Open Access
Ausgangspunkt der Open-Access-Bewegung [1] war sicher die dramatische Finanzkrise der Bibliotheken angesichts der Mond-Preise wichtiger naturwissenschaftlicher Fachzeitschriften. Es kommt vor, dass man für eine führende Zeitschrift den Gegenwert eines Mittelklassewagens berappen muss.
http://www.library.ucsf.edu/research/scholcomm/stickershock.html
Natürlich reduzieren hohe Kosten für naturwissenschaftliche Zeitschriften auch den Monographienankaufetat geisteswissenschaftlicher Fächer.
Wer wissenschaftlich arbeitet, sieht sich einer Informationsexplosion gegenüber, die nach neuen Wegen des wissenschaftlichen Publizierens verlangt. Selbst bestens dotierte amerikanische Eliteuniversitäten können ihren Wissenschaftlern nicht alle relevanten Fachzeitschriften zur Verfügung stellen. Wissen sollte überall auf der Welt ohne finanzielle Barrieren greifbar sein, aber die Verbreitung über den Buchhandel und kostenpflichtige E-Journals schaffen eine Mehrklassengesellschaft. In der obersten Klasse befinden sich Bibliotheken wie die von Harvard, die ihren Nutzern viele hochpreisige Datenbanken ermöglichen [2]. Große deutsche Universitätsbibliotheken befinden sich in der Mittelklasse. Beispielsweise ist der Universitätsbibliothek Freiburg im Breisgau wie vielen anderen vergleichbaren Bibliotheken das kooperative deutsche Zeitschriftendigitalisierungsprojekt DigiZeitschriften schlicht und einfach zu teuer. Freiburg leistet sich lieber JSTOR, für MUSE ist dagegen kein Geld da. Am unteren Rand der Klassengesellschaft befinden sich viele Bibliotheken in Ländern der Dritten Welt, die sich teure Datenbanken und Zeitschriften-Abonnements nicht leisten können.
Die Zunahme wissenschaftlichen Wissens ist aber so dramatisch, dass es auch Versorgungsprobleme gäbe, wenn die gedruckten Zeitschriften kostenlos den Bibliotheken zur Verfügung gestellt würden.
Es gibt also nicht nur finanzielle Gründe für Open Access (OA).
Abgesehen davon, dass OA-Zeitschriften kostengünstiger, schneller und mit Multimedia-Beilagen - also z.B. besser illustriert - publiziert werden können, erscheinen mir die folgenden Punkte hervorhebenswert.
1. OA verhilft - insbesondere entlegenen - Publikationen zu mehr Aufmerksamkeit.
Ein gehaltvoller Beitrag in einer wenig bekannten Fachzeitschrift oder lokalen Festschrift wird als OA-Publikation erheblich besser wahrgenommen als in gedruckter Form. Es ist nachgewiesen, dass OA-Publikationen einen ausgezeichneten Impact-Faktor aufweisen. Für den OA-Vorkämpfer Steve Harnad ist das Impact-Argument das wichtigste Argument für OA.
2. OA kann Disparitäten bei der Erwerbungspolitik von Bibliotheken ausgleichen.
Da ist etwa der Filter des Fachreferenten: Zeitschriften, die dieser nicht für wichtig hält, werden nicht angeschafft. In US-Bibliotheken haben natürlich fremdsprachige Publikationen einen schwereren Stand als englischsprachige.
Sodann ist da der Wettkampf der Disziplinen um den Bibliotheksetat, der etwa zu Verzerrungen zugunsten einflußreicher Fachbereiche führen kann. Wer die bessere Lobby hat, kann kleinere Fächer mit Zeitschriften- und Bücher-Brosamen abspeisen.
3. OA fördert den Pluralismus
Via OA können auch Publikationen wahrgenommen werden, die unkonventionelle Sichtweisen bieten und ein Gegengewicht gegen den "Mainstream" bilden. Gern wird darauf verwiesen, dass OA mit "Peer Review" und Qualitätskontrolle vereinbar ist. Peer Review ist aber nicht alles, es müssen auch abweichende Meinungen zu Wort kommen und dürfen nicht dem Konservativismus von Gutachtern zum Opfer fallen.
4. OA-Volltexte unterstützen die Internationalisierung der Wissenschaft
Für die Geisteswissenschaften steht außer Frage, dass die nationalsprachlichen Texte nach wie vor dominieren. Liegt ein fremdsprachiger Text online frei zugänglich vor, so steigen seine Chancen wahrgenommen zu werden, auch wenn er kein englischsprachiges Abstract besitzt. Zitiert er Fachbeträge in westlicher Schrift, kann er über eine Volltextsuche (in der Art von Google Scholar) gefunden werden (Demonstration).
So wenig maschinelle Übersetzungen (Babelfish oder andere) Bedeutungsnuancen wiedergeben können und so dürftig ihre Qualität auch erscheinen mag - ein frei zugänglicher Volltext kann, sofern für die entsprechende Sprache ein Angebot existiert, auf diese Weise wenigstens grob verstanden werden:
http://archiv.twoday.net/stories/241320/
Wer käme auf die Idee, eine russischsprachige Fachzeitschrift auf Verdacht zu sichten?
OA gibt den viel zu wenig beachteten Wissenschaftlern etwa in Osteuropa die Chance, ihre Beiträge weltweit zur Kenntnis zu bringen. Es wäre natürlich günstig, eine westliche Sprache für den Text zu wählen oder eine Übersetzung beizugeben. Liegt der Fachbeitrag in einer Creative-Commons-Lizenz vor, die Bearbeitungen erlaubt, so kann er ohne weiteres von einem sprachkundigen Dritten übersetzt und etwa in einen Dokumentenserver eingestellt werden.
5. OA-Volltexte ermöglichen das Auffinden von Fachliteratur unabhängig von Metadaten
In Volltexten kann auch gefunden werden, was nicht im Titel des Beitrags steht, was man nicht darin vermutet. Daher ist es auch wichtig, Volltextsuchen in der OA-Community mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Wir brauchen nicht nur OAI-Harvester für Metadaten, sondern auch wissenschaftliche Volltextsuchmaschinen in der Art von Bielefelds BASE
http://base.ub.uni-bielefeld.de/index_english.html
6. OA-Publikationen partizipieren an den allgemeinen Vorteilen digitaler Publikationen
Was digital und frei zugänglich online vorliegt, muss nicht gelagert oder aus dem Magazin geholt werden. Es ist rund um die Uhr einsehbar und nicht nur zu den knapp bemessenen Öffnungszeiten. Behinderte können sich die Welt auf den Bildschirm holen und müssen sich nicht im Rollstuhl in die Bibliothek quälen. Digitale Texte können leicht kopiert und zur Grundlage neuer Texte genommen werden (was natürlich kein Freibrief für unwissenschaftliche Plagiate sein darf).
7. OA-Publikationen partizipieren an den allgemeinen Vorteilen freier Inhalte
Ein ganz wichtiger Punkt! Da OA mehr bedeutet als nur "Free Access" (kostenfreier Zugang), sondern sich auch den nicht durch urheberrechtliche Lizenzbarrieren (permission barriers in der Terminologie von Peter Suber) behinderten Inhalten verschrieben hat, bestehen gemeinsame Ziele der OA-Bewegung mit den zahlreichen Initiativen, die sich um Open Content, um freie Inhalte bemühen. Die Sichworte "Creative Commons" und "Wikipedia" mögen genügen.
OA-Publikationen richten sich damit prinzipiell nicht nur an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sondern auch an Bürgerinnen und Bürger, die sich für Wissenschaft interessieren oder in wissenschaftlichen Publikationen Rat und Hilfe suchen. Nicht zu vergessen die Wissenschaftsjournalisten, die in OA-Publikationen Primärtexte finden, oder die Praktiker, denen OA-Beiträge oder OA-Daten Problemlösungen bieten.
OA ist daher das beste "Schaufenster der Wissenschaft". Gerade im geisteswissenschaftlichen Bereich bestehen häufig keine großen Verständnisbarrieren. Verständlich geschrieben wissenschaftliche Texte können für die Wissenschaft (und insbesondere die Geisteswissenschaften) werben. Der Filter des Wissenschaftsjournalismus, der auswählt, was für die Allgemeinheit von Interesse ist, entfällt, wenn wissenschaftliche Primärliteratur im Netz verfügbar ist.
[1] Einen guten Überblick gibt jetzt C. W. Bailey
http://www.digital-scholarship.com/cwb/OALibraries2.pdf
[2] Zum Unterschied in den Möglichkeiten der Datenbanknutzung an Universitäten der USA siehe aktuell
http://www.library.gsu.edu/news/index.asp?view=details&ID=8367&typeID=62
Dieser Beitrag steht unter der Creative Commons License CC-BY
http://www.library.ucsf.edu/research/scholcomm/stickershock.html
Natürlich reduzieren hohe Kosten für naturwissenschaftliche Zeitschriften auch den Monographienankaufetat geisteswissenschaftlicher Fächer.
Wer wissenschaftlich arbeitet, sieht sich einer Informationsexplosion gegenüber, die nach neuen Wegen des wissenschaftlichen Publizierens verlangt. Selbst bestens dotierte amerikanische Eliteuniversitäten können ihren Wissenschaftlern nicht alle relevanten Fachzeitschriften zur Verfügung stellen. Wissen sollte überall auf der Welt ohne finanzielle Barrieren greifbar sein, aber die Verbreitung über den Buchhandel und kostenpflichtige E-Journals schaffen eine Mehrklassengesellschaft. In der obersten Klasse befinden sich Bibliotheken wie die von Harvard, die ihren Nutzern viele hochpreisige Datenbanken ermöglichen [2]. Große deutsche Universitätsbibliotheken befinden sich in der Mittelklasse. Beispielsweise ist der Universitätsbibliothek Freiburg im Breisgau wie vielen anderen vergleichbaren Bibliotheken das kooperative deutsche Zeitschriftendigitalisierungsprojekt DigiZeitschriften schlicht und einfach zu teuer. Freiburg leistet sich lieber JSTOR, für MUSE ist dagegen kein Geld da. Am unteren Rand der Klassengesellschaft befinden sich viele Bibliotheken in Ländern der Dritten Welt, die sich teure Datenbanken und Zeitschriften-Abonnements nicht leisten können.
Die Zunahme wissenschaftlichen Wissens ist aber so dramatisch, dass es auch Versorgungsprobleme gäbe, wenn die gedruckten Zeitschriften kostenlos den Bibliotheken zur Verfügung gestellt würden.
Es gibt also nicht nur finanzielle Gründe für Open Access (OA).
Abgesehen davon, dass OA-Zeitschriften kostengünstiger, schneller und mit Multimedia-Beilagen - also z.B. besser illustriert - publiziert werden können, erscheinen mir die folgenden Punkte hervorhebenswert.
1. OA verhilft - insbesondere entlegenen - Publikationen zu mehr Aufmerksamkeit.
Ein gehaltvoller Beitrag in einer wenig bekannten Fachzeitschrift oder lokalen Festschrift wird als OA-Publikation erheblich besser wahrgenommen als in gedruckter Form. Es ist nachgewiesen, dass OA-Publikationen einen ausgezeichneten Impact-Faktor aufweisen. Für den OA-Vorkämpfer Steve Harnad ist das Impact-Argument das wichtigste Argument für OA.
2. OA kann Disparitäten bei der Erwerbungspolitik von Bibliotheken ausgleichen.
Da ist etwa der Filter des Fachreferenten: Zeitschriften, die dieser nicht für wichtig hält, werden nicht angeschafft. In US-Bibliotheken haben natürlich fremdsprachige Publikationen einen schwereren Stand als englischsprachige.
Sodann ist da der Wettkampf der Disziplinen um den Bibliotheksetat, der etwa zu Verzerrungen zugunsten einflußreicher Fachbereiche führen kann. Wer die bessere Lobby hat, kann kleinere Fächer mit Zeitschriften- und Bücher-Brosamen abspeisen.
3. OA fördert den Pluralismus
Via OA können auch Publikationen wahrgenommen werden, die unkonventionelle Sichtweisen bieten und ein Gegengewicht gegen den "Mainstream" bilden. Gern wird darauf verwiesen, dass OA mit "Peer Review" und Qualitätskontrolle vereinbar ist. Peer Review ist aber nicht alles, es müssen auch abweichende Meinungen zu Wort kommen und dürfen nicht dem Konservativismus von Gutachtern zum Opfer fallen.
4. OA-Volltexte unterstützen die Internationalisierung der Wissenschaft
Für die Geisteswissenschaften steht außer Frage, dass die nationalsprachlichen Texte nach wie vor dominieren. Liegt ein fremdsprachiger Text online frei zugänglich vor, so steigen seine Chancen wahrgenommen zu werden, auch wenn er kein englischsprachiges Abstract besitzt. Zitiert er Fachbeträge in westlicher Schrift, kann er über eine Volltextsuche (in der Art von Google Scholar) gefunden werden (Demonstration).
So wenig maschinelle Übersetzungen (Babelfish oder andere) Bedeutungsnuancen wiedergeben können und so dürftig ihre Qualität auch erscheinen mag - ein frei zugänglicher Volltext kann, sofern für die entsprechende Sprache ein Angebot existiert, auf diese Weise wenigstens grob verstanden werden:
http://archiv.twoday.net/stories/241320/
Wer käme auf die Idee, eine russischsprachige Fachzeitschrift auf Verdacht zu sichten?
OA gibt den viel zu wenig beachteten Wissenschaftlern etwa in Osteuropa die Chance, ihre Beiträge weltweit zur Kenntnis zu bringen. Es wäre natürlich günstig, eine westliche Sprache für den Text zu wählen oder eine Übersetzung beizugeben. Liegt der Fachbeitrag in einer Creative-Commons-Lizenz vor, die Bearbeitungen erlaubt, so kann er ohne weiteres von einem sprachkundigen Dritten übersetzt und etwa in einen Dokumentenserver eingestellt werden.
5. OA-Volltexte ermöglichen das Auffinden von Fachliteratur unabhängig von Metadaten
In Volltexten kann auch gefunden werden, was nicht im Titel des Beitrags steht, was man nicht darin vermutet. Daher ist es auch wichtig, Volltextsuchen in der OA-Community mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Wir brauchen nicht nur OAI-Harvester für Metadaten, sondern auch wissenschaftliche Volltextsuchmaschinen in der Art von Bielefelds BASE
http://base.ub.uni-bielefeld.de/index_english.html
6. OA-Publikationen partizipieren an den allgemeinen Vorteilen digitaler Publikationen
Was digital und frei zugänglich online vorliegt, muss nicht gelagert oder aus dem Magazin geholt werden. Es ist rund um die Uhr einsehbar und nicht nur zu den knapp bemessenen Öffnungszeiten. Behinderte können sich die Welt auf den Bildschirm holen und müssen sich nicht im Rollstuhl in die Bibliothek quälen. Digitale Texte können leicht kopiert und zur Grundlage neuer Texte genommen werden (was natürlich kein Freibrief für unwissenschaftliche Plagiate sein darf).
7. OA-Publikationen partizipieren an den allgemeinen Vorteilen freier Inhalte
Ein ganz wichtiger Punkt! Da OA mehr bedeutet als nur "Free Access" (kostenfreier Zugang), sondern sich auch den nicht durch urheberrechtliche Lizenzbarrieren (permission barriers in der Terminologie von Peter Suber) behinderten Inhalten verschrieben hat, bestehen gemeinsame Ziele der OA-Bewegung mit den zahlreichen Initiativen, die sich um Open Content, um freie Inhalte bemühen. Die Sichworte "Creative Commons" und "Wikipedia" mögen genügen.
OA-Publikationen richten sich damit prinzipiell nicht nur an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sondern auch an Bürgerinnen und Bürger, die sich für Wissenschaft interessieren oder in wissenschaftlichen Publikationen Rat und Hilfe suchen. Nicht zu vergessen die Wissenschaftsjournalisten, die in OA-Publikationen Primärtexte finden, oder die Praktiker, denen OA-Beiträge oder OA-Daten Problemlösungen bieten.
OA ist daher das beste "Schaufenster der Wissenschaft". Gerade im geisteswissenschaftlichen Bereich bestehen häufig keine großen Verständnisbarrieren. Verständlich geschrieben wissenschaftliche Texte können für die Wissenschaft (und insbesondere die Geisteswissenschaften) werben. Der Filter des Wissenschaftsjournalismus, der auswählt, was für die Allgemeinheit von Interesse ist, entfällt, wenn wissenschaftliche Primärliteratur im Netz verfügbar ist.
[1] Einen guten Überblick gibt jetzt C. W. Bailey
http://www.digital-scholarship.com/cwb/OALibraries2.pdf
[2] Zum Unterschied in den Möglichkeiten der Datenbanknutzung an Universitäten der USA siehe aktuell
http://www.library.gsu.edu/news/index.asp?view=details&ID=8367&typeID=62
Dieser Beitrag steht unter der Creative Commons License CC-BY
KlausGraf - am Donnerstag, 19. Januar 2006, 01:49 - Rubrik: Open Access
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http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Technologie-und-Innovation/Informationsgesellschaft/informationen-des-oeffentlichen-sektors.html
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/839517/
Der vorliegende deutsche Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie ist recht vage gefasst und hat jede Menge Schlupflöcher, die bisher vorliegenden Stellungnahmen sind aussagearm. Archive, Bibliotheken und Museen fallen ebenso wie Rundfunkanstalten nicht unter das Informationsweiterverwendungsgesetz.
Beispiele für Anwendungen: Geodaten, Wetterdaten, Gerichtsentscheidungen (JURIS).
Update:
Siehe http://www.informationsweiterverwendungsgesetz.de/
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/839517/
Der vorliegende deutsche Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie ist recht vage gefasst und hat jede Menge Schlupflöcher, die bisher vorliegenden Stellungnahmen sind aussagearm. Archive, Bibliotheken und Museen fallen ebenso wie Rundfunkanstalten nicht unter das Informationsweiterverwendungsgesetz.
Beispiele für Anwendungen: Geodaten, Wetterdaten, Gerichtsentscheidungen (JURIS).
Update:
Siehe http://www.informationsweiterverwendungsgesetz.de/
KlausGraf - am Montag, 16. Januar 2006, 16:38 - Rubrik: Open Access
http://fotothek.slub-dresden.de/karten/index.html
Die Deutsche Fotothek Dresden hat ein Kartenforum mit digitalisierten Karten aus Bibliotheken und Archiven eröffnet, das grosskotzig mit dem Begriff "Open Access" wirbt und auf eine deutsche Übersetzung der Berliner Erklärung auf demselben Server verlinkt.
Aber die Fotothek hat offenbar von Open Access nicht das geringste begriffen, denn unter jeder Karte befindet sich ein Copyright-Zeichen (zu Unrecht, denn originalgetreue Reproduktionen sind nach überwiegend angenommener juristischen Meinung nicht durch das UrhG geschützt) und im Impressum heisst es:
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Das ist eben NICHT Open Access, denn Open Access setzt die Beseitigung von "permission barriers" voraus, aber das wollen die kulturgutverwahrenden Institutionen, die Open Access mit einem kostenlosen Webangebot verwechseln, nicht begreifen, da sie ihre Kunden in Sachen Bildrechte nach Kräften abkassieren wollen. Was steht denn in der deutschen Fassung (die schlecht übersetzt ist, da die derivative works fehlen)?
Die Autoren und Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen erteilen allen Benutzern das freie, unwiderrufliche und weltweite Zugangsrecht und die Erlaubnis, die Veröffentlichung für jeden verantwortlichen Zweck zu kopieren, zu benutzen, zu verteilen, zu übertragen und abzubilden unter der Bedingung der korrekten Nennung der Urheberschaft (wie bisher werden die Mechanismen der korrekten Berücksichtigung der Urheberschaft und der verantwortlichen Nutzung durch die Regeln der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Geltung gebracht) sowie das Recht,
eine beschränkte Anzahl gedruckter Kopien für den persönlichen Gebrauch zu machen.
Open Access für Kulturgut und ein umfassender Vorbehalt der Urheberrechte sind unvereinbar. Die Karten dürften gemäß der Berliner Erklärung also frei auf anderen (mindestens auf nicht-kommerziellen, obwohl die Erklärung eine solche Beschränkung nicht enthält) Websites eingestellt werden.
Wer nicht begreift, dass Open Access nicht nur die kostenfreie Zurverfügungstellung meint, sondern auch eine freie Verfügbarkeit, die mit der Unterstellung unter eine freie Lizenz (Creative Commons) am besten realisiert wird, hat von Open Access nichts begriffen.
Die Deutsche Fotothek Dresden hat ein Kartenforum mit digitalisierten Karten aus Bibliotheken und Archiven eröffnet, das grosskotzig mit dem Begriff "Open Access" wirbt und auf eine deutsche Übersetzung der Berliner Erklärung auf demselben Server verlinkt.
Aber die Fotothek hat offenbar von Open Access nicht das geringste begriffen, denn unter jeder Karte befindet sich ein Copyright-Zeichen (zu Unrecht, denn originalgetreue Reproduktionen sind nach überwiegend angenommener juristischen Meinung nicht durch das UrhG geschützt) und im Impressum heisst es:
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Das ist eben NICHT Open Access, denn Open Access setzt die Beseitigung von "permission barriers" voraus, aber das wollen die kulturgutverwahrenden Institutionen, die Open Access mit einem kostenlosen Webangebot verwechseln, nicht begreifen, da sie ihre Kunden in Sachen Bildrechte nach Kräften abkassieren wollen. Was steht denn in der deutschen Fassung (die schlecht übersetzt ist, da die derivative works fehlen)?
Die Autoren und Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen erteilen allen Benutzern das freie, unwiderrufliche und weltweite Zugangsrecht und die Erlaubnis, die Veröffentlichung für jeden verantwortlichen Zweck zu kopieren, zu benutzen, zu verteilen, zu übertragen und abzubilden unter der Bedingung der korrekten Nennung der Urheberschaft (wie bisher werden die Mechanismen der korrekten Berücksichtigung der Urheberschaft und der verantwortlichen Nutzung durch die Regeln der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Geltung gebracht) sowie das Recht,
eine beschränkte Anzahl gedruckter Kopien für den persönlichen Gebrauch zu machen.
Open Access für Kulturgut und ein umfassender Vorbehalt der Urheberrechte sind unvereinbar. Die Karten dürften gemäß der Berliner Erklärung also frei auf anderen (mindestens auf nicht-kommerziellen, obwohl die Erklärung eine solche Beschränkung nicht enthält) Websites eingestellt werden.
Wer nicht begreift, dass Open Access nicht nur die kostenfreie Zurverfügungstellung meint, sondern auch eine freie Verfügbarkeit, die mit der Unterstellung unter eine freie Lizenz (Creative Commons) am besten realisiert wird, hat von Open Access nichts begriffen.
KlausGraf - am Samstag, 17. Dezember 2005, 01:25 - Rubrik: Open Access
http://eprints.rclis.org/archive/00005133/
Open Access. Freier Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen - das Paradigma der Zukunft?
Schmidt, Birgit (2005) Open Access. Freier Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen - das Paradigma der Zukunft?, in Umlauf, Konrad and Hobohm, Hans-Cristoph, Eds. Erfolgreiches Management von Bibliotheken und Informationseinrichtungen, pp. 1-22. Verlag Dashöfer.
Full text available as:
PDF - Requires Adobe Acrobat Reader or other PDF viewer.
Abstract
[English abstract]
Since a couple of years there is a strong voice for open access – that is unrestricted free online access to research articles for everyone. By presenting a typology of open access, we discuss the realization of open access journals using various combinations of business models. There are high expectations, but as business models are still in flux, new challenges arise for libraries dealing with „institutional memberships“ and stagnating serials budgets.
[German abstract]
Seit einigen Jahren gibt es eine starke Forderung nach Open Access, also dem unbeschränkten, freien Online-Zugang zu wissenschaftlichen Artikeln für jedermann. In diesem Artikel wird aufbauend auf einer Typologie von Open-Access-Varianten die Umsetzung von Open-Access- Zeitschriften mittels unterschiedlicher Geschäftmodelle diskutiert. An diese Zeitschriften werden hohe Erwartungen herangetragen. Da sich die Geschäftsmodelle jedoch laufend wandeln, stehen Bibliotheken, die es mit "institutionellen Mitgliedschaften" und stagnierenden Erwerbungsetats zu tun haben, neuen Herausforderungen gegenüber.
Keywords: open access, business models, open access journals, scholarly communication, serials crisis, Open Access Zeitschriften, Geschäftsmodelle, Zeitschriftenkrise
Subjects: H. Information sources, supports, channels. > HN. e-journals.
E. Publishing and legal issues.
ID Code: 5133
Deposited By: Schmidt, Birgit
Deposited On: 14 December 2005
References
Bergstrom, Carl T.; Bergstrom, Theodore C.: The costs and benefits of library site licenses to academic journals. In: Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS) 101 (2004), Nr. 3, 897 – 902. http://www.pnas.org/cgi/content/full/101/3/897.
Foster, Nancy F.; Gibbons, Susan: Understanding Faculty to Improve Content Recruitment for Institutional Repositories. In: D-Lib Magazine 11 (2005), Nr. 1. http://dx.doi.org/ 10.1045/january2005-foster.
Harnad, Stevan: The Implementation of the Berlin Declaration on Open Access. In: D-Lib Magazine 11 (2005), Nr. 3. http://www.dlib.org/dlib/march05/harnad/03harnad.html.
Keller, Alice: Konsortien in Bibliotheken: eine praktische Einführung. Zürich: ETH-Bibliothek 2002.
Keller, Alice: Big Deal oder Open Access – Hochglanz oder Tippfehler? In: medizin – bibliothek – information 4 (2004), Nr. 1, S. 7 – 8. http://www.agmb.de/mbi/2004_1/keller7-8.pdf.
Okerson, Ann: Six Flavors of Open Access: Successes and Possibilities for STM Journals. In: Liber Quarterly 14 (2004), Nr. 3/4, 340 – 347. http://webdoc.gwdg.de/edoc/aw/liber/lq-3-04/ okerson.pdf.
Open Society Institute (OSI): Guide to Business Planning for Launching a New Open Access Journal. July 2003. http://www.soros.org/openaccess/oajguides/business_planning.pdf.
Pickering, Bobby: Springer blasts Open Choice criticism. In: Information World Review (20.09.2004). http://www.iwr.co.uk/News/1158226.
Prosser, David C.: From here to there: a proposed mechanism for transforming journals from closed to open access. In: Learned Publishing 16 (2003), Nr. 3, 247 – 258. http://www.alpsp.org/ 2003pdfs/dpjul03.pdf.
Birgit Schmidt: Open Access. Freier Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen – das Paradigma der Zukunft? Masterarbeit, Berlin: Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Bibliothekswissenschaft 2005 (erscheint als Nr. 144 der „Berliner Handreichungen zur Bibliothekswissenschaft“).
Shapiro, Carl; Varian, Hal R.: Information rules: a strategic guide to the network economy. Boston, Mass.: Harvard Business School Press, 1999.
Tenopir, Carol: Online Scholarly Journals: How Many? In: Library Journal (02.01.2004). http://www.libraryjournal.com/article/CA374956.
Tenopir, Carol; King, Donald W.: Towards electronic journals: realities for scientists, librarians, and publishers. Washington, DC: Special Libraries Association, 2000
White, Sonya; Creaser, Claire: Scholarly Journal Prices: Selected Trends and Comparisons. Loughborough: LISU Occasional Paper No. 34, Oxford University Press: 2004, http://www.lboro.ac.uk/departments/dis/lisu/downloads/op34.pdf.
Willinsky, John: The Nine Flavours of Open Access Scholarly Publishing. In: Journal of Postgraduate Medicine 49 (2003), Nr. 3, 263 – 267. http://www.jpgmonline.com/article.asp?issn=0022-3859;year=2003;volume=49;issue=3; spage=263;epage=267;aulast=Willinsky.
Varian, Hal R.: Pricing Information Goods. In: Scholarship in the new information environment: proceedings from an RLG Symposium held May 1-3, 1995 at Harvard University / Edited by Carol Hughes. Research Libraries Group Symposium on „Scholarship in the New Information Environment“, held at Harvard Law School, May 2-3, 1995. http://www.sims.berkeley.edu/~hal/Papers/price-info-goods.pdf.
Open Access. Freier Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen - das Paradigma der Zukunft?
Schmidt, Birgit (2005) Open Access. Freier Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen - das Paradigma der Zukunft?, in Umlauf, Konrad and Hobohm, Hans-Cristoph, Eds. Erfolgreiches Management von Bibliotheken und Informationseinrichtungen, pp. 1-22. Verlag Dashöfer.
Full text available as:
PDF - Requires Adobe Acrobat Reader or other PDF viewer.
Abstract
[English abstract]
Since a couple of years there is a strong voice for open access – that is unrestricted free online access to research articles for everyone. By presenting a typology of open access, we discuss the realization of open access journals using various combinations of business models. There are high expectations, but as business models are still in flux, new challenges arise for libraries dealing with „institutional memberships“ and stagnating serials budgets.
[German abstract]
Seit einigen Jahren gibt es eine starke Forderung nach Open Access, also dem unbeschränkten, freien Online-Zugang zu wissenschaftlichen Artikeln für jedermann. In diesem Artikel wird aufbauend auf einer Typologie von Open-Access-Varianten die Umsetzung von Open-Access- Zeitschriften mittels unterschiedlicher Geschäftmodelle diskutiert. An diese Zeitschriften werden hohe Erwartungen herangetragen. Da sich die Geschäftsmodelle jedoch laufend wandeln, stehen Bibliotheken, die es mit "institutionellen Mitgliedschaften" und stagnierenden Erwerbungsetats zu tun haben, neuen Herausforderungen gegenüber.
Keywords: open access, business models, open access journals, scholarly communication, serials crisis, Open Access Zeitschriften, Geschäftsmodelle, Zeitschriftenkrise
Subjects: H. Information sources, supports, channels. > HN. e-journals.
E. Publishing and legal issues.
ID Code: 5133
Deposited By: Schmidt, Birgit
Deposited On: 14 December 2005
References
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Tenopir, Carol: Online Scholarly Journals: How Many? In: Library Journal (02.01.2004). http://www.libraryjournal.com/article/CA374956.
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Willinsky, John: The Nine Flavours of Open Access Scholarly Publishing. In: Journal of Postgraduate Medicine 49 (2003), Nr. 3, 263 – 267. http://www.jpgmonline.com/article.asp?issn=0022-3859;year=2003;volume=49;issue=3; spage=263;epage=267;aulast=Willinsky.
Varian, Hal R.: Pricing Information Goods. In: Scholarship in the new information environment: proceedings from an RLG Symposium held May 1-3, 1995 at Harvard University / Edited by Carol Hughes. Research Libraries Group Symposium on „Scholarship in the New Information Environment“, held at Harvard Law School, May 2-3, 1995. http://www.sims.berkeley.edu/~hal/Papers/price-info-goods.pdf.
KlausGraf - am Freitag, 16. Dezember 2005, 00:37 - Rubrik: Open Access
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An die
Akademie der Wissenschaften zu Göttingen
zHd Herrn Präsident Roesky
Sehr geehrter Herr Präsident,
mit Brief vom 21. November 2005 übersenden Sie mir eine Autorenvereinbarung, da eine solche Fixierung der bislang stillschweigend angenommenen Rechteübertragung unumgänglich geworden sei. Meine urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse blieben ebenso unberührt wie etwaige Ansprüche gegen die VG Wort.
Gefordert wird eine umfassende Übertragung aller Rechte räumlich und zeitlich unbegrenzt unter Einschluss derjenigen Rechte "das Werk ... auch auf jene Arten zu nutzen, die im Zeitpunkt der Herausgabe der Buchfassung noch nicht bekannt waren". Derzeit gilt aber noch § 31 IV UrhG, der die Nichtigkeit des Vertrags für genau solche Verfügungen über unbekannte Nutzungsarten vorsieht.
Stimme ich mit der Akademie der Wissenschaften darin überein, dass nun auch "neue elektronische Kommunikationstechnologien und Publikationsformen" zum Einsatz kommen sollen? Gewiss, ich bin ein grosser Freund dieser neuen Kommunikationstechnologien, wie Sie meinem Beitrag
Klaus Graf, Edition und Open Access, in: Vom Nutzen des Edierens, hrsg. von Brigitte Merta/Andrea Sonnlechner und Herwig Weigl (MIÖG Ergbd. 47), Wien/München 2005, S. 197-203
unschwer entnehmen können. Er steht auch online unter
http://archiv.twoday.net/stories/230198
zur Verfügung.
Ich bin aber ganz und gar kein Freund urheberrechtlicher Verträge, die dem Autor das Recht nehmen, seinen Beitrag nach der Maßgabe von "Open Access" kostenfrei der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zu präsentieren.
Wie sehr die Forderung nach "Open Access" hinsichtlich wissenschaftlicher Arbeitsergebnisse inzwischen von namhaften Wissenschaftsorganisationen (wie der DFG) geteilt wird, ergibt sich aus der Liste der Unterzeichner der "Berlin Declaration"
http://www.zim.mpg.de/openaccess-berlin/berlindeclaration.html
Ich habe also ganz und gar nichts dagegen, wenn mein Beitrag (über Jagdtrophäen in: Residenzenforschung 15,II), versehen mit einer Creative Commons Lizenz (ich denke da an CC-BY), in ein institutionelles Archiv (Dokumentenserver) gemäß der Berlin Declaration eingestellt wird.
Gern erhält die Akademie der Wissenschaften ein einfaches Nutzungsrecht für ihre eigenen Vorhaben mit meinem Beitrag im Rahmen der neuen elektronischen Kommunikationstechnologien.
Bei dem mir zugemuteten Vertrag werden mir aber alle Rechte genommen (und zwar unbefristet bis 70 Jahre nach meinem Ableben), was mich daran hindert, nach meinem eigenen Gutdünken darüber zu entscheiden, ob die Allgemeinheit meinen Beitrag nutzen darf. Ich muss also die Akademie um Erlaubnis bitten, wenn ich den Beitrag auf meine Homepage oder ein institutionelles Archiv setzen will, wenn ich ihn überarbeiten (oder übersetzen lassen) und anderweitig publizieren möchte.
Die Akademie kann den Beitrag nach dem übersandten Vertrag "Open Access" zugänglich machen, sie kann ihn aber auch in ein kostenpflichtiges System einspeisen, das vielen Wissenschaftlern die Möglichkeit nimmt, ihn einfach und bequem kostenfrei zu nutzen. Darauf habe ich, wenn ich den Vertrag unterzeichne, keinerlei Einfluss mehr. Die Akademie enteignet mich im Bereich der Online-Nutzung absolut. Ich habe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Akademie es der Kommission für Residenzenforschung dauerhaft wie bisher gestatten wird, ihr löbliches kostenfreies Internetangebot anzubieten. Ich hoffe das zwar, aber hoffen ist nicht wissen. Ich hoffe zwar, dass die Akademie den Bitten anderer Wissenschaftler, die den übersandten Vertrag unterzeichnen, ihre Beiträge kostenlos im Internet anbieten zu dürfen, zustimmt, aber hoffen ist nicht wissen.
Indem ich mich weigere, den vorgelegten Vertrag zu unterschreiben, handle ich lediglich nach der Devise die auf dem Edoc-Server der Max-Planck-Gesellschaft, die bekanntlich "Open Access" unterstützt, zu lesen ist:
http://edoc.mpg.de/doc/help/copyright.epl
" Take care when signing future contracts with publishers!
For future submissions to commercial or not-for-profit publishers, please be aware that signing an exclusive license or a full Copyright Transfer Agreement might narrow any further personal or scientific use."
Um es nochmals pointiert zu sagen: Wenn ein kommerzieller Verlag Wissenschafts-Autoren Verträge ohne "Open Access"-Klausel anbietet, ist das zwar nicht erfreulich, aber vielleicht verständlich. Wenn eine Akademie der Wissenschaften, die sich der Verbreitung von Wissen verschrieben hat, einen solchen Vertrag offeriert, habe ich dafür kein Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Graf
Akademie der Wissenschaften zu Göttingen
zHd Herrn Präsident Roesky
Sehr geehrter Herr Präsident,
mit Brief vom 21. November 2005 übersenden Sie mir eine Autorenvereinbarung, da eine solche Fixierung der bislang stillschweigend angenommenen Rechteübertragung unumgänglich geworden sei. Meine urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse blieben ebenso unberührt wie etwaige Ansprüche gegen die VG Wort.
Gefordert wird eine umfassende Übertragung aller Rechte räumlich und zeitlich unbegrenzt unter Einschluss derjenigen Rechte "das Werk ... auch auf jene Arten zu nutzen, die im Zeitpunkt der Herausgabe der Buchfassung noch nicht bekannt waren". Derzeit gilt aber noch § 31 IV UrhG, der die Nichtigkeit des Vertrags für genau solche Verfügungen über unbekannte Nutzungsarten vorsieht.
Stimme ich mit der Akademie der Wissenschaften darin überein, dass nun auch "neue elektronische Kommunikationstechnologien und Publikationsformen" zum Einsatz kommen sollen? Gewiss, ich bin ein grosser Freund dieser neuen Kommunikationstechnologien, wie Sie meinem Beitrag
Klaus Graf, Edition und Open Access, in: Vom Nutzen des Edierens, hrsg. von Brigitte Merta/Andrea Sonnlechner und Herwig Weigl (MIÖG Ergbd. 47), Wien/München 2005, S. 197-203
unschwer entnehmen können. Er steht auch online unter
http://archiv.twoday.net/stories/230198
zur Verfügung.
Ich bin aber ganz und gar kein Freund urheberrechtlicher Verträge, die dem Autor das Recht nehmen, seinen Beitrag nach der Maßgabe von "Open Access" kostenfrei der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zu präsentieren.
Wie sehr die Forderung nach "Open Access" hinsichtlich wissenschaftlicher Arbeitsergebnisse inzwischen von namhaften Wissenschaftsorganisationen (wie der DFG) geteilt wird, ergibt sich aus der Liste der Unterzeichner der "Berlin Declaration"
http://www.zim.mpg.de/openaccess-berlin/berlindeclaration.html
Ich habe also ganz und gar nichts dagegen, wenn mein Beitrag (über Jagdtrophäen in: Residenzenforschung 15,II), versehen mit einer Creative Commons Lizenz (ich denke da an CC-BY), in ein institutionelles Archiv (Dokumentenserver) gemäß der Berlin Declaration eingestellt wird.
Gern erhält die Akademie der Wissenschaften ein einfaches Nutzungsrecht für ihre eigenen Vorhaben mit meinem Beitrag im Rahmen der neuen elektronischen Kommunikationstechnologien.
Bei dem mir zugemuteten Vertrag werden mir aber alle Rechte genommen (und zwar unbefristet bis 70 Jahre nach meinem Ableben), was mich daran hindert, nach meinem eigenen Gutdünken darüber zu entscheiden, ob die Allgemeinheit meinen Beitrag nutzen darf. Ich muss also die Akademie um Erlaubnis bitten, wenn ich den Beitrag auf meine Homepage oder ein institutionelles Archiv setzen will, wenn ich ihn überarbeiten (oder übersetzen lassen) und anderweitig publizieren möchte.
Die Akademie kann den Beitrag nach dem übersandten Vertrag "Open Access" zugänglich machen, sie kann ihn aber auch in ein kostenpflichtiges System einspeisen, das vielen Wissenschaftlern die Möglichkeit nimmt, ihn einfach und bequem kostenfrei zu nutzen. Darauf habe ich, wenn ich den Vertrag unterzeichne, keinerlei Einfluss mehr. Die Akademie enteignet mich im Bereich der Online-Nutzung absolut. Ich habe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Akademie es der Kommission für Residenzenforschung dauerhaft wie bisher gestatten wird, ihr löbliches kostenfreies Internetangebot anzubieten. Ich hoffe das zwar, aber hoffen ist nicht wissen. Ich hoffe zwar, dass die Akademie den Bitten anderer Wissenschaftler, die den übersandten Vertrag unterzeichnen, ihre Beiträge kostenlos im Internet anbieten zu dürfen, zustimmt, aber hoffen ist nicht wissen.
Indem ich mich weigere, den vorgelegten Vertrag zu unterschreiben, handle ich lediglich nach der Devise die auf dem Edoc-Server der Max-Planck-Gesellschaft, die bekanntlich "Open Access" unterstützt, zu lesen ist:
http://edoc.mpg.de/doc/help/copyright.epl
" Take care when signing future contracts with publishers!
For future submissions to commercial or not-for-profit publishers, please be aware that signing an exclusive license or a full Copyright Transfer Agreement might narrow any further personal or scientific use."
Um es nochmals pointiert zu sagen: Wenn ein kommerzieller Verlag Wissenschafts-Autoren Verträge ohne "Open Access"-Klausel anbietet, ist das zwar nicht erfreulich, aber vielleicht verständlich. Wenn eine Akademie der Wissenschaften, die sich der Verbreitung von Wissen verschrieben hat, einen solchen Vertrag offeriert, habe ich dafür kein Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Graf
KlausGraf - am Donnerstag, 8. Dezember 2005, 01:47 - Rubrik: Open Access
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Erfreulicherweise sind der "Archivar" und die
"Archivpflege" kostenfrei online verfuegbar samt einigen
Fachbeitraegen (etwa auf den Servern der Berufsverbaende).
Grundsaetzlich ist anzustreben, dass die
archivwissenschaftliche unselbstaendige Literatur auf
dauerhaften Open-Acess-Dokumentenservern der Allgemeinheit
zur Verfuegung steht.
E-LIS, das Open-Access-Repositorum fuer
Informationswissenschaft und Bibliothekswesen zaehlt an die
3000 internationale Fachbeitraege:
http://eprints.rclis.org/
Wie man sich durch die Suche nach archival ueberzeugen
kann, sind dort auch einige archivwissenschaftliche
Beitraege insbesondere aus Italien zu finden.
In absehbarer Zeit wird auch das Internet Archive ein
Repositorium fuer Wissenschaftler ohne die Moeglichkeit,
auf dem Dokumentenserver einer Institution zu publizieren,
zur Verfuegung stehen.
Es waere an der Zeit, ein internationales
Eprint-Repositorium fuer das Archivwesen zu gruenden.
"Archivpflege" kostenfrei online verfuegbar samt einigen
Fachbeitraegen (etwa auf den Servern der Berufsverbaende).
Grundsaetzlich ist anzustreben, dass die
archivwissenschaftliche unselbstaendige Literatur auf
dauerhaften Open-Acess-Dokumentenservern der Allgemeinheit
zur Verfuegung steht.
E-LIS, das Open-Access-Repositorum fuer
Informationswissenschaft und Bibliothekswesen zaehlt an die
3000 internationale Fachbeitraege:
http://eprints.rclis.org/
Wie man sich durch die Suche nach archival ueberzeugen
kann, sind dort auch einige archivwissenschaftliche
Beitraege insbesondere aus Italien zu finden.
In absehbarer Zeit wird auch das Internet Archive ein
Repositorium fuer Wissenschaftler ohne die Moeglichkeit,
auf dem Dokumentenserver einer Institution zu publizieren,
zur Verfuegung stehen.
Es waere an der Zeit, ein internationales
Eprint-Repositorium fuer das Archivwesen zu gruenden.
KlausGraf - am Mittwoch, 9. November 2005, 22:25 - Rubrik: Open Access
HAL
Aus dem Bereich der Geschichte stehen über 250 meist französischsprachige Forschungsbeiträge in HAL-SHS zur Verfügung.
Aus dem Bereich der Geschichte stehen über 250 meist französischsprachige Forschungsbeiträge in HAL-SHS zur Verfügung.
KlausGraf - am Dienstag, 8. November 2005, 22:58 - Rubrik: Open Access
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Klaus Graf, Edition und Open Access, in: Vom Nutzen des Edierens, hrsg. von Brigitte Merta/Andrea Sonnlechner und Herwig Weigl (MIÖG Ergbd. 47), Wien/München 2005, S. 197-203
Die Kernthese lautet, "dass der 'Nutzen des Edierens' erheblich größer wäre, wenn alle Editionen nach den Grundsätzen von 'Open Access' frei im Internet zugänglich wären" (S. 200).
Die Internetfassung des Artikels ist (mit Ergänzungen in den Kommentaren) zugänglich unter:
http://archiv.twoday.net/stories/230198
Die Kernthese lautet, "dass der 'Nutzen des Edierens' erheblich größer wäre, wenn alle Editionen nach den Grundsätzen von 'Open Access' frei im Internet zugänglich wären" (S. 200).
Die Internetfassung des Artikels ist (mit Ergänzungen in den Kommentaren) zugänglich unter:
http://archiv.twoday.net/stories/230198
KlausGraf - am Freitag, 4. November 2005, 00:59 - Rubrik: Open Access
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http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1913
„Open Access“
Freier Zugang zu wissenschaftlichem Wissen1
(06.09.2005) Katja Mruck und Günter Mey zeichnen Entwicklungen im Feld von Open Access nach und zeigen Perspektiven.
„Open Access“
Freier Zugang zu wissenschaftlichem Wissen1
(06.09.2005) Katja Mruck und Günter Mey zeichnen Entwicklungen im Feld von Open Access nach und zeigen Perspektiven.
KlausGraf - am Dienstag, 11. Oktober 2005, 14:52 - Rubrik: Open Access
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http://www.univerlag.uni-goettingen.de/univerlag-Dateien/Books/online_fsmittler_050527.pdf
Diese Quasi-Festschrift für Elmar Mittler widmet sich im Beitrag über den Göttinger Universitätsverlag am Rande auch dem Thema "Open Access" (M. Bargeer). Die Definition von Open Access ist wie häufig defizient: es fehlt wieder einmal die Beseitigung der "permission barriers". Dieser gedanke ist im deutschen Bibliothekswesen ohnehin nicht populär, man möchte am liebsten einen Open Access Light, alle Rechte vorbehalten.
Diese Quasi-Festschrift für Elmar Mittler widmet sich im Beitrag über den Göttinger Universitätsverlag am Rande auch dem Thema "Open Access" (M. Bargeer). Die Definition von Open Access ist wie häufig defizient: es fehlt wieder einmal die Beseitigung der "permission barriers". Dieser gedanke ist im deutschen Bibliothekswesen ohnehin nicht populär, man möchte am liebsten einen Open Access Light, alle Rechte vorbehalten.
KlausGraf - am Freitag, 2. September 2005, 01:43 - Rubrik: Open Access
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