Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 

Wissenschaftsbetrieb

Ulrich Herb berichtet über Pläne, einen Transparency-Index für wissenschaftliche Zeitschriften zu schaffen:

http://www.heise.de/tp/blogs/10/152644

http://the-scientist.com/2012/08/01/bring-on-the-transparency-index

http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/?p=11341

Interview mit Deborah Weber-Wulff.

F&L: Welche konkreten präventiven Maßnahmen sind im Kampf gegen das Plagiieren nach ihrer Beobachtung erfolgversprechend?

Debora Weber-Wulff: Sorgfältiges Lesen und Schreiben! Die eingereichten Arbeiten müssen gründlich gelesen werden – und die Studierenden müssen wissenschaftlich recherchieren und schreiben lernen. Die Universitäten sollten sich nicht darauf verlassen, dass dieses schon in der Schule vermittelt wurde, sondern vielmehr selbst Kurse für wissenschaftliches Schreiben anbieten. Es muss auch offen über Plagiat gesprochen werden – was ein Plagiat ist, wie man es vermeidet und warum es nicht zu tolerieren ist. Die Professorenschaft muss natürlich auch mit gutem Beispiel vorangehen. Sie dürfen nicht die Texte ihrer Studierenden als eigene Texte ausgeben oder Foliensätze aus dem Netz auf den eigenen Namen umbiegen. Wir brauchen eine Kultur des Zitierens, nicht weitere Regeln und Vorschriften.

Meint Gerhard Dannemann, Professor für Recht, Wirtschaft und Politik am Großbritannien-Zentrum der Humboldt-Universität zu Berlin.

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/verjaehrungsfrist-fuer-plagiatsvergehen-dannemann-gegen-verjaehrung-a-841795.html

"Ausgerechnet jetzt, wo wir das volle Ausmaß unentdeckter oder unzulänglich aufgearbeiteter Altfälle zu erahnen beginnen, darf man nicht über eine Verjährungsregel deren überfällige Aufarbeitung im Keim ersticken."

Stimmt! Der Umgang universitärer Gremien mit dem Problem ist vielfach skandalös.


http://www.niederlausitz-aktuell.de/artikel_3_22316.php dokumentiert einen Brief:

Brandenburgische Technische Universität Cottbus
Herrn Präsident Prof. Dr. Walter Ch. Zimmerli
Platz der deutschen Einheit 1
03046 Cottbus


Cottbus, den 9. Juli 2012

Plagiatsverdacht Detlef Dähnert

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. habil. Walther Ch. Zimmerli,

die Presseberichterstattung (Neues Deutschland vom 14. Juni 2012) hat mich auf den Plagiatsverdacht gegen Herrn Prof. Dr. Detlef Dähnert aufmerksam gemacht. Völlig überrascht hat mich, dass Ihre Universität zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es sich um kein Plagiat handeln soll.

Ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass ich einen Teil der Arbeit durchgeführt habe, die Herr Dähnert in seiner Doktorarbeit als eigene Leistung darstellt. Ich war von 1993 bis 2005 als Interviewer für die Firma infratest tätig und dabei an zahlreichen Befragungen in der Region beteiligt. Als einer von mehreren Interviewern habe ich dabei auch Befragungen in Haidemühl durchgeführt. Wir befragten die Einwohner nach ihren aktuellen Verhältnissen und nach den Wünschen für die zukünftigen Wohnverhältnisse.

Die Ergebnisse dieser durch ein beauftragtes externes Unternehmen durchgeführte Befragung hat ganz offensichtlich als Bestandsaufnahme zum Ort Haidemühl Eingang in die Doktorarbeit von Herrn Dähnert gefunden. Eine Erwähnung des damit betrauten Unternehmens fehlt jedoch.

Ich kann mich überdies auch nicht erinnern, dass ein Vertreter des Unternehmens LAUBAG an der Einweisung der Interviewer teilgenommen hätte. Es liegt deshalb die Vermutung nahe, dass auch der Fragebogen durch infratest und nicht durch Herrn Dähnert entwickelt und ausgewertet wurde.

Sehr geehrter Herr Zimmerli, bitte informieren Sie mich, in welcher Form die Kommission der BTU diesen Aspekt der Plagiatsvorwürfe überprüft hat. Sollte dies bisher nicht ausreichend geschehen sein, fordere ich Sie auf, die Prüfung der Arbeit von Herrn Dähnert erneut aufzunehmen.

Ich erlaube mir diesen Brief in Kopie an Herrn Prof. Claus Lewerenz, Vertrauensperson gemäß der Richtlinie zur Sicherung guter fachlicher Praxis an der BTU Cottbus und der Internetplattform de.vroniplag.wikia.com zur Verfügung zu stellen.


Siehe auch http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/VroniPlag_Wiki:Pressespiegel

Wir brauchen ein Verbandsklagerecht bei Entscheidungen über die Rücknahme von Doktorgraden!

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage der Veronica Saß gegen die Entziehung des Doktorgrades durch die Universität Konstanz abgewiesen. Dies entschied das Gericht mit dem den Beteiligten nun zugestellten Urteil vom 23.05.2012 (1 K 58/12).

Das Verwaltungsgericht stellte fest, die rechtlichen Voraussetzungen für die Verleihung des Doktorgrades hätten nicht vorgelegen. Denn die Klägerin habe in ihrer Dissertation in ganz erheblichem Umfang Passagen aus insgesamt 8 Werken anderer Autoren wortgleich oder nahezu wortgleich übernommen, ohne das etwa durch die Verwendung von Anführungszeichen oder auf andere gleichwertige Weise kenntlich zu machen. Dass sie die Werke in ihrem Literaturverzeichnis aufgenommen habe, stelle die Berechtigung des Plagiatsvorwurfs nicht in Frage; denn der Leser eines wissenschaftlichen Werks erwarte, dass wörtliche Übernahmen aus anderen Werken bei den jeweiligen Textstellen als Zitate oder auf andere geeignete Weise kenntlich gemacht werden. Dass auf mehreren Seiten in Fußnoten auf die Dritttexte verwiesen worden sei, genüge nicht. Ohne klare Kenntlichmachung als Zitat erwecke die Klägerin mit der Nennung des fremden Werkes und des Autors lediglich in einer Fußnote den Eindruck, sie habe die Aussagen in diesem Werk als Teil der eigenen Argumentation verarbeitet. Im Übrigen habe sie an zahlreichen Stellen ihrer Dissertation, an denen sie fremde Texte wortgleich übernommen habe, die Autoren nicht einmal in Fußnoten angegeben. Hinzuweisen sei beispielsweise auf die 26 Seiten der Dissertation, die nahezu wortgleich ohne Kennzeichnung als Zitat aus einem anderen Werk übernommen worden seien. Auch den größten Teil der in diesem Werk enthaltenen umfangreichen Fußnoten habe die Klägerin wortgleich in ihre Dissertation eingearbeitet. An keiner dieser Seiten ihrer Dissertation werde aber auf das andere Werk in Fußnoten hingewiesen.

Die erheblichen Nachteile, die die rückwirkende Entziehung des Doktorgrades für die Klägerin in beruflicher, gesellschaftlicher und familiärer Hinsicht nach sich ziehe, habe die Universität Konstanz bei ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigt. Dass die öffentlichen Interessen an der rückwirkenden Entziehung des Doktorgrades im Ergebnis höher bewertet worden seien, sei aber rechtlich in keiner Weise zu beanstanden. Ohne Erfolg bleibe die Rüge der Klägerin, die Beklagte habe die Pflicht zur wissenschaftlichen Betreuung während der Anfertigung und Bewertung der Dissertation verletzt. Mit der Einreichung der Dissertation sei die Klägerin verpflichtet gewesen, alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Gedanken fremder Autoren kenntlich zu machen. Dass der Betreuer ihrer Dissertation sie hierauf nicht ausdrücklich aufmerksam gemacht habe, stelle keine Verletzung der wissenschaftlichen Betreuungspflicht dar. Er habe vielmehr ohne weiteres davon ausgehen können, dass ihr als Doktorandin diese elementaren Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens bekannt seien.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim stellen.


http://vgfreiburg.de/servlet/PB/menu/1277714/index.html?ROOT=1192792

Siehe auch
http://www.welt.de/politik/deutschland/article107911971/Gericht-laesst-Stoiber-Tochter-abblitzen.html

Stefan Weber deckt auf:

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/exzellenz-an-der-tu-dresden-juniorprofessorin-schrieb-in-ihrer-dissertation-auch-uppig-aus-der-wikipedia-ab/

Update:
http://www.heise.de/tp/artikel/37/37240/1.html

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/plagiatsskandal-an-der-tu-dresden-weitet-sich-aus-auch-von-lehrbuch-seitenweise-unzitiert-abgeschrieben/

http://www.bild.de/regional/dresden/plagiat/plagiat-vorwurf-an-der-tu-25095678.bild.html

Update Sept. 2012
http://www.zeit.de/2012/40/Plagiat-Professorin-Sachsen

Ein eklatantes Versagen der universitären Prüfung eines offenkundigen Plagiats dokumentiert:

http://www.heise.de/tp/artikel/37/37109/1.html

http://copy-shake-paste.blogspot.de/2012/06/cottbus-refuses-to-rescind-doctorate.html


http://www.boersenblatt.net/539477/

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Jam

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Forum:Stellungnahme_Holznagel,_Ricke,_Schumacher

"Es gibt zahlreiche, zumeist wörtliche Übernahmen aus verschiedenen Wikipedia-Artikeln, die als Quelle aber nirgends referenziert sind"

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/plagiatsverdacht-gegen-juristische-arbeitstechniken-und-methoden-holznagel-itm-muenster-vroniplag-wiki/

Siehe auch http://verfassungsblog.de/verfassungsblog-als-plagiatsopfer/

Uns ist schon bekannt, dass viele Wissenschaftler Blogs nicht für zitierfähige Literatur halten. Ich kann darin zwar keinen rechten Sinn entdecken, aber wer das so sieht, bitte schön. Allerdings hatte das allerdings immer so verstanden, dass dann eben aus Blogs, nun ja … halt nicht zitiert wird.

Aber zu sagen, den Content nehmen wir schon, aber wir verschweigen schamhaft, woher er kommt – dass “nicht zitierfähig” womöglich das bedeutet, darauf wäre ich von alleine nicht gekommen.


Erinnert mich an eine Diskussion in meiner Freiburger Übung am Mittwoch. Ich plädiere ja dafür, in einer studentischen Hausarbeit alle zentral zum Thema einschlägigen Websites (auch die Wikipedia) in einem Anhang zum Verzeichnis gedruckter Literatur ggf. mit einem relativierenden Kommentar aufzunehmen, auch um einen möglichen Plagiatsverdacht auszuräumen. Aber angesichts der verkrusteten Weigerung der meisten Dozenten, Online-Quellen oder sogar die Wikipedia in einer Hausarbeit zu akzeptieren, ist der einfachere Weg, solche Quellen einfach wegzulassen - auch wenn sie substantiell (und nicht nur als nicht zu zitierende Hintergrundinformation) etwas beigetragen haben. Paradoxerweise nehmen die Hohepriester des traditionellen wissenschaftlichen Arbeitens billigend in Kauf, dass angesichts der von ihnen propagierten Internet-Skepsis Studierende den Weg des Opportunismus statt des sauberen Arbeitens wählen.

http://carta.info/44862/von-plagiaten-und-dem-fortschritt-der-erkenntnis/

Wenn sich gleich acht angesehene und höchst verdiente Wissenschaftler zusammentun, um sich mit einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung in die aktuelle Plagiatsdiskussion einzuschalten, wenn sie das gar unter dem Titel „Unwürdiges Spektakel“ tun, dann erwartet man, dass Klartext geredet wird.
Zum Beispiel die unmissverständliche Forderung, enttarnten Plagiator/innen keine wissenschaftspolitischen Ämter anzuvertrauen (wie sie eine Allianz deutscher Wissenschaftsorganisationen im Fall Koch-Mehrin stellte). Oder vielleicht endlich einmal lange überfällige Worte des Dankes an die Mitwirkenden der Plagiatsdokumentationen von GuttenPlag, VroniPlag und Co. Oder wenigstens ein viel zu seltenes selbstkritisches Eingeständnis, dass die Wissenschaft erst durch diese Plagiatsdokumentationen zu einer Auseinandersetzung mit dem wissenschaftlichen Betrug gezwungen wurde, der in Teilen von Politik und Wirtschaft selbstverständlicher Karrierebaustein zu sein scheint.

Nichts davon findet sich in dem Gastbeitrag der Germanisten Wolfgang Frühwald und Gerhart von Graevenitz, des Philosophen Ludger Honnefelder, des Physikers Reimar Lüst, des Theologen Christoph Markschies, der Chemiker Ernst Theodor Rietschel und Ernst-Ludwig Winnacker und des Juristen Rüdiger Wolfrum.


Eine Koryphäe hackt der anderen kein Auge aus ...

Update: http://www.spektrum.de/alias/plagiate/betrug-schadet-der-wissenschaft-nicht-seine-aufdeckung/1154911

Sehr lesenswert:

http://libreas.wordpress.com/2012/06/06/peer-review-eine-entscheidungsfrage-fur-kleine-zeitschriften/

 

twoday.net AGB

xml version of this page

xml version of this topic

powered by Antville powered by Helma