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Informationsfreiheit und Transparenz

sachsen-anhalt.de, PDF

Via
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5818

Interessant S. 79: "Es entspricht einem allgemein im Recht der Dokumentationspflichten anerkannten Grundsatz, der auch auf die Verwaltungsaktenführung anzuwenden ist, dass eine dem äußeren Anschein nach ordnungsgemäß geführte Dokumentation grundsätzlich die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit rechtfertigt (BFH, 5. Senat, Beschluss vom 18. März
2008, Az.: V B 243/07; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 1991, NVwZ 1992, 384). Legt eine Behörde daher Akten vor, die dem äußeren Anschein nach ordnungsgemäß geführt werden, gilt die Vermutung, dass diese vollständig sind, d. h. es ist davon auszugehen, dass dem Informationszugangsbegehrenden alle vorhandenen Informationen zugänglich gemacht
worden sind. Gleiches dürfte daher für die Vorlage von Teilen aus einer dem äußeren Anschein nach ordnungsgemäß geführten Akte gelten. Ein Antragsteller, der die Unvollständigkeit der Akten rügt, muss daher substantiierte Hinweise auf das Fehlen von Vorgängen vortragen. Substantiiert dürfte ein Hinweis insbesondere dann sein, wenn in den vorgelegten Unterlagen Verwaltungsvorgänge fehlen, die sich nach den Regeln einer ordnungsgemäßen
Aktenführung in der Akte hätten befinden müssen. Zu beachten ist jedoch, dass der Verwaltung hinsichtlich der Entscheidung, was
zu den Akten genommen wird, durchaus ein Spielraum zusteht (OVG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 18. März 2010, Az.: 12 B 41.08). Nach der Rechtsprechung sind allerdings regelmäßig Vorgänge zu den Akten zu nehmen, die ersichtlich für
eine Entscheidung von Bedeutung sein können und die die Behörde selbst ihrer Entscheidung zu Grunde legen will bzw. legt. Dies betrifft z. B. Unterlagen, die ein Antragsteller im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens einreicht bzw. deren Vorlage die Behörde zur Prüfung des jeweiligen Begehrens verlangen kann bzw. muss (OVG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober
2007, Az.: 12 B 12.07)."

Der Hinweis, dass die Behörden einen Spielraum haben, ist ersichtlich abgwegig und ergibt sich nicht aus der zitierten Entscheidung http://openjur.de/u/282013.html

Zu beachten ist
http://archiv.twoday.net/stories/264163092/

Vielleicht erleben wir während der Amtszeit von Frau Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz, dass Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe das Testament von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe an das Nachlassgericht abliefert. Man/Frau dürfen gespannt sein.

Im Januar 2017 werden wir es wissen, vielleicht schon vorher ?

http://www.vierprinzen.com/2013/01/wahlsieg-fur-rot-grun-in-niedersachsen.html

update 25.2.2103:

auf der Zugriffstatistik des Dokumentenservers der FU Berlin ist es seit Anfang Februar zu einer sehr signifikanten Erhöhung der Zugriffe gekommen.

Es gibt zwei Erklärungsmöglichkeiten:

a) es handelt sich um robotisierte Zugriffe
b) es handelt sich um gezielte inhaltsbezogene Zugriffe

http://goo.gl/SJ6KD

Eine berechtigte Hoffnung für mehr Transparenz.

http://www.vierprinzen.com/2013/01/wahlsieg-fur-rot-grun-in-niedersachsen.html

Die Druckfassung der folgenden Rezension erschien in: Archiv und Wirtschaft 45 (2012), S. 163f. (sonstiger Inhalt von Heft 3).

Jens Niederhut u. Uwe Zuber (Hrsg.): Geheimschutz Transparent?
Verschlusssachen in staatlichen Archiven (= Veröffentlichungen des
Landesarchivs Nordrhein-Westfalen, Bd. 34). Essen: Klartext Verlag
2010. 127 S.

Im März 2012 werteten Georg Bönisch und Klaus Wiegrefe die Tatsache,
dass das Gutachten, das 1962 die SPIEGE-Affäre auslöste, jetzt
zunächst freigegeben, dann aber wieder gesperrt wurde, als "absurde
Fortsetzung" der seinerzeitigen Affäre. Im November 2011 wurde
bekannt, dass der Bundesnachrichtendienst Personalakten von
NS-belasteten Mitarbeitern vernichtet hat, ohne dies mit dem
Bundesarchiv und der Historikerkommission für die Geschichte des Amts
abzustimmen. Beide Meldungen belegen wohl hinreichend die aktuelle
Brisanz der Thematik des vorliegenden Büchleins, das auf eine
Düsseldorfer Tagung am 1. Juni 2010 zurückgeht.

Im Vordergrund stehen Studien zum Quellenwert von Verschlusssachen für
die historische Forschung, der als sehr hoch eingeschätzt wird.
Wolfgang Buschfort berichtet über ein Projekt zur Geschichte des
NRW-Verfassungsschutzes. Für Josef Foschepoth steht fest: "Angesichts
von Millionen bislang nicht zugänglicher VS-Akten ist die Geschichte
der Bundesrepublik noch nicht geschrieben" (S. 27). Für sein Thema,
das Verhältnis von Staatsschutz und Grundrechten, arbeitet er vier
Prinzipien heraus, die die Staatsräson der Adenauerzeit geprägt
hätten: 1. Politisierung des Staates, 2. Institutionalisierung des
Staatsschutzes, 3. Kriminalisierung des Kommunismus, 4.
Zentralisierung der politischen Strafverfolgung (S. 135). Die
Hilfsgemeinschaft der Waffen-SS HIAG im Lichte nordrhein-westfälischer
Verfassungsschutzakten untersucht Uwe Schimnick; Jens Niederhut nimmt
sich die heute vergessene Aktion "Frohe Ferien für alle Kinder"
(Fiernaufenthalte in der DDR) und ihre Kriminalisierung - Verurteilung
der Verantwortlichen zu harten Strafen - vor und zwar anhand von
NRW-Verfassungsschutzakten.

Allzu knapp werden die praktischen Probleme für Archive und Nutzer im
Rest des Bandes angesprochen (S. 93-122). Dass die Leiterin des
NRW-Verfassungsschutzes, Mathilde Koller, gerade mal zwei Seiten
Stellungnahme erübrigt und in der abschließend zusammengefassten
Podiumsdiskussion meinte, es gebe doch im Grunde genommen kein
nennenswertes Problem (S. 121), wirkt befremdlich. Den Problemstand in
den Ländern referiert Uwe Zuber, während sich Michael Hollmann dem
Procedere im Bundesarchiv widmet. Georg Bönisch, der erwähnte
SPIEGEL-Mitarbeiter, plädiert als Journalist zurecht für größtmögliche
Transparenz: "alles muss raus" (S. 110).

Die Probleme sind gewaltig, weil die Behörden in der Vergangenheit
viel zu großzügig Geheimstempel verwendet haben und nun nicht über die
Ressourcen verfügen, die riesigen Massen von Altfällen zu
deklassifizieren. Bei der pragmatischen Lösung, bei Benutzerbedarf die
VS-Einstufung aufzuheben, ergeben sich im Bundesarchiv unzumutbare
Wartezeiten. Die Prüfung dauere meist mehrere Monate, oft über ein
Jahr (S. 116). Kein wissenschaftlich gangbarer Weg ist aus meiner
Sicht die Sicherheitsüberprüfung der Antragsteller, da die
Kontrollierbarkeit von Forschungsergebnissen gegeben sein muss. Eine
"Privilegienforschung" (Matthias Rest, zitiert.S. 104) ist absolut
nicht erstrebenswert.

Man kann nur hoffen, dass durch Gesetzesinitiativen und die
politischen Erfolge der Piratenpartei Bewegung in die verfahrene
Situation kommt. Hilfreich wären auch weitere Gerichtsverfahren.
Leider spielen die Archivare in diesem Zusammenhang eine viel zu
passive Rolle, wie man ja überhaupt den Eindruck hat, dass die Zunft
sich nur sehr zögerlich mit Informationsfreiheit und Transparenz
anfreundet.

Klaus Graf, Aachen

***

Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/11560887/
http://archiv.twoday.net/stories/6388176/#6388287
http://archiv.twoday.net/stories/6321346/

Dominik Rigoll: Rezension zu: Niederhut, Jens; Zuber, Uwe (Hrsg.): Geheimschutz transparent? Verschlusssachen in staatlichen Archiven. Essen 2010, in: H-Soz-u-Kult, 16.09.2011, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2011-3-166




Die EU-Kommission fordert Patrick Breyer auf, Dokumente über die Vorratsdatenspeicherung von seiner Webseite zu entfernen. Das geht aus einem Schreiben der Brüsseler Behörde hervor, das der Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei Schleswig-Holstein auf seiner Webseite veröffentlichte. Die Kommission stört sich daran, dass die Öffentlichkeit Kritik üben könnte.

https://netzpolitik.org/2012/klagedrohung-eu-kommission-will-dokumente-zur-vorratsdatenspeicherung-aus-dem-internet-entfernen/

Es gibt aber bereits einige Spiegel für die Dateien. Der Streisand-Effekt lässt grüßen!

https://netzpolitik.org/2012/exklusiv-wir-veroffentlichen-das-geheime-gutachten-das-strengere-gesetze-gegen-abgeordnetenbestechung-fordert/

Update zu:

http://archiv.twoday.net/stories/64980315/

Die Dokumente aus dem Bundeskanzleramt sind einsehbar unter:

https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zu-abendessen-mit-herrn-ackermann-im-april-2008-45/

Zum Kontext:

http://blog.fragdenstaat.de/post/27919702939/dokumente-zum-ackermann-abendessen-veroeffentlichen

Eine Verweigerung der Veröffentlichung von Dokumenten, die aufgrund des IFG angefordert werden, ist im IFG nicht vorgesehen (ebensowenig wie bei journalistischen Auskünften nach den Pressegesetzen). Dagegen kann bei der Archivnutzung durchaus mit Auflagen (z.B. Nichtveröffentlichung) gearbeitet werden.

Soweit Rechte Dritter betroffen sind, sind diese bei der Entscheidung über die Zugänglichmachung der Dokumente zu berücksichtigen. Es können Schwärzungen vorgenommen werden (wie bei den Dokumenten des Bundeskanzleramts geschehen.)

Soweit bei urheberrechtlich geschützten Dokumenten im Rahmen des IFG eine Herausgabe stattfindet, ist das Erstveröffentlichungsrecht nach § 12 UrhG verbraucht. Das liegt im vorliegenden Fall auf der Hand, da über 600 Bürger die Dokumente via Fragdenstaat angefordert hatten. Zitate nach § 51 UrhG aus den Dokumenten sind daher möglich, nicht ohne weiteres eine Zugänglichmachung im Internet. Dafür bedarf es der Zustimmung des Rechteinhabers.

Und nun wird es interessant: Über den Antrag auf die Genehmigung der Veröffentlichung hat die Behörde meines Erachtens nach den Grundsätzen des öffentlichen Rechts zu entscheiden, der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet. Es verhält sich insoweit anders als bei der BGH-Entscheidung "Topographische Landeskarten", bei der es um Angebote im geschäftlichen Verkehr ging, die dem Privatrecht zugeordnet wurden:

http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Topographische_Landeskarten

Zur Problemlage:
http://archiv.twoday.net/stories/3018048/

https://netzpolitik.org/2012/ifg-portal-fragdenstaat-de-startet-in-berlin-und-brandenburg/

Hier kann jeder/e Anfragen nach dem IFG in Berlin stellen: https://fragdenstaat.de/berlin/
Hier kann jeder/e Anfragen nach dem IFG in Brandenburg stellen: https://fragdenstaat.de/brandenburg/

Wowereit muss Sommerfest-Sponsoren nennen:

http://carta.info/46892/wowereit-muss-sommerfest-sponsoren-offenlegen/

http://recherche-info.de/2012/08/07/verwaltungsgericht-berlin-starkt-auskunftsanspruch/

Das Bundesinnenministerium muss Medaillenvorgaben offenlegen:

http://www.derwesten-recherche.org/2012/08/olympia-gericht-entscheidet-fur-uns-medaillenziele-werden-offentlich/

Update: Aber der Minister zieht vor die nächste Instanz:

http://www.derwesten-recherche.org/2012/08/olympia-minister-friedrich-zieht-mit-promi-kanzlei-in-die-nachste-instanz/

Update: Der Minister knickt ein

http://www.derwesten-recherche.org/2012/08/olympia-friedrich-legt-erneut-beschwerde-ein-zahlen-bleiben-bis-ende-der-spiele-geheim/

Mitteilung des Ministeriums der allzu hochgesteckten Medaillenziele

http://verlag2.faz.net/dynamic/Sport/1008_Medaillenziele.pdf

Ein Ratgeber zu Auskunftsrechten (nicht nur für Journalisten) von Sebastian Heiser:

http://www.sebastian-heiser.de/download/auskunftsrechte/auskunftsrechte-aktuell.pdf

 

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