Open Access
http://futurezone.orf.at/stories/1612188/
Ein sehr langes Interview mit Brigitte Kromp und Petra Oberhuemer, die sich in der Arbeitsgruppe Open Access der Universität Wien engagieren. Die erwähnte Website zu OA an der Uni Wien:
http://openaccess.univie.ac.at/
Ein sehr langes Interview mit Brigitte Kromp und Petra Oberhuemer, die sich in der Arbeitsgruppe Open Access der Universität Wien engagieren. Die erwähnte Website zu OA an der Uni Wien:
http://openaccess.univie.ac.at/
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Juli 2009, 12:01 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Mittwoch, 8. Juli 2009, 23:12 - Rubrik: Open Access
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In GRUR 2009 Heft 7 S. 633 ff. schreibt Reto M. Hilty über "Renaissance der Zwangslizenzen im Urheberrecht? - Gedanken zu Ungereimtheiten auf der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette"
Auszüge:
Zunehmend erfolgt die kommerzielle Vermarktung wissenschaftlicher Publikationen einzig noch online über das Internet. Paradoxerweise nimmt ihre Verfügbarkeit für die Forschenden damit aber nicht zu, sondern ab. Denn erhältlich sind solche Publikationen nur noch über einen einzigen Anbieter, der über die ausschließlichen Rechte daran verfügt. Lassen sich die entsprechenden Informationen - wie bei den Naturwissenschaften häufig - nicht substituieren, führt der damit fehlende Wettbewerb auf der Anbieterseite nachweislich zu massiven Preissteigerungen. Der Beitrag zeigt, wieso die heutigen Ausgleichsmechanismen des Urheber- und Kartellrechts versagen und wie sich der Anbieterwettbewerb mittels einer Zwangslizenz beleben ließe. [...]
[W]enn die Substitutionsfähigkeit aus der Sicht des Werknutzers gegen Null tendiert und die Preiselastizität im Umkehrzug beliebig hoch ist [...] führt das Urheberrecht dazu, dass die Mechanismen des Wettbewerbes letzten Endes zum Erliegen kommen.
Als das Musterbeispiel für eine derartige Situation hat sich in den letzten Jahren der Bereich der wissenschaftlichen Information herausgebildet. Seine Besonderheit gründet auf vier zusammenwirkenden Komponenten:
- Zunächst liegt das Interesse des Urhebers in keiner Weise in einer auf die fragliche Informationseinheit bezogenen Gewinnmaximierung; vielmehr geht es ihm darum, mit seinen Forschungsergebnissen möglichst die relevante „Community“ zu erreichen und damit an wissenschaftlichem Renommee zu gewinnen, um seine eigene Karriere voranzubringen.
- Sodann wird er unter diesen Umständen unbekümmert alle Rechte jenem Werkmittler einräumen, dessen Medien („Journals“) ihm die höchste Reputation versprechen; auf diese Weise verliert er selbst - je nach anwendbarer Rechtsordnung - seine ursprünglich ihm zustehenden Rechte weitgehend, während sein Vertragspartner - ein wissenschaftlicher Verleger - ein Maximum an Verbotsrechten erwirbt, um sich unliebsame Konkurrenten vom Leibe zu halten.
- Weiterhin spielt eine entscheidende Rolle, dass diese wissenschaftlichen Verwerter - jedenfalls in gewissen, meist naturwissenschaftlichen Forschungsrichtungen - nicht mehr traditionell, d.h. in der Form von Printmedien publizieren; vielmehr nutzen sie in zunehmendem Maße - und immer mehr allein - Onlinemedien (sog. „e-only“). Für den Nutzer hat dies zur Folge, dass eine so genannte „single source“-Situation entsteht; denn er kann nicht mehr einfach in eine Bibliothek gehen, um sich die benötigte Information in ausliegenden Zeitschriften zu beschaffen. Stattdessen ist er darauf angewiesen, dass er selbst, seine Forschungseinrichtung oder eben eine Bibliothek die notwendige Vertragsbeziehung mit dem betreffenden Verleger unterhält, um zu den benötigten Onlinemedien Zugang zu erhalten. Dies wiederum ist in keiner Weise so selbstverständlich, wie es auf den ersten Blick klingen mag, ist die Preissteigerung in diesem Segment doch seit Jahren derart extrem, dass immer mehr der relevanten Informationsversorger - und namentlich Universitätsbibliotheken - ihr Angebot verengen, mithin sich das zuvor beschriebene „digitale Dilemma“ ausbreitet.
- Damit fällt beim Urheberrecht an wissenschaftlichen Werken schließlich auch die so genannte Dichotomie von Form und Inhalt in sich zusammen: Die konkrete Formgebung ist mit dem Informationsgehalt untrennbar verbunden; denn auch wenn letzterer im Grunde frei verfügbar sein müsste, lässt sich der Rechtsschutz technischer Schutzmaßnahmen - der sich theoretisch lediglich auf die urheberrechtlich geschützte Form beziehen kann - nicht allein zum Zwecke des Zugangs zum Inhalt (insoweit legal) beseitigen. Vielmehr wirken sich Umgehungshandlungen notwendigerweise integral aus, betreffen die geschützte Form mithin stets mit und verletzen folglich unausweichlich den Rechtsschutz der technischen Schutzmaßnahme.
Zu Open Access meint Hilty:
So sehr diese Überlegungen in der Fachwelt zu Reden geben, und so bedeutend die ideellen und zum Teil auch materiellen Unterstützungen solcher Bestrebungen und alternativen Veröffentlichungsmodelle auch sind - dies gerade von Seiten der öffentlichen Hand, welche sich letztlich erhebliche Kosteneinsparungen bei der Beschaffung wissenschaftlicher Information erhofft, zumal sich die explosionsartige Entwicklung der Preise der kommerziellen Wissenschaftsverlage in erster Linie bei den Universitätshaushalten niederschlagen -, so wenig durchschlagend sind bei nüchterner Betrachtung bis heute die Erfolge. Die Gründe dafür sind vielfältig und hier nicht im Detail zu erörtern. Ein wichtiger Aspekt liegt jedenfalls in der Motivationslage der betroffenen Wissenschaftler selbst, die sich nur unter Druck dazu bewegen lassen, selbst dafür zu sorgen, dass die „Open Access“-Idee verwirklicht werden kann. Hier würde eine zwingende urhebervertragsrechtliche Regelung zwar insoweit für Abhilfe sorgen, als es nicht mehr am einzelnen Wissenschaftler läge, die Rechtseinräumung an den Wissenschaftsverleger inhaltlich zu begrenzen; vielmehr würden die ihm verbleibenden Rechte damit auf Gesetzesstufe festgeschrieben. Allein, dem global funktionierenden Wissenschaftsmarkt steht das territorial zersplitterte Urheberrechtssystem gegenüber; dies führt dazu, dass „Open Access“-Angebote wohl in Territorien zulässig wären, die eine entsprechende Regelung kennen, nicht jedoch in jedem anderen. Eine grenzüberschreitende „Open Access“-Verbreitung auf der Basis des Internet bleibt damit von vornherein ausgeschlossen. Um diese Hürde zu überwinden, müsste auf der Ebene des internationalen Rechts angesetzt werden, wo urhebervertragsrechtliche Regelungen freilich keinerlei Tradition haben - selbst auf europäischer Ebene vermochte sich der Gedanke an eine Harmonisierung gewisser urhebervertragsrechtlicher Aspekte in den Mitgliedstaaten nie durchzusetzen.
Wie man sich die von Hilty vorgeschlagene Zwangslizenz bei wissenschaftlichen Arbeiten konkret umgesetzt vorstellen soll, bleibt leider offen. Wenn die Zwangslizenz nicht bei dem "veredelten" Verlagsprodukt ansetzt, wie soll ein Wettbewerber an den "Rohstoff" kommen? Und wieso bleibt unberücksichtigt dass der Vergütungsanspruch ins Leere läuft, da den meisten Wissenschaftlern ohnehin keine Vergütung gezahlt wird?
Die Diagnose ist richtig, aber die Therapie leuchtet mir nicht ein!
Auszüge:
Zunehmend erfolgt die kommerzielle Vermarktung wissenschaftlicher Publikationen einzig noch online über das Internet. Paradoxerweise nimmt ihre Verfügbarkeit für die Forschenden damit aber nicht zu, sondern ab. Denn erhältlich sind solche Publikationen nur noch über einen einzigen Anbieter, der über die ausschließlichen Rechte daran verfügt. Lassen sich die entsprechenden Informationen - wie bei den Naturwissenschaften häufig - nicht substituieren, führt der damit fehlende Wettbewerb auf der Anbieterseite nachweislich zu massiven Preissteigerungen. Der Beitrag zeigt, wieso die heutigen Ausgleichsmechanismen des Urheber- und Kartellrechts versagen und wie sich der Anbieterwettbewerb mittels einer Zwangslizenz beleben ließe. [...]
[W]enn die Substitutionsfähigkeit aus der Sicht des Werknutzers gegen Null tendiert und die Preiselastizität im Umkehrzug beliebig hoch ist [...] führt das Urheberrecht dazu, dass die Mechanismen des Wettbewerbes letzten Endes zum Erliegen kommen.
Als das Musterbeispiel für eine derartige Situation hat sich in den letzten Jahren der Bereich der wissenschaftlichen Information herausgebildet. Seine Besonderheit gründet auf vier zusammenwirkenden Komponenten:
- Zunächst liegt das Interesse des Urhebers in keiner Weise in einer auf die fragliche Informationseinheit bezogenen Gewinnmaximierung; vielmehr geht es ihm darum, mit seinen Forschungsergebnissen möglichst die relevante „Community“ zu erreichen und damit an wissenschaftlichem Renommee zu gewinnen, um seine eigene Karriere voranzubringen.
- Sodann wird er unter diesen Umständen unbekümmert alle Rechte jenem Werkmittler einräumen, dessen Medien („Journals“) ihm die höchste Reputation versprechen; auf diese Weise verliert er selbst - je nach anwendbarer Rechtsordnung - seine ursprünglich ihm zustehenden Rechte weitgehend, während sein Vertragspartner - ein wissenschaftlicher Verleger - ein Maximum an Verbotsrechten erwirbt, um sich unliebsame Konkurrenten vom Leibe zu halten.
- Weiterhin spielt eine entscheidende Rolle, dass diese wissenschaftlichen Verwerter - jedenfalls in gewissen, meist naturwissenschaftlichen Forschungsrichtungen - nicht mehr traditionell, d.h. in der Form von Printmedien publizieren; vielmehr nutzen sie in zunehmendem Maße - und immer mehr allein - Onlinemedien (sog. „e-only“). Für den Nutzer hat dies zur Folge, dass eine so genannte „single source“-Situation entsteht; denn er kann nicht mehr einfach in eine Bibliothek gehen, um sich die benötigte Information in ausliegenden Zeitschriften zu beschaffen. Stattdessen ist er darauf angewiesen, dass er selbst, seine Forschungseinrichtung oder eben eine Bibliothek die notwendige Vertragsbeziehung mit dem betreffenden Verleger unterhält, um zu den benötigten Onlinemedien Zugang zu erhalten. Dies wiederum ist in keiner Weise so selbstverständlich, wie es auf den ersten Blick klingen mag, ist die Preissteigerung in diesem Segment doch seit Jahren derart extrem, dass immer mehr der relevanten Informationsversorger - und namentlich Universitätsbibliotheken - ihr Angebot verengen, mithin sich das zuvor beschriebene „digitale Dilemma“ ausbreitet.
- Damit fällt beim Urheberrecht an wissenschaftlichen Werken schließlich auch die so genannte Dichotomie von Form und Inhalt in sich zusammen: Die konkrete Formgebung ist mit dem Informationsgehalt untrennbar verbunden; denn auch wenn letzterer im Grunde frei verfügbar sein müsste, lässt sich der Rechtsschutz technischer Schutzmaßnahmen - der sich theoretisch lediglich auf die urheberrechtlich geschützte Form beziehen kann - nicht allein zum Zwecke des Zugangs zum Inhalt (insoweit legal) beseitigen. Vielmehr wirken sich Umgehungshandlungen notwendigerweise integral aus, betreffen die geschützte Form mithin stets mit und verletzen folglich unausweichlich den Rechtsschutz der technischen Schutzmaßnahme.
Zu Open Access meint Hilty:
So sehr diese Überlegungen in der Fachwelt zu Reden geben, und so bedeutend die ideellen und zum Teil auch materiellen Unterstützungen solcher Bestrebungen und alternativen Veröffentlichungsmodelle auch sind - dies gerade von Seiten der öffentlichen Hand, welche sich letztlich erhebliche Kosteneinsparungen bei der Beschaffung wissenschaftlicher Information erhofft, zumal sich die explosionsartige Entwicklung der Preise der kommerziellen Wissenschaftsverlage in erster Linie bei den Universitätshaushalten niederschlagen -, so wenig durchschlagend sind bei nüchterner Betrachtung bis heute die Erfolge. Die Gründe dafür sind vielfältig und hier nicht im Detail zu erörtern. Ein wichtiger Aspekt liegt jedenfalls in der Motivationslage der betroffenen Wissenschaftler selbst, die sich nur unter Druck dazu bewegen lassen, selbst dafür zu sorgen, dass die „Open Access“-Idee verwirklicht werden kann. Hier würde eine zwingende urhebervertragsrechtliche Regelung zwar insoweit für Abhilfe sorgen, als es nicht mehr am einzelnen Wissenschaftler läge, die Rechtseinräumung an den Wissenschaftsverleger inhaltlich zu begrenzen; vielmehr würden die ihm verbleibenden Rechte damit auf Gesetzesstufe festgeschrieben. Allein, dem global funktionierenden Wissenschaftsmarkt steht das territorial zersplitterte Urheberrechtssystem gegenüber; dies führt dazu, dass „Open Access“-Angebote wohl in Territorien zulässig wären, die eine entsprechende Regelung kennen, nicht jedoch in jedem anderen. Eine grenzüberschreitende „Open Access“-Verbreitung auf der Basis des Internet bleibt damit von vornherein ausgeschlossen. Um diese Hürde zu überwinden, müsste auf der Ebene des internationalen Rechts angesetzt werden, wo urhebervertragsrechtliche Regelungen freilich keinerlei Tradition haben - selbst auf europäischer Ebene vermochte sich der Gedanke an eine Harmonisierung gewisser urhebervertragsrechtlicher Aspekte in den Mitgliedstaaten nie durchzusetzen.
Wie man sich die von Hilty vorgeschlagene Zwangslizenz bei wissenschaftlichen Arbeiten konkret umgesetzt vorstellen soll, bleibt leider offen. Wenn die Zwangslizenz nicht bei dem "veredelten" Verlagsprodukt ansetzt, wie soll ein Wettbewerber an den "Rohstoff" kommen? Und wieso bleibt unberücksichtigt dass der Vergütungsanspruch ins Leere läuft, da den meisten Wissenschaftlern ohnehin keine Vergütung gezahlt wird?
Die Diagnose ist richtig, aber die Therapie leuchtet mir nicht ein!
KlausGraf - am Dienstag, 7. Juli 2009, 20:54 - Rubrik: Open Access
KlausGraf - am Dienstag, 7. Juli 2009, 17:45 - Rubrik: Open Access
http://kritischegeschichte.wordpress.com/2009/06/27/zeitschrift-sozial-geschichte-geht-online/
Die Zeitschrift Sozial.Geschichte geht nun neue Wege und stellt die neueste Ausgabe im Internet zum Download zur Verfügung. Der konsequente Schritt in Richtung Online-Publikation erfolgt nicht ganz freiwillig. Die Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts hatte 16 Jahre lang die Zeitschrift “1999″ herausgegeben. Im Jahr 2003 erschien die Zeitschrift mit neuem Konzept und unter neuem Namen: Sozial.Geschichte. Doch trotz der thematischen Öffnung gingen die Abonnentenzahlen der Zeitschrift weiter zurück, so dass letztes Jahr die Aufgabe der Zeitschrift im Raum stand.
Doch nun gibt es einen neuen Anlauf. Die Herausgabe als Netzzeitschrift trägt den Lese- und Recherchegewohnheiten im Internetzeitalter Rechnung. Studierende, Lehrerinnen und Lehrer und anderweitig geschichtswissenschaftlich aktive Menschen nutzen heute das Internet als primäre Informationsquelle.
Die Onlinezeitschrift enthält nun Artikel in Deutsch, Englisch und Französisch, um die Publikation besser in der internationalen Debatte zu verankern. An dieser Stelle bin ich ein wenig skeptisch: Zwar kann Englisch zumindest in der Wissenschaftslandschaft vorausgesetzt werden, Französisch jedoch nicht. Naheliegender wäre es, den “Import” von Texten und den “Export” zu organisieren, indem Texte entweder in Deutsch oder in Englisch übersetzt werden. Aber Übersetzungen kosten viel Geld, das nicht da ist.
Sozial.Geschichte online geht u. a. mit drei Forschungsartikeln an den Start:
Peter Schöttler Wie weiter mit – Marc Bloch?
Dirk Hoerder A Long-Term Perspective on Labour Migrations and Globalization: Migrant Agency Socio-Economic Frameworks, Policy Implications
Loren Goldner General Perspectives on the Capitalist Development State and Class Struggle in East Asia
Die Zeitschrift liegt auf dem Hochschulschriftenserver Duisburg-Essen:
http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DocumentServlet?id=20474
Die Zeitschrift Sozial.Geschichte geht nun neue Wege und stellt die neueste Ausgabe im Internet zum Download zur Verfügung. Der konsequente Schritt in Richtung Online-Publikation erfolgt nicht ganz freiwillig. Die Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts hatte 16 Jahre lang die Zeitschrift “1999″ herausgegeben. Im Jahr 2003 erschien die Zeitschrift mit neuem Konzept und unter neuem Namen: Sozial.Geschichte. Doch trotz der thematischen Öffnung gingen die Abonnentenzahlen der Zeitschrift weiter zurück, so dass letztes Jahr die Aufgabe der Zeitschrift im Raum stand.
Doch nun gibt es einen neuen Anlauf. Die Herausgabe als Netzzeitschrift trägt den Lese- und Recherchegewohnheiten im Internetzeitalter Rechnung. Studierende, Lehrerinnen und Lehrer und anderweitig geschichtswissenschaftlich aktive Menschen nutzen heute das Internet als primäre Informationsquelle.
Die Onlinezeitschrift enthält nun Artikel in Deutsch, Englisch und Französisch, um die Publikation besser in der internationalen Debatte zu verankern. An dieser Stelle bin ich ein wenig skeptisch: Zwar kann Englisch zumindest in der Wissenschaftslandschaft vorausgesetzt werden, Französisch jedoch nicht. Naheliegender wäre es, den “Import” von Texten und den “Export” zu organisieren, indem Texte entweder in Deutsch oder in Englisch übersetzt werden. Aber Übersetzungen kosten viel Geld, das nicht da ist.
Sozial.Geschichte online geht u. a. mit drei Forschungsartikeln an den Start:
Peter Schöttler Wie weiter mit – Marc Bloch?
Dirk Hoerder A Long-Term Perspective on Labour Migrations and Globalization: Migrant Agency Socio-Economic Frameworks, Policy Implications
Loren Goldner General Perspectives on the Capitalist Development State and Class Struggle in East Asia
Die Zeitschrift liegt auf dem Hochschulschriftenserver Duisburg-Essen:
http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DocumentServlet?id=20474
KlausGraf - am Sonntag, 5. Juli 2009, 15:01 - Rubrik: Open Access
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Das ist das Thema von Subers Juli-Newsletter:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/07-02-09.htm
Wichtig sind die Ausführungen über Copyfraud.
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/07-02-09.htm
Wichtig sind die Ausführungen über Copyfraud.
KlausGraf - am Donnerstag, 2. Juli 2009, 23:02 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Donnerstag, 2. Juli 2009, 17:04 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Donnerstag, 2. Juli 2009, 05:16 - Rubrik: Open Access
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http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/07/housekeeping.html
Seit vielen Jahren war Subers OAN die beste Quelle für aktuelle Entwicklungen zu Open Access. Während die Hoffnung besteht, dass über seinen Adlatus Gavin Baker (der leider kein Deutsch kann) sowie das Tagging auf Connotea die Chronik von Open Access weitergeführt wird, wird man Subers sachliche und treffende Kommentare schmerzlich vermissen.
Seit vielen Jahren war Subers OAN die beste Quelle für aktuelle Entwicklungen zu Open Access. Während die Hoffnung besteht, dass über seinen Adlatus Gavin Baker (der leider kein Deutsch kann) sowie das Tagging auf Connotea die Chronik von Open Access weitergeführt wird, wird man Subers sachliche und treffende Kommentare schmerzlich vermissen.
KlausGraf - am Donnerstag, 2. Juli 2009, 05:06 - Rubrik: Open Access
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http://blog.openbib.org/2009/07/01/thematischer-zugang-uber-systematiken-im-katalog-20/
Die aber wirklich zentrale Grundvoraussetzung für den Einsatz ist jedoch die vollkommen freie Nutzung der Systematik (genauer: free as in free speech and not free beer). Es macht z.B. keinen Sinn Open Access zu fordern und bei der Erfassung eines Open Access-Werkes dann aber eine proprietäre Systematik zu verwenden, bei der irgendwelche Nutzungsmöglichkeiten erst lizensiert (und bezahlt) werden müssen - wenn sie nicht sowiso grundsätzlich verboten sind.
Die aber wirklich zentrale Grundvoraussetzung für den Einsatz ist jedoch die vollkommen freie Nutzung der Systematik (genauer: free as in free speech and not free beer). Es macht z.B. keinen Sinn Open Access zu fordern und bei der Erfassung eines Open Access-Werkes dann aber eine proprietäre Systematik zu verwenden, bei der irgendwelche Nutzungsmöglichkeiten erst lizensiert (und bezahlt) werden müssen - wenn sie nicht sowiso grundsätzlich verboten sind.
KlausGraf - am Mittwoch, 1. Juli 2009, 23:13 - Rubrik: Open Access
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