßt. Die Irreführung kann auch darin liegen, dass Urheber- oder Leistungsschutzrechte, die gar nicht bestehen, durch solche Angaben behauptet werden. Dies wäre zudem ein Fall unzulässiger Schutzrechtsberühmung (LG München I vom 21.9.1995 Az: 7 O 1384/95)". Bei dem letztgenannten Fall ging es darum, dass der angebrachte Copyright-Vermerk des Nachdruckers fremder gemeinfreier Noten irreführend war und gegen die §§ 1, 3 UWG alter Fassung verstieß (Dreier/Schulze § 2 Rdnr. 248).
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung
Nicht nur, dass diese feine Gesellschaft sich den Begriff "freies Projekt" fälschlich unter den Nagel reisst, sie behauptet auch Rechte, die ihr nicht zustehen. Ja, ich weiss, das ist Auslegesache (genauso wie 5 und 7 13 sein kann), aber hoffentlich findet sich bald ein Richter, der das auslegt ...
KlausGraf - am Mittwoch, 8. August 2007, 02:22 - Rubrik: Genealogie
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http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie/2007/08#Digitale_Bibliothek_sucht_Buchpaten.21
Ich stelle dazu nochmals fest:
1. GenWiki ist kein freies Projekt. Alle Nutzungsrechte sackt der Verein für Computergenealogie ein.
2. GenWiki betreibt Copyfraud, indem es die absurde Rechtsansicht, dass bei der Digitalisierung ein Schutzrecht nach § 72 UrhG entsteht, seiner Arbeit zugrundelegt, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4136819/
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Diskussion:Portal:DigiBib/Aufnahmerichtlinien_f%C3%BCr_B%C3%BCcher
Dass ML Carl schreibt, es gebe verschiedene Auslegungen und Kommentare ist schlicht und einfach falsch. Wo bitteschön wird in einem der maßgeblichen Urheberrechtskommentare ein mit Flachbettscanner erzeugtes Bild als geschützt angesehen?
"Darüber hinaus ist für uns für den Forscher kein Mehrwert ersichtlich, wenn Digitalisate 1:1 kopiert und an mehreren Stellen abgebildet werden." Natürlich hat das Sinn, wenn die einen Digitalisate unfrei sind und die anderen frei, abgesehen davon, dass ich hoffe, dass es Wikisource wesentlich länger geben wird als das GenWiki.
3. Wikisource hat Heydenreichs Band 1 als Djvu-Datei lange vor dem GenWiki öffentlich zugänglich gemacht, ausgehend von einem Hinweis auf ARCHIVALIA:
http://archiv.twoday.net/stories/3362628/
Heydenreich auf Wikisource ist gemeinfrei und nicht eingezäunt von juristisch falschem Copyfraud, auch wenn einige Seiten und Tafeln fehlen, und das ist entscheidend.
Ich werde ganz sicher nicht bei GenWiki mitarbeiten, da dort gemeinfreie Inhalte unfrei gemacht werden!
Ich stelle dazu nochmals fest:
1. GenWiki ist kein freies Projekt. Alle Nutzungsrechte sackt der Verein für Computergenealogie ein.
2. GenWiki betreibt Copyfraud, indem es die absurde Rechtsansicht, dass bei der Digitalisierung ein Schutzrecht nach § 72 UrhG entsteht, seiner Arbeit zugrundelegt, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4136819/
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Diskussion:Portal:DigiBib/Aufnahmerichtlinien_f%C3%BCr_B%C3%BCcher
Dass ML Carl schreibt, es gebe verschiedene Auslegungen und Kommentare ist schlicht und einfach falsch. Wo bitteschön wird in einem der maßgeblichen Urheberrechtskommentare ein mit Flachbettscanner erzeugtes Bild als geschützt angesehen?
"Darüber hinaus ist für uns für den Forscher kein Mehrwert ersichtlich, wenn Digitalisate 1:1 kopiert und an mehreren Stellen abgebildet werden." Natürlich hat das Sinn, wenn die einen Digitalisate unfrei sind und die anderen frei, abgesehen davon, dass ich hoffe, dass es Wikisource wesentlich länger geben wird als das GenWiki.
3. Wikisource hat Heydenreichs Band 1 als Djvu-Datei lange vor dem GenWiki öffentlich zugänglich gemacht, ausgehend von einem Hinweis auf ARCHIVALIA:
http://archiv.twoday.net/stories/3362628/
Heydenreich auf Wikisource ist gemeinfrei und nicht eingezäunt von juristisch falschem Copyfraud, auch wenn einige Seiten und Tafeln fehlen, und das ist entscheidend.
Ich werde ganz sicher nicht bei GenWiki mitarbeiten, da dort gemeinfreie Inhalte unfrei gemacht werden!
KlausGraf - am Montag, 6. August 2007, 20:47 - Rubrik: Genealogie
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25648/1.html
Gentests ergaben, dass das Erbgut von 16 Menschen aus dem Örtchen Sösetal im Landkreis Osterode Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten mit dem von Menschen aufweist, die bereits in der Bronzezeit dort lebten.
Weil die DNS aus Skeletten, die in einer Höhle gefunden wurde, noch so gut erhalten war, dass sie vollständig analysiert werden konnte, testeten Wissenschaftler der Universität Göttingen das Erbgut von 273 Personen aus der Ortschaft Sösetal, die sich bereitwillig für die Untersuchung zur Verfügung stellten.
Der Vergleich der DNS-Muster ergab, wie heute von der Universität Göttingen bekannt gegeben wurde, dass darunter 11 Personen waren, von denen genetische Muster mit solchen von aus in der [extern] Lichtensteinhöhle gefundenen Knochen identisch waren. Vier Personen wiesen Übereinstimmungen der mitochondrialen Regionen HVR1 auf, die über die mütterliche Linie vererbt wird.
DNS Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:DNA_orbit_animated_small.gif
Gentests ergaben, dass das Erbgut von 16 Menschen aus dem Örtchen Sösetal im Landkreis Osterode Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten mit dem von Menschen aufweist, die bereits in der Bronzezeit dort lebten.
Weil die DNS aus Skeletten, die in einer Höhle gefunden wurde, noch so gut erhalten war, dass sie vollständig analysiert werden konnte, testeten Wissenschaftler der Universität Göttingen das Erbgut von 273 Personen aus der Ortschaft Sösetal, die sich bereitwillig für die Untersuchung zur Verfügung stellten.
Der Vergleich der DNS-Muster ergab, wie heute von der Universität Göttingen bekannt gegeben wurde, dass darunter 11 Personen waren, von denen genetische Muster mit solchen von aus in der [extern] Lichtensteinhöhle gefundenen Knochen identisch waren. Vier Personen wiesen Übereinstimmungen der mitochondrialen Regionen HVR1 auf, die über die mütterliche Linie vererbt wird.
DNS Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:DNA_orbit_animated_small.gifKlausGraf - am Donnerstag, 5. Juli 2007, 20:13 - Rubrik: Genealogie
KlausGraf - am Montag, 2. Juli 2007, 13:15 - Rubrik: Genealogie
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http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Digitale_Quellenkopie (März 2005, aber immer noch einen Hinweis wert)
KlausGraf - am Mittwoch, 20. Juni 2007, 02:07 - Rubrik: Genealogie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.ancestry.de/learn/LearningCenters/facts.aspx
http://www.boersenblatt.net/140336/template/b3_tpl_home_detail/
"Das Ahnen- und Familienforschungsportal Ancestry.de stellt das Standardwerk „Duden - Familiennamen“ auf www.ancestry.de für kostenfreie Abfragen bereit.
Die Duden-Erklärungen zu Herkunft, Bedeutung und sprachlicher Verwandtschaft von 20.000 Familiennamen sind im Rahmen der Kooperation für Internetnutzer bei Ancestry.de abrufbar."
http://www.boersenblatt.net/140336/template/b3_tpl_home_detail/
"Das Ahnen- und Familienforschungsportal Ancestry.de stellt das Standardwerk „Duden - Familiennamen“ auf www.ancestry.de für kostenfreie Abfragen bereit.
Die Duden-Erklärungen zu Herkunft, Bedeutung und sprachlicher Verwandtschaft von 20.000 Familiennamen sind im Rahmen der Kooperation für Internetnutzer bei Ancestry.de abrufbar."
KlausGraf - am Mittwoch, 4. April 2007, 22:45 - Rubrik: Genealogie
Jacob Gelbach ward verhaftet auff ein gerücht, seinen gnädigsten Landesherrn zu erschiesen.
Prozessakten als genealogische Quelle
Vortrag im StA Münster
Dr. Thomas Reich (01.03.2007) "Prozessakten"
Die Powerpointpräsentation gibts als PDF, ca. 4 MB!
http://www.archive.nrw.de/dok/vortrag01/Prozessakten.pdf
Thematisiert werden insbesondere die Hexenprozesse.
Prozessakten als genealogische Quelle
Vortrag im StA Münster
Dr. Thomas Reich (01.03.2007) "Prozessakten"
Die Powerpointpräsentation gibts als PDF, ca. 4 MB!
http://www.archive.nrw.de/dok/vortrag01/Prozessakten.pdf
Thematisiert werden insbesondere die Hexenprozesse.
KlausGraf - am Montag, 5. März 2007, 00:20 - Rubrik: Genealogie
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http://books.google.com/books?id=JDMfAAAAMAAJ
Genealogen sollten alles daran setzen, dieses alte Standardwerk mittels eines US-Proxy herunterzuladen. Das schaffen auch technisch weniger versierte Internetnutzer. Mit http://www.proxyguy.com habe ich gute Erfahrungen gemacht. Schön wäre es natürlich, wenn die genealogischen Vereine denjenigen, die am Proxy scheitern, das PDF zur Verfügung stellen könnten ("Kultur des Austauschs").
UPDATE: Das Buch liegt auf Wikimedia Commons (siehe Kommentar):
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Heydenreich_Genalogie_1.djvu
Genealogen sollten alles daran setzen, dieses alte Standardwerk mittels eines US-Proxy herunterzuladen. Das schaffen auch technisch weniger versierte Internetnutzer. Mit http://www.proxyguy.com habe ich gute Erfahrungen gemacht. Schön wäre es natürlich, wenn die genealogischen Vereine denjenigen, die am Proxy scheitern, das PDF zur Verfügung stellen könnten ("Kultur des Austauschs").
UPDATE: Das Buch liegt auf Wikimedia Commons (siehe Kommentar):
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Heydenreich_Genalogie_1.djvu
KlausGraf - am Sonntag, 25. Februar 2007, 02:49 - Rubrik: Genealogie
KlausGraf - am Dienstag, 20. Februar 2007, 18:38 - Rubrik: Genealogie
Münzenlexikon: http://www.muenzen-lexikon.de,
Münzlexikon: http://www.reppa.de/lex.asp,
Löhne, Preise und Gehälter: http://home.arcor.de/maramut/02arc/st14prei.htm und
Umriss einer Geschichte der Preise und Löhne in Deutschland: http://www.digitalis.uni-koeln.de/Elsas/elsas_index.html
Hinweis bei
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie/2007/02
Münzlexikon: http://www.reppa.de/lex.asp,
Löhne, Preise und Gehälter: http://home.arcor.de/maramut/02arc/st14prei.htm und
Umriss einer Geschichte der Preise und Löhne in Deutschland: http://www.digitalis.uni-koeln.de/Elsas/elsas_index.html
Hinweis bei
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie/2007/02
KlausGraf - am Sonntag, 11. Februar 2007, 15:19 - Rubrik: Genealogie
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