Open Access
Weiterführung der Berichterstattung
http://archiv.twoday.net/stories/4987555/
Mit 58 Eprints ist die Philosophische Fakultät nach wie vor nicht nennenswert in ZORA vertreten. Greifen wir die Philosophen heraus: Die meisten der 6 Beiträge stammen aus dem Jahr 2008. Ein Volltext liegt aber lediglich von einer Rezension in der NZZ vor.
Bei den politischen Wissenschaften sieht es etwas besser aus: Von den 8 Eprints ist die Hälfte einsehbar. Eine Dissertation ist nur für registrierte Nutzer einsehbar, hat aber einen "Request a copy"-Button, den ich mit dem bewusst etwas unverschämten "Rationale" "Seems interesting" benutzt habe.
Bei den indoeuropäischen Studien gibt es einen einzigen Eprint, eine dreiseitige Gnomon-Rezension, die man ebenfalls nur zu Gesicht bekommt, wenn der Autor sich durch das "Seems interesting" nicht abschrecken lässt.
Computational Linguistics: ein Eprint, Volltext vorhanden.
Sollte man bei den Medienwissenschaftlern (Massenkommunikation und Medienforschung) nicht annehmen, dass diese Volltexte verfügbar machen? Weit gefehlt: Von den 9 Eprints steht genau 1, ein NZZ-Artikel, zur Verfügung; bei keinem anderen sieht man einen "Request a copy"-Button.
Dieser Button gibt meistens, aber nicht immer eine Rückmeldung. In den Fällen, in denen man eine leer Seite sieht, könnte es sein, dass die Anforderung nicht korrekt weitergeleitet wurde. Bei Wiederholung kam immer die gleiche leere Seite. Im Maileingang findet man Bestätigungen für jede Anforderung mit dem Hinweis:
"If you do not receive a reply or need advice at a later time please contact the administrator. For items with copyright implications, you may also be able to contact your local interlibrary loan service."
Nun, das ist nicht der Sinn dieses Buttons gemäß Harnads bekannter Leier. Für eine Fernleihe brauche ich keinen Button.
Nun zu den fleißigsten Beiträgern, den Psychologen: 33 Eprints. Davon stehen, wenn ich mich nicht verzählt habe nur 19 als Volltext zur Verfügung. 5 haben Request-Buttons. Häufig wurden die OA-Beiträge in OA-Zeitschriften z.B. von BMC veröffentlicht.
Fazit: 26 Volltexte von 58, wobei in der Psychologie eine Aufgeschlossenheit für OA besteht. Ohne Psychologie wären die Zahlen: Nur 7 Volltexte von 25 oder 28 Prozent.
Inzwischen sind es insgesamt 361 Eprints im Jahr 2008. Ich habe besseres zu tun, als auszuzählen, wieviel davon Volltexte sind, aber als Stichprobe habe ich mir die 21 am letzten Dienstag eingestellten Eprints vorgenommen.
Davon frei zugängliche Volltexte: zwei (in Zahlen 2), keine 10 Prozent. Volltexte nur für registrierte Nutzer: 8. Volltexte mit Request-Button: 5.
Man könnte annehmen, der Request-Button würde konsequent bei allen deponierten Volltexten, die nicht oder noch nicht zur Verfügung stehen, verwendet. Das ist aber nicht der Fall.
Insgesamt kann festgestellt werden:
Der Anteil der OA-Volltexte im Repositorium ist so gering, dass man nach wie vor annehmen muss, dass das angebliche Mandat keine Wirkung entfaltet. Die Verantwortlichen haben vollmundig eine Verbesserung versprochen, die aber noch nicht erkennbar ist.
Die hohe Zahl der gesperrten Volltexte könnte ein weiteres Indiz dafür sein, dass die Anzahl der grünen OA erlaubenden Verlage zu hoch eingeschätzt wird.
Open Access sieht anders aus! Zürich mag sich als OA-Leuchtturm sehen, ist aber alles andere als das.
http://archiv.twoday.net/stories/4987555/
Mit 58 Eprints ist die Philosophische Fakultät nach wie vor nicht nennenswert in ZORA vertreten. Greifen wir die Philosophen heraus: Die meisten der 6 Beiträge stammen aus dem Jahr 2008. Ein Volltext liegt aber lediglich von einer Rezension in der NZZ vor.
Bei den politischen Wissenschaften sieht es etwas besser aus: Von den 8 Eprints ist die Hälfte einsehbar. Eine Dissertation ist nur für registrierte Nutzer einsehbar, hat aber einen "Request a copy"-Button, den ich mit dem bewusst etwas unverschämten "Rationale" "Seems interesting" benutzt habe.
Bei den indoeuropäischen Studien gibt es einen einzigen Eprint, eine dreiseitige Gnomon-Rezension, die man ebenfalls nur zu Gesicht bekommt, wenn der Autor sich durch das "Seems interesting" nicht abschrecken lässt.
Computational Linguistics: ein Eprint, Volltext vorhanden.
Sollte man bei den Medienwissenschaftlern (Massenkommunikation und Medienforschung) nicht annehmen, dass diese Volltexte verfügbar machen? Weit gefehlt: Von den 9 Eprints steht genau 1, ein NZZ-Artikel, zur Verfügung; bei keinem anderen sieht man einen "Request a copy"-Button.
Dieser Button gibt meistens, aber nicht immer eine Rückmeldung. In den Fällen, in denen man eine leer Seite sieht, könnte es sein, dass die Anforderung nicht korrekt weitergeleitet wurde. Bei Wiederholung kam immer die gleiche leere Seite. Im Maileingang findet man Bestätigungen für jede Anforderung mit dem Hinweis:
"If you do not receive a reply or need advice at a later time please contact the administrator. For items with copyright implications, you may also be able to contact your local interlibrary loan service."
Nun, das ist nicht der Sinn dieses Buttons gemäß Harnads bekannter Leier. Für eine Fernleihe brauche ich keinen Button.
Nun zu den fleißigsten Beiträgern, den Psychologen: 33 Eprints. Davon stehen, wenn ich mich nicht verzählt habe nur 19 als Volltext zur Verfügung. 5 haben Request-Buttons. Häufig wurden die OA-Beiträge in OA-Zeitschriften z.B. von BMC veröffentlicht.
Fazit: 26 Volltexte von 58, wobei in der Psychologie eine Aufgeschlossenheit für OA besteht. Ohne Psychologie wären die Zahlen: Nur 7 Volltexte von 25 oder 28 Prozent.
Inzwischen sind es insgesamt 361 Eprints im Jahr 2008. Ich habe besseres zu tun, als auszuzählen, wieviel davon Volltexte sind, aber als Stichprobe habe ich mir die 21 am letzten Dienstag eingestellten Eprints vorgenommen.
Davon frei zugängliche Volltexte: zwei (in Zahlen 2), keine 10 Prozent. Volltexte nur für registrierte Nutzer: 8. Volltexte mit Request-Button: 5.
Man könnte annehmen, der Request-Button würde konsequent bei allen deponierten Volltexten, die nicht oder noch nicht zur Verfügung stehen, verwendet. Das ist aber nicht der Fall.
Insgesamt kann festgestellt werden:
Der Anteil der OA-Volltexte im Repositorium ist so gering, dass man nach wie vor annehmen muss, dass das angebliche Mandat keine Wirkung entfaltet. Die Verantwortlichen haben vollmundig eine Verbesserung versprochen, die aber noch nicht erkennbar ist.
Die hohe Zahl der gesperrten Volltexte könnte ein weiteres Indiz dafür sein, dass die Anzahl der grünen OA erlaubenden Verlage zu hoch eingeschätzt wird.
Open Access sieht anders aus! Zürich mag sich als OA-Leuchtturm sehen, ist aber alles andere als das.
KlausGraf - am Sonntag, 7. September 2008, 02:42 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Sonntag, 7. September 2008, 01:46 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.libreas.eu/ausgabe13/014gra.htm
Rezension zu: Rainer Kuhlen (2008) Erfolgreiches Scheitern – eine Götterdämmerung des Urheberrechts? (Schriften zur Informationswissenschaft 48). Boizenburg: Verlag Werner Hülsbusch. 641 S., € 39,90, ISBN-13: 978-3940317216
von Klaus Graf
Der verlorene Kampf des Urheberrechtsbündnisses[Fn1] für ein wissenschafts- und bildungsfreundliches Urheberrecht, dem der Autor dieses Buches als einer der Sprecher vorsteht, bildet den Hintergrund dieser voluminösen Streitschrift. Zwar sind die Bemühungen gescheitert, die Interessen von Bildung und Wissenschaft im sogenannten „Zweiten Korb“ nachdrücklich zur Geltung zu bringen und die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Urheberrechtsnovelle weist vor allem im Bereich der Literaturversorgung eindeutige Verschlechterungen auf (Einstellung der elektronischen Aufsatzlieferungen), doch vertritt Kuhlen die These, dieses Scheitern sei ein erfolgreiches Scheitern, da immer mehr Angehörigen des Bildungs- und Wissenschaftsbereichs bewusst werde, dass sich „neue freie, selbstbestimmte Formen des Umgangs mit Wissen und Information (Open Access) entwickeln müssen“ (Klappentext). Open Access wird als „kopernikanische Wende“ der Publikationswelt verstanden (S. 54). Kuhlen geht es darum, „Verkrustungen“ des bestehenden Urheberrechts aufzubrechen, das sich aufgrund der „kommerziellen Besitznahme von Wissen und Information zunehmend als kontraproduktiv“ für die gesellschaftliche Entwicklung erweist. Kuhlens detaillierter Analyse ist voll und ganz zuzustimmen. Sein Buch hat mehrere große Vorzüge:
Erstens: Ein renommierter Wissenschaftler und Nicht-Jurist mischt sich erfolgreich in den von Juristen bestrittenen urheberrechtlichen Diskurs ein. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung des Urheberrechts geht es nicht länger an, dass diese Fragen ausschließlich in juristischen Zirkeln ausgeklüngelt werden. Wir brauchen mehr urheberrechtliche Kompetenz auf der Seite der Nicht-Juristen. Kuhlen hat sich gut in die sehr spezielle Materie eingearbeitet und kann als kundiger Wegweiser fungieren.
Zweitens: Rund 150 Seiten sind den für die Wissenschaft „kritischen Paragraphen“ (S. 297-428) gewidmet. Es geht also um die Frage der unbekannten Nutzungsarten (§§ 31, 31a, 137l UrhG), um verwaiste Werke, um die öffentliche Zugänglichmachung zu Wissenschafts- und Bildungszwecken im Internet (§ 52a UrhG), wobei ein Seitenblick auf den US-Teach-Act erfolgt, um die Leseplatzwiedergabe nach § 52b, die Frage der Kopierrechte (§ 53 UrhG) und um den Kopienbestand auf Bestellung (§ 53a UrhG). Kuhlens Arbeit ist ein wertvolles Kompendium zu den damit zusammenhängenden Problemen, das auch dann hilfreich ist, wenn man in Einzelfällen anderer Ansicht ist (siehe etwa S. 312 Anm. 271)
Drittens: In der Frage der verwaisten Werke (S. 315-334) kenne ich keine ähnlich gehaltvolle deutschsprachige Stellungnahme. Es ist zu hoffen, dass Kuhlens Argumente Gehör finden werden.
Viertens: Kuhlen bietet eine der umfangreichsten gedruckten deutschsprachigen Darstellungen zum Thema „Open Access“ und freie Lizenzen (S. 457-580). Diese ist zwar nicht unbedingt originell, führt aber Überlegungen aus englischsprachigen Debatten in den hiesigen Diskurs ein.
Fünftens: Zu rühmen ist die Entscheidung, das Buch unter (zwei verschiedenen) Creative-Commons-Lizenzen zum kostenfreien Download freizugeben (http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/RK2008_ONLINE/node/30). Am 19. Juni 2008 wurden über 4400 Downloads gezählt. Es ist daher davon auszugehen, dass es außerhalb des Kreises der informationswissenschaftlich Interessierten Wirkung entfaltet.
[Alternativ: http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2008/5970/ ]
Sechstens: Die urheberrechtlichen Diskussionen werden erfolgreich in einen größeren theoretischen Kontext, den der „Wissensökologie“, eingeordnet (S. 429-456). „Freizügige Entwicklung, nicht verknappende Verwertung ist das grundlegende Prinzip von Wissensökologie, die nicht nur auf Erhalt, sondern auf Mehrung von Wissen abzielt“ (S. 429f.).
Diesen Vorteilen stehen vergleichsweise geringe Nachteile gegenüber. Es wäre unfair, dem Autor den Vorwurf zu machen, er habe seine Stellungnahmen für das Urheberrechtsbündnis und frühere Aufsätze zwischen zwei Buchdeckel gepresst, auch wenn das Buch ersichtlich ein wenig mit der „heißen Nadel“ gestrickt ist (Druckfehler, Redaktionsversehen, fehlende Querverweise, Lücken im Register).
Kuhlens Darstellung zu „Science Commons“ (SC) ist insoweit irreführend, als suggeriert wird, "[…] dass im Kontext CC eine spezielle auf Wissenschaft zugeschnittene Lizenzvariante entwickelt wurde" (S. 574). Richtig ist, dass Science Commons die CC-Lizenz CC-BY für wissenschaftliche Dokumente propagiert. Es handelt sich also um eine der allgemeinen CC-Lizenzen, nicht um eine spezielle "Wissenschaftslizenz". Folgerichtig zitiert Kuhlen in Anm. 548 auch den "Legal Code" der allgemeinen CC-Lizenz. Es ist daher auch irreführend zu behaupten, dass über 250 peer reviewed Open-Access-Zeitschriften die SC-Lizenzen verwenden. Richtig ist, dass diese Zeitschriften die CC-BY-Lizenz verwenden. Dies geht sicher nicht primär auf Science Commons, sondern auf die Eignung dieser CC-Lizenz zurück, wenngleich z.B. die Public Library of Science (PLoS) als "Partner" von Science Commons aufgeführt wird. Science Commons ist in den USA sicher eine nicht ganz unbedeutende Organisation, um für den Einsatz von CC-Lizenzen in der Wissenschaft zu werben, aber man sollte sie auch nicht überbewerten, wie Kuhlen dies tut. Da die "SC-Lizenzen" identisch mit einer CC-Lizenz sind, sind Kuhlens Ausführungen weitgehend redundant.
Ein weiterer Kritikpunkt ist eher grundsätzlicher Natur. Er bezieht sich auf das Konzept Wissensökologie und den Begriff Nachhaltigkeit. Anders als im Umwelt-Kontext geht es nicht darum, möglichst sparsam und schonend mit vorhandenen Ressourcen umzugehen. Im Gegenteil: Je freier Information zur allgemeinen Verfügung steht, umso größere Chancen für die gesellschaftliche Entwicklung ergeben sich. „Wissen und Information […] verbrauchen sich nicht im Gebrauch und sind nicht-rivalisierend in der Nutzung“ (S. 448). Während Ökonomie und Ökologie die Verschwendung bekämpfen müssen, ist ein verschwenderischer Umgang mit Informationsgütern nur von Vorteil. Von einem großen Potlach-Fest des Wissens würden alle profitieren: die Bürgergesellschaft ebenso wie die gewerbliche Wirtschaft. Da die Grundprinzipien von Umwelt-Ökologie und Wissensökologie diametral entgegengesetzt sind, wird man die Frage stellen dürfen, ob nur aufgrund größerer „Anschlussfähigkeit“ an die Ökologie-Bewegung von Ökologie oder Nachhaltigkeit gesprochen werden muss. Immerhin ist der für den Begriff „Nachhaltigkeit“ zentrale Gedanke generationenübergreifender Gerechtigkeit im Wissensbereich allenfalls im Bereich der Langzeitarchivierung von größerer Relevanz. Hier überzeugt mich der Begriff „Informationsethik“ (Titel eines Kuhlen-Buchs von 2004) mehr.
Leider hat Kuhlen im Literaturverzeichnis davon abgesehen, Internetadressen anzugeben. Stattdessen hat er die Weblinks durchnummeriert und verweist auf eine Liste auf dem Verlagsserver (http://www.vwh-verlag.de/vwh/?p=192). Dass die Weblinks dort in Form eines PDFs vorliegen, halte ich für keine besonders glückliche Entscheidung.
Abschließend bleibt zu hoffen, dass die Juristen, aber auch die Politiker Kuhlens überzeugendem Plädoyer gegen ein wissenschaftsfeindliches und kommerzlastiges Verwerter-Urheberrecht und für freie Inhalte und „Open Access“ die Beachtung schenken, die es verdient.
Fußnote
[Fn 1] http:www.urheberrechtsbuendnis.de (zurück)
Rezension zu: Rainer Kuhlen (2008) Erfolgreiches Scheitern – eine Götterdämmerung des Urheberrechts? (Schriften zur Informationswissenschaft 48). Boizenburg: Verlag Werner Hülsbusch. 641 S., € 39,90, ISBN-13: 978-3940317216
von Klaus Graf
Der verlorene Kampf des Urheberrechtsbündnisses[Fn1] für ein wissenschafts- und bildungsfreundliches Urheberrecht, dem der Autor dieses Buches als einer der Sprecher vorsteht, bildet den Hintergrund dieser voluminösen Streitschrift. Zwar sind die Bemühungen gescheitert, die Interessen von Bildung und Wissenschaft im sogenannten „Zweiten Korb“ nachdrücklich zur Geltung zu bringen und die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Urheberrechtsnovelle weist vor allem im Bereich der Literaturversorgung eindeutige Verschlechterungen auf (Einstellung der elektronischen Aufsatzlieferungen), doch vertritt Kuhlen die These, dieses Scheitern sei ein erfolgreiches Scheitern, da immer mehr Angehörigen des Bildungs- und Wissenschaftsbereichs bewusst werde, dass sich „neue freie, selbstbestimmte Formen des Umgangs mit Wissen und Information (Open Access) entwickeln müssen“ (Klappentext). Open Access wird als „kopernikanische Wende“ der Publikationswelt verstanden (S. 54). Kuhlen geht es darum, „Verkrustungen“ des bestehenden Urheberrechts aufzubrechen, das sich aufgrund der „kommerziellen Besitznahme von Wissen und Information zunehmend als kontraproduktiv“ für die gesellschaftliche Entwicklung erweist. Kuhlens detaillierter Analyse ist voll und ganz zuzustimmen. Sein Buch hat mehrere große Vorzüge:
Erstens: Ein renommierter Wissenschaftler und Nicht-Jurist mischt sich erfolgreich in den von Juristen bestrittenen urheberrechtlichen Diskurs ein. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung des Urheberrechts geht es nicht länger an, dass diese Fragen ausschließlich in juristischen Zirkeln ausgeklüngelt werden. Wir brauchen mehr urheberrechtliche Kompetenz auf der Seite der Nicht-Juristen. Kuhlen hat sich gut in die sehr spezielle Materie eingearbeitet und kann als kundiger Wegweiser fungieren.
Zweitens: Rund 150 Seiten sind den für die Wissenschaft „kritischen Paragraphen“ (S. 297-428) gewidmet. Es geht also um die Frage der unbekannten Nutzungsarten (§§ 31, 31a, 137l UrhG), um verwaiste Werke, um die öffentliche Zugänglichmachung zu Wissenschafts- und Bildungszwecken im Internet (§ 52a UrhG), wobei ein Seitenblick auf den US-Teach-Act erfolgt, um die Leseplatzwiedergabe nach § 52b, die Frage der Kopierrechte (§ 53 UrhG) und um den Kopienbestand auf Bestellung (§ 53a UrhG). Kuhlens Arbeit ist ein wertvolles Kompendium zu den damit zusammenhängenden Problemen, das auch dann hilfreich ist, wenn man in Einzelfällen anderer Ansicht ist (siehe etwa S. 312 Anm. 271)
Drittens: In der Frage der verwaisten Werke (S. 315-334) kenne ich keine ähnlich gehaltvolle deutschsprachige Stellungnahme. Es ist zu hoffen, dass Kuhlens Argumente Gehör finden werden.
Viertens: Kuhlen bietet eine der umfangreichsten gedruckten deutschsprachigen Darstellungen zum Thema „Open Access“ und freie Lizenzen (S. 457-580). Diese ist zwar nicht unbedingt originell, führt aber Überlegungen aus englischsprachigen Debatten in den hiesigen Diskurs ein.
Fünftens: Zu rühmen ist die Entscheidung, das Buch unter (zwei verschiedenen) Creative-Commons-Lizenzen zum kostenfreien Download freizugeben (http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/RK2008_ONLINE/node/30). Am 19. Juni 2008 wurden über 4400 Downloads gezählt. Es ist daher davon auszugehen, dass es außerhalb des Kreises der informationswissenschaftlich Interessierten Wirkung entfaltet.
[Alternativ: http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2008/5970/ ]
Sechstens: Die urheberrechtlichen Diskussionen werden erfolgreich in einen größeren theoretischen Kontext, den der „Wissensökologie“, eingeordnet (S. 429-456). „Freizügige Entwicklung, nicht verknappende Verwertung ist das grundlegende Prinzip von Wissensökologie, die nicht nur auf Erhalt, sondern auf Mehrung von Wissen abzielt“ (S. 429f.).
Diesen Vorteilen stehen vergleichsweise geringe Nachteile gegenüber. Es wäre unfair, dem Autor den Vorwurf zu machen, er habe seine Stellungnahmen für das Urheberrechtsbündnis und frühere Aufsätze zwischen zwei Buchdeckel gepresst, auch wenn das Buch ersichtlich ein wenig mit der „heißen Nadel“ gestrickt ist (Druckfehler, Redaktionsversehen, fehlende Querverweise, Lücken im Register).
Kuhlens Darstellung zu „Science Commons“ (SC) ist insoweit irreführend, als suggeriert wird, "[…] dass im Kontext CC eine spezielle auf Wissenschaft zugeschnittene Lizenzvariante entwickelt wurde" (S. 574). Richtig ist, dass Science Commons die CC-Lizenz CC-BY für wissenschaftliche Dokumente propagiert. Es handelt sich also um eine der allgemeinen CC-Lizenzen, nicht um eine spezielle "Wissenschaftslizenz". Folgerichtig zitiert Kuhlen in Anm. 548 auch den "Legal Code" der allgemeinen CC-Lizenz. Es ist daher auch irreführend zu behaupten, dass über 250 peer reviewed Open-Access-Zeitschriften die SC-Lizenzen verwenden. Richtig ist, dass diese Zeitschriften die CC-BY-Lizenz verwenden. Dies geht sicher nicht primär auf Science Commons, sondern auf die Eignung dieser CC-Lizenz zurück, wenngleich z.B. die Public Library of Science (PLoS) als "Partner" von Science Commons aufgeführt wird. Science Commons ist in den USA sicher eine nicht ganz unbedeutende Organisation, um für den Einsatz von CC-Lizenzen in der Wissenschaft zu werben, aber man sollte sie auch nicht überbewerten, wie Kuhlen dies tut. Da die "SC-Lizenzen" identisch mit einer CC-Lizenz sind, sind Kuhlens Ausführungen weitgehend redundant.
Ein weiterer Kritikpunkt ist eher grundsätzlicher Natur. Er bezieht sich auf das Konzept Wissensökologie und den Begriff Nachhaltigkeit. Anders als im Umwelt-Kontext geht es nicht darum, möglichst sparsam und schonend mit vorhandenen Ressourcen umzugehen. Im Gegenteil: Je freier Information zur allgemeinen Verfügung steht, umso größere Chancen für die gesellschaftliche Entwicklung ergeben sich. „Wissen und Information […] verbrauchen sich nicht im Gebrauch und sind nicht-rivalisierend in der Nutzung“ (S. 448). Während Ökonomie und Ökologie die Verschwendung bekämpfen müssen, ist ein verschwenderischer Umgang mit Informationsgütern nur von Vorteil. Von einem großen Potlach-Fest des Wissens würden alle profitieren: die Bürgergesellschaft ebenso wie die gewerbliche Wirtschaft. Da die Grundprinzipien von Umwelt-Ökologie und Wissensökologie diametral entgegengesetzt sind, wird man die Frage stellen dürfen, ob nur aufgrund größerer „Anschlussfähigkeit“ an die Ökologie-Bewegung von Ökologie oder Nachhaltigkeit gesprochen werden muss. Immerhin ist der für den Begriff „Nachhaltigkeit“ zentrale Gedanke generationenübergreifender Gerechtigkeit im Wissensbereich allenfalls im Bereich der Langzeitarchivierung von größerer Relevanz. Hier überzeugt mich der Begriff „Informationsethik“ (Titel eines Kuhlen-Buchs von 2004) mehr.
Leider hat Kuhlen im Literaturverzeichnis davon abgesehen, Internetadressen anzugeben. Stattdessen hat er die Weblinks durchnummeriert und verweist auf eine Liste auf dem Verlagsserver (http://www.vwh-verlag.de/vwh/?p=192). Dass die Weblinks dort in Form eines PDFs vorliegen, halte ich für keine besonders glückliche Entscheidung.
Abschließend bleibt zu hoffen, dass die Juristen, aber auch die Politiker Kuhlens überzeugendem Plädoyer gegen ein wissenschaftsfeindliches und kommerzlastiges Verwerter-Urheberrecht und für freie Inhalte und „Open Access“ die Beachtung schenken, die es verdient.
Fußnote
[Fn 1] http:www.urheberrechtsbuendnis.de (zurück)
KlausGraf - am Freitag, 5. September 2008, 09:23 - Rubrik: Open Access
Dorothea Salo meint, die gebetsmühlenhaft wiederholte Aussage, über zwei Drittel der Verlage, die kostenpflichtige Fachzeitschriften publizieren, würden Selbstarchivieren erlauben, sei falsch.
http://cavlec.yarinareth.net/2008/09/03/two-thirds-full/
Peter Suber hat seine Argumentation verteidigt:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/09/talking-about-majority-of-ta-publishers.html
Ich denke, aus Sicht der deutschsprachigen Geisteswissenschaften kann überhaupt nicht die Rede davon sein, dass die zitierte Aussage irgendein verlässliches empirisches Fundament hat.
Ich habe aus meiner Disziplin 10 deutschsprachige Zeitschriften der Geschichtswissenschaft ausgewählt, die mehr oder minder epochenunabhängig sind, in der man also allgemeine Beiträge unterbringen kann. Nach meiner Auffassung sind das diejenigen Zeitschriften, die das größte Prestige genießen (mit Ausnahme des Archivs für Sozialgeschichte denke ich, kann ich das beurteilen).
(1) Open Access
Nur eine Zeitschrift bietet partiellen Open Access, nämlich für den Rezensionsteil des Archivs für Sozialgeschichte.
(2) Peer Review
Informationen über Peer Review konnte ich auf den Verlagsseiten nicht entdecken. Nach meiner eigenen Einschätzung dürfte die Qualitätskontrolle durch Begutachtung seitens der Herausgeber ohne Einschaltung externer Gutachter erfolgen.
(3) Erlaubnis zum Selbstarchivieren?
Auf den besuchten Internetseiten waren keine diesbezüglichen Informationen zu entdecken. Es wurde daher bei der DINI-Variante der SHERPA-ROMEO-Liste eine Suche durchgeführt:
http://miles.cms.hu-berlin.de/oap/index.php
Mit der Suche nach geschi* war eine Zeitschrift auffindbar, Geschichte und Gesellschaft, zu der aber keine Informationen in der Datenbank hinterlegt sind.
Es wurde dann die Gesamtliste der Verlage
http://www.sherpa.ac.uk/romeo.php?all=yes
überprüft. Keiner der Verlage ist dort vertreten.
Für den Bereich der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft konnten anhand einer durch subjektiven Ranking ausgewählten Top-Ten-Liste der Zeitschriften keinerlei öffentliche Informationen über die Erlaubtheit von Selbstarchivierung ermittelt werden. Aussagekraft der SHERPA/ROMEO-List für diesen Bereich: Null.
Kommentar:
Die SHERPA-ROMEO-Liste hat für den STM-Bereich eine gewisse Aussagekraft, da die größten Verlage wie z.B. Elsevier dort vertreten sind. Diese publizieren hunderte Titel.
Ich vermisse eine klare Aussage von SHERPA/ROMEO, wieviele Zeitschriften die 400+ Verlage, die dort erfasst sind, publizieren und wieviel Prozent dies von der Gesamtzahl der Zeitschriften sind.
Für die nicht-englischsprachigen geisteswissenschaftlichen Zeitschriften liegen keinerlei empirisch verwertbare Daten vor. Gegenüber Geisteswissenschaftlern kann also nicht damit argumentiert werden, dass die meisten Verlage Selbstarchivierung zulassen, denn in ihrem eigenen Bereich gibt es dazu so gut wie keine Informationen! Das ist einfach falsches Spiel.
Archiv für Kulturgeschichte
Böhlau
http://www.boehlau.de/zeitschriften/archiv_fuer_kulturgeschichte.asp
Archiv für Sozialgeschichte
Dietz
Rezensionsteil Open Access (gratis)
http://www.dietz-verlag.de/
http://www.fes.de/afs-online/
Geschichte in Wissenschaft und Unterricht
Friedrich
http://www.friedrichonline.de/go/Sekundarstufe/index.cfm?1865FC34B2E04B5C933603C8BB18D4B1
Geschichte und Gesellschaft
Vandenhoeck & Ruprecht
Kostenpfl. Online-Angebot
http://www.v-r.de/de/zeitschriften/500007/
Historische Zeitschrift
Oldenbourg
Kostenpfl. Online-Angebot
http://www.oldenbourg-wissenschaftsverlag.de/olb/de/1.c.335311.de
Historisches Jahrbuch
Alber
http://www.verlag-alber.de/jahrbuecher/uebersicht_html?k_onl_struktur=1375124
Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung
Oldenbourg
http://www.oldenbourg-wissenschaftsverlag.de/olb/de/1.c.335315.de
Schweizerische Zeitschrift für Geschichte
Schwabe
http://www.schwabe.ch/docs/magazine/7834-0.html
Zeitschrift für Geschichtswissenschaft
Metropol
http://www.metropol-verlag.de/pp/zfg/zfg.htm
Zeitschrift für Historische Forschung
Duncker & Humblot
Kostenpfl. Online-Angebot
http://www.metropol-verlag.de/pp/zfg/zfg.htm
http://cavlec.yarinareth.net/2008/09/03/two-thirds-full/
Peter Suber hat seine Argumentation verteidigt:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/09/talking-about-majority-of-ta-publishers.html
Ich denke, aus Sicht der deutschsprachigen Geisteswissenschaften kann überhaupt nicht die Rede davon sein, dass die zitierte Aussage irgendein verlässliches empirisches Fundament hat.
Ich habe aus meiner Disziplin 10 deutschsprachige Zeitschriften der Geschichtswissenschaft ausgewählt, die mehr oder minder epochenunabhängig sind, in der man also allgemeine Beiträge unterbringen kann. Nach meiner Auffassung sind das diejenigen Zeitschriften, die das größte Prestige genießen (mit Ausnahme des Archivs für Sozialgeschichte denke ich, kann ich das beurteilen).
(1) Open Access
Nur eine Zeitschrift bietet partiellen Open Access, nämlich für den Rezensionsteil des Archivs für Sozialgeschichte.
(2) Peer Review
Informationen über Peer Review konnte ich auf den Verlagsseiten nicht entdecken. Nach meiner eigenen Einschätzung dürfte die Qualitätskontrolle durch Begutachtung seitens der Herausgeber ohne Einschaltung externer Gutachter erfolgen.
(3) Erlaubnis zum Selbstarchivieren?
Auf den besuchten Internetseiten waren keine diesbezüglichen Informationen zu entdecken. Es wurde daher bei der DINI-Variante der SHERPA-ROMEO-Liste eine Suche durchgeführt:
http://miles.cms.hu-berlin.de/oap/index.php
Mit der Suche nach geschi* war eine Zeitschrift auffindbar, Geschichte und Gesellschaft, zu der aber keine Informationen in der Datenbank hinterlegt sind.
Es wurde dann die Gesamtliste der Verlage
http://www.sherpa.ac.uk/romeo.php?all=yes
überprüft. Keiner der Verlage ist dort vertreten.
Für den Bereich der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft konnten anhand einer durch subjektiven Ranking ausgewählten Top-Ten-Liste der Zeitschriften keinerlei öffentliche Informationen über die Erlaubtheit von Selbstarchivierung ermittelt werden. Aussagekraft der SHERPA/ROMEO-List für diesen Bereich: Null.
Kommentar:
Die SHERPA-ROMEO-Liste hat für den STM-Bereich eine gewisse Aussagekraft, da die größten Verlage wie z.B. Elsevier dort vertreten sind. Diese publizieren hunderte Titel.
Ich vermisse eine klare Aussage von SHERPA/ROMEO, wieviele Zeitschriften die 400+ Verlage, die dort erfasst sind, publizieren und wieviel Prozent dies von der Gesamtzahl der Zeitschriften sind.
Für die nicht-englischsprachigen geisteswissenschaftlichen Zeitschriften liegen keinerlei empirisch verwertbare Daten vor. Gegenüber Geisteswissenschaftlern kann also nicht damit argumentiert werden, dass die meisten Verlage Selbstarchivierung zulassen, denn in ihrem eigenen Bereich gibt es dazu so gut wie keine Informationen! Das ist einfach falsches Spiel.
Archiv für Kulturgeschichte
Böhlau
http://www.boehlau.de/zeitschriften/archiv_fuer_kulturgeschichte.asp
Archiv für Sozialgeschichte
Dietz
Rezensionsteil Open Access (gratis)
http://www.dietz-verlag.de/
http://www.fes.de/afs-online/
Geschichte in Wissenschaft und Unterricht
Friedrich
http://www.friedrichonline.de/go/Sekundarstufe/index.cfm?1865FC34B2E04B5C933603C8BB18D4B1
Geschichte und Gesellschaft
Vandenhoeck & Ruprecht
Kostenpfl. Online-Angebot
http://www.v-r.de/de/zeitschriften/500007/
Historische Zeitschrift
Oldenbourg
Kostenpfl. Online-Angebot
http://www.oldenbourg-wissenschaftsverlag.de/olb/de/1.c.335311.de
Historisches Jahrbuch
Alber
http://www.verlag-alber.de/jahrbuecher/uebersicht_html?k_onl_struktur=1375124
Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung
Oldenbourg
http://www.oldenbourg-wissenschaftsverlag.de/olb/de/1.c.335315.de
Schweizerische Zeitschrift für Geschichte
Schwabe
http://www.schwabe.ch/docs/magazine/7834-0.html
Zeitschrift für Geschichtswissenschaft
Metropol
http://www.metropol-verlag.de/pp/zfg/zfg.htm
Zeitschrift für Historische Forschung
Duncker & Humblot
Kostenpfl. Online-Angebot
http://www.metropol-verlag.de/pp/zfg/zfg.htm
KlausGraf - am Donnerstag, 4. September 2008, 22:31 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.sagw.ch/dms/sagw/open_access/oa_disciplinary_repositories.pdf
Eine wenig brauchbare Zusammenstellung. Die von mir begonnene und im Rahmen des OAD-Wiki weitergeführte Liste ist besser:
http://oad.simmons.edu/oadwiki/Disciplinary_repositories
Die teilweise irreführenden Angaben aus sagw.ch finden sich auch unter
http://open-access.net/de_en/open_access_in_individual_disciplines/
Hier werden institutionelle und disziplinäre Repositorien munter durcheinander geworfen und teilweise auch mit Digitalisierungsprojekten gemischt.
Disziplinäre Repositorien sind Open-Access-Repositorien (free, nicht notwendigerweise libre OA), die einem wissenschaftlichen Fach oder einer Gruppe von Fächern gewidmet sind und Beiträge von Wissenschaftlern unabhängig von deren institutioneller Anbindung akzeptieren.
Institutionelle Repositorien können zugleich auch disziplinäre sein, aber nur dann, wenn sie nicht nur ausnahmsweise Beiträge von Wissenschaftlern außerhalb der eigenen Institution akzeptieren.
Es ist nicht sinnvoll, das von einer disziplinär festgelegten Institution unterhaltene institutionelle Repositorium als disziplinäres Repositorium zu bezeichnen, wie dies open-access.net tut.
Sonderfälle stellen dar:
* Textsammlungen ohne wissenschaftlichen Charakter
* Studentische Projekte, die üblicherweise auf Abschlussarbeiten zielen.
Eine wenig brauchbare Zusammenstellung. Die von mir begonnene und im Rahmen des OAD-Wiki weitergeführte Liste ist besser:
http://oad.simmons.edu/oadwiki/Disciplinary_repositories
Die teilweise irreführenden Angaben aus sagw.ch finden sich auch unter
http://open-access.net/de_en/open_access_in_individual_disciplines/
Hier werden institutionelle und disziplinäre Repositorien munter durcheinander geworfen und teilweise auch mit Digitalisierungsprojekten gemischt.
Disziplinäre Repositorien sind Open-Access-Repositorien (free, nicht notwendigerweise libre OA), die einem wissenschaftlichen Fach oder einer Gruppe von Fächern gewidmet sind und Beiträge von Wissenschaftlern unabhängig von deren institutioneller Anbindung akzeptieren.
Institutionelle Repositorien können zugleich auch disziplinäre sein, aber nur dann, wenn sie nicht nur ausnahmsweise Beiträge von Wissenschaftlern außerhalb der eigenen Institution akzeptieren.
Es ist nicht sinnvoll, das von einer disziplinär festgelegten Institution unterhaltene institutionelle Repositorium als disziplinäres Repositorium zu bezeichnen, wie dies open-access.net tut.
Sonderfälle stellen dar:
* Textsammlungen ohne wissenschaftlichen Charakter
* Studentische Projekte, die üblicherweise auf Abschlussarbeiten zielen.
KlausGraf - am Sonntag, 31. August 2008, 17:07 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
In einer langen Suada verteidigt sich das von Richard Poynder als Open-Access-Nepp-Unternehmen verdächtigte SJI und wirft mit Schmutz auf den Aufklärer
http://www.library.yale.edu/~llicense/ListArchives/0808/msg00148.html
Zuvor schon im SPARC-OAForum
https://arl.org/Lists/SPARC-OAForum/Message/4526.html
Zitat:
"Mr. Poynder then asked a number of idiotic questions that made it clear to
us that he was neither knowledgeable nor had a deeper understanding of the
innovative ideas and approaches that are being developed in the open-access
publishing world. In fact, he did not seem to be interested in anything
other than a few false rumors that have been circulated on the Internet."
Siehe auch
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/07/researching-sji.html
http://www.library.yale.edu/~llicense/ListArchives/0808/msg00148.html
Zuvor schon im SPARC-OAForum
https://arl.org/Lists/SPARC-OAForum/Message/4526.html
Zitat:
"Mr. Poynder then asked a number of idiotic questions that made it clear to
us that he was neither knowledgeable nor had a deeper understanding of the
innovative ideas and approaches that are being developed in the open-access
publishing world. In fact, he did not seem to be interested in anything
other than a few false rumors that have been circulated on the Internet."
Siehe auch
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/07/researching-sji.html
KlausGraf - am Samstag, 30. August 2008, 14:45 - Rubrik: Open Access
http://www.arhv.lhivic.org/index.php/2008/08/22/790-best-practices-for-access-to-images-recommendations-for-scholarly-use-and-publishing
Version préparatoire des recommandations issues du colloque "Scholarly Publishing and the Issues of Cultural Heritage, Fair Use, reproduction fees and Copyrights", Max Planck Institute for the History of Science, Berlin, 11 janvier 2008.
Publishing practices in the sciences and the humanities are rapidly diverging. The sciences are increasingly moving toward forms of international e-publishing, leaving behind the world of traditional print publications. At present, the humanities are ill-prepared to adopt new publishing practices championed by the sciences, in spite of the potential these new practices offer for innovative scholarly work in the humanities and sciences alike.
Scholars in the humanities, especially those concerned with images, face a bewildering array of restrictions. A confusing patchwork of policies regarding access to images, image reproduction, and cultural heritage citation is hindering new research and publication in the humanities.
For a variety of reasons, many museums, libraries, and image repositories restrict access to digital image collections. For instance, curators fear fraud and false attribution if they allow open access to their image and cultural heritage repositories.
To promote creative scholarship in the humanities and to foster a deeper understanding of cultural heritage, curators and scholars must work together in new ways. Put simply, what’s needed is a policy of open access to visual sources not covered by copyright.
The following recommendations address challenges faced by researchers and curators of image repositories alike. The aim of this document is to establish a Network of Trust in the Digital Age.
Goals
1. To clarify terms of copyright, intellectual property, and physical ownership rights concerning objects in the public domain
2. To provide assistance to scholars negotiating access with cultural heritage repositories
3. To explain scholars’ needs to museums, libraries, and other repositories
4. To explore how institutions may allow scholars greater access to images
5. To establish practices that enable institutions, scholars, and publishers to form mutually beneficial relationships
Recommendations
* Respecting Copyright and Intellectual Property
* All countries distinguish between the physical property of an object (image, text, art work) and intellectual property. Only the latter is protected by copyright. Rights of physical property are regulated by a contract between the owner and the user. Ownership rights should not be confused with intellectual property rights, even when the object in question is unique.
* Access to unique historic objects, images, or texts – cultural heritage – is only rarely a copyright issue. Access to cultural heritage is first and foremost a contractual matter, and, as such, is inherently negotiable. Once a contract is signed, scholars must abide by the terms of use stipulated in the signed contract. To obtain access to collections or individual objects within collections, scholars frequently sign agreements containing clauses that define access. Prior to signing any access agreement, scholars must feel certain that access, that is, how they are going to be allowed to use the material they are consulting, has been carefully defined.
For Curators of Museums, Libraries, and Image Repositories
* Museums, libraries, collections, and private owners of objects of cultural heritage must always respect the difference between the intellectual property and the physical property of the objects they hold. Repositories should define access to cultural heritage objects solely as owners, not as copyright holders. Owners, for their part, should not unduly restrict the public domain. Instead, they should recognize that they, too, as owners of objects in the public domain, exercise responsibility for cultural heritage. Owners should also be aware that scholarly publishing safeguards against misuse and/or misappropriation of objects. Through cooperation with humanities scholars, the holders of objects gain recognition as custodians of culture.
* Museums or collections should seek to cooperate with non-commercial image archives specializing in open access for educational purposes.
* If museums, libraries, or other repositories outsource digitization to companies, their contracts with vendors should stipulate the terms of scholarly use. As regards scholarly access, museums, libraries, and image repositories should negotiate reduced fees, or waive fees altogether, for scholars.
* Institutions should consider distinguishing between academic or commercial use by some standard other than print run. Rather than counting copies, they could consider content. Rules for the scholarly use of objects should apply equally to both print and online publications.
* Scholars deserve access to information about reproduction rights and permissions – particularly if the repository in question has outsourced the management of reproduction rights to a third party.
* Scholars need high resolution files, for work both on- and offline.
For Scholars
* Scholars should be aware that preconditions to the use and re-use of objects in the public domain are negotiable. Restrictions to cultural heritage items derive from ownership rights, not intellectual copyright. Access to objects, images, or texts is defined by individual owners’ decisions and individual contracts. Scholars must respect that the owners of objects incur costs in making objects available to humanities researchers.
* Scholars have an obligation to attribute as accurately as possible. The scholar’s responsibility does not end with the intellectual property of an object. Scholars must also behave responsibly toward the owners of the physical objects, images, or text they use. Correct attribution is part of each scholar’s contribution to a relationship based on trust and mutual benefit.
Terminology
- Scholarly Use: Using and re-using digital images of cultural heritage items for scholarly publications, i.e. printed works as well as online and e-publications. Scholarly use should not be defined by print-run or hits, but solely by content.
- Intellectual Property: Immaterial content of an object, text, or image.
- Public domain: A “commodious domicile for intellectual property that is no longer protected by copyright” (Susan Bielstein).
- Copyright: Protects the intellectual property of an object, text, or image during the life time of the author plus (at minimum) an additional seventy years (depending on national legislation).
Tags: colloques, histoire de l'art, illustration, pratiques, propriété intellectuelle
Die Berliner Erklärung ist eigentlich klar genug. Die Empfehlungen gehen zwar in die richtige Richtung, sind aber viel zu weichgespült.
Version préparatoire des recommandations issues du colloque "Scholarly Publishing and the Issues of Cultural Heritage, Fair Use, reproduction fees and Copyrights", Max Planck Institute for the History of Science, Berlin, 11 janvier 2008.
Publishing practices in the sciences and the humanities are rapidly diverging. The sciences are increasingly moving toward forms of international e-publishing, leaving behind the world of traditional print publications. At present, the humanities are ill-prepared to adopt new publishing practices championed by the sciences, in spite of the potential these new practices offer for innovative scholarly work in the humanities and sciences alike.
Scholars in the humanities, especially those concerned with images, face a bewildering array of restrictions. A confusing patchwork of policies regarding access to images, image reproduction, and cultural heritage citation is hindering new research and publication in the humanities.
For a variety of reasons, many museums, libraries, and image repositories restrict access to digital image collections. For instance, curators fear fraud and false attribution if they allow open access to their image and cultural heritage repositories.
To promote creative scholarship in the humanities and to foster a deeper understanding of cultural heritage, curators and scholars must work together in new ways. Put simply, what’s needed is a policy of open access to visual sources not covered by copyright.
The following recommendations address challenges faced by researchers and curators of image repositories alike. The aim of this document is to establish a Network of Trust in the Digital Age.
Goals
1. To clarify terms of copyright, intellectual property, and physical ownership rights concerning objects in the public domain
2. To provide assistance to scholars negotiating access with cultural heritage repositories
3. To explain scholars’ needs to museums, libraries, and other repositories
4. To explore how institutions may allow scholars greater access to images
5. To establish practices that enable institutions, scholars, and publishers to form mutually beneficial relationships
Recommendations
* Respecting Copyright and Intellectual Property
* All countries distinguish between the physical property of an object (image, text, art work) and intellectual property. Only the latter is protected by copyright. Rights of physical property are regulated by a contract between the owner and the user. Ownership rights should not be confused with intellectual property rights, even when the object in question is unique.
* Access to unique historic objects, images, or texts – cultural heritage – is only rarely a copyright issue. Access to cultural heritage is first and foremost a contractual matter, and, as such, is inherently negotiable. Once a contract is signed, scholars must abide by the terms of use stipulated in the signed contract. To obtain access to collections or individual objects within collections, scholars frequently sign agreements containing clauses that define access. Prior to signing any access agreement, scholars must feel certain that access, that is, how they are going to be allowed to use the material they are consulting, has been carefully defined.
For Curators of Museums, Libraries, and Image Repositories
* Museums, libraries, collections, and private owners of objects of cultural heritage must always respect the difference between the intellectual property and the physical property of the objects they hold. Repositories should define access to cultural heritage objects solely as owners, not as copyright holders. Owners, for their part, should not unduly restrict the public domain. Instead, they should recognize that they, too, as owners of objects in the public domain, exercise responsibility for cultural heritage. Owners should also be aware that scholarly publishing safeguards against misuse and/or misappropriation of objects. Through cooperation with humanities scholars, the holders of objects gain recognition as custodians of culture.
* Museums or collections should seek to cooperate with non-commercial image archives specializing in open access for educational purposes.
* If museums, libraries, or other repositories outsource digitization to companies, their contracts with vendors should stipulate the terms of scholarly use. As regards scholarly access, museums, libraries, and image repositories should negotiate reduced fees, or waive fees altogether, for scholars.
* Institutions should consider distinguishing between academic or commercial use by some standard other than print run. Rather than counting copies, they could consider content. Rules for the scholarly use of objects should apply equally to both print and online publications.
* Scholars deserve access to information about reproduction rights and permissions – particularly if the repository in question has outsourced the management of reproduction rights to a third party.
* Scholars need high resolution files, for work both on- and offline.
For Scholars
* Scholars should be aware that preconditions to the use and re-use of objects in the public domain are negotiable. Restrictions to cultural heritage items derive from ownership rights, not intellectual copyright. Access to objects, images, or texts is defined by individual owners’ decisions and individual contracts. Scholars must respect that the owners of objects incur costs in making objects available to humanities researchers.
* Scholars have an obligation to attribute as accurately as possible. The scholar’s responsibility does not end with the intellectual property of an object. Scholars must also behave responsibly toward the owners of the physical objects, images, or text they use. Correct attribution is part of each scholar’s contribution to a relationship based on trust and mutual benefit.
Terminology
- Scholarly Use: Using and re-using digital images of cultural heritage items for scholarly publications, i.e. printed works as well as online and e-publications. Scholarly use should not be defined by print-run or hits, but solely by content.
- Intellectual Property: Immaterial content of an object, text, or image.
- Public domain: A “commodious domicile for intellectual property that is no longer protected by copyright” (Susan Bielstein).
- Copyright: Protects the intellectual property of an object, text, or image during the life time of the author plus (at minimum) an additional seventy years (depending on national legislation).
Tags: colloques, histoire de l'art, illustration, pratiques, propriété intellectuelle
Die Berliner Erklärung ist eigentlich klar genug. Die Empfehlungen gehen zwar in die richtige Richtung, sind aber viel zu weichgespült.
KlausGraf - am Donnerstag, 28. August 2008, 17:43 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Die Kommission lancierte heute ein Pilotprojekt, das nach einer Sperrfrist zwischen 6 und 12 Monaten einen uneingeschränkten Online-Zugang zu den Ergebnissen der von der EU finanzierten Forschung ermöglichen wird.", 20. August 2008
Pressemeldung
Pressemeldung
Cherubinos - am Donnerstag, 28. August 2008, 13:13 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Im August hielt das United States Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) fest: Verstöße gegen die Bedingungen freier Lizenzen sind Urheberrechtsverletzung.
ROBERT JACOBSEN v. MATTHEW KATZER and KAMIND ASSOCIATES, INC. (doing business as KAM Industries), PDF, United States Court of Appeals for the Federal Circuit
(via derstandard.at, taz.de)
ROBERT JACOBSEN v. MATTHEW KATZER and KAMIND ASSOCIATES, INC. (doing business as KAM Industries), PDF, United States Court of Appeals for the Federal Circuit
(via derstandard.at, taz.de)
Cherubinos - am Mittwoch, 27. August 2008, 23:13 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Mittwoch, 27. August 2008, 18:51 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen