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Open Access

http://opus.bibl.fh-koeln.de/volltexte/2005/132/

Die Arbeit von Woll nennt als Informationsquellen zum Thema "Open Access" auch dieses Weblog.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/62516
http://ross.typepad.com/blog/2005/08/jimbos_problems_1.html

Auf dem Wikimania-Kongress hat Wikipedia-Gründer Jimmy Wales 10 Dinge vorgestellt, die frei sein müssen (Links von mir):

1. Enzyklopädien
Siehe http://www.wikipedia.org
2. Wörterbücher
Siehe http://www.wiktionary.org
3. Ausbildung (Lehrbücher, Kursmaterialien)
Siehe http://www.wikibooks.org oder
http://ocw.mit.edu
4. Musik (freie Aufführungen gemeinfreier Musik)
5. Kunst (Bildrechte der Museen bei gemeinfreien Objekten)
Siehe hier http://archiv.twoday.net/search?q=bildrech
6. Dateiformate
7. Landkarten (Geodaten)
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Rechte_an_Geodaten
http://www.openstreetmap.org/ (CC-SA)
http://www.free-map.org.uk/ (CC-SA)
und hier http://archiv.twoday.net/stories/375321/
8. Produktcodes
9. TV-Listings
10. Communities (Abhängigkeit von Firmen oder Techniken)

Der Katalog wirkt vor allem bei den letzten drei Punkten doch recht beliebig. Es fehlen etwa:

Befreit die wissenschaftliche Fachliteratur im Sinne von "Open Access"!
Siehe hier: http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

Befreit die Suchmaschinen! Weg vom Google-Monopol hin zu freien Suchmaschinen.
http://suma-ev.de/

Befreit die wissenschaftlichen Daten! (Nicht nur die Geodaten, z.B. auch die Wetterdaten)

Befreit die archivischen Findmittel-Daten!

Befreit die Katalog-Daten der Bibliotheken! (weit wichtiger als die TV-Listings, der bedeutendste weltweite Bibliothekskatalog, der WorldCat ist kostenpflichtig)

Befreit die Rechts-Informationen! Alle Gesetze und Gerichtsentscheidungen sollten weltweite Public Domain und im Internet zugänglich sein (Deutschland: befreit JURIS)

Befreit das öffentliche Publikationswesen! Verwaltungsinformationen und von öffentlichen Bediensteten erstellte Werke sollten wie in den US (Federal Government) Public Domain sein!

Befreit die Normen! DIN und andere Normen können nur gegen horrende Kosten käuflich erworben werden.
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/DIN#Kosten_und_Urheberrechtliches

http://oe1.orf.at/highlights/41980.html

Überblick über Initiativen aus österreichischer Sicht.

http://www.mai-tagung.de/FachDez/Kultur/Unsichtbar/Maitagung/Maitagung+2005/wordbulle05.pdf

Eine Kurzinformation nicht nur für Mueumsleute.

Das dort genannte ARENA-Portal:
http://ads.ahds.ac.uk/arena/index.html

Irgendwie kapier ich die Suche aber nicht.

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0507&L=hexenforschung&O=D&F=&S=&P=2787

Zwei Beiträge in führenden Online-Medien machen auf die Möglichkeiten der CC-Lizenzen aufmerksam:

http://www.netzeitung.de/internet/348370.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,364072,00.html

Siehe auch:
http://www.salzburg.at/themen/standort.html?NewsID=86401

Deutschsprachige FAQ zu CC:
http://de.creativecommons.org/faq.html

http://wiki.netbib.de/coma/HochschulSchriften

Resultate der Recherche nach Open Access Publikationen in der Schweiz

Die grössten Sammlungen (ETH, RERO) der Schweiz sind zwar OAI-kompatibel und via OAIster recherchierbar, aber es zeigen sich empfindliche Lücken bei deutschsprachigen Dissertationen. Die bundesdeutschen Recherche-Hilfsmittel (OASE, OPUS-Metasuche) versagen natürlich.

Eine Schweizer Metasuche für solche Online-Publikationen gibt es noch nicht. Die Arbeit von Rau über Kinderhexenprozesse (Zürich) konnte mittels EasyKVK gefunden werden (kinderhex? elek?), nicht aber im sog. CHVK. Eine gezielte Filterung der freien Online-Ressourcen in den OPACs gibt es nicht, als "elektronische Daten" werden auch Offline-Medien wie CD-ROMs katalogisiert.

Unerfreulich ist auch, dass die Lizentiatsarbeiten und Fachpublikationen auf dem Server der USI in Lugano NICHT in RERO DOC erfasst sind.

Fazit: Die Recherchemöglichkeiten sind absolut unbefriedigend (sieht man von ETH/RERO und möglichen Google-Suchen ab).

http://elib.suub.uni-bremen.de/open_access.html

Aus dem Artikel
http://elib.suub.uni-bremen.de/bus84-S3.pdf
"Das Interesse am „Open Access“ ist in der Uni jedenfalls vorhanden. Bei einer Umfrage haben sich 84 Prozent - es antworteten 220 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - für eine Teilnahme an Open Access-Aktivitäten ausgesprochen"

Übersicht deutscher Dokumentenserver (Mai 2005) von DINI
http://www.dini.de/dini/wisspub/dokuserver.php

In der Heidelberger Bibliothekspublikation THEKE
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/volltexte/2005/5613/pdf/Theke_Aktuell_2005_2_online.pdf

Lesenswert!

http://www.uni-muenster.de/ZBMed/medinfo/2005/34_openaccess.html

Dürfen Autoren ihre Arbeiten ins Internet stellen und PDF-Kopien weiter­gebe­n? 92% aller Zeitschriften erlauben diese Form der "Zweit"-Veröffentlichung, so z.B. Elsevier, Nature und Springer, Science, BMJ und NEJM (http://romeo.eprints.org). Der Verleger Elsevier hat nun einen deutschsprachigen Leitfaden erstellt, der auf diese Fragen eingeht: http://www.elsevier.com/framework_librarians/LibraryConnect/lcpamphlet4german-v2.pdf. Wissenschaftler, die Arbeiten ins Internet stellen, die noch nirgendwo veröffentlicht worden sind, - wie z.B. Kongressvorträge -, sollten darauf achten, diese unter eine gemeinfreie Lizenz zu stellen, damit sie nicht kommerziell genutzt werden können. Zwei weitverbreitete Lizenzen sind die Creative Commons (http://de.creativecommons.org) und von der NRW-Initiative Open Content (http://www.uvm.nrw.de/opencontent/)

Eine gemeinfreie Lizenz ist ein Widerspruch in sich: Gemeinfreies ist urheberrechtlich nicht geschützt und darf beliebig (also ohne Erlaubnis = Lizenz) genutzt werden. Gemeint ist eine freie Lizenz wie CC.

Warum sollen die medizinischen Ergebnisse nicht kommerziell genutzt werden dürfen? Halten wir fest: Weder BOAI noch die Berlin declaration schliessen als maßgebliche Open-Access-Definitionen eine kommerzielle Nutzung explizit aus, es spricht zumindest bei BOAI alles dafür, dass sie erlaubt ist. PLoS Medicine hat z.B. eine CC-Lizenz, die kommerzielle Nutzung erlaubt.

Ich nehme an, die Autoren von medinfo beziehen sich auf Elseviers Einschränkung, dass bei dem erlaubten Webposting eigener Aufsätze durch Autoren kein kommerzielles Posting erlaubt ist. Da aber Elsevier nur Kopien auf der eigenen Homepage oder auf der des Instituts (nicht aber in einem anderen Repositorium) erlaubt, kann man eine freie Lizenz vergessen, denn jede solche Lizenz erlaubt das Spiegeln auf anderen Websites (zumindest auf nichtgewerblichen).

Nun sind Mediziner zwar keine Juristen, aber ein wenig Genauigkeit wäre schon angebracht.

 

twoday.net AGB

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