Open Access
http://de.news.yahoo.com/17/20090716/ten-journalistenverband-fordert-gesetzli-e3d3a04.html
Der DJV meint wohl, gedruckte Meinungsmonopole seien genug.
Update: Offener Brief zerpflückt Argumente
http://bjoern-sievers.de/2009/07/17/offener-brief-an-djv-chef-michael-konken/
Der DJV meint wohl, gedruckte Meinungsmonopole seien genug.
Update: Offener Brief zerpflückt Argumente
http://bjoern-sievers.de/2009/07/17/offener-brief-an-djv-chef-michael-konken/
KlausGraf - am Donnerstag, 16. Juli 2009, 17:23 - Rubrik: Open Access
Zum viel diskutierten Heidelberger Appell fand gestern die entsprechende Tagung im Frankfurter Literaturhaus statt.
Für alle, die keine Gelegenheit hatten, bei dieser Veranstaltung
anwesend zu sein, ist der Verlauf in den folgenden Artikeln dargestellt:
http://www.literaturcafe.de/heidelberger-appell-frankfurter-literaturhaus-tagung/
http://www.perlentaucher.de/blog/51_die_fruechte_des_internets
http://gig.antville.org/stories/1917670/
Anja Oberländer in INETBIB.
Eine kleine Blütenlese:
Reuß, das wird nach seiner Einführung ebenfalls klar, kennt das Internet nicht. Zumindest nimmt er es sehr einseitig war und sieht dort die Feinde der Kreativen und Buchautoren sitzen. Er spricht von »kruden Interessen« und wortwörtlich von »Unmenschen«, wenn er sich verächtlich über »die Blogger« äußert. Reuß spricht von »Geschäftsmodelljodlern«, die die Stimmen von Eunuchen besäßen: Selbst unfruchtbar wollten sie mit der (geistigen) Arbeit anderer Geld verdienen. Für Reuß sind »Geschäftsmodell« und »Zugriff« Unwörter. Wer mit seinen geistigen Kindern, Geld verdient, indem er sie neben Werbeanzeigen platziert, handle menschenverachtend. Reuß zitiert den Satz eines »Internetusers«, den er im Netz gefunden haben will: »Ich will alles sofort und ungehemmt usen können«. Und da lacht das Publikum.
[...]
Und dann war er da wieder, der abschätzige Blick auf »den User«, auf den Pöbel im Web, der ein YouTube-Video 3 Millionen Mal abrufe und einen Musiker zum Star mache. »Wollen wir für die Literatur eine YouTube- oder Google-Ästhetik?«, fragte Spinnen und beantwortete die Frage gleich selbst: »Ich möchte das nicht«. Glücklicherweise kam aus dem Publikum der Einwand, dass es doch im realen Leben auch nicht anders sei und dass sich nicht immer das Beste durchsetze.
So blieb von dieser Live-Aufführung des Heidelberger Appells der Eindruck zurück, dass die Open Access Debatte lediglich ein Scharmützel unter Wissenschaftlern ist, während bei Googles Buchsuche niemand so recht weiß, wie das Ganze für die deutschen Verlage und Autoren ausgehen wird und was die beste Lösung für sie wäre. (Literaturcafe)
Seine Gegner machte Reuß nicht namhaft, sprach nur von "Plagiatori im Internet" und "Geschäftmodelljodlern, die mit den Stimmen von Eunuchen sprechen, welche, selbst unfruchtbar, mit der Arbeit anderer Geld verdienen wollen".
Am Ende seiner Rede wurde er konkret: "Das Zivilrecht reicht nicht aus." Reuß forderte ein selbsttätiges Eingreifen der Staatsanwaltschaft. Dafür müssten Urheberrechtsverstöße zur Straftat erklärt werden. Und dies möglichst auf europäischer Ebene. [Selbstverständlich sind Urheberrechtsverstöße heute in Deutschland bereits Straftaten!] [...]
Eine ähnlich extreme Position vertrat in etwas brachialer, aber unterhaltsamer Rhetorik danach nur der Heidelberger Arbeitsrechtler Volker Rieble, der aber betonte, nicht als Juraprofessor, sondern in seiner Eigenschaft als Autor zu sprechen. Er bestand sozusagen auf der totalen Publikationsfreiheit als Wissenschaftler. Auch Förderung durch Steuerzahler und sein Status als von der Öffentlichkeit alimentierter Kopf, der der Allgemeinheit in irgendeiner Weise nützlich sein sollte, dürfe keinen Einfluss auf sein Publizieren haben. Er sah sich zum Beispiel als Teil einer Elite und möchte bestimmte seiner Werke nicht ohne seine Zustimmung einem von ihm als unqualifiziert angesehenen Netzpublikum zugeführt sehen. Bei späterer Gelegenheit wird er sicherlich erklären, wie er den Zugang zu Bibliotheken zu regulieren gedenkt. (Perlentaucher)
Wenn die akademische Klasse über das Internet debattiert, kann es einem mitunter so vorkommen, als säße man in einer Bischofskonferenz zum Thema "Geschlechtsverkehr – pro und contra". Man kennt sich zwar nicht so richtig aus, aber ist sich sicher, daß das alles irgendwie dämonisch sein muß und "der Kultur", also der hohen, überhaupt abträglich.
[...]
Was bleibt als Fazit? Ja, es gibt eine Gefahr, vor allem für Nischenanbieter, aber es hilft nicht sonderlich, das Internet in all seiner Gesamtheit hysterisch als Feindbild aufzubauschen. Es hilft auch nicht, die Urheberschaft am Text in bester Heidelbergischer Romantiktradition als Mutterschaft zu verklären. Wenn die Forscher dort oben um ihren Text bangen, sitzt man als Journalist im Publikum und wundert sich nur über derartige Luxusprobleme. Helfen kann es hingegen, in der Diskussion nicht immer alles vermeintlich Schlimme (Open Access, Netzcommunity, User) unterschiedslos durcheinanderzuwerfen. Helfen kann es vermutlich auch, miteinander zu reden. Auch mit Google, besonders mit Google.
Leider nicht verordnen kann man den werten Herren aus der wissenschaftlichen Abteilung, doch ab und an mal die Chancen zu sehen, die das Netz ja auch bietet. Aber es scheint sich unter Forschern die Mode durchgesetzt zu haben, ein gewisser Ekel vor dem Pöbel, der vor allem im Netz verortet wird, gehöre halt dazu und stehe einem Universitätsangehörigen gut zu Gesicht.
(gig.antville.org, dem ich auch das Foto entnehme)
Update:
http://www.uebertext.org/2009/07/rettet-das-urheberrecht-verbietet-die.html
http://www.zeit.de/online/2009/30/heidelberger-appell-google
http://bibliothekarisch.de/blog/2009/07/18/links-for-2009-07-17/

Für alle, die keine Gelegenheit hatten, bei dieser Veranstaltung
anwesend zu sein, ist der Verlauf in den folgenden Artikeln dargestellt:
http://www.literaturcafe.de/heidelberger-appell-frankfurter-literaturhaus-tagung/
http://www.perlentaucher.de/blog/51_die_fruechte_des_internets
http://gig.antville.org/stories/1917670/
Anja Oberländer in INETBIB.
Eine kleine Blütenlese:
Reuß, das wird nach seiner Einführung ebenfalls klar, kennt das Internet nicht. Zumindest nimmt er es sehr einseitig war und sieht dort die Feinde der Kreativen und Buchautoren sitzen. Er spricht von »kruden Interessen« und wortwörtlich von »Unmenschen«, wenn er sich verächtlich über »die Blogger« äußert. Reuß spricht von »Geschäftsmodelljodlern«, die die Stimmen von Eunuchen besäßen: Selbst unfruchtbar wollten sie mit der (geistigen) Arbeit anderer Geld verdienen. Für Reuß sind »Geschäftsmodell« und »Zugriff« Unwörter. Wer mit seinen geistigen Kindern, Geld verdient, indem er sie neben Werbeanzeigen platziert, handle menschenverachtend. Reuß zitiert den Satz eines »Internetusers«, den er im Netz gefunden haben will: »Ich will alles sofort und ungehemmt usen können«. Und da lacht das Publikum.
[...]
Und dann war er da wieder, der abschätzige Blick auf »den User«, auf den Pöbel im Web, der ein YouTube-Video 3 Millionen Mal abrufe und einen Musiker zum Star mache. »Wollen wir für die Literatur eine YouTube- oder Google-Ästhetik?«, fragte Spinnen und beantwortete die Frage gleich selbst: »Ich möchte das nicht«. Glücklicherweise kam aus dem Publikum der Einwand, dass es doch im realen Leben auch nicht anders sei und dass sich nicht immer das Beste durchsetze.
So blieb von dieser Live-Aufführung des Heidelberger Appells der Eindruck zurück, dass die Open Access Debatte lediglich ein Scharmützel unter Wissenschaftlern ist, während bei Googles Buchsuche niemand so recht weiß, wie das Ganze für die deutschen Verlage und Autoren ausgehen wird und was die beste Lösung für sie wäre. (Literaturcafe)
Seine Gegner machte Reuß nicht namhaft, sprach nur von "Plagiatori im Internet" und "Geschäftmodelljodlern, die mit den Stimmen von Eunuchen sprechen, welche, selbst unfruchtbar, mit der Arbeit anderer Geld verdienen wollen".
Am Ende seiner Rede wurde er konkret: "Das Zivilrecht reicht nicht aus." Reuß forderte ein selbsttätiges Eingreifen der Staatsanwaltschaft. Dafür müssten Urheberrechtsverstöße zur Straftat erklärt werden. Und dies möglichst auf europäischer Ebene. [Selbstverständlich sind Urheberrechtsverstöße heute in Deutschland bereits Straftaten!] [...]
Eine ähnlich extreme Position vertrat in etwas brachialer, aber unterhaltsamer Rhetorik danach nur der Heidelberger Arbeitsrechtler Volker Rieble, der aber betonte, nicht als Juraprofessor, sondern in seiner Eigenschaft als Autor zu sprechen. Er bestand sozusagen auf der totalen Publikationsfreiheit als Wissenschaftler. Auch Förderung durch Steuerzahler und sein Status als von der Öffentlichkeit alimentierter Kopf, der der Allgemeinheit in irgendeiner Weise nützlich sein sollte, dürfe keinen Einfluss auf sein Publizieren haben. Er sah sich zum Beispiel als Teil einer Elite und möchte bestimmte seiner Werke nicht ohne seine Zustimmung einem von ihm als unqualifiziert angesehenen Netzpublikum zugeführt sehen. Bei späterer Gelegenheit wird er sicherlich erklären, wie er den Zugang zu Bibliotheken zu regulieren gedenkt. (Perlentaucher)
Wenn die akademische Klasse über das Internet debattiert, kann es einem mitunter so vorkommen, als säße man in einer Bischofskonferenz zum Thema "Geschlechtsverkehr – pro und contra". Man kennt sich zwar nicht so richtig aus, aber ist sich sicher, daß das alles irgendwie dämonisch sein muß und "der Kultur", also der hohen, überhaupt abträglich.
[...]
Was bleibt als Fazit? Ja, es gibt eine Gefahr, vor allem für Nischenanbieter, aber es hilft nicht sonderlich, das Internet in all seiner Gesamtheit hysterisch als Feindbild aufzubauschen. Es hilft auch nicht, die Urheberschaft am Text in bester Heidelbergischer Romantiktradition als Mutterschaft zu verklären. Wenn die Forscher dort oben um ihren Text bangen, sitzt man als Journalist im Publikum und wundert sich nur über derartige Luxusprobleme. Helfen kann es hingegen, in der Diskussion nicht immer alles vermeintlich Schlimme (Open Access, Netzcommunity, User) unterschiedslos durcheinanderzuwerfen. Helfen kann es vermutlich auch, miteinander zu reden. Auch mit Google, besonders mit Google.
Leider nicht verordnen kann man den werten Herren aus der wissenschaftlichen Abteilung, doch ab und an mal die Chancen zu sehen, die das Netz ja auch bietet. Aber es scheint sich unter Forschern die Mode durchgesetzt zu haben, ein gewisser Ekel vor dem Pöbel, der vor allem im Netz verortet wird, gehöre halt dazu und stehe einem Universitätsangehörigen gut zu Gesicht.
(gig.antville.org, dem ich auch das Foto entnehme)
Update:
http://www.uebertext.org/2009/07/rettet-das-urheberrecht-verbietet-die.html
http://www.zeit.de/online/2009/30/heidelberger-appell-google
http://bibliothekarisch.de/blog/2009/07/18/links-for-2009-07-17/

KlausGraf - am Donnerstag, 16. Juli 2009, 15:57 - Rubrik: Open Access
Schloemann, Johan: Die Wissenschaft im Netz. In: Süddeutsche Zeitung. Nr. 160, 15. Juli 2009, S. 9
http://www.sueddeutsche.de/V5p38s/2967339/Die-Wissenschaft-im-Netz.html
Referiert von
http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7280
Foto: King Mob CC-BY-NC-SA
http://www.sueddeutsche.de/V5p38s/2967339/Die-Wissenschaft-im-Netz.html
Referiert von
http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=7280
Foto: King Mob CC-BY-NC-SAKlausGraf - am Mittwoch, 15. Juli 2009, 02:45 - Rubrik: Open Access
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http://www.dini.de/fileadmin/workshops/oa-netzwerk-juni2009/vernetzungstage_2009_oberlaender.pdf
Dokumentmengen:
•
Uni Saarbrücken: Uni 28 Autoren (700), Fachcommunity 22 Autoren (900 Dokumente)
•
MPDL: 300 Rechteübertagungen
•
TU München: 63 Autoren (7500 Dokumente)
•
Uni Potsdam: 40 Autoren (800 Dokumente)
•
Uni Stuttgart: 80 Autoren (5000 Dokumente)
•
Uni Konstanz: 78 Autoren (2500 Dokumente)
Aus dem Bericht geht deutlich hervor, dass die Bibliotheken bereits mit diesen kleinen Mengen hoffnungslos überfordert waren und bislang kaum Eprints verfügbar sind.
Hinsichtlich der juristischen Schlussfolgerungen halte ich die Aussage, dass Verlags-PDFs oder Aufsätze, die im Rahmen von Nationallizenzen den Bibliotheken zugänglich sind, nicht für die eigene Online-Publikation verwendet werden dürfen, mit Blick auf § 87e UrhG für FALSCH.
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=nutzungsart
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg37920.html
Dokumentmengen:
•
Uni Saarbrücken: Uni 28 Autoren (700), Fachcommunity 22 Autoren (900 Dokumente)
•
MPDL: 300 Rechteübertagungen
•
TU München: 63 Autoren (7500 Dokumente)
•
Uni Potsdam: 40 Autoren (800 Dokumente)
•
Uni Stuttgart: 80 Autoren (5000 Dokumente)
•
Uni Konstanz: 78 Autoren (2500 Dokumente)
Aus dem Bericht geht deutlich hervor, dass die Bibliotheken bereits mit diesen kleinen Mengen hoffnungslos überfordert waren und bislang kaum Eprints verfügbar sind.
Hinsichtlich der juristischen Schlussfolgerungen halte ich die Aussage, dass Verlags-PDFs oder Aufsätze, die im Rahmen von Nationallizenzen den Bibliotheken zugänglich sind, nicht für die eigene Online-Publikation verwendet werden dürfen, mit Blick auf § 87e UrhG für FALSCH.
Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=nutzungsart
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg37920.html
KlausGraf - am Montag, 13. Juli 2009, 18:18 - Rubrik: Open Access
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http://www.klonblog.com/2009/07/13/piratenpartei-werbespot-warum-ich-ihn-fur-ungeeignet-halte/
Anders als dieser Kritiker gefällt mir der vorerst noch private Bundestagswahlspot gut. Open Access wird an erster Stelle thematisiert.
Anders als dieser Kritiker gefällt mir der vorerst noch private Bundestagswahlspot gut. Open Access wird an erster Stelle thematisiert.
Piratenspot "Klarmachen zum Ändern" 2009 from Christopher Grabinski on Vimeo.
KlausGraf - am Montag, 13. Juli 2009, 15:25 - Rubrik: Open Access
KlausGraf - am Samstag, 11. Juli 2009, 15:42 - Rubrik: Open Access
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http://libreas.wordpress.com/2009/07/10/libreas-preprint-no-2-joachim-eberhardt-wiederholung-erzeugt-keine-wahrheit/
Jochumiaden:
http://archiv.twoday.net/search?q=jochum
Jochumiaden:
http://archiv.twoday.net/search?q=jochum
KlausGraf - am Freitag, 10. Juli 2009, 23:04 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Freitag, 10. Juli 2009, 22:41 - Rubrik: Open Access
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http://archiv.twoday.net/search?q=zora
Wir setzen unsere Berichterstattung zu dem Zürcher Repositorium ZORA fort. Die Uni Zürich hat ein Open-Access-Mandat, das zur Ablieferung von Volltexten verpflichtet.
Ich habe mir die Eprints des gestrigen Tages vorgenommen, die überwiegend medizinische und naturwissenschaftliche Themen betrafen. Von den 21 Eprints ist genau einer ein frei zugänglicher Volltext, er stammt noch dazu aus einer Open-Access-Zeitschrift von BMC, ist also ohnehin frei im Netz.
Von vier medizinischen Dissertationen gibt es keinen Volltext.
Die restlichen 16 Beiträge können nur mit dem Request-Button angefordert werden, was den Anforderer bekanntlich der Willkür des Autors aussetzt. Davon sind drei mit einem Freigabetermin versehen. Sie werden spätestens Ende 2010 alle drei frei zugänglich sein (zumindest ist das so vorgesehen).
Es wurden auch einige ältere Zeitschriftenartikel aus dem Jahr 2003 in ZORA eingebracht. Offenkundig haben die Autoren den vermutlich für sie bequemeren Weg gewählt, das Verlags-PDF zu deponieren, denn soweit eine Überprüfung anhand der SHERPA/Romeo-Liste möglich ist, wäre die Abgabe eines Postprints bis auf den Fall der ACS, die gar keinen OA zulässt, zulässig.
Die Zürcher Praxis des Deposits torpediert also Open Access. Bei den aktuellen Artikeln von 2008/2009 ist ebenfalls anzunehmen, dass Verlags-PDFs eingereicht wurden, da sonst die IR-Verwaltung eine Befristung eingetragen hätte. Meine Hypothese ist, dass die Wissenschaftler sich daran orientieren, was sie als einzig zitierfähige Version erachten und das ist das Verlags-PDF. Da das in der Regel nicht verwendet werden kann, ist es nix mit Open Access. Zudem werden es die Wissenschaftler als angenehm empfinden, wenn sie vor der Freigabe eines Artikels gefragt werden, da das die Chance bringt, Forschungskontakte zum gleichen Thema anzuknüpfen.
2009 ist die Zahl der Zora-Einträge deutlich gesunken:
# 2009 (1202)
# 2008 (7379)
Immer wieder ärgerlich ist, dass ZORA keine korrekten Metadaten liefert. Es ist eine unerträgliche Bevormundung, dass Autoren der vollständige Vorname wegamputiert wird. Künftig wird man mit Werkzeugen wie Zotero arbeiten, und da ist es schlicht und einfach nicht angängig, den Vornamen jeweils manuell aus dem PDF zu puhlen oder anderweitig zu recherchieren.
(Aus den 19 Beiträgen zum Historischen Institut sind inzwischen 194 geworden, doch steht nach Stichproben - eine genaue Auszählung behalte ich mir vor - nur ein kleiner Teil als Volltext frei zur Verfügung.)
Fazit: Das Open-Access-Mandat von Zürich fördert offenkundig die Ablieferung bibliographischer Daten und gesperrter Volltexte, aber so gut wie nicht Open Access im Sinne der Berliner Erklärung.
Wir setzen unsere Berichterstattung zu dem Zürcher Repositorium ZORA fort. Die Uni Zürich hat ein Open-Access-Mandat, das zur Ablieferung von Volltexten verpflichtet.
Ich habe mir die Eprints des gestrigen Tages vorgenommen, die überwiegend medizinische und naturwissenschaftliche Themen betrafen. Von den 21 Eprints ist genau einer ein frei zugänglicher Volltext, er stammt noch dazu aus einer Open-Access-Zeitschrift von BMC, ist also ohnehin frei im Netz.
Von vier medizinischen Dissertationen gibt es keinen Volltext.
Die restlichen 16 Beiträge können nur mit dem Request-Button angefordert werden, was den Anforderer bekanntlich der Willkür des Autors aussetzt. Davon sind drei mit einem Freigabetermin versehen. Sie werden spätestens Ende 2010 alle drei frei zugänglich sein (zumindest ist das so vorgesehen).
Es wurden auch einige ältere Zeitschriftenartikel aus dem Jahr 2003 in ZORA eingebracht. Offenkundig haben die Autoren den vermutlich für sie bequemeren Weg gewählt, das Verlags-PDF zu deponieren, denn soweit eine Überprüfung anhand der SHERPA/Romeo-Liste möglich ist, wäre die Abgabe eines Postprints bis auf den Fall der ACS, die gar keinen OA zulässt, zulässig.
Die Zürcher Praxis des Deposits torpediert also Open Access. Bei den aktuellen Artikeln von 2008/2009 ist ebenfalls anzunehmen, dass Verlags-PDFs eingereicht wurden, da sonst die IR-Verwaltung eine Befristung eingetragen hätte. Meine Hypothese ist, dass die Wissenschaftler sich daran orientieren, was sie als einzig zitierfähige Version erachten und das ist das Verlags-PDF. Da das in der Regel nicht verwendet werden kann, ist es nix mit Open Access. Zudem werden es die Wissenschaftler als angenehm empfinden, wenn sie vor der Freigabe eines Artikels gefragt werden, da das die Chance bringt, Forschungskontakte zum gleichen Thema anzuknüpfen.
2009 ist die Zahl der Zora-Einträge deutlich gesunken:
# 2009 (1202)
# 2008 (7379)
Immer wieder ärgerlich ist, dass ZORA keine korrekten Metadaten liefert. Es ist eine unerträgliche Bevormundung, dass Autoren der vollständige Vorname wegamputiert wird. Künftig wird man mit Werkzeugen wie Zotero arbeiten, und da ist es schlicht und einfach nicht angängig, den Vornamen jeweils manuell aus dem PDF zu puhlen oder anderweitig zu recherchieren.
(Aus den 19 Beiträgen zum Historischen Institut sind inzwischen 194 geworden, doch steht nach Stichproben - eine genaue Auszählung behalte ich mir vor - nur ein kleiner Teil als Volltext frei zur Verfügung.)
Fazit: Das Open-Access-Mandat von Zürich fördert offenkundig die Ablieferung bibliographischer Daten und gesperrter Volltexte, aber so gut wie nicht Open Access im Sinne der Berliner Erklärung.
KlausGraf - am Freitag, 10. Juli 2009, 20:38 - Rubrik: Open Access
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Springer Science+Business Media will in dieser Woche auf der Jahreskonferenz der Amerikanischen Bibliothekare (American Library Association) in Chicago seine neue Bilddatenbank SpringerImages freischalten. Nach Angabe des Unternehmens umfasst das Angebot über 1,5 Millionen wissenschaftliche Bilder, Tabellen, Schaubilder und Grafiken.
Die Bilder kommen von Images.MD sowie aus Springer-Fachzeitschriften und Büchern, darunter auch Springer-Open-Access-Artikeln. Die Datenbank kann von Bibliotheken und Forschungseinrichtungen abonniert werden.
http://www.boersenblatt.net/329482/
Dass Bilder aus Open-Access-Artikeln von Springer in dieser Weise vermarktet werden, kann nicht im Interesse derjenigen sein, die ein Schweinegeld - 3000 Dollar je Artikel - zahlen müssen, damit die Beiträge Open Access sind.
Auf der Open Choice-Seite steht:
When authors opt for Springer Open Choice to publish their articles, they retain their copyright, but are required to agree to the Springer Open Choice Licence.
Daraus könnte man folgern, dass Springer selbst sich bei der Weiternutzung an die CC-kompatible Open-Choice-License zu halten hat, in der es unmissverständlich heißt:
You may not distribute, publicly display, publicly perform, or publicly digitally perform the Work with any technological measures that control access or use of the Work in a manner inconsistent with the terms of this License Agreement.
http://www.springer.com/open+access/open+choice?SGWID=0-40359-12-161193-0
Eine Nutzung von CC-lizenzierten Werken in kostenpflichtigen Datenbanken ist im Rahmen der CC-Lizenz nicht möglich.
Allerdings heißt es in der Author's certification:
"I assign to Springer the exclusive right to any commercial exploitation of the article, such as, but not limited to, the sale of reprints to industrial customers."
Wenn Springers Exklusivrechte dazu führen, dass Abbildungen aus Open-Choice-Artikel in einer kostenpflichtigen Datenbank und ohne Hinweis auf die CC-Lizenz vermarktet werden, ist das ein klarer Verstoß gegen den Geist von Open Access und das Grundprinzip von Open Choice.
Springer Images ist bereits online und enthält an die 30.000 freie Bilder, doch enthalten die Copyright-Hinweise keine Angaben zu den Nachnutzungsmöglichkeiten der CC-Lizenz.
http://www.springerimages.com/terms-of-use.aspx
Beispiel:
http://www.springerimages.com/Images/LifeSciences/1-10.1007_s10750-008-9363-7-3#source
Die Bilder stammen aus einem Artikel, an dessen Ende es heißt:
This article is distributed under the terms of the Creative Commons Attribution Noncommercial License which permits any noncommercial use, distribution, and reproduction in any medium, provided the original author(s) and source are credited.
In Springer-Images liest man aber:
"The image is being made available for non-commercial purposes for subscribers to SpringerImages."
Richtig ist: Das Bild steht unter einer CC-Lizenz, die eine nicht-kommerzielle Nutzung auch durch Nicht-Bezieher der Images-Datenbank ermöglicht.
Quelle: http://www.springerlink.com/content/m510737455857mv9/ Creative Commons Attribution Noncommercial License
Die Bilder kommen von Images.MD sowie aus Springer-Fachzeitschriften und Büchern, darunter auch Springer-Open-Access-Artikeln. Die Datenbank kann von Bibliotheken und Forschungseinrichtungen abonniert werden.
http://www.boersenblatt.net/329482/
Dass Bilder aus Open-Access-Artikeln von Springer in dieser Weise vermarktet werden, kann nicht im Interesse derjenigen sein, die ein Schweinegeld - 3000 Dollar je Artikel - zahlen müssen, damit die Beiträge Open Access sind.
Auf der Open Choice-Seite steht:
When authors opt for Springer Open Choice to publish their articles, they retain their copyright, but are required to agree to the Springer Open Choice Licence.
Daraus könnte man folgern, dass Springer selbst sich bei der Weiternutzung an die CC-kompatible Open-Choice-License zu halten hat, in der es unmissverständlich heißt:
You may not distribute, publicly display, publicly perform, or publicly digitally perform the Work with any technological measures that control access or use of the Work in a manner inconsistent with the terms of this License Agreement.
http://www.springer.com/open+access/open+choice?SGWID=0-40359-12-161193-0
Eine Nutzung von CC-lizenzierten Werken in kostenpflichtigen Datenbanken ist im Rahmen der CC-Lizenz nicht möglich.
Allerdings heißt es in der Author's certification:
"I assign to Springer the exclusive right to any commercial exploitation of the article, such as, but not limited to, the sale of reprints to industrial customers."
Wenn Springers Exklusivrechte dazu führen, dass Abbildungen aus Open-Choice-Artikel in einer kostenpflichtigen Datenbank und ohne Hinweis auf die CC-Lizenz vermarktet werden, ist das ein klarer Verstoß gegen den Geist von Open Access und das Grundprinzip von Open Choice.
Springer Images ist bereits online und enthält an die 30.000 freie Bilder, doch enthalten die Copyright-Hinweise keine Angaben zu den Nachnutzungsmöglichkeiten der CC-Lizenz.
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Beispiel:
http://www.springerimages.com/Images/LifeSciences/1-10.1007_s10750-008-9363-7-3#source
Die Bilder stammen aus einem Artikel, an dessen Ende es heißt:
This article is distributed under the terms of the Creative Commons Attribution Noncommercial License which permits any noncommercial use, distribution, and reproduction in any medium, provided the original author(s) and source are credited.
In Springer-Images liest man aber:
"The image is being made available for non-commercial purposes for subscribers to SpringerImages."
Richtig ist: Das Bild steht unter einer CC-Lizenz, die eine nicht-kommerzielle Nutzung auch durch Nicht-Bezieher der Images-Datenbank ermöglicht.
Quelle: http://www.springerlink.com/content/m510737455857mv9/ Creative Commons Attribution Noncommercial LicenseKlausGraf - am Donnerstag, 9. Juli 2009, 22:09 - Rubrik: Open Access