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Informationsfreiheit und Transparenz

Meint

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,734178,00.html

Das ist der Grund, warum viele Medien ein ambivalentes Verhältnis zum Thema WikiLeaks haben: Man erkennt an, dass sich WikiLeaks in vielerlei Hinsicht verantwortungslos gezeigt hat, aber auch, dass die Aktivitäten von WikiLeaks viele Medienschaffende an ihre Aufgaben erinnert haben - und nicht selten selbst Informationen von höchster Relevanz öffentlich machten. Denn die Website kann echte Verdienste für sich verbuchen:

2007 veröffentlichte sie die "Standard Operating Procedures for Camp Delta" zum Umgang mit Gefangenen im US-Lager Guantanamo - und machte bedenkliche Praktiken öffentlich, die teils deutlich dem Völkerrecht und der Genfer Konvention widersprachen;
Scientology: 2008 veröffentlichte WikiLeaks die kruden internen Glaubensdokumente der Sci-Fi-Sekte und munitionierte damit deren Gegner;
British National Party: 2008 dokumentierte WikiLeaks die Mitgliederliste der faschistischen britischen National Party und zeigte unter anderem die Durchdringung der Polizei mit BNP-Mitgliedern - illegal in Großbritannien;
Palins E-Mails: Im US-Wahlkampf 2008 hackte die Anonymous-Gruppierung den privaten E-Mail-Account der republikanischen Vize-Präsidentschaftskandidatin Sarah Palin - und zeigte, dass die ihren Privat-Account für Dienstgeschäfte nutzte, um die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflichten für Amtsträger zu umgehen. Der Veröffentlichungskanal: WikiLeaks;
Der Minton-Report: 2009 veröffentlichte WikiLeaks eine interne Studie des Rohstoffhandelsunternehmens Trafigura über die schädlichen Gesundheitsauswirkungen seiner Müllentsorgung in Afrika (17 Tote, ca. 100.000 Behandlungsbedürftige). Trafigura hatte die britische Zeitung "The Guardian" mit juristischen Mitteln erfolgreich an der Publizierung gehindert, WikiLeaks war dagegen nicht zu stoppen;
Climate-Gate: WikiLeaks veröffentlichte die E-Mail-Korrespondenz führender Klimaforscher, der man entnehmen konnte, dass keine Seite in diesem Meinungsstreit über die globale Erwärmung mit ganz astreinen Methoden arbeitete.

Christiane Schulzki-Haddouti begründet diese schlüssig:

http://blog.kooptech.de/2010/12/presserat-beschwerde-in-der-sache-wikileaks/

Wikileaks hat übrigens nichts mit einem Wiki oder gemeinsamem Aufarbeiten zu tun, obwohl es sinnvoll wäre, Dokumentmassen mittels Crowdsourcing anzugehen.

Update: wurde abgeschmettert
http://www.presserat.info/inhalt/dokumentation/pressemitteilungen/pm/article/beschwerde-gegen-den-spiegel-abgelehnt/11.html

http://www.netzpolitik.org/2010/aus-fehlern-lernen-openleaks/

Unser Ansatz ist, nur die elektronischen Briefkästen zur Verfügung zu stellen und sonst im Hintergrund zu bleiben. Der Fokus soll wieder auf den Inhalten liegen. Wir wollen sicherstellen, dass Dokumente möglichst einfach bei Partnern platziert werden können – seien es Medien, Gewerkschaften oder NGOs. Dabei werden nicht wir entscheiden, wer das Dokument für eine gewisse Zeit vorab bekommt, sondern die Quelle. Wenn dann zum Beispiel der Freitag das Material nicht verwertet, bekommen es andere zur Verfügung gestellt. Und wenn jemand etwas dazu veröffentlicht, geht der Datensatz für alle online.

http://openleaks.org/ ist noch nicht freigeschaltet.

Warum die angeführten Kämpfer für die Freiheit von Ideen und Meinungen Vorgänger von Wikileaks sein sollen, sagt Don Alphonso nicht:

http://faz-community.faz.net/blogs/stuetzen/archive/2010/12/08/sieben-jahrhunderte-wikileaks.aspx

Zur Debatte unter

http://archiv.twoday.net/stories/11442313/#11445324

Der Strafrechtsprofessor Henning Müller hat sich zum Haftbefehl im Beck-Blog zu Wort gemeldet:

http://blog.beck.de/2010/12/08/europaeischer-haftbefehl-missbrauch-im-fall-assange

In der Tat wäre es wohl eine Illusion anzunehmen, demokratische Staaten würden untereinander jederzeit die Unabhängigkeit ihrer jeweiligen Justizorgane respektieren.

Ob aber im konkreten Fall diplomatischer Druck auf die schwedische Regierung ausgeübt wurde, die Ermittlungen gegen Assange wieder aufzunehmen und einen Europäischen Haftbefehl zu erlassen, ist derzeit noch Spekulation. Deren zukünftige mögliche Bestätigung oder Widerlegung muss wikileaks oder anderen leakern vorbehalten bleiben, der schwedische Außenminister hat entsprechende Vermutungen selbstverständlich zurückgewiesen (Quelle). Aber es ist schon "merkwürdig", dass das aufgrund der Strafanzeigen der beiden Frauen in Schweden aufgenommene Ermittlungsverfahren zunächst noch innerhalb eines Tages eingestellt wurde, um sodann wieder aufgenommen zu werden (Spiegel Online Anfang September).
Die bislang bekannt gewordenen Anschuldigungen [...] würden wohl in den meisten europäischen Ländern den Vorwurf der Vergewaltigung nicht erfüllen; von einer Gewaltanwendung oder -drohung ist jedenfalls bisher nicht die Rede.


Damit kann die hier in den Kommentaren geübte Kritik an Herrn RA vom Hofe zurückgewiesen werden, denn aufgrund meiner bisherigen Kenntnis seiner Beiträge habe ich keinen Zweifel an der Integrität von Professor Müller. Ich denke, die Kritiker von Herrn RA vom Hofe haben ein etwas zu naives Verständnis der konkreten rechtsstaatlichen Praxis in Schweden, das z.B. Prostitution verbietet. Mein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit wendet sich gegen eine Praxis, die die fragwürdigen Maßstäbe eines Landes zur Voraussetzung einer Auslieferung in einem anderen EU-Land macht.

Eine deutschsprachige Darstellung der Vorgänge in Schweden liest sich für mich so, dass die zwei Frauen, mit denen Assange Sex hatten, ihn aus Enttäuschung angezeigt haben:

http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/europa/Die-Schwedinnen-die-Assange-belasten/story/11722023

Die Frage ist (sie stellt sich ja auch im Fall Kachelmann), wo die Grenze zwischen persönlich extrem abstoßendem und strafbarem Verhalten bei sexuellen Beziehungen verläuft. Für mich steht ebenso wie für RA vom Hofe fest, dass die Kriminalisierung von Assange nach dem Motto erfolgt: "Den Sack schlagen und den Esel meinen", sich also gegen Wikileaks richtet.

Update:

Zum Thema "Chef ausschalten" bietet sich ein alter Vergewaltigungsvorwurf an, den Kachelmann so auch gerne hätte. In Schweden existiert ein internationaler Haftbefehl, weil Julian Assange mit einem defekten Kondom Beischlaf ausübte, was dort auch als Vergewaltigung zählen kann. Dieser Haftbefehl führt nun dazu, dass er in London in Gewahrsam genommen wird, wo er bisher in einem Journalistenclub unterkam. Assange kommt nicht gegen Kaution frei.

Fassen wir zusammen: Wenn es jemand wagen sollte, in der westlichen, freien Welt diplomatische Depechen öffentlich zu machen, dann knipst man ihm den Server aus und nimmt ihm die Gelder und seine Freiheit weg, denn in irgendeinem Land wird er vorher schon strafbaren Sex gehabt haben.

Harald Taglinger in http://www.heise.de/tp/blogs/4/148900

Der Macht der Bilder gelingt es zuweilen, aus einem Menschen, der aufklären und aufhellen möchte, einen Verbrechertypus zu destillieren. Dabei verunziert man das Konterfei des Kriminalisierten mit Verschlagenheit, macht aus ihm eine nebulöse Erscheinung, gibt ihm den Anstrich lichtscheuen Gesindels. Julian Assange wird mit getönten Brillengläsern ausgestattet, just in dem Augenblick, da Interpol mit einem internationalen Haftbefehl wedelt.

http://ad-sinistram.blogspot.com/2010/12/facie-prima.html


Soeben erreichte mich zu dem unter

http://archiv.twoday.net/stories/6437252/

dokumentierten Skandal folgende Mail.

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

inzwischen konnte ich die für eine Beantwortung Ihrer am 22. Juli 2010 an die Frau Generaldirektorin der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz (SBB-PK) gerichteten E-Mail notwendigen Auskünfte einholen und den mit der Walter de Gruyter GmbH & Co. KG abgeschlossenen Vertrag einsehen, der die Realisierung der digitalisierten und durch ein Bündel komfortabler Suchfunktionen nutzerfreundlich aufgewerteten Fassung von Teilen unserer sonst nur analog verfügbaren Bestände der "Vossischen Zeitung" regelt.

Danach ist Ihrem Sachvortrag korrigierend entgegen zu halten, dass die Zusammenarbeit mit dem Verlag eben nicht zu dem Zweck und mit dem Ergebnis erfolgte, eine schlichte digitale Kopie zu erstellen, mit der die Nutzer dann allein gelassen werden.

Es wurde vielmehr zusätzlich ein anspruchsvolles Instrumentarium geschaffen, das es dem interessierten Leser erlaubt, zwischen speziellen Sucheinstiegen zu wählen, wie der Volltextsuche mit farblicher Kennzeichnung der Treffer im Text, der Suche nach einer bestimmten Ausgabe, einem Datum und Zeiträumen, nach Artikeln, nach Abbildungen oder nach Werbeblöcken.

Dieser Mehrwert konnte nur durch die zusätzlichen Investitionen eines leistungsfähigen Partnerunternehmens realisiert werden, das allerdings unser gemeinsames Produkt zur Refinanzierung entsprechend wirtschaftlich verwerten muss.

Dafür wird das beschriebene Produkt als Gesamtpaket interessierten Institutionen zu einem angemessenen Preis angeboten.

Die Nutzerinnen und Nutzer unserer Staatsbibliothek können aber - und dies ist unser Vorteil aus der gefundenen Kooperation, die Sie despektierlich als "Kungeln" bewerten - ohne zusätzlichen Kostenaufwand auf die beschriebene Datenbank zugreifen, und sie steht sogar im RemoteAccess (also bei Vorhandensein eines gültigen Benutzeraus-weises) von jedem Internet-PC aus zur Verfügung. Der Zugang erfolgt also ortsunabhängig.

Wenn beispielsweise Sie, sehr geehrter Herr Dr. Graf, in Neuss sich einen Benutzungsausweis der SBB-PK zulegen, können Sie auch in Neuss das Angebot nutzen.

Aber auch ohne Benutzerausweis stehen Ihnen bei uns zusätzlich zum nicht gering zu achtenden "Groß-Strehlitzer Kreisblatt" in der Digitalen Bibliothek der SBB 100 Zeitungstitel mit insgesamt ca. 480.000 Zeitungsseiten als Images zur unentgeltlichen Nutzung bereit.

Sollten Sie trotz dieser Klarstellungen und Erläuterungen weiterhin tiefer in die vertraglichen Grundlagen der mit der Walter de Gruyter GmbH & Co. KG begonnenen Kooperation einsteigen wollen, so möchte ich Sie wegen der in dem Vertrag auch enthaltenen technischen und finanziellen sowie persönlichen Daten darauf hinweisen, dass wir noch unserem Vertragspartner die Gelegenheit zur Stellungnahme geben und selbst ergänzend prüfen müssen, in welchem Umfang wir den Vertragstext in Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) Ihnen konkret bekannt geben dürfen.

Wegen des damit verbundenen Aufwandes werden gemäß § 10 Absatz 1 IFG für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren und Auslagen erhoben, wenn - wie in diesem Falle zwingend zu erwarten - es nicht nur um die Erteilung einfacher Auskünfte gehen wird.

So sieht die Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informations-gebührenverordnung - IFGGebV) für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden, einen Gebührenbetrag vor von 60 bis 500 Euro.

Angesichts des bereits entstandenen und darüber hinaus schon jetzt absehbaren weiteren Abklärungsaufwandes sind Sie also aus Gründen der Fairness schon jetzt darauf hin zu weisen, dass eine Gebühr im oberen Bereich des benannten Rahmens anfallen wird, weshalb eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages auch erst dann erfolgen kann, wenn ein angemessener Anzahlungsbetrag auf die zu erwartende Gebühr, also 250 Euro, bei uns eingegangen sein wird.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie gleichwohl an Ihrem Antrag festhalten wollen.

Sollte dies der Fall sein und sollten Sie mir dies ausdrücklich erklären, übermittele ich Ihnen gerne umgehend die für eine Zahlung erforderlichen Daten.

Anderenfalls darf ich mich schon jetzt für Ihr Interesse an unseren Projekten bedanken.

Mit besten Grüßen
Im Auftrag [...]

\ STIFTUNG PREUSSISCHER KULTURBESITZ

https://www.datenschutzzentrum.de/informationsfreiheit/ifg-uig-sh.pdf

Am 1. Oktober tritt das Informationsfreiheitsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt in Kraft. Text:

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=30537

Damit fehlen die Flächenstaaten:

Niedersachsen
Hessen
Ba-Wü
Bayern
Sachsen

In RP ist eines in Vorbereitung.

 

twoday.net AGB

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