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Open Access

Die computerwissenschaftliche Forschungsgemeinschaft USENIX hat am Mittwoch bekanntgegeben, ihr Archiv ab sofort kostenlos der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Das sei Teil ihres Bildungsauftrags, so die Organisation in einer Aussendung. Der Zugang zu diesen Materialien war bisher nur Mitgliedern vorbehalten.

Die USENIX-Gruppe besteht seit 1975 und führt wichtige Konferenzen auf dem Gebiet der Computerwissenschaften durch, auf deren Materialien nun ohne weiteres zugegriffen werden kann.

http://futurezone.orf.at/hardcore/stories/263527/
http://www.usenix.org/

http://cochrane.epetitions.net/

Ich halte die Petition, einen kostenfreien Zugang für alle EU-Bürger zu der medizinischen Datenbank zu erreichen, für kurzsichtig. Gerade bei Gesundheitsfragen ist weltweiter Open Access das Gebot der Stunde, zumal medizinisches Wissen ein Schlüsselfaktor für die ja nun sattsam bekannten gravierenden Gesundheitsprobleme in den armen Ländern der Welt ist.

Auch wenn die Hälfte der Weltbevölkerung Zugang zu der von freiwilligen Mitarbeitern aufgebauten Datenbank hat, ist es ein falsches Signal, weltweiten Open Access durch einzelne nationale bzw. Staatenbund-Regelungen zusammenzustückeln.

NACHTRAG

Eberhard Hilf dazu in INETBIB:

Cochrane Library ist keine Petition, sondern eine Werbeaktion, um für ganz normale kostenpflichtige STM-Zeitschriften eine landesweite Lizenz zu finanzieren- oder gleich eine für ganz Europa, zu bezahlen dann z.B. wie in der 'Petition' gefordert, von der EU.

Der Begriff Open Access wird hier missbräuchlich verwendet: OA meinte immer: freier Zugang für alle weltweit auf eine digitale Kopie eines Werkes, unabhängig von der Frage, wer dafür zahlt und wer den Dienst anbietet.

Cochrane Library bietet aber nur Zugang für Nutzer, für die jemand die online-Kopie Zugangsberechtigung bezahlt hat, sei es der Autor, seine Bibliothek, seine Universität, das Land, oder vielleicht wie hier gefordert, die EU.

Das kann kaum im Interesse der Wissenschaft sein, denn bei diesem Geschäftsmodell legen die STM-Verlage einseitig den Preis des Zugangs fest. Die Petition will nun politische Instanzen bedrängen, diesen Preis zu bezahlen, ohne Einfluss auf die Höhe nehmen zu können. Als Geschäftsmodell genial: statt freier Marktwirtschaft, d.h. die für die Nutzer sich verantwortlich fühlenden zahlenden Institutionen verhandeln
mit den Verlagen über die Preise, wird hier der Subvention das Wort
geredet, -mit missbräuchlicher Verwendung der Worte 'Petition' und 'Open Access'.

Mehr dazu unter http://www.zugang-zum-wissen.de/journal
oder direkt unter
Link

http://www.bibliotheksverband.de/ko-recht/dokumente/137_l_%20UrhG.pdf

Der Einschätzung Steinhauers, es handle sich um einen zutreffenden, aber oberflächlichen Beitrag, kann zugestimmt werden.

http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/03/14/dbv-rechtskommission-zu-den-unbekannten--3875019

Die hier und in Steinhauers Weblog (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4708522/ und frühere Beiträge) ausführlich diskutierten Fristenfragen werden ausgeklammert. Ohne nähere Begründung wird in einem grau unterlegten Kasten behauptet, 2008 könnten Urheber Bibliotheken einfache Nutzungsrechte nur einräumen, wenn sie gleichzeitig Widerspruch einlegen. Anders (und meines Erachtens zutreffend) Steinhauer:

"Die Urheber können Dritten bis zum 31.12.2008 Online-Rechte einräumen. Sie brauchen hierfür gegenüber den Verlagen auch keinen Widerspruch zu erklären."
Zitiert in: http://archiv.twoday.net/stories/4589065/

Dass unsere Weblogs nicht zitiert werden, sehe ich als gravierenden Mangel. Sie bieten neben INETBIB die intensivste Diskussion der Materie und wären genauso "zitierfähig" wie der DFN-Infobrief Recht.
http://www.dfn.de/fileadmin/3Beratung/Recht/1infobriefearchiv/Infobrief-jan08.pdf

Wer wichtige Argumente und Diskussionen dem Leser nicht als Zitat zur Kenntnis bringt, weil sie in Weblogs erschienen sind, handelt gegen das Erkenntnisinteresse der Wissenschaft.

Da der Beitrag alle entscheidenden Fragen offen lässt (bzw. in einer Frage apodiktisch ohne Diskussion entscheidet), ist er so gut wie wertlos.

DFG (de): „Verwaiste“ Werke sollten so lange als gemeinfrei angesehen und behandelt werden, bis ein Rechteinhaber widerspricht. Für die Freiheit von Forschung und Bildung ist es aus Sicht der DFG zwingend erforderlich, dass die Digitalisierung eines gemeinfreien oder „verwaisten“ Werks keine neuen Urheber- oder Verwertungsrechte am digitalisierten Original begründet.

http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/doc/consultations/i2010diglib/replies/dfg.de_a302830.pdf

Aufmerksam wurde ich auf diese etwas entlegene Stellungnahme durch die Erwähnung im wichtigen Abschnitt über "verwaiste Werke" im neuen Buch von Rainer Kuhlen (Erfolgreiches Scheitern S. 324). Allerdings ist es nicht besonders glücklich, dass Internetadressen im Literaturverzeichnis nicht aufgeführt, sondern nur mit einer Schlüsselziffer versehen werden, die auf einer Verlagswebsite aufgelöst werden, auf der ein PDF (!) die Links enthält. Im vorliegenden Fall ist bei DFG 2006 eine inzwischen auch nicht mehr zutreffende Adresse angegeben, ohne Vorwissen sucht man - anders als ich - möglicherweise vergeblich auf der EU-Seite nach dem DFG-Text. Entgegen der Versicherung des Verlags, alle Adressen könnten leicht über Suchmaschinen aufgefunden werden, erbringt die entsprechende Google-Suche nicht das gesuchte Dokument, sondern nur einen Kuhlen-Text, eine Vorarbeit zum Buch.

Abschnitt 9.4.3 in Rainer Kuhlens neuem Buch (siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4767670/ ) beschäftigt sich mit Science Commons
http://sciencecommons.org

Die Darstellung ist aber insoweit irreführend, als suggeriert wird"dass im Kontext CC eine spezielle auf Wissenschaft zugeschnittene Lizenzvariante entwickelt wurde" (S. 574). Richtig ist, dass Science Commons die CC-Lizenz CC-BY für wissenschaftliche Dokumente propagiert. Es handelt sich also um eine der allgemeinen CC-Lizenzen, nicht um eine spezielle "Wissenschaftslizenz". Folgerichtig zitiert Kuhlen in Anm. 548 auch den "Legal Code" der allgemeinen CC-Lizenz.

Es ist daher auch irreführend zu behaupten, dass über 250 peer-reviewed Open-Access-Zeitschriften die SC-Lizenzen verwenden. Richtig ist, dass diese Zeitschriften die CC-BY-Lizenz verwenden. Dies geht sicher nicht primär auf Science Commons, sondern auf die Eignung dieser CC-Lizenz zurück, wenngleich z.B. PLoS als "Partner" von Science Commons aufgeführt wird.

Science Commons ist in den USA sicher eine nicht ganz unbedeutende Organisation, um für den Einsatz von CC-Lizenzen in der Wissenschaft zu werben, aber man sollte sie auch nicht überbewerten, wie Kuhlen dies tut. Da die "SC-Lizenzen" identisch mit einer CC-Lizenz sind, sind Kuhlens Ausführungen weitgehend redundant.

http://archiv.twoday.net/stories/3391750/

Die Stellungnahme des OA-Teams in den Kommentaren war nichts anderes als Geschwafel. Das war am 4. März 2007. Ein Jahr später ein erneuter Blick auf ZORA.

Nach gut zwei Monaten 2008 gibt es ganze 25 Dokumente im Schriftenserver, was hochgerechnet aufs Jahr 150 Dokumente bedeutet. 2007 wurden 252 Dokumente eingestellt.

Wie sieht es mit der großen Philosophischen Fakultät aus? Da hat sich nichts geändert, es führt das Psychologische Institut (27), gefolgt von den Politologen (1) und den Linguisten (1).

Kein Wunder, dass Zürich nicht im Repositorien-Ranking vertreten ist:
http://www.webometrics.info/top200_rep.asp?offset=0

Die Uni Zürich ist eine bedeutende Forschungsuniversität mit 23.000 Studierenden. Freiburg im Breisgau hat etwas weniger (21.000), ist aber auch "exzellent". Freiburg gestattet aber leider nicht, auf einen Blick die Zahl der jährlich eingestellten Dokumente einzusehen, aber da die Reihe im wesentlich lückenlos ist und für 2007 von 2800 bis 3938 reicht, sind das ca. 1100 Dokumente im Gegensatz zu kümmerlichen ca. 250 in Zürich.

Freiburg hat aber kein institutionelles OA-Mandat!

Zürich ist die einzige deutschsprachige Hochschule mit einem "Mandat", das aber "erwartet", nicht "verpflichtet". Ein "von oben" durchgesetztes Mandat hat offenbar wenig Effekt.

Die OA-Debatten sehen in Mandaten eine wirksame Möglichkeit, der gähnende Leere der Repositorien zu begegnen. Zürich zeigt, dass das ein Irrglaube sein könnte. Die großartigen Anstrengungen des niederländischen "Cream of Science"-Programms kamen gänzlich ohne ein Mandat aus.

http://www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/index.html

Der FWF hat die Verpflichtung der Mitarbeiter an geförderten Projekten, ihre Forschungsergebnisse OA zu publizieren, verschärft. Nur wenn es rechtlich unmöglich ist, darf von einer solchen Publikation abgesehen werden.

"Gibt es hingegen Karenzzeiten, vor deren Ablauf das Einstellen bereits publizierter Forschungsergebnisse in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive nicht gestattet wird, sollten diese i.d.R. nicht länger als 6 Monate bei Zeitschriftenartikeln und 12 Monate bei Büchern sein."

Anders als bei der Schweizer-NFR-Weisung (auf meinen Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/4155226/ erhielt ich von den Verantwortlichen zwar eine Zuschrift, die ich aber nicht zitieren darf) werden hier auch Monographien als Forschungsergebnisse angesprochen. Die Verpflichtung gilt also nicht nur für Zeitschriftenartikel!

In der Pressemitteilung heisst es schnörkellos:

Förderorganisationen wie Geförderte in den Wissenschaften stehen gegenüber den SteuerzahlerInnen in der Pflicht, nicht nur effizient und effektiv die anvertrauten Mittel einzusetzen, sondern auch die Ergebnisse ihrer Forschung in Form von Publikationen der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.

STIMMT!

Leider setzt einer der wichtigsten Mitspieler in der österreichischen Wissenschaftslandschaft auf Kommerz und nicht auf Open Access: Die Österreichische Akademie der Wissenschaften.

Im übrigen haben es österreichische Wissenschaftler schwer, institutionelle Repositorien zu finden: Die meisten Hochschulen verfügen noch nicht über Schriftenserver!

Bibliographische Daten sollten eigentlich nach den lauthals vorgetragenen Bekenntnissen der Bibliotheken frei sein, aber das sind sie nicht:

http://blog.okfn.org/2008/03/06/open-bibliographic-data-the-state-of-play/

Das aktuelle Buch von Rainer Kuhlen "Erfolgreiches Scheitern - eine Götterdämmerung des Urheberrechts" kann jetzt auch beim Verlag direkt bestellt werden, aber auch frei als PDF heruntergeladen werden.

http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/RK2008_ONLINE/

Kuhlens Buch enthält ein umfangreiches Kapitel über die "Open Access"-Bewegung und Creative-Commons-Lizenzen und steht selbst unter zwei CC-Lizenzen, bei der die eine eigenartigerweise die kommerzielle Nutzung zulässt, die andere sie ausschließt.

Kuhlen zitiert übrigens auch ARCHIVALIA ...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/104554/

Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" befürchtet, die Preise für über Subito gelieferte elektronische Dokumente dürften aufgrund der Lizenzgebühren nun "mit jedem Jahr steigen". Die Lieferbibliotheken könnten aufgrund "restriktiver Regelungen" zudem von Juli 2009 an in ihrem Sendevolumen deutlich eingeschränkt werden. Weiter werde Subito verpflichtet, "allumfassende Nutzungsstatistiken einschließlich personenbezogener Daten an die Verlage zu liefern". Dazu komme die "DRM-Sperre" bei digitalen Kopien.

Das Bündnis moniert außerdem, dass die Arbeitsbelastung durch den Dokumentlieferdienst den Bibliotheken bleibe, während das zusätzliche Geld "ausschließlich zu den Verlagen wandert". Die Autoren gingen leer aus, da die VG Wort nicht an den Subito-Einnahmen bei der elektronischen Lieferung beteiligt werde. Die öffentliche Hand werde letztlich dreimal zur Kasse gebeten: Sie finanziere über die Bibliotheken den Ankauf von Zeitschriften und Büchern, mit Steuergeldern die Arbeit der Wissenschaftler und oft über Druckkostenzuschüsse die wissenschaftlichen Publikationen. Darüber hinaus würde sie die Mehrkosten für die Dokumentlieferung tragen.


Siehe dazu auch die Pressemeldung des Urheberrechtsbündnisses:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0108.html

 

twoday.net AGB

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