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Open Access

Die Bände 1–87, 89–90 sowie 93–94 stehen ab sofort auch online zur Verfügung.

http://www.dhi-paris.fr/de/home/print-publikationen/pariser-historische-studien/bereits-erschienen.html

http://www.preussischer-kulturbesitz.de/schwerpunkte/digitalisierung/best-practice-empfehlung-zu-open-access.html

"Die Stiftung verfolgt das Ziel des möglichst freien Zugangs zu Wissen im Internet. Eine Grenze sieht sie bei der kommerziellen Nutzung von Inhalten. Öffentliche Kultureinrichtungen setzen erhebliche finanzielle Ressourcen ein, um ihre Bestände zu digitalisieren. Deshalb vertritt die Stiftung die Ansicht, dass für eine kommerzielle Nutzung von Digitalisaten angemessene Gebühren bezahlt werden sollten."

Das steht in klarem Gegensatz zu der von der Stiftung jetzt unterzeichneten Berliner Erklärung für Open Access, der eine Einschränkung des Zugangs zu digitalisiertem Kulturgut NICHT zu entnehmen ist. Im Gegenteil: Es besteht weitgehend Konsens, dass die Lizenz CC-BY den Intentionen der Open-Access-Erklärungen von Budapest, Bethesda und Berlin am besten entspricht, soweit nicht Daten betroffen sind, die nach jüngerem Konsens unter CC0 stehen sollten.

Die Stiftung orientiert auch eindeutige Vorgaben der EU-Kommission und der Europeana Charta, wonach Gemeinfreies auch nach der Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte. In den USA machen Institutionen wie das Getty-Museum ohne weiteres auch urheberrechtlich geschützte Abbildungen von 3-D-Objekten, die selbst Public Domain sind, als Public Domain ohne Verwertungsbeschränkungen zugänglich.

Wenn nicht schutzfähige Reproduktionen von 2-D-Vorlagen unter CC-Lizenzen gestellt werden, ist das Copyfraud und nichts anderes.

Im übrigen: Fast die ganze seriöse wissenschaftliche Buch- und Zeitschriftenpublikation ist kommerziell.

Gemeinsame Unterzeichnung mit weiteren öffentlichen Kultureinrichtungen am 19. November 2013 in Berlin

Die im Jahr 2003 veröffentlichte "Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" trug wesentlich dazu bei, den "Open Access"-Gedanken im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu verankern. Sie setzt sich für eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu Dokumenten des kulturellen Erbes im Internet ein.

Gemeinsam mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, dem Deutschen Archäologischen Institut und der Stiftung Jüdisches Museum Berlin unterzeichnet das Bundesarchiv die "Berliner Erklärung" im Rahmen der zehnten Folgekonferenz am 19. November 2013 in Berlin. Eine von der SPK zu diesem Anlass entwickelte "Best-Practice-Empfehlung" beschreibt die Voraussetzungen der Nutzung von Digitalisaten der beteiligten Kultureinrichtungen.

Die Bereitstellung von Archivgut in digitaler Form wird in den kommenden Jahren zu den zentralen Aufgaben des Bundesarchivs gehören. Angesichts des hohen Ressourceneinsatzes für die Digitalisierung wird die Erhebung von Gebühren für kommerzielle Nutzungen für angemessen erachtet. Die "Best-Practice-Empfehlung" zeigt Wege auf, den Gedanken des "Open Access" mit bestehenden rechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesarchiv, 18.11.2013

Angeblich gibt es 141 Open-Access-Repositorien in Deutschland, doch nur 133 sind in BASE, 108 bei DINI auffindbar. Fragt sich, wie man die acht bei BASE fehlenden herausbekommt.

http://www.dlib.org/dlib/november13/vierkant/11vierkant.html

Ausgeschlossen ist es nicht, dass die neue Vorschrift auch deutschsprachigen Veröffentlichungen aus Südtirol zugutekommt.

http://www.roars.it/online/la-legge-italiana-sullaccesso-aperto-agli-articoli-scientifci-linizio-di-un-percorso-normativo/

Es geht um wissenschaftliche Artikel (nicht: Monographien) in mindestens zweimal jährlich erscheinenden Zeitschriften. Die Forschung muss mit mehr als 50 % mit öffentlichen Geldern gefördert worden sein. Nach 24 Monaten im Fall geistes- und sozialwissenschaftlicher Publikationen (STM: 18 Monate) muss eine elektronische Kopie in einem Repositorium deponiert werden, falls nicht von vornherein goldener Open Access vorliegt.

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/565876925/

Stehe vor einem Dilemma.

Die FU Berlin hat sich bereit erklärt, den zweiten Band der Vier Prinzen auf den Dokumentenserver zu stellen.

Ein Verlag ist daran interessiert, die beiden Bände der Vier Prinzen, bei neuer Gestaltung, neu aufzulegen und buchhandelsfreundlich zu kommerzialisieren. Inhaltliche Änderungen oder Schwerpunktverschiebungen sind möglich.

Möglicherweise sind beide Optionen inkompatibel.

Das ist mein Dilemma. Die zweite Option ist nicht ungefährlich für das Werk.

http://www.vierprinzen.com

UPDATE:

Ein neues Buch, das die ersten beiden Bände verschmelzt unter dem Dach eines Verlages wäre ein neues Werk.

Ich möcte aber dass interessierte Leser, problemlos die ersten beiden Bände (Rohfassungen des Stoffes) konsultieren können.

OA des ersten Bandes soll in jedem Fall erhalten bleiben.

Wie sieht es mit dem zweiten Band aus ? Tendenziell möchte ich dass auch dieser Band OA erreichbar ist.

Wie bei den Protokollen in denen im Gesetzgebungsverfahren die Motive protokolliert werden, können dann die ersten beiden Bände konsultiert werden.

Im Dezember werde ich ein weiteres persönliches Gespräch mit dem Verlag führen. Dort werde ich Gelegenheit geben, mich davon zu überzeugen, dass die OA Präsentation des zweiten Bandes "schädlich" wäre. Wenn ich davon nicht überzeugt bin, werde ich die OA Präsentation des zweiten Bandes als conditio sine qua non für den dritten Band postulieren. Kommt es zu keiner Einigung wird der zweite Band OA gestellt.

Ob ich im Alleingang einen dritten Band bearbeiten werde, der den Stoff der ersten beiden neu ordnet, wird sich dann herausstellen.

Volltext als PDF kostenlos im Fernzugriff:

http://www.waxmann.com/fileadmin/media/zusatztexte/2960Volltext.pdf

http://biorxiv.org/

Harnads dümmliches Mantra "Deposit Institutionally, Export Centrally" ignoriert die Bedürfnisse der Wissenschaftler, die keine Lust haben, sich mit umständlichen Deposit-Prozeduren von IRs herumzuschlagen und ihre Gesamtproduktion in den IRs ihres Lebenswegs zerstückeln zu lassen. IRs sind ein IRrweg:

http://archiv.twoday.net/stories/64956648/

http://scholarlykitchen.sspnet.org/2013/11/12/post-open-access-sting-an-interview-with-john-bohannon/

Siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=bohannon

"I was bracing myself for lawsuits and PR blitzes from the publishers and editors that got stung. Ironically, the attacks came instead from advocates of the open access movement." Das ist beschämend für die OA-Advokaten, deren Haltung mich zutiefst enttäuscht hat.

"The 304 publishers that I probed in this investigation were not a small sample of the population of fee-charging open access publishers, but rather the complete set (as of October 2012, excluding non-English language publishers and the small proportion that have no biological, medical, or chemical journals)."

DOAJ hat durch seine Reaktion für mich jede Reputation verloren: "The DOAJ statement is the worst kind of mud-slinging".

Lesenswert!

#beall

http://www.mpg.de/7594507/Open-Access-fuer-Museen-und-Sammlungen

"Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) hat angekündigt, die Berliner Open Access Erklärung am 19.11.2013 zu unterzeichnen und setzt damit ein deutliches Zeichen für mehr Open Access. Aus aktuellem Anlass diskutieren Hermann Parzinger, Präsident der SPK, und Jürgen Renn, Direktor am Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte, wie Open Access Selbstverständnis und Aufgabe von Museen und Sammlungen derzeit verändert."

 

twoday.net AGB

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