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http://www.htwm.de/hsm/index.html



Via http://ra-melchior.blog.de/2008/09/01/404-error-unterhaltsam-4668032

Abstract: Die Arbeit ist eine Zusammenfassung von den Verfolgungen der Ketzer von den ersten Jahrhunderten bis an das 17. Jahrhundert. Die Untersuchung dieser Verfolgungen zeigt, dass die katholische Kirche und vorher die Heiden und Juden immer die Ketzer verfolgten, aufgrund, dass die Ketzer von den Leuten beliebt waren, und deshalb die Macht und die Positionen der Geistlichkeit und der Obrigkeit drohten. Die Geschichte dieser Ketzer findet man in Gottfried Arnolds Kirchen- und Ketzerhistorie, die eine besondere Kirchengeschichte ist. Sie lässt die Ketzer in den Vordergrund treten, während die Geistlichkeit der offiziellen Kirche als Ketzermacher dargestellt werden. Die Kirchen- und Ketzerhistorie, die auch die KKH genannt wird, ist von einem sehr gelehrten Mann geschrieben, der seine eigene Quellen gesammelt hatte, und von niemand widersprochen werden konnte. Sie ist als eine Verfallsgeschichte der ursprünglichen christlichen Gemeinde geschrieben, die besonders nach der Zeit Konstantins immer mehr verweltlicht wurde. Arnold schob unkritisch jahrhundertealte Lehrmeinungen beiseite und revolutionierte die damalige gesamte kirchengeschichtliche Betrachtungsweise. Die KKH ist nicht wie eine Chronologie geschrieben, sie wird aber chronologisch, weil sie von Jahrhundert zu Jahrhundert geschrieben ist. Und eine durchgehende Struktur dieser Ketzergeschichte ist, dass wann immer die Umgebung der Christen ihren Glauben fürchtete, die Christen zum Ketzer gemacht und verfolgt wurden. Noch eine Struktur, die man in der KKH findet, ist, dass aus einer freien Gemeinde sich oft eine Machtstruktur entwickelte. Diese Struktur unterdrückt die ursprüngliche Mentalität der Gruppe und ausstieß diejenigen, die beständig blieben. Die Entwicklung von Gruppestruktur einer Gemeinde, ist mit Jan Assmanns kulturelle Gedächtnistheorie zu behaupten versucht. Diese Arbeit ist eigentlich eine zusammenhängende Kritik auf die Geistlichkeit der katholischen Kirche, die die Ketzer nicht duldete, weil sie ihre Macht und Ehre drohten. Aber heute gehört die Ketzergeschichte Arnolds zum Archiv, weil man von ungefähr 300 Jahre nicht von solchen Ketzer gehört hat, von denen darüber Arnold schrieb. Die Arbeit ist in zwei Teile geteilt. Erst die Einleitung, die über Arnold und sein Buch erzählt. Dann kommt der Hauptteil, wo man über unterschiedliche Ketzerverfolgungen lesen kann.
URI: http://hdl.handle.net/10037/1323


Kein Kommentar.



Lilo Weber bespricht für die NZZ (Link) Sean Connerys und Murray Grigors "Being a Scot." (London 2008):
" ..... Als er [Connery] kürzlich in der Nationalbibliothek von Schottland den letzten, sechs Stunden vor der Hinrichtung geschriebenen Brief der schottischen Königin Maria Stuart sichtete, hielt man ihm seinen ersten Lohnzettel unter die Nase – ein Archivar hatte ihn gefunden. Und da war auch ein Eintrag über seine Beförderung zum richtigen Milchtransport-Arbeiter – er hatte nun ein eigenes Pferd, Tich. ....."


was da auf seinem Marktplatz so verkauft wird?

http://www.amazon.de/gp/product/B0000BRDOZ/

Man beachte die Verlagsangabe!

(via geizmonster.de)



Roman Bucheli bespricht ihn in der NZZ (Link): " .... Niemann entwirft darin ein grosses Panorama unserer Zeit und Gesellschaft, er lässt aufsteigende Lebenskurven absacken und dann lange keinen Boden finden oder katapultiert verträumte junge Frauen in den Sternenhimmel des Filmgeschäfts, Politiker stolpern und fangen sich wieder auf, ein verstaubter Archivar gerät in die Windmaschinen des Debattenfeuilletons, macht dabei unangenehme Erfahrungen und ist hinterher zwar ernüchtert, aber auch etwas schlauer. ...."


stellte der Teckbote (Link) wie folgt vor: " .... "Die im Kirchheimer Stadtarchiv arbeitende Diplom-Bibliothekarin Renate Schattel schreibt in ihrem im württembergischen Barock angesiedelten Erstling kenntnisreich und durch erkennbar intensives Quellenstudium abgesichert über eine spektakuläre Entdeckung, die eine fiktive Kunsthistorikerin im Kirchheimer Stadtarchiv macht: Wie sich überraschenderweise herausstellt, stammen die drei barocken Porträts in der Kirchheimer Martinskirche, die bislang dem Kunstmaler Sebastian König zugeschrieben wurden, in Wirklichkeit von einer Frau namens Anna Maria Benz, die Renate Schattel mit ihrem Buch an Lokalgeschichte interessierten Lesern ungemein nahe bringt. "

BGH, Beschluss vom 30. 4. 2008 - XII ZB 5/08 (OLG Karlsruhe), NJW 2008, S. 2500

bundesgerichtshof.de
http://lexetius.com/2008,1350

Nach Auffassung des BeschwGer. widerspricht es bereits dem Kindeswohl, einem Kind einen Vornamen zu geben, der offenkundig nur als Nachname gebräuchlich ist. Dies sei bei dem Namen Lütke der Fall.

Diese Auffassung hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Dies gilt unabhängig davon, ob man die Annahme des BeschwGer., der Name Lütke sei „offenkundig“ nur als Nachname gebräuchlich, teilt oder der - allerdings erst im Verfahren der weiteren Beschwerde vorgetragenen - Behauptung der Bet. zu 1 folgt, der Name „Lütke“ sei bereits im 17. und 18. Jahrhundert in Schleswig-Holstein als Vorname nachweisbar (zu w. Nachw. - aus der Kenntnis des Senats - s. etwa:
Wikipedia: „Lütke Namens“ = Ludolphus Naamani; Müllenhoff, Karl, Sagen, Märchen und Lieder der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, Kiel 1845: Märchen und Sagen; Sagen, Märchen und Lieder, Erstes Buch; 45. Herr Hinrich: „Des Golschmedes Dochter krige gi nicht, … se is Lütke Loiken all togesecht“; ferner die Nachweisungen der Namen Lütke, Lüdeke, Ludiki, in: Derrik, Das Bruderbuch der Revaler Tafelgilde [1364-1549], Marburg 2000). Die für eine Beschränkung des elterlichen Namensbestimmungsrechts notwendige Beeinträchtigung des Kindeswohls kann nicht aus allgemeinen - letztlich doch wieder an einer Ordnungsfunktion ausgerichteten (vgl. dazu BVerfG, NJW 2006, 1414 = FamRZ 2005, 2049 [2050]) - Betrachtungen über die Tauglichkeit oder Untauglichkeit von Namensarten als Vorname hergeleitet werden. Entscheidend ist vielmehr, ob ein bestimmter, von den Eltern für ihr Kind gewählter Vorname das Wohl ihres Kindes konkret zu beeinträchtigen geeignet ist. Das ist im vorliegenden Fall weder dargetan noch sonst ersichtlich.

Dem BeschwGer. ist zuzugeben, dass der Name „Lütke“ heute üblicherweise als Familienname bekannt ist. Als Vorname verwandt kann er deshalb für einen weiteren Familiennamen des Kindes gehalten werden oder in sonstiger Weise für Dritte erklärungsbedürftig erscheinen. Dies ist jedoch keine Besonderheit von Namen, die gemeinhin nur als Familiennamen gebräuchlich sind. Das geltende Recht beschränkt - wie dargelegt - die Eltern nicht auf einen vorgegebenen Kanon von Vornamen. Ihr Namenswahlrecht umfasst auch die Befugnis zur Bestimmung von in unserem Rechtskreis ungebräuchlichen oder der Fantasie entstammenden Vornamen. Für Namen, die - zumindest bisher - nur als Familiennamen gebräuchlich sind, kann schon angesichts der Vielgestalt möglicher Familiennamen grundsätzlich nichts anderes gelten. Auch solche Namen können von der umfassenden Wahl- und Gestaltungsfreiheit der Eltern nicht generell und ohne besondere Gründe des Kindeswohls als wählbare Vornamen ausgeschlossen werden.

 

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