Informationsfreiheit und Transparenz
In der FAZ.
Die Regel, gemäß deren Geheimdossiers nur aus bereits bekanntem Material zusammengestellt werden dürfen, ist essentiell für das Vorgehen der Geheimdienste - und nicht nur in diesem Jahrhundert. Es ist dieselbe Dynamik wie in einer esoterischen Buchhandlung, in der jede Neuerscheinung (über den Gral, über Templer, über die Rosenkreuzer) exakt dasselbe wiederholt, was in den vorherigen Büchern behauptet wurde. Das liegt nicht so sehr daran, dass Autoren solcher Werke nicht gerne aus unbekanntem Material recherchieren würden (wo auch immer sie über das Nicht-Existierende forschen), sondern an den Anhängern des Okkultismus: Sie glauben nämlich nur an das, was sie bereits wissen und alles bestätigt, was sie irgendwann einmal mitbekommen haben. Nach diesem Mechanismus ist der Erfolg von Dan Brown zu erklären.
Die Regel, gemäß deren Geheimdossiers nur aus bereits bekanntem Material zusammengestellt werden dürfen, ist essentiell für das Vorgehen der Geheimdienste - und nicht nur in diesem Jahrhundert. Es ist dieselbe Dynamik wie in einer esoterischen Buchhandlung, in der jede Neuerscheinung (über den Gral, über Templer, über die Rosenkreuzer) exakt dasselbe wiederholt, was in den vorherigen Büchern behauptet wurde. Das liegt nicht so sehr daran, dass Autoren solcher Werke nicht gerne aus unbekanntem Material recherchieren würden (wo auch immer sie über das Nicht-Existierende forschen), sondern an den Anhängern des Okkultismus: Sie glauben nämlich nur an das, was sie bereits wissen und alles bestätigt, was sie irgendwann einmal mitbekommen haben. Nach diesem Mechanismus ist der Erfolg von Dan Brown zu erklären.
KlausGraf - am Mittwoch, 22. Dezember 2010, 21:19 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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Das Netzwerk Recherche, Greenpeace und die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit haben heute in Berlin einen Gesetzentwurf für umfassende Behördentransparenz vorgestellt.
Text:
http://www.netzwerkrecherche.de/Projekte/Infofreiheitsgesetz-IFG/Gesetzentwurf-Buergerinformationsgesetz/
Es ist seit langem bekannt, dass die archivrechtlichen Regelungen über den Informationszugang zu mindestens 10, meist jedoch 30 Jahre alten Verwaltungsakten und die Informationsfreiheitsgesetze im Konflikt miteinander stehen. Folgt man der überwiegenden Meinung, dass das Archivgesetz die lex specialis darstellt, so ist es weitgehend eine Frage des Zufalls, ob der Bürger Einsichtsrechte gegenüber der Verwaltung nach dem IFG hat (wenn die Unterlagen noch nicht ans Archiv abgegeben wurden) oder aufgrund der archivischen Sperrfrist mindestens 10-30 Jahre warten muss. Im Bundesarchivgesetz § 5 Abs. 4 heißt es dagegen:
"Gleiches gilt für Archivgut, soweit es vor der Übergabe an das Bundesarchiv oder die Archive der gesetzgebenden Körperschaften bereits einem Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz offen gestanden hat."
Diese Vorschrift hätte ein Bürgerinformationsgesetz klarer fassen müssen: Gemeint ist, dass die Voraussetzungen gegeben waren, nicht, dass eine konkrete Einsicht stattgefunden hat.
Ein Bürgerinformationsgesetz, das den Archivbereich ganz ausklammert, greift zu kurz!
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4407446/
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:hbz:82-opus-34824 S. 68ff.
Text:
http://www.netzwerkrecherche.de/Projekte/Infofreiheitsgesetz-IFG/Gesetzentwurf-Buergerinformationsgesetz/
Es ist seit langem bekannt, dass die archivrechtlichen Regelungen über den Informationszugang zu mindestens 10, meist jedoch 30 Jahre alten Verwaltungsakten und die Informationsfreiheitsgesetze im Konflikt miteinander stehen. Folgt man der überwiegenden Meinung, dass das Archivgesetz die lex specialis darstellt, so ist es weitgehend eine Frage des Zufalls, ob der Bürger Einsichtsrechte gegenüber der Verwaltung nach dem IFG hat (wenn die Unterlagen noch nicht ans Archiv abgegeben wurden) oder aufgrund der archivischen Sperrfrist mindestens 10-30 Jahre warten muss. Im Bundesarchivgesetz § 5 Abs. 4 heißt es dagegen:
"Gleiches gilt für Archivgut, soweit es vor der Übergabe an das Bundesarchiv oder die Archive der gesetzgebenden Körperschaften bereits einem Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz offen gestanden hat."
Diese Vorschrift hätte ein Bürgerinformationsgesetz klarer fassen müssen: Gemeint ist, dass die Voraussetzungen gegeben waren, nicht, dass eine konkrete Einsicht stattgefunden hat.
Ein Bürgerinformationsgesetz, das den Archivbereich ganz ausklammert, greift zu kurz!
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4407446/
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:hbz:82-opus-34824 S. 68ff.
KlausGraf - am Dienstag, 21. Dezember 2010, 19:20 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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"Staatliche Archive werden immer dann in dramatischer Weise der Öffentlichkeit zugänglich, wenn ein politisches System in eine Existenzkrise gerät oder zusammenbricht .... Aber auch sonst ist seit den Veröffentlichungen bei Wikeleaks vieles anders geworden. Man muss nicht einmal mehr nach Peking fliegen, um das Verschwinden von Seiten unliebsamer Art aus dem Internet feststellen zu müssen. Die Angriffe gegen den Spitzenmann von Wikileaks erinnern an die Vorwürfe, mit denen in der Vergangenheit über angebliche „Devisenvergehen“ unliebsame Zeitgenossen mundtot gemacht werden sollten. Natürlich ist der Schutz der Rechtsordnung ein hoher Wert und auch hier muss dem vorgebeugt werden, durch den Zweck die Mittel heiligen zu lassen. Allerdings haben seit mehr als einem Jahrzehnt viele Menschen den Eindruck, dass die Rechtsordnung des demokratischen Staates von den Regierenden lediglich dazu benutzt wird, ihr nicht von den grundlegenden Werten bestimmtes Handeln abzuschirmen. Wikileaks macht über seine Veröffentlichungen nicht zuletzt deutlich, welche Gefahren für Frieden und Stabilität auf der Welt durch jene hervorgerufen werden, die genau diese Vokabeln im Munde führen."
Quelle: Freitag 18.12.2010
Quelle: Freitag 18.12.2010
Wolf Thomas - am Montag, 20. Dezember 2010, 10:25 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
http://blog.kooptech.de/?p=4098
In diesem Zusammenhang ist es auch erwähnenswert, dass der Guardian die Metadaten der Wikileaks-Cables in einer offenen Datenbank zur Auswertung frei gegeben hat – während etwa der Spiegel die Depeschen lediglich in einer von außen unzugänglichen Flash-Grafik aufbereitet hat.
In diesem Zusammenhang ist es auch erwähnenswert, dass der Guardian die Metadaten der Wikileaks-Cables in einer offenen Datenbank zur Auswertung frei gegeben hat – während etwa der Spiegel die Depeschen lediglich in einer von außen unzugänglichen Flash-Grafik aufbereitet hat.
KlausGraf - am Sonntag, 19. Dezember 2010, 17:29 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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Im Interview mit ihm (Hiweis VÖBBLOG)
http://science.orf.at/stories/1670699/
Blicken wir etwa auf die Revolution in der Diplomatie nach dem Ersten Weltkrieg. Die beiden Revolutionsmächte der Zeit, die Vereinigten Staaten und die Bolschewiki, hatten als gemeinsame Parole den Kampf gegen die Geheimdiplomatie der alten Mächte. Woodrow Wilson war Teil einer Avantgarde im Niederreißen der Geheimdiplomatie. Man hat alle Dokumente, alles, was man herausgeben konnte, herausgegeben, also nicht anderes gemacht als WikiLeaks heute. Es sollte das Ende der Geheimdiplomatie sein, das Ende der Kabinettspolitik, der Herstellung von Öffentlichkeit und der Demokratisierung der Außenpolitik. Das wundert mich, dass das nicht thematisiert wird, dass der Kampf gegen die Geheimdiplomatie eine alte revolutionäre Haltung ist.
http://science.orf.at/stories/1670699/
Blicken wir etwa auf die Revolution in der Diplomatie nach dem Ersten Weltkrieg. Die beiden Revolutionsmächte der Zeit, die Vereinigten Staaten und die Bolschewiki, hatten als gemeinsame Parole den Kampf gegen die Geheimdiplomatie der alten Mächte. Woodrow Wilson war Teil einer Avantgarde im Niederreißen der Geheimdiplomatie. Man hat alle Dokumente, alles, was man herausgeben konnte, herausgegeben, also nicht anderes gemacht als WikiLeaks heute. Es sollte das Ende der Geheimdiplomatie sein, das Ende der Kabinettspolitik, der Herstellung von Öffentlichkeit und der Demokratisierung der Außenpolitik. Das wundert mich, dass das nicht thematisiert wird, dass der Kampf gegen die Geheimdiplomatie eine alte revolutionäre Haltung ist.
KlausGraf - am Sonntag, 19. Dezember 2010, 00:06 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
In Infobib:
http://infobib.de/blog/2010/12/17/ein-paar-links-zu-wikileaks/
Update: weitere Links (allgemeiner Natur)
http://blog.kooptech.de/?p=4093
http://infobib.de/blog/2010/12/17/ein-paar-links-zu-wikileaks/
Update: weitere Links (allgemeiner Natur)
http://blog.kooptech.de/?p=4093
KlausGraf - am Samstag, 18. Dezember 2010, 00:23 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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http://www.gwu.edu/~nsarchiv/news/20101216/index.htm
Ich hoffe, das wurde hier nicht schon gepostet. Wenn doch, bitte ich um Entfernung - danke! Richard H.-Winter
National Security Archive Update, December 16, 2010
Archive Director Tom Blanton decries "Wikimania"
Congressional testimony calls for overhaul of secrecy system and restraint on prosecutions
For more information contact:
Tom Blanton - 202/994-7000 or nsarchiv@gwu.edu
http://www.nsarchive.org
Washington, DC, December 16, 2010 - Efforts to tighten the secrecy system and crackdown on leakers and the media will be "fundamentally self-defeating," according to Thomas Blanton, executive director of the National Security Archive, who testified today before the House Committee on the Judiciary. During the first Congressional hearing in the aftermath of "Cablegate" and the Wikileaks release of State Department documents, Blanton urged that lawmakers take a reasoned view of the issues raised by the leaks and not to "overreact."
"There is more heat than light," Blanton stated, citing calls for broadening the Espionage Act and assassinating Wikileaks leader, Julian Assange. Hasty punitive reactions, he predicted, "will actually produce more leaks, more crackdowns, less accountable government, and diminished security."
"History shows we end up doing more damage from the overreaction than from the original leak," according to Blanton.
Blanton reminded lawmakers that the Nixon administration had once considered firebombing the Brookings Institution building to destroy a copy of the Pentagon Papers, and that President Gerald Ford had vetoed the Freedom of Information Act in reaction to government leaks--only to be overruled by the U.S. Congress.
"The real danger of 'Wikimania' is that that we could revert to Cold War notions of secrecy, to the kind of stovepipes and compartments that left us blind before 9/11," Blanton said. He called on lawmakers to protect the First Amendment, rather than adopt a "Chinese model of state control" of information.
"Those voices who argue for a crackdown on leakers and publishers need to face the reality that their approach is fundamentally self-defeating because it will increase government secrecy, reduce our security, and actually encourage more leaks from the continued legitmacy crisis of the classification system," Blanton concluded.
Blanton's testimony was posted today on the Archive Web site. The hearing was broadcast on C-SPAN.
Other witnesses included legal advocate Ralph Nader, law professors Stephen Vladeck and Geoffrey Stone, attorneys Abbe Lowell and Kenneth Wainstein, and Gabriel Schoenfeld of the Hudson Institute.
Visit the Archive's Web site for more information about today's posting.
http://www.nsarchive.org
________________________________________________________
THE NATIONAL SECURITY ARCHIVE is an independent non-governmental research institute and library located at The George Washington University in Washington, D.C. The Archive collects and publishes declassified documents acquired through the Freedom of Information Act (FOIA). A tax-exempt public charity, the Archive receives no U.S. government funding; its budget is supported by publication royalties and donations from foundations and individuals.
Ich hoffe, das wurde hier nicht schon gepostet. Wenn doch, bitte ich um Entfernung - danke! Richard H.-Winter
National Security Archive Update, December 16, 2010
Archive Director Tom Blanton decries "Wikimania"
Congressional testimony calls for overhaul of secrecy system and restraint on prosecutions
For more information contact:
Tom Blanton - 202/994-7000 or nsarchiv@gwu.edu
http://www.nsarchive.org
Washington, DC, December 16, 2010 - Efforts to tighten the secrecy system and crackdown on leakers and the media will be "fundamentally self-defeating," according to Thomas Blanton, executive director of the National Security Archive, who testified today before the House Committee on the Judiciary. During the first Congressional hearing in the aftermath of "Cablegate" and the Wikileaks release of State Department documents, Blanton urged that lawmakers take a reasoned view of the issues raised by the leaks and not to "overreact."
"There is more heat than light," Blanton stated, citing calls for broadening the Espionage Act and assassinating Wikileaks leader, Julian Assange. Hasty punitive reactions, he predicted, "will actually produce more leaks, more crackdowns, less accountable government, and diminished security."
"History shows we end up doing more damage from the overreaction than from the original leak," according to Blanton.
Blanton reminded lawmakers that the Nixon administration had once considered firebombing the Brookings Institution building to destroy a copy of the Pentagon Papers, and that President Gerald Ford had vetoed the Freedom of Information Act in reaction to government leaks--only to be overruled by the U.S. Congress.
"The real danger of 'Wikimania' is that that we could revert to Cold War notions of secrecy, to the kind of stovepipes and compartments that left us blind before 9/11," Blanton said. He called on lawmakers to protect the First Amendment, rather than adopt a "Chinese model of state control" of information.
"Those voices who argue for a crackdown on leakers and publishers need to face the reality that their approach is fundamentally self-defeating because it will increase government secrecy, reduce our security, and actually encourage more leaks from the continued legitmacy crisis of the classification system," Blanton concluded.
Blanton's testimony was posted today on the Archive Web site. The hearing was broadcast on C-SPAN.
Other witnesses included legal advocate Ralph Nader, law professors Stephen Vladeck and Geoffrey Stone, attorneys Abbe Lowell and Kenneth Wainstein, and Gabriel Schoenfeld of the Hudson Institute.
Visit the Archive's Web site for more information about today's posting.
http://www.nsarchive.org
________________________________________________________
THE NATIONAL SECURITY ARCHIVE is an independent non-governmental research institute and library located at The George Washington University in Washington, D.C. The Archive collects and publishes declassified documents acquired through the Freedom of Information Act (FOIA). A tax-exempt public charity, the Archive receives no U.S. government funding; its budget is supported by publication royalties and donations from foundations and individuals.
rhwinter - am Freitag, 17. Dezember 2010, 12:03 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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http://meedia.de/details-topstory/article/das-sind-die-wikileaks-alternativen_100032170.html
Die aufgezählten Portale haben alle den entscheidenden Nachteil, dass sie sich auf die Unterrichtung der Presse mit Whistleblower-Informationen konzentrieren, es kommt aber auf die Unterrichtung der allgemeinen Öffentlichkeit an! Bis zu den exklusiven Partnerschaften mit Medienunternehmen versorgte Wikileaks alle Internetnutzer, und genau das ist der entscheidende Vorteil. Wer garantiert denn, dass die Journalisten tatsächlich die Informationen angemessen nutzen? Attraktiv für die Journaille ist, was zu einer reißerischen Story gemacht werden kann. Überprüft werden kann sie solange nicht, wie nicht die zugrundeliegenden Dokumente öffentlich sind. Die Alternativen sind also eher Rückschritte.
Die aufgezählten Portale haben alle den entscheidenden Nachteil, dass sie sich auf die Unterrichtung der Presse mit Whistleblower-Informationen konzentrieren, es kommt aber auf die Unterrichtung der allgemeinen Öffentlichkeit an! Bis zu den exklusiven Partnerschaften mit Medienunternehmen versorgte Wikileaks alle Internetnutzer, und genau das ist der entscheidende Vorteil. Wer garantiert denn, dass die Journalisten tatsächlich die Informationen angemessen nutzen? Attraktiv für die Journaille ist, was zu einer reißerischen Story gemacht werden kann. Überprüft werden kann sie solange nicht, wie nicht die zugrundeliegenden Dokumente öffentlich sind. Die Alternativen sind also eher Rückschritte.
KlausGraf - am Freitag, 17. Dezember 2010, 02:20 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen Artikel 19: “Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.”
die taz, die Frankfurter Rundschau, der Freitag, der Tagesspiegel, Perlentaucher.de, die Berliner Zeitung, netzpolitik.org und European Center For Constitutionel and Human Rights (ECCHR) veröffentlichen diesen Appell gegen die Kriminalisierung von Wikileaks.
1. Die Angriffe auf Wikileaks sind unangebracht
Die Internet-Veröffentlichungsplattform Wikileaks steht seit der
Veröffentlichung der geheimen Botschaftsdepeschen der USA unter großem Druck. In den USA werden die Wikileaks-Verantwortlichen als “Terroristen” bezeichnet, es wird sogar ihr Tod gefordert. Große internationale Unternehmen wie MasterCard, PayPal und Amazon beenden ihre Zusammenarbeit mit Wikileaks – ohne dass eine Anklage gegen die Organisation vorliegt, geschweige denn eine Verurteilung. Gleichzeitig wird die technische Infrastruktur von Wikileaks anonym über das Internet attackiert. Dies sind Angriffe auf ein journalistisches Medium als Reaktion auf seine Veröffentlichungen. Man kann diese Veröffentlichungen
mit gutem Grund kritisieren, ebenso die mangelnde Transparenz, welche die Arbeit der Plattform kennzeichnet. Aber hier geht es um Grundsätzliches: die Zensur eines Mediums durch staatliche oder private Stellen. Und dagegen wenden wir uns. Wenn Internetunternehmen ihre Marktmacht nutzen, um ein Presseorgan zu behindern, käme das einem Sieg der ökonomischen Mittel über die Demokratie gleich. Diese Angriffe zeigen ein erschreckendes Verständnis von Demokratie, nach dem die Informationsfreiheit nur so lange gilt, wie sie niemandem weh tut.
2. Publikationsfreiheit gilt auch für Wikileaks
Die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbriefte Publikationsfreiheit ist eine Grundlage der demokratischen Gesellschaften. Sie gilt nicht nur für klassische Medien wie Zeitungen oder Fernsehanstalten. Das Internet ist eine neue Form der Informationsverbreitung. Es muss den gleichen Schutz genießen wie die klassischen Medien. Längst hätte es einen weltweiten Aufschrei gegeben, wenn die USA ein Spionage-Verfahren gegen die New York Times, einen finanziellen Kreuzzug gegen den Spiegel oder einen Angriff auf die Server des Guardian führen würden.
3. Recht auf Kontrolle des Staates
Die Kriminalisierung und Verfolgung von Wikileaks geht über den Einzelfall hinaus. Die Veröffentlichung als vertraulich eingestufter Informationen in solchen Mengen soll verhindert werden. Denn die Menge an Dokumenten liefert der Öffentlichkeit einen weit tieferen Einblick in staatliches Handeln als bisherige Veröffentlichungen in klasssischen Medien. Der Journalismus hat nicht nur das Recht, sondern die Aufgabe, den Staat zu kontrollieren und über die Mechanismen des Regierungshandelns aufzuklären. Er stellt Öffentlichkeit her. Ohne Öffentlichkeit gibt es keine Demokratie. Der Staat ist kein Selbstzweck und muss eine Konfrontation mit den eigenen Geheimnissen aushalten. Wir, die Initiatoren und Unterzeichner, fordern, die Verfolgung von Wikileaks, die dem Völkerrecht zuwiderläuft, zu stoppen. Wir fordern alle Staaten und auch alle Unternehmen auf, sich diesem Feldzug gegen
die bürgerlichen Rechte zu widersetzen. Wir fordern alle Bürger, bekannt oder unbekannt, in politischen Positionen oder als Privatpersonen, auf, für die Einstellung der Kampagne gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit aktiv zu werden. Wir laden alle ein, sich an dem Appell für die Medienfreiheit zu beteiligen.
Die Erstunterzeichner dieses Appells:
taz
Frankfurter Rundschau
Der Freitag
Tagesspiegel
European Center For Constitutionel and Human Rights (ECCHR)
Perlentaucher.de
Jetzt mit dabei:
Telepolis
Berliner Zeitung
netzpolitik.org
AK Zensur
Neues Deutschland
http://nicsbloghaus.org/2010/12/16/appell-gegen-die-kriminalisierung-von-wikileaks/
Zwei Anmerkungen:
1. Unterzeichnen kann man hier:
http://bewegung.taz.de/aktionen/4wikileaks/beschreibung
2. Der deutsche Medienpartner von Wikileaks, der SPIEGEL, hat sich dem Appell nicht angeschlossen, was ich persönlich widerlich finde.
"Ein echter deutscher Mann mag keinen Franzen (Franzosen) leiden, // Doch ihre Weine trinkt er gern." - Johann Wolfgang von Goethe, Faust I, Vers 2272 f.
Update:
Lesenswerter Artikel über die enthüllte Unfähigkeit der US-Diplomaten
http://www.neues-deutschland.de/artikel/186556.html
die taz, die Frankfurter Rundschau, der Freitag, der Tagesspiegel, Perlentaucher.de, die Berliner Zeitung, netzpolitik.org und European Center For Constitutionel and Human Rights (ECCHR) veröffentlichen diesen Appell gegen die Kriminalisierung von Wikileaks.
1. Die Angriffe auf Wikileaks sind unangebracht
Die Internet-Veröffentlichungsplattform Wikileaks steht seit der
Veröffentlichung der geheimen Botschaftsdepeschen der USA unter großem Druck. In den USA werden die Wikileaks-Verantwortlichen als “Terroristen” bezeichnet, es wird sogar ihr Tod gefordert. Große internationale Unternehmen wie MasterCard, PayPal und Amazon beenden ihre Zusammenarbeit mit Wikileaks – ohne dass eine Anklage gegen die Organisation vorliegt, geschweige denn eine Verurteilung. Gleichzeitig wird die technische Infrastruktur von Wikileaks anonym über das Internet attackiert. Dies sind Angriffe auf ein journalistisches Medium als Reaktion auf seine Veröffentlichungen. Man kann diese Veröffentlichungen
mit gutem Grund kritisieren, ebenso die mangelnde Transparenz, welche die Arbeit der Plattform kennzeichnet. Aber hier geht es um Grundsätzliches: die Zensur eines Mediums durch staatliche oder private Stellen. Und dagegen wenden wir uns. Wenn Internetunternehmen ihre Marktmacht nutzen, um ein Presseorgan zu behindern, käme das einem Sieg der ökonomischen Mittel über die Demokratie gleich. Diese Angriffe zeigen ein erschreckendes Verständnis von Demokratie, nach dem die Informationsfreiheit nur so lange gilt, wie sie niemandem weh tut.
2. Publikationsfreiheit gilt auch für Wikileaks
Die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbriefte Publikationsfreiheit ist eine Grundlage der demokratischen Gesellschaften. Sie gilt nicht nur für klassische Medien wie Zeitungen oder Fernsehanstalten. Das Internet ist eine neue Form der Informationsverbreitung. Es muss den gleichen Schutz genießen wie die klassischen Medien. Längst hätte es einen weltweiten Aufschrei gegeben, wenn die USA ein Spionage-Verfahren gegen die New York Times, einen finanziellen Kreuzzug gegen den Spiegel oder einen Angriff auf die Server des Guardian führen würden.
3. Recht auf Kontrolle des Staates
Die Kriminalisierung und Verfolgung von Wikileaks geht über den Einzelfall hinaus. Die Veröffentlichung als vertraulich eingestufter Informationen in solchen Mengen soll verhindert werden. Denn die Menge an Dokumenten liefert der Öffentlichkeit einen weit tieferen Einblick in staatliches Handeln als bisherige Veröffentlichungen in klasssischen Medien. Der Journalismus hat nicht nur das Recht, sondern die Aufgabe, den Staat zu kontrollieren und über die Mechanismen des Regierungshandelns aufzuklären. Er stellt Öffentlichkeit her. Ohne Öffentlichkeit gibt es keine Demokratie. Der Staat ist kein Selbstzweck und muss eine Konfrontation mit den eigenen Geheimnissen aushalten. Wir, die Initiatoren und Unterzeichner, fordern, die Verfolgung von Wikileaks, die dem Völkerrecht zuwiderläuft, zu stoppen. Wir fordern alle Staaten und auch alle Unternehmen auf, sich diesem Feldzug gegen
die bürgerlichen Rechte zu widersetzen. Wir fordern alle Bürger, bekannt oder unbekannt, in politischen Positionen oder als Privatpersonen, auf, für die Einstellung der Kampagne gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit aktiv zu werden. Wir laden alle ein, sich an dem Appell für die Medienfreiheit zu beteiligen.
Die Erstunterzeichner dieses Appells:
taz
Frankfurter Rundschau
Der Freitag
Tagesspiegel
European Center For Constitutionel and Human Rights (ECCHR)
Perlentaucher.de
Jetzt mit dabei:
Telepolis
Berliner Zeitung
netzpolitik.org
AK Zensur
Neues Deutschland
http://nicsbloghaus.org/2010/12/16/appell-gegen-die-kriminalisierung-von-wikileaks/
Zwei Anmerkungen:
1. Unterzeichnen kann man hier:
http://bewegung.taz.de/aktionen/4wikileaks/beschreibung
2. Der deutsche Medienpartner von Wikileaks, der SPIEGEL, hat sich dem Appell nicht angeschlossen, was ich persönlich widerlich finde.
"Ein echter deutscher Mann mag keinen Franzen (Franzosen) leiden, // Doch ihre Weine trinkt er gern." - Johann Wolfgang von Goethe, Faust I, Vers 2272 f.
Update:
Lesenswerter Artikel über die enthüllte Unfähigkeit der US-Diplomaten
http://www.neues-deutschland.de/artikel/186556.html
KlausGraf - am Donnerstag, 16. Dezember 2010, 19:56 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
Die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder haben am 13. Dezember 2010 während ihrer Konferenz in Kleinmachnow zwei Entschließungen gefasst: Öffentliche Stellen forderten sie auf, Informationen nicht erst auf Anfrage, sondern aktiv zu veröffentlichen. Beispiele aus dem In- und Ausland zeigten, dass es möglich sei, eine Vielzahl von Informationen übersichtlich und über eine einheitliche Plattform im Internet zur Verfügung zu stellen (Open Data). Außerdem forderten die Informationsfreiheitsbeauftragten die Schaffung einer Rechtsgrundlage, um einen weiter gehenden Zugang zu Verträgen zwischen Staat und Unternehmen zu ermöglichen. Bislang werde dieser oft mit dem Hinweis auf Vertraulichkeitsabreden und auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse pauschal verwehrt.
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4685
Sachsen-Anhalt stellte seinen ersten Bericht zur Informationsfreiheit vor
Pressemitteilung http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4687
PDF unter http://tinyurl.com/2vt46c7
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4685
Sachsen-Anhalt stellte seinen ersten Bericht zur Informationsfreiheit vor
Pressemitteilung http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4687
PDF unter http://tinyurl.com/2vt46c7
KlausGraf - am Mittwoch, 15. Dezember 2010, 00:22 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz
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