Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 

Open Access

Es ist natürlich viel zu früh, die im Laufe des gestrigen Mittwoch als BETA freigegebene MSN-Konkurrenz zu Google Scholar (GS) zu beurteilen:

http://academic.live.com/

Sie liegt inzwischen auch auf deutsch vor. Tests mit verschiedenen Browsern sind erforderlich. Mozilla führt nach wie vor auf die englische Version, während das Aufrufen mit dem IE die deutsche Fassung erbringt. In Mozilla funktioniert das Anklicken wichtiger Links (Websearch, CiteSeer, Autorname, BibTex usw.) nicht.

Bislang sind nur einige wenige Fachgebiete erfasst. Daher ist ein Vergleich mit dem Umfang von Google Scholar noch nicht möglich.

Die Treffer entstammen überwiegend der kostenpflichtigen Zeitschriftenliteratur, es ist nicht möglich, freie Quellen gezielt auszufiltern.

Ebenso wie bei BASE
http://base.ub.uni-bielefeld.de/index_english.html
das natürlich ungleich differenziertere Suchen (auch als GS) ermöglicht, entstammen die Treffer einer genau definierten Anzahl von Quellen. Dagegen nimmt GS auch allgemeine Webfundstücke (z.B. Kursmaterialien und Bibliographien).

Eine erweiterte Suche fehlt (also auch die Möglichkeit wie in GS und BASE nach Metadaten zu suchen), auf Deutsch gibt es keine Suchtipps. Die GS-Funktion Cited-by, ein herausragender Vorteil, fehlt ganz bewusst (noch). Man kann sich aber CiteSeer-Zitate anzeigen lassen.

Was es mit dem Schieberegler (Slider siehe auch: http://pmi.nlm.nih.gov/slide/) auf sich hat, ließ sich mit Mozilla nicht beurteilen. Er bezieht sich auf die dargestellte Trefferanzahl.

Warum von den Verlagen anderweitig angebotene Abstracts nicht übernommen werden, erfährt man nicht. Man sieht den Resultaten nicht an, welche Artikel frei zugänglich sind. So kann ein bei Wiley erschienener Artikel (gefunden über die Suche friedrich schiller -jena)
"Characterization of iron-gall inks in historical
manuscripts and music compositions using x-ray
fluorescence spectrometry" (Datierungs- und Identifizierungsmöglichkeiten anhand von Tinten)
anscheinend frei heruntergeladen werden.

Weitere Meldungen zu MAS:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html (beste Zusammenstellung englischsprachiger erster Besprechungen)
http://www.escholarlypub.com/digitalkoans/2006/04/12/windows-live-academic-is-up/
http://log.netbib.de/archives/2006/04/13/delicius-unfolgsanomalies/

Offizielles Weblog
http://spaces.msn.com/academicsearch/

Vergleichbare Möglichkeiten, kostenfrei kostenpflichtige Inhalte (Monographien, Zeitschriftenartikel) in großem Umfang als Volltexte zu durchsuchen, listet auf:
http://wiki.netbib.de/coma/VolltextSuchen

Das von Gerald Spindler herausgegebene Buch, das unter
http://www.lehrstuhl-spindler.uni-goettingen.de/extern/openaccess/leitfaden/
heruntergeladen werden kann, versteht sich als "Praktiker-Leitfaden". Der Gesamteindruck ist enttäuschend. Laien werden wenig mit dem teilweise sehr unanschaulich im üblichen Juristenkauderwelsch geschriebenen Buch anfangen können. Die vertretenen Positionen, die sich starr an das bestehende Urheberrecht klammern, sind oft einseitig konservativ gegen OA eingestellt.

Eine sorgfältige Kenntnisnahme der deutschsprachigen wichtigen Publikationen zum Open Access, die überwiegend in der Rubrik "Open Access" dieses Weblogs angezeigt oder erwähnt wurden, ist nicht erfolgt. Dass der von Mruck/Gersmann herausgegebene Reader
http://archiv.twoday.net/stories/189932/
nicht zitiert wird, ist schlicht und einfach unverzeihlich. Man mag über die Qualität des juristischen Beitrags von Heike Stintzing (ISI 2004, Chur) über urheberrechtliche Probleme von OA geteilter Meinung sein, aber eine ernstzunehmende juristische Darstellung hat diesen Beitrag gefälligst zu verarbeiten:
http://www.competence-site.de/rechtsfragen.nsf/F624620CB965BFF3C1256F9A0082F172/$File/open_access_vs_urheberrecht.pdf

Dass im Literaturverzeichnis so gut wie keine Online-Quellen aufgeführt werden, ist mehr als befremdlich. Gegebene Online-Nachweise werden unprofessionell zitiert und sind lückenhaft (so ist der Aufsatz von Pflüger/Ertmann 2004 auch im Internet abrufbar unter:
http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2004/1337/ ). Dass in den einzelnen Beiträgen viele Online-Quellen herangezogen werden, ist dafür kein Ersatz.

Ergänzungen in Auswahl:
http://archiv.twoday.net/stories/1284034/
http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h144/ (Nachtrag)
http://archiv.twoday.net/stories/1118305/
http://eprints.rclis.org/archive/00003737/ (und viele weitere bei E-LIS verfügbare Beiträge)

Stellungnahme zu einzelnen Punkten:

S. 5 wird dem Monitum (das ich wiederholt vorgetragen habe) Rechnung getragen, dass die deutsche Übersetzung der Berliner Erklärung die Bearbeitungen unterschlägt.

S. 6f. wird entgegen der maßgeblichen OA-Definition der Berliner Erklärung, die zuvor zitiert worden war, in der eigenen Definition einmal mehr die Beseitigung der "permission barriers" ignoriert. Es geht nicht an, dass man sich, weil man bestimmte Forderungen nicht für sinnvoll hält, sich seine eigene OA-Definition schnitzt.

S. 21ff. geben Mönch/Nödler eine sehr breit gehaltene allgemeine Einführung ins Urheberrecht - im Juristenjargon, allgemeinverständlich ist da wenig. Anschauliche Beispiele fehlen.

S. 43f. wird eine klare Stellungnahme zu Pflüger/Ertmann 2004 (s.o.) vermieden.

Die Autoren beten kritiklos das unsinige Dogma der - in anderen Ländern unbekannten - mandaringleichen Stellung des Hochschullehrers nach, der nach Belieben über die Publikation der Forschungsergebnisse entscheiden kann.

Aus S. 47 wird man folgern dürfen, dass für wissenschaftliche Mitarbeiter und Assistenten die Pflichtablieferung der dienstlich erstellten Werke an ein Repositorium gefordert werden dürfte.

Was S. 48f. über die Einbehaltung von Prüfungsarbeiten geschrieben wird, ignoriert die Forschung zu diesem Thema, siehe
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165

S. 52f. wird die Kritik an der geplanten Regelung des § 53a durch die Bibliotheken und das Urheberrechtsbündnis übergangen. Hier wie auch sonst stehen die Autoren konservativ auf dem Boden der herrschenden Urheberrechtsdogmatik, die vom Wind des Wandels nichts wissen will.

S. 53f. hätte man sich die überflüssige Passage zum internationalen Urheberrecht auch sparen können. An ihr ist nichts, was man in einem "Praxisleitfaden" erwarten würde. Die komplexen Verhältnisse werden noch nicht einmal an einem Beispiel erläutert.

Mantz S. 55 ff. widmet sich insbesondere der Auslegung der CC-Lizenzen anhand der Vorschriften über AGB des BGB - ein nützlicher Beitrag! Geprüft wird auch die DPPL (NRW), die nach Ansicht des Autors einige unwirksame Klauseln enthält - ein Armutszeugnis für ifross!

S. 97ff. wird auf das in Deutschland noch wenig bekannte SPARC Author's Addendum eingegangen, mit dem Autoren gängige Verlagsverträge ergänzen können.

Dieser Beitrag ist für Laien allerdings so gut wie unverständlich.

Knauff S. 105ff. hat seinen Schwerpunkt auf dem Einsatz von DRM, eigentlich ein Widerspruch zu OA.

Heckmann S. 123ff. thematisiert Retrodigitalisierungsprojekte, wobei die Übersicht zu gemeinfreien Werken bzw. zu Schutzfristen des Urheberrechts außerordentlich oberflächlich bleibt.

Zur unbekannten Nutzungsart nach § 31 Abs. 4 UrhG (die Online-Nutzung wird mehrheitlich erst ab 1995 als bekannt angesehen) enthält S. 130 eine instruktive Tabelle.

S. 132 ist die Auffassung inakzeptabel, dass sich Repositorien um ausschließliche Nutzungsrechte bemühen sollten.

S. 133 wird das gravierende Problem "verwaister Werke" nur im Nebensatz angespochen, obwohl genau das die allergrößten Schwierigkeiten in der Praxis bereitet. Thema verfehlt!

S. 136 wird eine Anbietungspflicht des Autors gegenüber dem Buchverlag konstruiert, die einseitig die Interessen der Verleger berücksichtigt.

S. 144f. wird der geplante § 52b (Leseplätze in Bibliotheken) restriktiv im Verlegersinne interpretiert.

Weber S. 149ff. erörtert haftungsrechtliche Fragen rund um Repositorien und plädiert unter anderem für Sperrklauseln.

Völlig unsinnig und mit den Grundgedanken von weltweitem OA unvereinbar ist die Empfehlung S. 180, wegen internationaler Haftungsrisiken einen Auslandsbezug nach Möglichkeit zu vermeiden.

Knauf S. 183ff. fragt nach wettbewerbsrechtlichen Implikationen öffentlichrechtlicher Repositorien. Der Beitrag liest sich wie ein Gefälligkeitsgutachten für einen Verlegerverband, wenn er die Publikation von Belletristik durch ein Repositorium als bedenklich ansieht und die kostenlose Erbringung von Leistungen anzweifelt. Dass Repositorien verpflichtet sein könnten, mittelfristig wenigstens eine Kostendeckung anzustreben, also die Benutzer abzukassieren, um nicht mit dem UWG in Konflikt zu geraten, führt den Grundgedanken von OA ad absurdum.

Weber S. 195ff. behandelt das elektronische Pflichtexemplar, die ISBN-Vergabe und die elektronische Publikation von Dissertationen. Die Tabelle S. 206ff. zeigt die unerfreuliche Zurückhaltung der rechtswissenschaftlichen Fakultäten bei der Ablieferungsmöglichkeit von Dissertationen in elektronischer Form.

Ärgerlicherweise nicht thematisiert wird die Frage, ob ein Doktorand trotz fehlender Möglichkeit in der Promotionsordnung einen Rechtsanspruch hat, seine Dissertation elektronisch abzuliefern.

Ebensowenig wird die wichtige Frage der Prüfungsarbeiten angesprochen (siehe oben) und auch die Frage nach den Vorgaben des öffentlichen Rechts bei der Auswahl etwa von Diplomarbeiten für ein Repositorium wird leider nicht erörtert (siehe dazu Steinhauer u.a. im Listenarchiv http://www.inetbib.de).

Dass in einem Praxisleitfaden der § 38 zwar S. 13, 97, 143f. erwähnt wird, die entscheidende Pointe seit der Novellierung von 2003 aber unter den Tisch fallen gelassen wird, passt in das Bild mitunter eher stümperhaft anmutender Ausarbeitungen. Denn die ausschließlichen Nutzungsrechte, die der Verlag erwirbt und damit auch die Einjahresfrist bezieht sich NICHT auf das für die öffentliche Zugänglichmachung im Internet erforderliche Recht der öffentlichen Wiedergabe, siehe
http://www.uni-tuebingen.de/fb-neuphil/epub/graf/urheberrecht_autoren_graf.html

Damit gilt die Einjahresfrist nicht für Online-Publikationen. Autoren können also sofort in einem Repositorium ihre Arbeit einstellen, soweit sie nicht explizit vertraglich gebunden sind. Da sich CC-Lizenzen auch auf den Druck beziehen, gilt allerdings, dass bei Einstellung unter einer beliebigen CC-Lizenz die Jahresfrist vom Autor gewahrt werden muss.

Frau Rechtsanwältin Stintzing hat in der Diskussion ihres oben genannten Beitrags in Chur 2004 ausdrücklich meiner These zugestimmt, dass die Einjahresfrist nicht für Online-Publikationen gilt.

Das Fazit ist zweispältig, wenn nicht negativ. Es gibt wertvolle Ausführungen in dem Band, aber andere dezidiert OA-feindliche Interpretationen stellen sich eher als ein konservatives "trojanisches Pferd" dar, mit der die OA-Community verunsichert werden soll. Dieses Buch ist kein wirklicher Fortschritt.

http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h144/

Schmidt, Birgit:
Open Access. Freier Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen - das Paradigma der Zukunft? / von Birgit Schmidt. - Berlin : Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, 2006, 71 S. - (Berliner Handreichungen zur Bibliotheks- und Informationswissenschaft ; 144)
ISSN 1438-7662

PDF-Dokument (1.460 KB)

Abstract

Seit einigen Jahren verschafft sich die Forderung nach allgemeiner und freier Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Publikationen Gehör – dies soll insbesondere für die in Artikeln veröffentlichten Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung gelten. Ein Ausgangspunkt dieser Forderung sind unzweifelhaft die Probleme der Bibliotheken, angesichts steigender Preise und stagnierender Etats eine angemessene Informationsversorgung zu gewährleisten. Die Initiativen der Open Access-Bewegung versprechen Abhilfe, indem sie mittels der technischen Möglichkeiten des Internet alternative Publikations- und Geschäftsmodelle erproben und etablieren, die den Lesern unmittelbaren freien Zugang zu den wissenschaftlichen Publikationen verschaffen. An die Realisierungen der Publikationsmodelle „Self-Archiving“ und „Open Access-Zeitschrift“ mittels verschiedener Geschäftsmodelle werden hohe Erwartungen herangetragen, zugleich werfen diese aber auch eine Reihe von neuen Problemen auf. Der Fokus der Diskussion liegt hier auf Open Access-Zeitschriften und autoren-finanzierten Geschäftsmodellen.

Diese Veröffentlichung ist die im Februar 2006 überarbeitete Fassung einer Master-Arbeit im postgradualen Fernstudiengang Master of Arts (Library and Information Science), eingereicht im Mai 2005 an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Willinsky, John. (2006). The access principle: The case for open access to research and scholarship. Cambridge, MA: The MIT Press.

Pp. xv + 287
ISBN 0-262-23242-1

Rezension:
http://edrev.asu.edu/reviews/rev478.htm

Das Buch kann nach einer raschen und unkomplizierten Online-Registrierung in Form einzelner PDFs kostenlos heruntergeladen werden:
http://mitpress.mit.edu/catalog/item/default.asp?tid=10611&ttype=2

In Kapitel 12 legt W. besonderen Wert auf Open Access Indexing neben Open Access Journals und Archiven. Er geht von einem Vergleich der traurigen Verhältnisse in Indien und seiner eigenen kanadischen Universität aus, was den Bezug gedruckter Index-Reihen angeht und plädiert für ein Zusammenspiel kommerzieller und Open Access Indices unter Benützung des OAI-Standards.

Da W. Experte für Indexing ist, verdienen seine Ausführungen in der OA-Community besondere Beachtung. OA für bibliographische und Abstract-Services ist ein unterschätztes Thema. Die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken sind weit davon entfernt, etwa der Forderung nach OA für die von ihnen mit Steuergeldern zugunsten kommerzieller Partner erstellten Online Contents (nur in Bibliotheken zugänglich) Sympathien entgegenzubringen.

Der Wissenschaftler sollte die Zeit, die er in Bibliotheken verbringen kann, nicht damit vergeuden müssen, bibliographische Datenbanken zu sichten, die er genausogut zuhause OA benutzen könnte.

http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews%5Btt_news%5D=156&cHash=d4f5aa5674

Unter dem Titel „Gebt uns unsere Kronjuwelen zurück“ rief der Guardian Anfang März dazu auf, dass Regierungsbehörden auf die Copyrights für Datensammlungen verzichten sollten, die mit Steuergeldern finanziert werden. Die britischen Bürger müssen gegenwärtig doppelt zahlen: einmal dafür, dass die Daten gesammelt werden, und ein zweites Mal, wenn sie die Daten nutzen wollen.

Als Beispiele nennt die Zeitung Geodaten, Wetterdaten oder anonymisierte Patientendaten. Britische Unternehmen müssen oft auf amerikanische Datenbanken zurückgreifen, wenn sie zum Beispiel Dienste anbieten wollten, die auf geografischen Informationen beruhen. Sie können die Lizenzgebühren, die vom „Ordnance Survey“ – der britischen Entsprechung des bundesdeutschen Amtes für Kartographie und Geodäsie – verlangt werden, nicht bezahlen.

Behörden als Profit-Center

Die Behörden selbst haben den Auftrag, Einnahmen aus den von ihnen verwalteten Daten zu generieren. Die so erzielten Gewinne werden jährlich an die Staatskasse abgeführt. Die Hälfte der Einnahmen der „Ordnance Survey“ zum Beispiel werden durch Lizenzgebühren erzielt, die andere staatliche Stellen zahlen.

Die Kampagnenmacher argumentieren, dass durch die hohen Lizenzpreise neue Anwendungen verhindert werden. Wären diese wirtschaftlich Erfolgreich, könnte das mehr Geld in die Staatskasse bringen als das gegenwärtige Lizenzmodell. Das Vorbild dafür sind die USA, wo sich staatliche Daten zu großen Teilen gemeinfrei in der „Public Domain“ befinden und kostenlos zugänglich sind. Dadurch entstanden vielfältige Services wie zum Beispiel Google-Maps, die unter den britischen Bedingungen gar nicht möglich gewesen wären.

Tim Berners-Lee, der Erfinder des World Wide Web, hat vergangene Woche, während eines Vortrags an der Universität in Oxford, ähnliche Forderungen gestellt, den Zugang zu den Daten zu öffnen. Er fordert außerdem, dass es möglich sein muss, die Daten zu bearbeiten und zu mischen: „Ich möchte etwas mit den Daten tun, ich möchte sie mit meinen eigenen Daten verbinden.“ Dies würde nach seiner Meinung ein wichtiger Schritt in Richtung „semantisches Web“ sein, das dazu dienen soll, die Informationsflüsse im Internet besser filtern und durchsuchen zu können.

Im Rahmen der Kampagne berichtet der Guardian regelmäßig über Fortschritte und hat eine eigene Website mit angeschlossenem Weblog eröffnet, das ständig aktualisiert wird.


http://www.freeourdata.org.uk/

Zur Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors siehe die Beiträge (Teilmenge der Trefferliste)
http://archiv.twoday.net/search?q=sektor

Die DFG-Richtlinien, dass DFG-finanzierte Publikationen auch OA sein SOLLEN (leider nicht: MÜSSEN) sind Schwerpunktthema von Peter Subers aktuellem Newsletter:

http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/04-02-06.htm

Das neue Buch steht als PDF-Download zur Verfügung

http://www.open-access-recht.de/

Eine Stellungnahme folgt.

http://www.opensourcejahrbuch.de/2006/download.html#Artikel

Eine Reihe von Beiträgen widmet sich freien Inhalten, zwei explizit dem Thema Open Access:

Auf dem Weg zu einem Open-Access-Geschäftsmodell (Jan Neumann)
Open oder Close Access? (Oliver Passek)

Stevan Harnad, einer der Köpfe der Open Access (OA)-Bewegung hat in seinem Weblog OA Archivangelism
http://openaccess.eprints.org/index.php?/archives/60-Open-Access-vs.-Back-Access.html
gegen die Bezeichnung OA für zurückliegende Zeitschriftenjahrgänge Einspruch erhoben.

Harnad definiert OA als
" free, IMMEDIATE, permanent online access to any would-be user webwide" (meine Hervorhebung).

Und: "If a work is worth publishing today, it is worth accessing today, not just in 6 months, 12 months, or still longer. "

Zugriff auf vorangegangene Jahrgänge mag, so Harnad, für Historiker oder Lehrer wichtig sein, aber nicht für Forscher, die unmittelbaren und möglichst raschen Zugriff auf die wissenschaftlichen Artikel brauchen.

Harnads zentraler Punkt ist der Impact-Gesichtspunkt, der vor allem aus den Erfahrungen des naturwissenschaftlichen Publikationswesens abgeleitet ist.

Die von den gültigen OA-Definitionen (BOAI, Berlin Declaration) und Peter Suber aufgestellte zusätzliche Bedingung, dass frei nicht nur kostenfrei bedeutet, sondern sich auf die Beseitigung der "permission barriers" bezieht (was konsequenterweise die Benutzung von CC-Lizenzen nahelegt), wird von Harnad nicht geteilt, da sie für den Impact-Aspekt nicht wichtig ist.

Harnad und Suber lehnen beide die Washingtoner Free-Access-Prinzipien
http://www.dcprinciples.org/
als unzureichend ab, obwohl der Forscher nach dem sog. Embargo-Zeitraum bei den beteiligten Zeitschriften kostenfreien und offenbar dauernden Zugriff auf die Zeitschriften hat.

Suber bewirbt das DOAJ http://www.doaj.org, obwohl bei den wenigsten Zeitschriften "permission barriers" beseitigt sind, die Zeitschriften also nicht gemäß den angeführten OA-Kriterien OA sind. Auch bei den Inhalten der meisten OAI-Archive liegt keine entsprechende Freigabe urheberrechtlicher Befugnisse vor.

Dies erscheint mir widersprüchlich, denn ein älterer Artikel, der z.B. über HighWire kostenfrei verfügbar ist, ist ebenso "OA" wie ein Artikel in einem DOAJ-Journal oder OAI-Dokumentenserver. Wenn ein Autor bei dem Self-Archiving bummelt und erst ein Jahr nach Erscheinen archiviert - ist dann der Artikel nicht OA?

Wir müssen offenkundig unterscheiden zwischen OA als wissenschaftspolitischer Forderung und OA bezogen auf den einzelnen Artikel (oder bei Kulturgut das im Internet präsentierte Objekt). Über die Gültigkeit der folgenden Kriterien auf Artikel-Ebene wird gestritten:

Aktualität
* Der Artikel ist unmittelbar nach Erstellung verfügbar.
* Der Artikel ist unmittelbar nach Erstellung einer endgültigen Fassung verfügbar
* Der Artikel ist unmittelbar nach Vorliegen einer im traditionellen Sinn zitierfähigen Fassung (Druckfassung, Verlags-PDF) verfügbar.
*Der Artikel ist nach einem Embargo-Zeitraum verfügbar.

Permission Barriers
*Der Artikel ist mit einer CC-Lizenz versehen
*Der Artikel genügt den OA-Kriterien der genannten Definitionen
*Der Artikel unterliegt dem normalen Urheberrecht

Speicherungsort
*Der Artikel ist auf der Homepage des Autors oder einer vergleichbaren Website verfügbar
*Der Artikel ist frei auf der Website einer Nicht-OA-Zeitschrift verfügbar
*Der Artikel ist auf der Website einer OA-Zeitschrift verfügbar
*Der Artikel ist auf einem Nicht-OA-kompatiblen Dokumentenserver verfügbar
*Der Artikel ist auf einem OAI-Dokumentenserver verfügbar

Langzeitarchivierung
*Der Artikel ist ohne derzeit erkennbare Befristung verfügbar
*Der Artikel ist auf einem Server verfügbar, der die Langzeitarchivierung garantiert.

Anhang: Werke, die unter OA fallen können
*Wissenschaftliche Zeitschriftenartikel
*Wissenschaftliche Daten
*Monographien, Public-Domain-Books/Journals, Dissertationen, Lehrbücher
*Kulturgüter in Archiven, Bibliotheken und Museen

Das Problem ist, dass je nach Fachgebiet und Einstellung diese Kriterien höchst unterschiedlich gewichtet werden. Außerdem sind die Kriterien aufeinander bezogen. Beispielsweise erhöht eine CC-Lizenz die Möglichkeit des langfristigen Zugriffs, da nach Aufgabe einer Zeitschriften-Website die Artikel anderswo gespiegelt werden können.

Peter Suber hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass er die Langzeitarchivierung (unter der Bibliotheken heisst Langzeitarchivierung schon mal: 5 Jahre) durchaus nicht für ein zentrales OA-Thema hält.

Aber was nützt eine OA-Zeitschrift, wenn sie in 10 Jahren bankrott geht und die Artikel vom Netz verschwinden?

Harnad legt auf den "permanent access" Wert, da die Artikel dauerhaft für die wissenschaftliche Überprüfung und vor allem als Ausgangspunkt für Impact zur Verfügung stehen müssen.

Zur Aktualität: Ein möglichst rascher Zugriff ist sicher wünschenswert, aber wenn ein Zeitschriftenartikel nach einer Frist (aus welchen Gründen auch immer: Embargo, Abwarten einer zitierfähigen Fassung, urheberrechtliche Restriktionen - Einjahresfrist des § 38 I UrhG, Säumigkeit des Autors) unbefristet (also dauerhaft) kostenfrei zur Verfügung steht, halte ich es für problematisch, den Artikel NICHT als OA zu bezeichnen.

Geisteswissenschaftliche Arbeitsweisen, die auf 100 Jahre alte Artikel zurückgreifen, Monographien, Daten, Kulturgut als weitere OA-Themen interessieren Harnad nicht. Suber dagegen ist in seinem Weblog durchaus offen für die anderen Werkkategorien. Die Berlin Declaration hat ausdrücklich Kulturgüter miteinbezogen.

ie die verschiedenen Personen, die OA unterstützen, die genannten Kriterien kombinieren wollen, ist schwer einzuschätzen, da es keinen OA-Verband gibt, der durch Mehrheitsbeschluss verbindlich die Auslegung von OA regelt.

So einflussreich und anregend Harnads Überlegungen auch sind, OA ist nicht nur das, was Harnad (oder Suber) dafür hält.

Peter Suber hat in seinem neuesten Newsletter "Six things that researchers need to know about open access" zur Diskussion gestellt.

http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/02-02-06.htm

Ich erlaube mir eine freie Zusammenfassung dieser Einfuehrung zu Open Access (OA) und verweise fuer Details und Belege auf das englische Original.

1. Es ist leicht herauszubekommen, welche OA-Zeitschriften es in einem Fachgebiet gibt

Jeder Forscher sollte wissen, welche Zeitschriften in seinem Fachgebiet "Open Access" sind. Als Einstieg empfiehlt sich

http://www.doaj.org

Wer sich gegen eine OA-Zeitschrift entscheidet sollte dies tun, NACHDEM er sich gruendlich mit der Option, in einer OA-Zeitschrift zu publizieren, auseinandergesetzt hat.

2. OA-Zeitschriften sind nur die eine Seite der Medaille, es gibt auch OA-Dokumentenserver

OA ruht auf zwei Saeulen: OA-Zeitschriften und Archive/Repositorien/Dokumentenservern, in denen Wissenschaftler ihre Beitraege - unbegutachtete Preprints wie veroeffentlichte Postprints - unterbringen koennen ("self archiving").

Zwei Register listen solche Server auf:

http://archives.eprints.org/
http://www.opendoar.org/

3. Das Archivieren eines Artikels auf einem solchen Server dauert nur wenige Minuten

4. Die meisten Nicht-OA-Zeitschriften erlauben das Einstellen von Postprints durch den Autor in solchen Archiven

Siehe http://romeo.eprints.org/stats.php

5. Die Anzahl der Zeitschriften, die bei einer vorab erfolgten Internetveroeffentlichung den Artikel ablehnen ("Ingelfinger Rule"), nimmt ab.

6. OA vergroessert das Publikum und den Einfluss ("Citation Impact") der Artikel

Dies ist der Hauptgrund, wieso Autoren ihre Beitraege OA publizieren.

*** Kommentar ***

Diese Darstellung Subers stellt eine Generalisierung der Lage in den verschiedenen Disziplinen und Laendern dar. Es bestehen natuerlich im einzelnen sehr grosse Unterschiede.

Beispielsweise gibt es zu einem deutschen geschichtswissenschaftlichen Aufsatz nicht notwendigerweise ein OA-Journal, in dem man ihn unterbringen kann.

Ebensowenig haben alle Wissenschaftler und noch nicht einmal die an Universitaeten die Moeglichkeit, einen Beitrag in dem Dokumentenserver ihrer Institution oder ihres Fachs unterzubringen. Fuer die Geschichtswissenschaft gibt es keinen fachlichen Dokumentenserver. Die von Peter Suber seit langem angekuendigte Loesung eines universellen Repositoriums des "Internet Archive" laesst auf sich warten.

Das Archivieren selbst mag in ein paar Minuten erledigt sein, wenn man einen entsprechenden Dokumentenserver gefunden hat, der den Artikel aufnimmt, aber zuvor muss man doch schwierige Entscheidungen treffen. Zu diesen Entscheidungen gibt es keinerlei Konsens innerhalb der Wissenschaft bzw. der OA-Community:
* Soll der Artikel moeglichst rasch bereits vor der Publikation eingestellt werden (Preprint)
*oder in der Form des gedruckten zitierfaehigen Resultats?
*Soll der Artikel als durchsuchbarer E-Text eingestellt werden oder als gescanntes Faksimile der Druckfassung, damit ihn die Kollegen genauso wie die Druckfassung zitieren koennen (die Moeglichkeit, ein zweischichtiges PDF Faksimile+durchsuchbarer Text nach OCR zu verwenden, ist kaum bekannt und wird so gut wie nie praktiziert)?

 

twoday.net AGB

xml version of this page

xml version of this topic

powered by Antville powered by Helma