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Herrschaftsarchive

http://www.kreis-anzeiger.de/lokales/wetteraukreis/buedingen/dokumente-sind-gedaechtnis-buedingens_16063415.htm

Interview mit Vogel, der mit anderen zu Recht nicht locker lässt:

In den Teilen „Landesarchiv“ der Rentkammerarchive der drei Schlösser Büdingen, Meerholz und Wächtersbach, die vermutlich größten Teils im Bandhaus im Büdingen liegen, befindet sich die staatliche Überlieferung von etwa 60 Ortschaften im Wetteraukreis und Main-Kinzig-Kreis aus der Zeit von etwa 1680 bis etwa 1830. Es sind zum Beispiel Akten über Gemeindeangelegenheiten, Kirchen, Gemarkungen und so weiter, die mit Familienangelegenheiten nichts zu tun haben. Es handelt sich daher um die wichtigste Überlieferung aus älteren Zeiten von 60 Orten, darunter auch die Stadt Büdingen, ohne die deren ältere Geschichte nicht geschrieben werden kann.

Das Ministerium ignoriert augenscheinlich wichtige historische Fakten und behauptet weiterhin, dass die Landesarchive Privateigentum seien. Sie widerlegen das im Detail. Wo bleibt der öffentliche Aufschrei?

Die Ausführungen des Ministeriums sind schlicht Unsinn. Ein Rentkammerarchiv konnte bereits von seinem Begriff her kein Privateigentum sein. Die Archive der Rentkammern gehörten entweder zum Vermögen des Standesherrlichen Hauses oder des Staates.

Dass ein solcher Schwachsinn einem Landtag unterbreitet werden kann, ohne dass dies zu einem öffentlichen Aufschrei führt, ist in der Tat irritierend.

Der zynische Untertitel Ihres Buches lautet „Fortsetzung der Monarchie ins Hessen des 21. Jahrhunderts“. Ein Stück Einführung der Republik stünde noch aus, schreiben Sie. Was muss passieren, dass dies geschieht?

Die Monarchie wurde 1919 abgeschafft. Es wird aber so getan, als wenn dies für die vormals standesherrlichen Archive nicht gilt. Die „Landesarchive“ in den vormals standesherrlichen Archiven sind jetzt direktes Eigentum des Landes Hessen. Das Land hat die Pflicht, seine historischen Unterlagen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Hierfür ist das Ministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig und hat sich entsprechend zu betätigen, statt Unsinn zu verbreiten. Punktum.


Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/1022438158/

http://www.spiegel.de/panorama/leute/hitlergruss-video-mit-queen-royals-erwaegen-rechtliche-schritte-a-1044361.html

Ein mehr als 80 Jahre altes Video mit Queen Elizabeth II. hat in Großbritannien für helle Aufregung gesorgt: Darin ist die damals Siebenjährige zu sehen, wie sie zusammen mit ihrer Mutter und ihrem Onkel, dem späteren König Edward VIII., den Hitlergruß zeigt. [...]

Der Verdacht, die Royals versuchten ganz bewusst, jede Verbindung des britischen Könighauses zum NS-Regime zu verschleiern, indem sie Dokumente zurückhalten, hat Historiker dazu gebracht, eine Öffnung der königlichen Archive zu fordern. Diese enthielten umfangreiche Briefwechsel zwischen Mitgliedern der königlichen Familie und NSDAP-Politikern sowie deutschen Aristokraten.

"Die königliche Familie kann ihre eigene Geschichte nicht für immer ausblenden", sagte Karina Urbach vom historischen Forschungsinstitut an der Universität London dem "Guardian". "Das ist Zensur. Zensur ist kein demokratischer Wert. Sie müssen sich ihrer Vergangenheit stellen." Sie selbst stamme aus Deutschland, "einem Land, in dem wir alle uns unserer Vergangenheit stellen müssen".

Urbach hat im Rahmen ihrer Forschungen jahrelang versucht, Zugang zu Dokumenten im königlichen Archiv zu erhalten, welche die Verbindungen zwischen Nazis und Royals erhellen können. Leider erhalte man "keinen Zugang zu irgendetwas Politischem nach 1918". Demnach habe es nach 1945 eine "großes Reinemachen" in den Archiven gegeben.

Christian Vogel: Zehn vormals standesherrliche Archive in Zentralhessen. Birstein, Vierfach Büdingen (Isenburg), Braunfeld, Lich, Laubach (Solms), Doppelt Ortenberg (Stolberg). Fortsetzung der Monarchie ins Hessen des 21. Jahrhunderts. Gelnhausen und Assenheim: Selbstverlag 2015. 66 S.

Zusammenfassung und Bezugsmöglichkeiten:
http://www.vfh-vogelsberg-wetterau-kinzigtal.de/aktuelles

Christian Vogel, Vorsitzender der Vereinigung für Heimatforschung Vogelsberg-Wetterau-Kinzigtal e.V., deckt mit dieser brisanten Broschüre den skandalösen Umgang des hessischen Wissenschaftsministeriums mit ehemals standesherrlichen Archiven auf. Es geht um die Dokumente von neun Kleinstaaten, die von drei Adelsfamilien regiert wurden: Isenburg, Solms und Stolberg. Neben den gedruckten Rechtsnormen und Erwähnungen in Veröffentlichungen (z.B. vom Büdinger Archivar Dr. Decker) dienten als Quelle Akten des Staatsarchivs Darmstadt und einzelne Auskünfte des Fideikommissgerichtes mit Sitz in Kassel.

Vogel kann zeigen, dass die standesherrlichen Archive nach Ansicht des 19. Jahrhunderts in ein Landesarchiv, das staatliches Eigentum darstellt, und ein Familienarchiv zerfallen. Er beruft sich auf ein Gutachten des Direktors des Staatsarchivs Darmstadt 1929 (S. 8 Anm. 1) und Äußerungen des hessischen Staatsregierung 1930 (S. 12). Der Verdacht liegt nahe, dass das Land Hessen alles tun wird, diese Rechtsauffassung als obsolet darzustellen.

Für den nicht-staatlichen Teil der Archivüberlieferung hat die Gesetzgebung über die Auflösung der Fideikommisse in der Weimarer Republik und der NS-Zeit nach wie vor gültige Sicherungsmaßnahmen, die den Schutz der Sammlungen gegen Ausverkauf und ihre Zugänglichkeit garantieren sollten, geschaffen. Zum Hessischen Gesetz vom 11. November 1923 merkt der Autor an: "Man fragt sich nach Lektüre der eindeutigen Bestimmungen zu Sammlungen und Büchereien, wie mehrfach Archive ohne Genehmigung örtlich verlagert bzw. in Büdingen ohne eine solche nicht nur eine einzelne mittelalterliche Handschrift, sondern gleich ganze Bibliotheken oder wesentliche Teile davon veräußert werden konnten" (S. 17).

Siehe dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/1808038/

Die durch die Gesetzgebung 1923/38 geschaffene Rechtslage ist "fast völlig in Vergessenheit geraten" (S. 21). Daran hat sicher auch der in Kassel ansässige Fideikommiss-Senat des OLG Frankfurt, der als Verwaltungsbehörde für die Aufsicht über die nach wie vor geschützten Sammlungen zuständig ist, Schuld.

Nach Darstellung dieser juristischen Voraussetzungen geht Vogel auf die einzelnen Archive ein, die hinsichtlich ihres Inhalts kurz charakterisiert werden, soweit Angaben zu ermitteln waren. Wichtige Dokumente zur Rechtsstellung legt er als Faksimile vor.

Für die besonders gefährdeten Isenburger Archive stellt Vogel dar, dass aufgrund einer Vereinbarung zwischen Preußen und Hessen 1923 für die Archive Stiftungen hätten errichtet werden müssen, was aber nur in zwei von fünf Fällen geschah. Für das Büdinger Gesamtarchiv und das Archiv in Birstein wurde 1931 eine gemeinsame Archivbenutzungsordnung erlassen (Faksimile S. 26-29). Jedenfalls hinsichtlich der Rentkammerarchive muss Vogel aber konstatieren, dass niemand bekannt ist, der eine Ortsakte des 18./19. Jahrhundert zu Gesicht bekommen hätte (S. 41).

Zur Berichterstattung über die Machenschaften des faktischen Inhabers der Archive:

http://archiv.twoday.net/search?q=b%C3%BCdingen

Eigentümer des Archivs von Solms-Braunfels ist eine Familienstiftung. Eine Benutzungsordnung, die im Kern der Benutzungsordnung von 1929 entspricht, wurde 1997 dem Fideikommissgericht vorgelegt. Die Benutzungsordnung von Solms-Lich von 1931 ist S. 52-55 faksimiliert. Für Solms-Laubach beruft sich der Autor nur allgemein auf die Fideikommiss-Auflösungsgesetzgebung. Es muss aber einen Auflösungsbeschluss geben, der Sicherungen u.a. für das Archiv vorzusehen hatte. Ob sich Vogel danach beim Gericht erkundigt hatte und ob er ihm verweigert wurde, erfährt der Leser leider nicht.

Bei den Stolberger Archiven in Ortenberg führt Vogel Beschlüsse des Fideikommissgerichts von 1959 und 1984 an, die ihm aber offenbar nicht vorlagen - es ist ein Unding, dass solche im Interesse der Allgemeinheit erlassenen Entscheidungen nicht herausgegeben werden. Hier wäre eine Klage gegen das Fideikommissgericht angebracht.

Ein abschließender sehr knapper Überblick zu den anderen standesherrlichen Archiven in Hessen nennt auch die Erbacher Archive. Auf die durch einen Fideikommissgerichtsbeschluss von 1951 geschützten Erbacher Kulturgüter bezieht sich der Aufsatz von Christoph Mohr: Gebundenes Adelsvermögen - Schloss und Ausstattung unter Fideikommissabwicklungsrecht, in: Das Schloss und seine Ausstattung als denkmalpflegeriche Aufgabe (1995), S. 82-86 (das Fideikommiss in Südhessen ist Erbach). Hier ist nachzulesen, wie der Eigentümer entgegen der eindeutigen juristischen Vorgaben dreist hochbedeutende Sammlungsteile verscherbelte - und das Fideikommissgericht ließ ihn gewähren!

Vogels abschließendem Fazit ist zuzustimmen: "Der Staat ist zur Intervention verpflichtet. Die beste Lösung wäre, die zehn organisch gewachsenen vormals standesherrlichen Archive zusammenzulassen und an einem zentralen Ort in Oberhessen als gemeinsames Eigentum von Land und jetzigen Inhabern zusammenzuführen" (S. 66).

Vogels Einsatz für die Zugänglichkeit der Adelsarchive verdient Unterstützung. Seine Resultate ergänzen die Aussagen zur Adelsarchivpflege in den Sammelbänden des Hessischen Staatsarchivs Marburg "Adelsarchive in der historischen Forschung" (2014)

http://archiv.twoday.net/stories/948988269/

und "Adelsarchive - zentrale Quellenbestände oder Curiosa?" (2009)

http://archiv.twoday.net/stories/133336582/

Da ihnen größtmögliche Publizität zu wünschen ist, ist es aus meiner Sicht unverständlich, wieso Vogel die Broschüre nicht auch ins Internet gestellt hat.

http://www.focus.de/regional/hessen/geschichte-archive-hinter-rissigen-mauern_id_4672830.html

Offensichtlich hat sich seit 2012 nichts getan:

http://archiv.twoday.net/stories/97014410/

Etwa 1380-1410 wurde im Flügelstamm der bedeutenden Niederadelsfamilie von Kronberg ein bemerkenswertes Kopialbuch angelegt, das in den Besitz der Fürsten von Oettingen-Wallerstein gelangte. Fotokopien verwahrt das Staatsarchiv Wiesbaden: 3002 XIII 3,3, so die Studie von Hellmuth Gensicke über die Kronberger 1987, online unter:

http://www.rambow.de/download/von-Kronberg.pdf

Nicht immer zuverlässige (so Gensicke) 182 Regesten veröffentlichte O[thmar, nicht Otto!] Freiherr von Stotzingen: Cronberg'sches Diplomatarium, in: Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung 37 (1907) S. 180-227.
https://archive.org/stream/annalendesverein36vere#page/180/mode/2up

Eine herausragende Quelle zur Adelsgeschichte! Insbesondere zur Prosopographie des Adels höchst schätzenswert, enthält sie auch etliches Material zu den Fehden insbesondere mit den Städten. In zwei Regesten erscheinen Rittergesellschaften (grüne Minne Nr. 34, Löwen Nr. 59). Zwei Straußeneier finden Erwähnung in Nr. 122.

Am Schluss gab Stotzingen (S. 216f.) Familiennotizen von 1393-1439, vor allem Geburten betreffend, wieder, ein bemerkenswert frühes Beispiel für diese Textgattung, die im 14. Jahrhundert sporadisch von verheirateten Klerikern und Kaufleuten gepflegt wurde. Belege:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5729/ (S. 155f.)

Besonders spannend sind die Einträge im Anschluss: Frank von Kronberg (Gensicke S. 314 Nr. 64) notierte selbst, wo sein 1393 geborener Sohn Philipp der Alte (besser: der Ältere) 1410/11 turnierte. Dessen erstes Turnier fand am 5. Oktober 1410 in Wiesbaden in Anwesenheit des Grafen von der Mark. es folgten in raschem Abstand Turniere zu Mainz, Frankfurt, Boppard, Mainz, Worms, Würzburg, Frankfurt, Landau, Heilbronn, Wiesbaden, Boppard, Worms. Zwei an anderer Stelle eingetragenen Notizen beziehen sich ebenfalls auf diese Turniere Philipps, datieren aber das erste Turnier in das Jahr 1409.

Die Annahme liegt nahe, dass vor allem junge Adelige die Zeit für solche exzessiven Turnierbesuche erübrigen konnten. Hans H. Pöschko: Turniere in Mittel- und Süddeutschland von 1400 bis 1550 (Diss. auf Mikrofiche 1987), S. 31ff. hat alle diese Notizen ausgewertet und datiert, konnte aber in keinem Fall eine weitere Quelle ermitteln.

Update: Zu Turnieren am Anfang des 15. Jahrhunderts nach einem Rechungsbuch der "Esel" siehe Franck
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11041056_00027.html

Dass nach über 50 Jahren der Flugzeugabsturz untersucht werden soll bei dem der damalige UN-Generalsekretär Hammarskjoeld ums Leben kam fand meine Aufmerksamkeit.

Dass die National Security Agency über Unterlagen verfügt bewog mich dazu, eine Anfrage (FOIA request, Freedom of Information Act )an die NSA zu richten.

Mehr dazu:

http://www.vierprinzen.com/2015/03/anfrage-nsa-verschickt.html

"Dank eines im Juni 2014 mit der Erbengemeinschaft der letzten Eigentümerfamilie Bartels abgeschlossenen Depositalvertrags bleibt der fast 64 laufende Meter umfassende Archivbestand langfristig für die Öffentlichkeit zugänglich", teilte das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt mit.

http://www.lha.sachsen-anhalt.de/aktuelles/gutsarchiv-walbeck-bleibt-oeffentlich-zugaenglich/

Vierprinzen prüfen, ob das Tagebuch des Prinzen Heinrich zu Schaumburg-lippe auszugsweise ediert werden sollte.

http://www.vierprinzen.com/2015/03/tagebuch-heinrich-prinz-zu-schaumburg.html

12.11.1938

"In der Nacht am 10.11. wurde hier die Synagoge angesteckt. Sonst geschah nichts. Die Juden sind noch verhaftet; wo ist unbekannt. Ich glaube nicht dass sie sich von diesem Schlag wirtschaftlich werden erholen können. Ein Gesetz für sie ist angekündigt, jedoch noch nicht veröffentlicht. Eine Existenzmöglichkeit für sie zu finden ist schwer, ebenso wie das Auswandern, denn wer wird sie aufnehmen. Allerdings hat dieses Volk Routine darin, solche Schicksalschläge zu überstehen. Es scheint mir sicher und ich habe das voraussehend schon früher betont, dass das Ausland dem deutschen Juden nicht zu Hilfe kommen wird, da darin kein Geschäft liegt und es dem Ausland praktisch unmöglich ist, sich in innerdeutsche Verhältnisse zu mischen."

Ob die Akte aus dem Jahr 1936 von Interesse sein wird, kann ich noch nicht sagen. Es hat den Anschein, als handle es sich um eine Untersuchung zur Absturzursache. Sobald ich neue Erkenntnisse habe, werde ich diese im vierprinzen blog veröffentlichen.

Im Übrigen konnte ich in Erfahrung bringen, dass im Staatsarchiv Bückeburg eine umfangreiche Akte zum Absturz lagert.

Einsichtnahme wird - von wem wohl ?- natürlich verweigert.

http://www.vierprinzen.com/2015/02/wer-war-der-pilot-der-ford-tri-motor-am.html

update 4. März 2015:
Antwort des Special Collections department at the University of Miami Libraries.

"Attached to this email are two PDF scans, both featuring newspaper clippings. These two scans represent the entirety of the folder."

Special Collections
University of Miami Libraries
1300 Memorial Drive, 8th Floor
Coral Gables, FL 33124-0320
305-284-3247

Es handelt sich um das Archiv der Fluggesellschaft Pan American Airways. Die Beschreibung der "Akte" lautet:
Folder 1 120a 57: Ford Tri-Motored Airline: South of Mexico City, Captain Freciado J. Acosta, 1936.
Thematik: Disasters
Unverständlich, dass sich die Akte der Pan American aus zwei Zeitungsausschnitten zusammensetzt.

http://archivamt.hypotheses.org/1078

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-bad-berleburg-bad-laasphe-und-erndtebrueck/wittgensteins-geschichte-fuer-jeden-nachlesbar-id9825789.html

Mit den unscharfen Digitalisaten zu arbeiten macht keine Freude.

 

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