Informationsfreiheit und Transparenz
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34056/1.html
Über Jahrzehnte gab Pullach überhaupt nichts preis, nicht einmal den Parlamentariern. Der Bundesrechnungshof darf bis heute operative Vorgänge nicht einsehen, etwa beurteilen, ob die Ausgaben in einem akzeptablen Verhältnis zu den Ergebnissen stehen. Der Geheimschutz verhindert eine Qualitätskontrolle, und das Ergebnis ist unvermeidbar: Erfolge hat der Dienst nicht vorzuweisen, die Ausgaben sind astronomisch. Kritiker werden als "Verschwörungstheoretiker" abgetan und das Material wird vorenthalten. Und das ging viele Jahre gut. Freiwillig gab man so gut wie nichts heraus: peinlich unbedeutende Wochen- und Tagesmeldungen, die im Bundesarchiv lagern, dann einige Aufklärungsergebnisse über die militärische und wirtschaftliche Situation in der DDR. Das, was kritische Geister wissen wollten, wird zurückgehalten - die Politik spielt ja mit, und die Öffentlichkeit hat sich dran gewöhnt.
Da war die Überraschung groß, als Ende April 2010 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig meiner Klage auf Herausgabe der BND-Akten zu Adolf Eichmann stattgab. Die Richter erklärten die Sperrerklärung des Bundeskanzleramtes für rechtswidrig. Nach 30 Jahren, so besagt es das Bundesarchivgesetz, seien amtliche Unterlagen grundsätzlich offen. Daß sie irgendwann einmal als "Geheim" gestempelt worden seien, reiche alleine nicht aus. Doch statt das Urteil zu respektieren und die Akten nunmehr komplett vorzulegen, schaltete das Bundeskanzleramt auf stur und präsentierte erneut eine Sperrerklärung. Sie benutzt dieselben, vom Gericht für rechtswidrig erklärten Argumenten, um diese Papiere aus den fünfziger Jahren bis 1961 weiterhin der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Soviel zum Thema "Kulturwandel".
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=eichmann
Über Jahrzehnte gab Pullach überhaupt nichts preis, nicht einmal den Parlamentariern. Der Bundesrechnungshof darf bis heute operative Vorgänge nicht einsehen, etwa beurteilen, ob die Ausgaben in einem akzeptablen Verhältnis zu den Ergebnissen stehen. Der Geheimschutz verhindert eine Qualitätskontrolle, und das Ergebnis ist unvermeidbar: Erfolge hat der Dienst nicht vorzuweisen, die Ausgaben sind astronomisch. Kritiker werden als "Verschwörungstheoretiker" abgetan und das Material wird vorenthalten. Und das ging viele Jahre gut. Freiwillig gab man so gut wie nichts heraus: peinlich unbedeutende Wochen- und Tagesmeldungen, die im Bundesarchiv lagern, dann einige Aufklärungsergebnisse über die militärische und wirtschaftliche Situation in der DDR. Das, was kritische Geister wissen wollten, wird zurückgehalten - die Politik spielt ja mit, und die Öffentlichkeit hat sich dran gewöhnt.
Da war die Überraschung groß, als Ende April 2010 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig meiner Klage auf Herausgabe der BND-Akten zu Adolf Eichmann stattgab. Die Richter erklärten die Sperrerklärung des Bundeskanzleramtes für rechtswidrig. Nach 30 Jahren, so besagt es das Bundesarchivgesetz, seien amtliche Unterlagen grundsätzlich offen. Daß sie irgendwann einmal als "Geheim" gestempelt worden seien, reiche alleine nicht aus. Doch statt das Urteil zu respektieren und die Akten nunmehr komplett vorzulegen, schaltete das Bundeskanzleramt auf stur und präsentierte erneut eine Sperrerklärung. Sie benutzt dieselben, vom Gericht für rechtswidrig erklärten Argumenten, um diese Papiere aus den fünfziger Jahren bis 1961 weiterhin der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Soviel zum Thema "Kulturwandel".
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http://archiv.twoday.net/search?q=eichmann
KlausGraf - am Samstag, 22. Januar 2011, 21:27 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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http://ethikvonunten.wordpress.com/2011/01/17/ala-wikileaks-resolution/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=wikileaks
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http://archiv.twoday.net/search?q=wikileaks
KlausGraf - am Montag, 17. Januar 2011, 22:02 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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Fragt Mario Sixtus:
Wer heute Informationen besitzt, die ein anderer geheim halten will, der kann diese auf einem USB-Stick in ein x-beliebiges Internet-Café an einem y-beliebiegen Ort tragen, sie dort zu einem kirgisischen One-Click-Hoster hochladen, danach den durch einen libyschen URL-Shortener gejagten Link mit Hilfe eines Mail.ru-Accounts an die internationalen Top-100-Twitterer schicken und dann gemütlich dabei zusehen, wie die Informationsbombe zündet. Und es gibt genau einen Weg, dieses Szenario aus dem Möglichkeitsraum auszusperren: das Internet abschalten.
http://blog.zdf.de/zdfdasblog/2011/01/wer-hat-angst-vor-wikileaks-1.html
Wer heute Informationen besitzt, die ein anderer geheim halten will, der kann diese auf einem USB-Stick in ein x-beliebiges Internet-Café an einem y-beliebiegen Ort tragen, sie dort zu einem kirgisischen One-Click-Hoster hochladen, danach den durch einen libyschen URL-Shortener gejagten Link mit Hilfe eines Mail.ru-Accounts an die internationalen Top-100-Twitterer schicken und dann gemütlich dabei zusehen, wie die Informationsbombe zündet. Und es gibt genau einen Weg, dieses Szenario aus dem Möglichkeitsraum auszusperren: das Internet abschalten.
http://blog.zdf.de/zdfdasblog/2011/01/wer-hat-angst-vor-wikileaks-1.html
KlausGraf - am Mittwoch, 12. Januar 2011, 21:08 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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Die Frist von 30 Jahren für die Ablieferung von Regierungsunterlagen an das Nationalarchiv und ihre Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit wurde jetzt auf 20 Jahre abgesenkt. Die Änderung erfolgte im Kontext des Freedom of Information Act (FOI).
http://www.justice.gov.uk/news/newsrelease070111a.htm
http://goo.gl/1tnqw (heise.de)
http://www.justice.gov.uk/news/newsrelease070111a.htm
http://goo.gl/1tnqw (heise.de)
KlausGraf - am Freitag, 7. Januar 2011, 18:13 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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" .... Dass es bisher fast keine Informationen über mögliche Euthanasie-Opfer in Hall gab, könnte laut Experten an einem "Vertuschungs-Skandal" in den 1960er-Jahren liegen. Historiker Schreiber: "Die Landesregierung hat 1963 gezielt einen Akt aus dem Landesarchiv ausgehoben und vernichtet. In dem Dokument ging es um die Verlegung von Patienten in andere Anstalten." Vor allem nach Schloss Hartheim bei Linz (OÖ) brachten die Nazis Tausende Menschen mit Behinderungen. Dort wurden zwischen 1940 und 1944 im Rahmen der NS-Euthanasiepolitik rund 30.000 Menschen ermordet. "
Quelle: oe24.at, 3.1.2011
Quelle: oe24.at, 3.1.2011
Wolf Thomas - am Dienstag, 4. Januar 2011, 19:43 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
Zu http://archiv.twoday.net/stories/6455470/
Die Stiftung erinnert an ihr Schreiben vom 5.8.2010 und ignoriert damit die Anregung der Behörde des Bundesbeauftragten für das IFG, von einer Vorschusszahlung von 250 Euro abzusehen.
Die Stiftung erinnert an ihr Schreiben vom 5.8.2010 und ignoriert damit die Anregung der Behörde des Bundesbeauftragten für das IFG, von einer Vorschusszahlung von 250 Euro abzusehen.
KlausGraf - am Montag, 3. Januar 2011, 14:53 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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ProPublica is an independent, non-profit newsroom that produces investigative journalism in the public interest. Our work focuses exclusively on truly important stories, stories with “moral force.”
http://www.propublica.org
Die FR interviewte den Chefredakteur Paul Steiger:
http://www.fr-online.de/kultur/medien/-ich-muesste-sie-umbringen-/-/1473342/5048336/-/index.html
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Die FR interviewte den Chefredakteur Paul Steiger:
http://www.fr-online.de/kultur/medien/-ich-muesste-sie-umbringen-/-/1473342/5048336/-/index.html
KlausGraf - am Sonntag, 2. Januar 2011, 02:11 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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Herr Manfred Zielke, ehemaliger Bewohner der Gotteshütte in Kleinenbremen schrieb mich gestern an und teilte mir in bewegender Weise mit, dass er die Vier Prinzen entdeckt habe. Er habe mein Kapitel zum Schatz der Hohenzollern gelesen. Pastor Strathmann aus Kleinebremen sei ihm ein Begriff. Auch er arbeite die Vergangenheit auf. So sei auf dem Gelände in Kleinenbremen eine ehemalige Baracke für Heimkinder ausgebaut worden. Er fragt sich, ob diese Baracke im Krieg nicht für Kriegsgefangene bestimmt war, die im Bergwerk in Kleinenbremen arbeiten mussten.
Er habe eine internet Seite. Sie lautet:
http://hamburgerlagebuecher.blogspot.com
Es findet sich dort ein link
http://www.openpetition.de/petition/zeichnen/einsichtnahme-in-heimakten-ehemaliger-heimkinder
Er fragte mich auch, ob ich im internet auf seinen link hinweisen könnte. Voilá !
Vierprinzen
update 26.1.2011
http://www.openpetition.de/petition/zeichnen/umkehrbeweislast
Vierprinzen
Er habe eine internet Seite. Sie lautet:
http://hamburgerlagebuecher.blogspot.com
Es findet sich dort ein link
http://www.openpetition.de/petition/zeichnen/einsichtnahme-in-heimakten-ehemaliger-heimkinder
Er fragte mich auch, ob ich im internet auf seinen link hinweisen könnte. Voilá !
Vierprinzen
update 26.1.2011
http://www.openpetition.de/petition/zeichnen/umkehrbeweislast
Vierprinzen
vom hofe - am Dienstag, 28. Dezember 2010, 22:16 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
sagt Erwin Pelzig nicht ganz zu unrecht:
http://www.youtube.com/watch?v=OwOp-_H3XRU
(längerer Monolog ab Minute 3:10)
http://www.youtube.com/watch?v=OwOp-_H3XRU
(längerer Monolog ab Minute 3:10)
Ladislaus - am Montag, 27. Dezember 2010, 10:00 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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"Das neuseeländische Militär hat heute hunderte zuvor klassifizierte Berichte über unidentifizierte Flugobjekte und Begegnungen mit Außerirdischen veröffentlicht.
Die Berichte aus den Jahren 1954 bis 2009 wurden heute unter dem Informationsfreiheitsgesetz freigegeben. Zuvor hatte das neuseeländische Militär Namen und persönliche Daten von Zeugen und beteiligten Personen entfernt.
Auf rund 2.000 Seiten berichten Privatpersonen, Militärangehörige und Piloten von ihren UFO-Begegnungen. Meist handelt es sich um Sichtungen von sich bewegenden Lichtern am Himmel.
Einige der Akten umfassen Zeichnungen von 'fliegenden Untertassen' und Beispiele von angeblich außerirdischen Schriftzeichen.
Vor der Freigabe der UFO-Akten sagte Major Kavae Tamariki, die 'Neuseeländische Verteidigungsstreitkraft" (New Zealand Defence Force, NZDF) werde sich nicht zum Inhalt der Akten äußern.
"Wir sind nur eine Sammelstelle für die Informationen. Wir haben nichts untersucht oder Berichte verfasst. Wir haben keine Angaben darin bestätigt."
Die Streitkräfte würden über keine Ressourcen verfügen, um UFO-Sichtungen zu untersuchen, sagte Tamariki weiter.
Die Leiterin der Forschungsgruppe UFOCUS NZ, Suzanne Hansen, sagte, sie habe mehr als zwei Jahre lang versucht, an die Akten zu gelangen.
"Als ich mit meiner Lobbyarbeit begann sagten sie, es gäbe in absehbarer Zeit keine Möglichkeit, dass die Akten freigeben würden. Sie ließen lange auf sich warten."
Im August des letzten Jahres versuchte 'The Press' im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Zugriff auf die Akten zu bekommen. Das NZDF sagte, der Antrag würde "einen erheblichen Aufwand an Sortierarbeit, Forschung und Beratung erfordern, um festzustellen, ob die betreffenden Informationen freigegeben werden könnten", und man sei "nicht in der Lage einen Mitarbeiter freizustellen, um diese Aufgabe zu übernehmen".
Die öffentlichen Akten über UFO-Sichtungen könnten jetzt über das Neuseeländische Staatsarchiv beantragt werden.
Frau Hansen hofft nun, dass die Akten mehr Details über einige der berühmtesten Fälle aus Neuseeland, einschließlich der Kaikoura-Sichtung vom 21. Dezember 1978, enthüllen werden.
John Cordy (77) aus Wellington war in jener Nacht im Flugsicherungsturm und beharrt darauf, dass es keine logische Erklärung für die Vorfälle in dieser Nacht gebe.
Er und sein Kollege beobachteten unerklärliche Signale auf dem Radarschirm, obwohl zu diesem Zeitpunkt kein Flugzeug in der Nähe unterwegs war.
Zur gleichen Zeit berichtete die Mannschaft einer Argosy Frachtmaschine von seltsamen Lichtern rund um ihr Flugzeug. Die Lichter verfolgten die Maschine mehr als 60 Kilometer. Es gab mehrere Theorien zu diesem Vorfall, doch Herr Cody meint, keine dieser Erklärungsversuche könne den damaligen Vorfällen gerecht werden.
"Es war kein Fischerboot, es war nicht der Planet Jupiter oder die Venus und es waren nicht die Lichter des Hafens. Was es war, weiß ich nicht."
In einem weiteren Fall, der sich zwanzig Jahre später ereignete und sich nun in den freigegebenen Akten befindet, berichtet eine Frau von einem großen, runden oder ovalem Objekt, welches rötlich geleuchtet haben soll. "Das Wetter war ruhig, trotzdem hatte die Frau ein Gefühl von 'Lichtregen' auf ihrem Arm", steht in den Dokumenten.
Die Original-Dokumente, auf welchen die heute veröffentlichten Berichte basieren, bleiben im neuseeländischen Nationalarchiv unter Verschluss; einige bis 2080."
Quelle: exonews, 22.12.2010
Warum werden eigentlich nur UFO-Akten immer mit großem Trara freigegeben?
Wolf Thomas - am Sonntag, 26. Dezember 2010, 15:28 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz