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Open Access

http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/

Die Piratenpartei unterstützt auch Open Access:

http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Parteiprogramm#Open_Access

http://www.doaj.org/doaj?func=byCountry

Deutschland steht auf Platz 5 nach den USA, Brasilien, Großbritannien und Spanien.

Von Karin Weishaupt, abrufbar als PDF (14 Seiten). Lesenswert!

Aus eigener Erfahrung möchte ich ergänzen: In der deutschen Geschichtswissenschaft ist die Akzeptanz nur bei den Rezensionszeitschriften groß. Eine "allgemeine" Fachzeitschrift von Renommé existiert nicht, die "Zeitenblicke" von historicum.net stehen nur für Themenausgaben zur Verfügung, nicht aber für "freie" Beiträge (das gilt auch für das "Historische Forum").

http://www.ssoar.info/home/ueber-ssoar/faq.html

Nach Lektüre der FAQ wird wohl den wenigsten Forschern klar sein, worauf sie sich einlassen, wenn sie, was zwingend vorgegeben ist, eine Lizenz wählen, wobei die CC-Lizenzen und die auf die Online-Verbreitung beschränkte DIPP-Lizenzen vorgegeben werden. Daher steigt das Risiko, dass Autoren Rechte auf dem Lizenzwege vergeben, die sie nicht haben. Dies wirft haftungsrechtliche Fragen bei der Nutzung durch Dritte auf, die vom wahren Rechteinhaber in Anspruch genommen werden können.

Nach meiner Rechtsauffassung, die sich auf den eindeutigen Wortlaut des § 38 UrhG stützen kann, erwerben die Verlage nicht automatisch ein Online-Exklusivrecht innerhalb des ersten Jahres nach Veröffentlichung, da die Online-Wiedergabe nicht unter "Vervielfältigung und Verbreitung" fällt. Wer sich auf diese Meinung stützen will, ist gut beraten, innerhalb des ersten Jahres eine DIPP-Lizenz zu wählen, da die CC-Lizenzen auch die körperliche Verbreitung vorsehen. Nach einem Jahr ist dann auf der Basis von § 38 UrhG auch eine CC-Lizenz möglich.

Es wäre erfreulich, wenn die Verantwortlichen darauf hinweisen würden, dass in der OA Community bei den führenden "goldenen" Zeitschriften die Lizenz CC-BY üblich ist und auch durch das SPARC Europe Seal gefördert wird:

http://archiv.twoday.net/stories/4931334/

Leider verkennen die SSOA-Verantwortlichen einen entscheidenden Punkt. Vereinbarungen über Selbst-Archivierung in Repositorien, wie sie etwa die Sherpa-Romeo-Liste enthält, rechtfertigen es ebensowenig wie ein traditionelles Autor-Addendum ("Vertragszusätze"), Dritten das Recht einzuräumen den Text irgendwo (und sei es auf einem nicht-kommerziellen Server) zu spiegeln. Genau das ist aber bei allen Lizenzen erlaubt.

"Der Verlag stimmt zu, dass der Autor/die Autorin das nichtexklusive Recht behält, eine digitale Kopie des Dokumentes vor/während/nach der Publikation durch den Verlag zeitlich unbeschränkt auf einen öffentlich zugänglichen nicht kommerziellen, akademischen Server zu legen." Diese Vertragspassage zu empfehlen ist widersinnig, denn Dokumente, die solchen vertraglichen Vereinbarungen unterliegen, können NICHT in SSOA eingebracht werden!

Auch die restriktivsten CC- und DIPP-Lizenzen gestatten ein unbeschränktes unverändertes Spiegeln zu nicht-kommerziellen Zwecken. Selbst wenn man fingiert, dass die eindeutige Einzahl "einen ... Server" nicht ausschließt, dass der Autor mehrere akademische Server bedient, und dass ein spiegelnder Dritter stets stellvertretend für den Autor handelt, dem ja das Ius Self-Archivi (*scherz*) als höchstpersönliche Qualität zukommt, wird man das Einstellen auf einer privaten Homepage nicht als mit dieser Klausel vereinbar ansehen dürfen. Die Lizenz gestattet das, der Autor verfügt also über ein Recht, das er gar nicht hat, und der Dritte kann vom wahren Rechteinhaber, dem ja ein ausschließliches Recht zukommt, in Anspruch genommen werden.

Ich fürchte, die wenigsten Wissenschaftler werden diese Feinheiten begreifen und daher in diese Falle tappen. SSOA muss aber die Drittnutzer vor vermeidbarem Ärger schützen, auch wenn (noch) gilt, dass Verlage mit Einschüchterungen und nicht mit Abmahnungen arbeiten und wenn bei den meisten bisherigen Zeitschriftenaufsätzen in den Sozial- und Geisteswissenschaften § 38 UrhG eine sichere Grundlage auch für freie Lizenzen bietet.

Für "libre green OA", also Beiträge in Repositorien, bei denen "permission barriers" beseitigt werden, ist anscheinend die Zeit noch nicht reif. Niemand bedauert das mehr als ich.

Auch das englische Addendum ("I hereby declare that I do not wish to assign the exclusive copyright to (Name des Verlages) but reserve the right to publish the article in full on an open access platform") gestattet keine CC-Lizenz.

Dabei hätten die Verantwortlichen unschwer herausfinden können, dass SPARC inzwischen in Zusammenarbeit mit Science Commons sein Addendum um die Möglichkeit einer CC-BY-NC-Lizenz ergänzt hat:

http://scholars.sciencecommons.org/

Vorbehalten wird "the right to authorize others to make any non-commercial use of the Article so long as Author
receives credit as author and the journal in which the Article has been published is cited as the source of first publication of the Article."

So vorbildlich die Pflicht-Lizenz bei SSOA auch ist, die Realität der urheberrechtlichen Kenntnisse der Forscher scheint nahezulegen, die übliche "Alle Rechte vorbehalten"-Option wieder einzuführen, um das Hochladen auch solcher Beiträge zu ermöglichen, bei denen durch unglückliche Vertragsgestaltung eine freie Lizenz, auch wenn sie so restriktiv ist wie NC, nicht möglich ist.

Wenn SSOA das nicht möchte, sollte es aber dringend seine Empfehlungen für Vertragszusätze von der Website nehmen, die eine Einstellung in SSOA ausschließen!

Das Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main, bietet in seinem Virtuellen Lesesaal eine digitale Ausgabe seiner Zeitschrift „Ius Commune“ an. Aus den 28 Bänden, die von 1967 bis 2001 erschien sind, stehen alle Aufsätze und kleineren Beiträge als PDF-Dateien einzeln zum Download zur Verfügung.

http://www.mpier.uni-frankfurt.de/virtuellerlesesaal/ius_commune.html

http://jamillan.com/librosybitios/traicion.htm

http://www.fotostoria.de/?p=1219
http://www.socolar.com

"So recht schlau werde ich aus der Seite noch nicht."

+1.

http://infobib.de/blog/2008/07/02/pdfa-vs-open-access/

"Es ist veröffentlichungswilligen und dem Open Access zugeneigten Autoren kaum zumutbar, schon vorhandene Dokumente in standardkonformes PDF/A zu konvertieren. Kaum eine Lösung hält, was sie verspricht, bei fast jeder Konvertierung schlägt irgend etwas fehl."

G8 erwägen regelmäßige Laptop-Checks

Wenn Zöllner Copyright-Cops werden

Ein Urheberrechtsabkommen könnte dazu führen, dass Zöllner sich stärker für Daten interessieren: Sie sollen Laptops und MP3-Spieler Reisender auf Raubkopien prüfen.

taz.de

Kommentar: Die Grundrechte in unserer Verfassung werden vom Staat inzwischen wohl nur noch als schlechter Witz angesehen. Das Urheberrecht steht jedenfalls über allen anderen Rechten. Jeden Tag neue Horrormeldungen, und die globale Content-Industrie hat wohl unbegrenzten Zugang zur Gesetzgebung. Wenn sich internetausdruckende Politiker über die Politikverdrossenheit unter jungen Leuten wundern, dann sollten sie vielleicht mal bei ihren Kindern auf die Festplatte und MP3-Player schauen und Kinder wie Geräte dann auch gleich bei der Polizei abgeben. Je verrückter der Gesetzgeber spielt, desto wichtiger werden Verschlüsselung, Emigration der persönlichen Daten, Server in sicheren Drittstaaten, und auch freie Lizenzen und Open Access.

http://opus.bsz-bw.de/fhhv/volltexte/2008/27/

Studieren lernen : Arbeits- und Lerntechniken, Prüfungen und Studienarbeiten

Litzcke, Sven Max ; Linssen, Ruth


pdf-Format:
Dokument 1.pdf (4.153 KB)
SWD-Schlagwörter: Lernpsychologie , Lerntechnik , Studium , Prüfung , Wissenschaftliches Arbeiten , Lernen , Einführung
Freie Schlagwörter (Deutsch): Arbeitstechniken
Fakultät: Fakultät IV - Wirtschaft und Informatik
DDC-Sachgruppe: Erziehung, Schul- und Bildungswesen
Sonstige beteiligte Institution: Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Dokumentart: Buch (Monographie)
Sprache: Deutsch
Erstellungsjahr: 2008
Publikationsdatum: 16.04.2008
Bemerkung: 2., überarbeitete Auflage
Kurzfassung in Deutsch:

Viele Studienanfänger haben in der Schule wissenschaftliches Arbeiten nicht gelernt (Kunz, 1986). In der Schule unterrichtet man Einzelfächer wie Mathematik, Deutsch, Englisch, Physik oder Kunst. Kaum ein Fachlehrer fühlt sich jedoch für das übergreifende Thema „Lernen lernen“ zuständig. Die Naturtalente unter den Schülern können lernen. Die anderen wursteln sich durch, mit mehr Anstrengung als nötig wäre – oder sie scheitern.

Für das Studium genügt Durchwursteln nicht, man braucht effiziente Arbeits- und Lerntechniken. Dieses Buch hilft bei der Selbstorganisation des Studiums und bei der Bewältigung des Lernstoffs. Als Studierender profitiert man, weil man dasselbe Ziel mit weniger Aufwand erreicht oder man mit demselben Aufwand mehr erreicht. Als Lehrender profitiert man, weil gut organisierte Studierende besser und schneller lernen.

Das Studium ist eine eigenständige Lebensphase, ist keine bloße Weiterführung der Schullaufbahn. Ebenso wenig ist das Studium lediglich eine Vorbereitung auf das spätere Berufsleben. Studere (lateinisch) bedeutet „sich ernsthaft um etwas bemühen“. Studieren ist nicht passives Aufnehmen, sondern aktives Gestalten und Arbeiten (Spoun & Domnik, 2004), und das in erheblich größerem Umfang als es die Schule erfordert.

Das Studium bietet mehr Freiräume als die Schule und erfordert deshalb mehr Selbstdisziplin und die Fähigkeit zur Selbststrukturierung der Lernprozesse sowie mehr Eigeninitiative (Streblow & Schiefele, 2006). Aus diesem Grund fällt vielen Studierenden das Umsteigen von der Schule oder aus dem erlernten Beruf heraus in ein Studium zunächst schwer.

Lernen ist Arbeit. Ohne eigene Anstrengung geht es daher nicht. Mit falschen Lerntechniken führt aber auch Anstrengung nicht ans Ziel (Metzig & Schuster, 2006). Man benötigt für den Studienerfolg beides: Anstrengung und Lerntechniken

Man muss nicht nur den Lernstoff beherrschen, sondern auch Prüfungen bestehen. In Kapitel 4 wird auf schriftliche und mündliche Prüfungsleistungen sowie auf Studienarbeiten eingegangen. Schriftliche Prüfungen werden ausführlich behandelt, von der Vorbereitung bis zu vermeidbaren Fehlern. Hierzu gibt es bisher nur wenige konkrete Hinweise in der einschlägigen Literatur. Die Ausführungen gehen deshalb zu einem Großteil auf Gespräche mit Dozentenkollegen zurück. Sie berücksichtigen zum Teil die spezifischen Bedingungen der FH Bund, sind zum größeren Teil aber allgemein auf alle Hochschulen anwendbar. Im Abschnitt zu mündlichen Prüfungen werden Hinweise zu Antworttechniken und Gesprächsführung sowie Tipps zum Umgang mit Nervosität und Stress vor und in der Prüfung gegeben. Die Hinweise zur Erstellung von Studienarbeiten helfen bei den ersten eigenen Arbeiten, von der Themenwahl über die Recherche bis hin zu Gliederung und zu formalen Vorschriften.


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