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Kommunalarchive

4. Dortmunder Kolloquium zur Kunst, Kultur und Geschichte
in der spätmittelalterlichen Stadt
21. – 23. Oktober 2004

Städtische Repräsentation

Das 4. Dortmunder Kolloquium zur Kunst, Kultur und Geschichte in der spätmittelalterlichen Stadt ist dem Thema: »Städtische Repräsentation« gewidmet. Das Kolloquium setzt die interdisziplinäre Erforschung und Diskussion der spätmittelalterlichen Stadtkultur Dortmunds fort. Mit dem nicht mehr erhaltenen Rathaus am Alten Markt und der Reinoldikirche werden zwei herausragende Orte der Repräsentation des mittelalterlichen Dortmund thematisiert, die in ihren Funktionen und Bedeutungen sowohl aus stadthistorischer als auch aus kunsthistorischer Perspektive analysiert werden. Den Kaiserbesuch Karls IV. im November des Jahres 1377 und im Januar 1378 den Besuch der Kaiserin Elisabeth hat Dortmund an beiden Orten genutzt, um sich selbst repräsentierend als Reichsstadt darzustellen. Hierbei fand auch die musikalische Umrahmung der »Großereignisse« in den Quellen Erwähnung: Das städtische Musikleben wird auf der Tagung sowohl akustisch erleb- und nachvollziehbar als auch in stadthistorischen Dimensionen untersucht. Auch die Zeitvorstellungen des späten Mittelalters waren zu einem nicht unbeträchtlichen Teil durch die akustische Wahrnehmung bestimmt.
Die wirtschaftliche und kulturelle Verflechtung der bedeutenden Handelsstadt Dortmund mit den Niederlanden lässt sich am Import herausragender Kunstwerke bis heute ablesen.
Im 19. Jahrhundert fand nicht nur in Dortmund eine Rückbesinnung auf das Mittelalter statt, die die Erforschung der Vergangenheit mit Interessen der eigenen Zeit verwob. Oft wurde dabei ein Gegenbild zur Industrialisierung entworfen. Die Tagung versucht schließlich auch, einen Beitrag zum Verständnis wie zu einer Verortung der Bedeutung von Kunst und Architektur des mittelalterlichen Dortmunds für die heutige Stadt zu leisten.

Ein besonderes Anliegen dieser Tagung ist es, einer interessierten Öffentlichkeit die spätmittelalterliche Kunst und Kultur Dortmunds auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Forschungen nahe zu bringen und verständlich zu machen sowie Wege zu eröffnen, sich mit den Zeugnissen der Vergangenheit auseinander zu setzen. Die Tagung ist daher für Interessierte geöffnet. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Donnertag, 21. Oktober 2004
Veranstaltungsort: Stadtkirche St. Reinoldi, Dortmund
19:30 Uhr

Begrüßung

Grußworte
Jörg Stüdemann, Kulturdezernent der Stadt Dortmund

Prof. Dr. Eberhard Becker, Rektor der Universität Dortmund


Eröffnungsvortrag:
Prof. Dr. Michael Stegemann, Dortmund
Glocken, Pfeifen, Stimmen – Der Klang der spätmittelalterlichen Stadt

Im Anschluss: Empfang der Stadtkirche St. Reinoldi


Freitag, 22. Oktober 2004

Veranstaltungsort: Universitätsbibliothek der Universität Dortmund
Hörsaal E 5

10:00 Begrüßung und Einführung
Nils Büttner, Thomas Schilp und Barbara Welzel

10:30 Uhr
Prof. Dr. Thomas Schilp, Dortmund/Duisburg
Spielleute, Orgel, Scholarenchöre: Dortmunder Musikleben des Spätmittelalters

11:15 Uhr
Kaffeepause

11:45 Uhr
Dr. Nils Büttner, Dortmund
Dortmund und die Niederlande: Kulturtransfer als logistische Herausforderung

12:30 Uhr: Mittagspause


13:30 Uhr
Dr. Ulrich Meier, Bielefeld
Das Dortmunder Rathaus in der politischen Kultur der Stadt

14:15 Uhr
Dr. Matthias Ohm, Heidelberg
Das Dortmunder Rathaus

15:00 Uhr: Kaffeepause

15:30 Uhr
HD Dr. Klaus Niehr, Marburg
Sinnstiftendes Sehen. Mittelalterliche Kunst im 19. Jahrhundert

16:15 Uhr
Prof. Dr. Barbara Welzel, Dortmund
Mittelalterliche Kunst in Dortmund heute


20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Stadtkirche St. Reinoldi, Dortmund

Prof. Dr. Gerhard Dohrn-van Rossum, Chemnitz
Die Geschichte der Stunde. Zeitvorstellungen im Spätmittelalter

Im Anschluss: Empfang der Stadtkirche St. Reinoldi

Samstag, 23. Oktober 2004

Veranstaltungsort: Stadtkirche St. Reinoldi, Dortmund

10:00 Uhr
Dr. Angelika Lampen, Münster
Der Adventus Kaiser Karls IV. 1377 in Dortmund: Herrscherrepräsentation und Selbstdarstellung der Bürgergemeinde

10:45 Uhr: Kaffeepause

11:15 Uhr
Dr. Birgit Franke, Dortmund
Kaiser Karl IV. und Kaiserin Elisabeth in Dortmund 1377 und 1378 – Eine kunsthistorische Skizze zu Performanz und Ästhetik

12:00 Uhr: Mittagspause

13:30 Uhr
Prof. Dr. Dietrich W. Poeck, Münster
Der Ratsstuhl

14:15 Uhr
Judith Zepp M.A., Köln/Dortmund
Die Stadtkirche St. Reinoldi als Handlungsraum des hl. Reinold und der Dortmunder Bürger

Veranstalter:

Conrad-von-Soest-Gesellschaft.
Verein zur Förderung der Erforschung Dortmunder Kulturleistungen im Spätmittelalter

Institut für Kunst und ihre Didaktik der Universität Dortmund, Lehrstuhl für Kunstgeschichte

Stadtarchiv Dortmund

Stadtkirche St. Reinoldi

Kontakt:

Prof. Dr. Thomas Schilp
Stadtarchiv Dortmund
Tel. 0231/50-22150
E-Mail: tschilp@stadtdo.de

Prof. Dr. Barbara Welzel
Institut für Kunst und ihre Didaktik
der Universität Dortmund
Tel. 0231/755-2955
E-Mail: barbara.welzel@uni-dortmund.de

Dr. Nils Büttner
Institut für Kunst und ihre Didaktik
der Universität Dortmund
Tel. 0231/755-2966
E-Mail: nils.buettner@uni-dortmund.de

Wann wurde Markendorf zum ersten Mal urkundlich erwähnt? Ende Juni feierte die Siedlung mit einem tollen Fest "650 Jahre Markendorf". Doch wie sich nun herausstellt, hat man sich geirrt. Denn mit jenem "Markendorf", das in einer Urkunde 1354 erwähnt worden war, war eine Siedlung in der brandenburgischen Neumark gemeint. Das Frankfurter Markendorf wurde hingegen 1405 erstmalig in einem Stiftsregister aufgelistet. Stadtarchivar Ralf-Rüdiger Targiel will die Markendorfer trösten: "Dann können sie doch 2005 ,600 Jahre Markendorf‘ feiern." Doch Sabine Acksteiner und Heinz Albert vom Ortsverein winken ab, ihnen ist nicht zum Feiern zu Mute. Targiel hatte dem Festkomitee seine Vorbehalte zwar schon im Januar 2004 mitgeteilt, aber, so kritisiert Heinz Albert: "Er hätte uns das viel deutlicher sagen müssen. So ist sein Hinweis leider untergegangen." Den Irrtum bestreiten die Markendorfer jetzt nicht.
moz

So etwas ist wohl gar nicht selten. Wie unter anderem die hahnebüchenen historischen Informationen auf Gemeindehomepages belegen, sind deutsche Kommunen mit professionellem historischem Rat unterversorgt.

Ich selber erinnere mich daran, dass 1977 die Gemeinde Schechingen (Ostalbkreis) ein falsches Ortsjubiläum feierte, weil in einem alten Abdruck des Fuldrad-Testaments von 1977 im WUB ein angebliches Sechingas (wohl Fechingen bei Saarbrücken) falsch identifiziert worden war.

Historische Buchbestände in der Obhut von Archiven haben genauso Anspruch auf strikteste Einhaltung von Schutzmassnahmen, die ihrer Bestandserhaltung dienen. Als Verstoss gegen diese Grundsätze stellt sich die Etablierung einer "Schaubibliothek" des Oberbürgermeisters unter Verwendung historischer Bestände der Ratsbibliothek Stralsund dar, von der die Ostsee-Zeitung berichtet:

http://www.ostseezeitung.de/st/start_112754_1274011.html

Viele Komplimente gab es auch für das repräsentative Empfangsbüro des Oberbürgermeisters, das dem Arbeitszimmer vorgelagert ist. Blickfang für die Besucher sind neben dem historischen Kamin von 1855 vor allem zwei große Regale, die Bücherschätze von kaum bezifferbarem Wert enthalten.

„Fast an derselben Stelle hat sich einmal die historische Ratsbibliothek befunden“, erläutert Stadtarchivdirektor Dr. Hans-Joachim Hacker. „Sie wurde 1937 ins Stadtarchiv ausgelagert.“ Gemeinsam mit Innenarchitektin Gudrun Schmitz-Ittel habe man beraten, wie der Historie am besten Rechnung getragen werden könne.

Schon lange vor der Eröffnung wurde eine Liste mit den passenden Büchern für die OB-Bibliothek aufgestellt. Rund 1090 Exemplare kamen zusammen, darunter auch Teile aus der einstigen Ratsbibliothek.
[...]
Wertvollstes Stück, so Dr. Hacker, ist eine 1588 in Barth gedruckte plattdeutsche Bibel in Leder mit Metallschließen. Nicht minder interessant sind die um 1690 veröffentlichten Briefe von Martin Luther oder die Reihe „Meyers Konversationslexikon“ von 1890.

Wie der Stadtarchivar versichert, habe er sich „leichten Herzens“ von den Bücherschätzen trennen können, „weil sie einfach an diesen Ort passen“.


Historische Buchbestände werden hier als schicke Retro-Kulisse missbraucht und einer regulären Nutzung sowie einer den Anforderungen an die Bestandserhaltung angemessenen Lagerung entzogen. Es geht nicht um die mehr oder minder modernen Nachschlagewerke wie Konservationslexika. Es geht um die unersetzlichen Zimelien, deren Sicherheit durch die Aufstellung in einer Handbibliothek eines Oberbürgermeisters gefährdet erscheint. Es ist zu befürchten, dass bei offiziellen Anlässen Gelegenheit besteht, die historischen Bücher durch unsachgemässe Behandlung - bei Empfängen ist ja nie ein Restaurator dabei - zu schädigen oder sogar zu entwenden.

Man kann eine ganze Reihe von kommunalen Wappensatzungen ergoogeln, in denen die Verwendung des Stadtwappens genehmigungspflichtig gemacht wird. Ich halte diese Satzungen, auch wenn sie eine generelle Freistellung für heraldisch-wissenschaftliche Zwecke enthalten, alle für rechtswidrig, da sie in Grundrechte eingreifen und anders, als vom Bundesverfassungsgericht und anderen Gerichten gefordert (siehe http://archiv.twoday.net/stories/11200/), keine Bedingungen angegeben sind, unter welchen die Genehmigung zu erhalten ist.

Beispielsweise wird in der Satzung der Stadt Gotha auch die Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken der Genehmigungspflicht unterworfen. Das geht natürlich nicht an, denn hier ist die Freiheit historischer Forschung berührt (Art. 5 GG), also ein Grundrechtseingriff gegeben. Die Kommunen können nicht mit modernen Satzungen historische Identitätssymbole monopolisieren, ohne den rechtlichen Vorgaben und den Grundrechten Rechnung zu tragen. Es muss sichergestellt sein, dass man in jeglicher Art von Publikation (auch im Internet z.B. in der http://www.wikipedia.de) illustrierend das Stadtwappen genehmigungsfrei zeigen darf. Doch auch für die werbliche Nutzung des Stadtwappens muss die Satzung selbst Massstäbe aufstellen, da die Kommune an den allgemeinen Gleichheitssatz gebunden ist.

Wohin der Hase läuft, in Richtung auf eine widerliche Monopolisierung gemeinfreien Kulturguts (und das sind historische Wappen neben ihrer Funktion als aktuelle Hoheitszeichen eben auch) zeigt z.B. die Satzung der Stadt Zwickau, die umsatzorientierte Nutzungsgebühren vorsieht:
http://www.zwickau.de/impressum/impressum04.htm

Siehe dazu auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Wappen

Von der öffentlichrechtlichen Problematik ist zu unterscheiden die Nutzung des Kommunalwappens, die nach dem Namensrecht des § 12 BGB untersagt werden kann. Dazu gibt es eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2002:
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo86652.htm
http://www.jur-abc.de/de/31130011.htm

Es fällt schwer, eine rein illustrierende oder dokumentarische Abbildung des Wappens im Inneren einer Publikation dem namensrechtlichen Verbotsrecht der Stadt nach den Grundsätzen des BGH unterfallen zu lassen, zumal hier auch das Grundrecht der Pressefreiheit ins Spiel kommt.

Zu beachten ist auch OLG Karlsruhe (1998):
Eine entsprechende Anwendung des § 12 BGB bei unbefugter Verwendung von Wappen ist zwar anerkannt (vgl. dazu BGHZ 119, 237, 245). Ein Gebrauchmachen im Sinne des § 12 BGB ist in diesen Fällen jedoch nur dann anzunehmen, wenn durch die Verwendung des Wappens im Verkehr der Eindruck entsteht, der Wappenträger habe dem Benutzer ein Recht zur entsprechenden Verwendung gegeben; ein derartiger Fall liegt etwa dann vor, wenn das Wappen zur Ausstattung von Waren oder sonst zur geschäftlichen Kennzeichnung benutzt wird (vgl. dazu Palandt a.a.O. Rn. 38 zu § 12 BGB und BGHZ 119 a.a.O.: Verwendung des Siegels der Universität (...) auf T-Shirts). Diese soeben dargelegten Kriterien treffen auf den zu entscheidenden Sachverhalt nicht zu. Der Beklagte verwendete vor Rechtshängigkeit dieses Prozesses das Wappen auf der Infoseite der von ihm gestalteten Homepages im Sinne einer Beschreibung; dieses Vergehen rechtfertigt für sich allein keinen Unterlassungsanspruch.
http://www.online-recht.de/vorent.html?LGKarlsruhe981123

Davon wiederum zu unterscheiden ist die Frage, ob konkrete Gestaltungen von Wappen urheberrechtlich geschützt sind.

Zum sog. Gies-Adler finden sich einige Bemerkungen vom OLG Köln 2000:
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/urheberrecht/00388/urteil.html
Der BGH stimmte im Ergebnis zu:
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo95750.htm

Katzenberger in Schricker, UrhR ²1999, § 5 Rdnr. 49 lehnt eine Anwendung von § 5 UrhG über amtliche Werke auf Banknoten, Münzen, Wappen, Briefmarken usw. ab. Katzenbergers Ansicht ist aber nicht geltendes Recht. Das OLG Köln bemerkte a.a.O.: Allerdings können auch nichtsprachliche Werke i. S. der Vorschrift amtliche Werke sein. Insoweit kommen neben Darstellungen auf Geldscheinen und Münzen z. B. auch solche in Gemeindewappen in Betracht.

Kölner Stadtanzeiger, 07.07.2004

In Sorge um das Stadtarchiv

Mit "gedämpftem Pessimismus" geht Dr. Everhard Kleinertz, seit 1994 Direktor des Historischen Archivs der Stadt Köln, im nächsten Monat in den Ruhestand.
VON CARL DIETMAR
[...] Everhard Kleinertz hat mehr als 30 Jahre seines Berufslebens im Historischen Archiv der Stadt Köln verbracht: Im April 1973 trat der ausgebildete Archivar in den Dienst der Stadt Köln, 1979 wurde er zum stellvertretenden Direktor ernannt, seit 1994 leitet er die ehrwürdige Einrichtung an der Severinstraße, das größte kommunale Archiv nördlich der Alpen. Nach Vollendung seines 65. Lebensjahres wird er Ende August in Pension gehen.
"Ich fühle mich sehr angespannt", sagt Kleinertz mit Blick auf die Situation seines Hauses. Vor allem die Personalentwicklung bereitet dem scheidenden Direktor große Sorgen. "Als ich hier anfing, hatte das Stadtarchiv insgesamt 68 Mitarbeiter, darunter 20 ABM-Kräfte und jene Kollegen, die später das NS-Dokumentationszentrum aufbauten, 1997 waren es noch 40." Heute arbeiten nur noch 32 Mitarbeiter im Haus. Unter dem Personalabbau habe besonders der "archivische Kernbereich" gelitten, so wurden seit 2003 die Stellen von acht Archivaren und drei Restaurateuren nicht wieder besetzt. "Bis 2005 werden weitere sieben Stellen vakant, ich hoffe doch sehr, dass sie wieder besetzt werden" - damit das Haus weiter als "Gedächtnis der Stadt" fungieren könne. Über die Sachmittel will er nicht reden, "es ist doch wohl bezeichnend, dass wir im Haus nur einen einzigen Internetzugang haben." Im Internetauftritt der Stadt sucht man das Archiv vergebens, es gibt immerhin einen Link zu den Archiven in NRW.
[...]

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=620540

Kommunen und Firmen im Müglitztal wollen 61 Jahre Heimatgeschichte auf 27 000 Zeitungsseiten – so umfangreich ist der Erinnerungsschatz, neu entdecken. Die historischen „Müglitztal-Nachrichten“, die im Glashütter Stadtarchiv bisher nur auf vergilbtem Papier existierten, sind seit vorgestern leichter zugänglich: Es gibt die Zeitung, die von 1884 bis 1945 erschien, nunmehr auf CD; die komplette Archivsammlung passt auf 21 Silberscheiben. Jörg Köhler, Chef des Müglitztalbahn-Vereins, übergab am Donnerstag je ein Exemplar an den Glashütter Bürgermeister Frank Reichel und einen der Geschäftsführer von Lange Uhren, Hartmut Knothe; ein drittes behält Köhler selbst. Die drei hatten sich zusammengetan, um die Digitalisierung des alten Regionalblattes zu finanzieren – sie kostete bei einer Spezialfirma
5500 Euro.

[...] Aus reiner Neugier und zum Zeitvertreib soll die Nutzung des Digital-Archivs allerdings nicht möglich sein. Da es nur drei Exemplare gibt, stehen sie lediglich für gemeinnützige Forschungen und Projekte zur Verfügung. Wer diese Bedingung erfüllt, kann mit den Initiatoren einen Lektüretermin vereinbaren.


Da fällt es wirklich nicht leicht, an sich zu halten. Nicht nur Digital beginnt mit D, auch ein Schimpfwort. 5500 Euro und dann nur drei Exemplare - Schilda lässt grüssen. Als ob man nicht solche CDs beliebig vervielfältigen könnte! Aber vielleicht haben sich die hintersächsischen Initiatoren ja etwas Kopiergeschütztes aufschwatzen lassen.

YaBlo moniert horrende Archivgebühren (fürs Selberfotografieren!) des Stadtarchivs Zwickau:

http://www.yablo.de/index.php?id=35

Kommentar:

Wieso werden eigentlich wissenschaftliche Arbeitende durch solche extrem benutzerunfreundlichen Gebührenregelungen regelrecht bestraft? Da kann man es keinem Doktoranden verdenken, wenn er sich ein kostengünstig zu bewältigendes "Literaturthema" aussucht.

Es wäre schön, wenn mal jemand gegen diese Benutzungsgebühren klagen würde. Gebühren für die Erlaubnis, eigene Aufnahmen anfertigen zu dürfen, können nach den allgemein üblichen abgabenrechtlichen Grundsätzen nicht je Aufnahme erhoben werden, da der Gebühr keine Leistung des Archivs entspricht. Die Rechtswidrigkeit ist also mit den Händen zu greifen. Aber alle kuschen und zahlen ...

http://www.auction.de Sale 392S, Lot No. 500

Bei Nagel kommt ein Wappenbrief König Ferdinands I. (Nürnberg 23.2.1543) für J. Kurrer zum Aufruf. Das Löwenwappen verweist - nach Konsultation von "Die Deutschen Inschriften" Lkr. Böblingen Nr. 238 - auf die Herrenberger (bzw. Stuttgarter) Familie Kurrer, J dürfte demnach für Jakob stehen.

Was zu tun ist:

a) die Stadtarchive Herrenberg, Stuttgart und die Landesarchivdirektion (sowie die Archivliste) unterrichten, damit das Stück eventuell ersteigert werden kann.

b) bei Frank, Standeserhebungen (oder im Siebmacher) nach dem Wappenbrief suchen, den Aufsatz von Stawitz, Zwei Kurrer-Epitaphien, Archiv für Sippenforschung 50, 1984, 313ff. einsehen.

a) werde ich übernehmen.

Walter Schuster, Die Anforderungen an Kommunen und Archive in Zeiten des New Public Management, in: Der Archivar 57 (2004) H. 2, S. 108-114 beleuchtet die Problematik vor allem aus österreichischer Sicht.

Eine exzellente Einführung bietet im WWW das Online-Verwaltungslexikon (Stand 2004)
http://www.olev.de/n/nsm.htm

Ein kritischer Standpunkt zum NPM in der Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/New_Public_Management

PDF-Download über

http://www.lwl.org/waa/archivpflege/heft60/index.html

Inhalt:
* Norbert Reimann: Archivgut als Kulturgut (2)
* Hans-Jürgen Höötmann: Grundzüge eines standardisierten Klassifikationsschemas für Nachlässe (4)
* Detlef Briesen, Rose Scholl, Maren Braedt, Daniel Buck, Kristin Fichtler: "Arbeiten mit Quellen in Archiven". Ein Beitrag zur Diskussion über die Vermittlung von Berufspraxis innerhalb des Faches Geschichte zwischen Studenten, Archivaren und Lehrenden (9)
* Andreas Neuwöhner: Das KZ Niederhagen/Wewelsburg als Straflager für Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene. Recherche nach ehemaligen Häftlingen des selbständigen Konzentrationslagers Niederhagen/Wewelsburg (13)
* Anja Gussek-Revermann, Christa Wilbrand: Das "neue" Stadtarchiv Münster in der "Speicherstadt Nord" (19)
* Stefan Sudmann: Das Schwul-lesbische Archiv Münster "Rosa Geschichten" (24)
* Kurzberichte (27)
* Bücher (38)
* Infos (44)

 

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