http://listserv.muohio.edu/scripts/wa.exe?A2=ind0408a&L=archives&T=0&F=&S=&P=3492
Excerpt:
1.The records box long distance jump 5 - 10 maybe 15 records boxes in a
single leap.
--As long as you are wearing sensible shoes...
2.The records box long distance carry. Fully packed records boxes, 40lbs,
how many boxes can you carry?
--One will do, thanks. Any more and you can just bury me in the cold, cold
ground.
See also
http://listserv.muohio.edu/scripts/wa.exe?A2=ind0408a&L=archives&T=0&F=&S=&P=2801
and more stuff there.
Excerpt:
1.The records box long distance jump 5 - 10 maybe 15 records boxes in a
single leap.
--As long as you are wearing sensible shoes...
2.The records box long distance carry. Fully packed records boxes, 40lbs,
how many boxes can you carry?
--One will do, thanks. Any more and you can just bury me in the cold, cold
ground.
See also
http://listserv.muohio.edu/scripts/wa.exe?A2=ind0408a&L=archives&T=0&F=&S=&P=2801
and more stuff there.
KlausGraf - am Dienstag, 17. August 2004, 19:53 - Rubrik: English Corner
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The Swedish government is refusing to allow full access to archives containing records of the country's involvement with World War II war criminals, a Swedish historical researcher contends.
Read more in the Jerusalem Post
http://www.jpost.com/servlet/Satellite?pagename=JPost/JPArticle/ShowFull&cid=1092539014600
Read more in the Jerusalem Post
http://www.jpost.com/servlet/Satellite?pagename=JPost/JPArticle/ShowFull&cid=1092539014600
KlausGraf - am Dienstag, 17. August 2004, 19:46 - Rubrik: English Corner
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http://ak-brandenburg.de/texte/aktuelles/BbgDSchG2004.pdf
Amtliche Begründung:
http://www.landtag.brandenburg.de/parladoku/w3/drs/ab_7000/7054.pdf
Im neuen Gesetz heisst es unter § 2 Abs. 2 Nr. 3:
"bewegliche Sachen, Sammlungen oder sonstige Mehrheiten beweglicher Sachen (bewegliche Denkmale); davon ausgeschlossen ist Archivgut, soweit es den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterliegt"
Anders als in Nordrhein-Westfalen, das Archivgut ganz aus dem Geltungsbereich ausschliesst, ist hier das vom Archivgesetz nicht geregelte private Archivgut (Gutsarchive!) wohl berücksichtigungsfähig. (Die Begründung schweigt sich dazu aus.)
"§ 3 Denkmalliste
(1) Denkmale sind nachrichtlich in ein öffentliches Verzeichnis (Denkmalliste) einzutragen. Der Schutz nach diesem Gesetz ist nicht von der Eintragung der Denkmale in die Denkmalliste abhängig. Die Eintragung beweglicher Denkmale und beweglicher Bodendenkmale öffentlich-rechtlicher Museen und Sammlungen in die Inventare ersetzt die Eintragung in die Denkmalliste."
Dies kann sich nicht auf öffentliches Archivgut beziehen, das dem Archivgesetz unterliegt, wohl aber auf Archivalien, die sich in öffentlichen Bibliotheken, Museen usw. befinden.
Amtliche Begründung:
http://www.landtag.brandenburg.de/parladoku/w3/drs/ab_7000/7054.pdf
Im neuen Gesetz heisst es unter § 2 Abs. 2 Nr. 3:
"bewegliche Sachen, Sammlungen oder sonstige Mehrheiten beweglicher Sachen (bewegliche Denkmale); davon ausgeschlossen ist Archivgut, soweit es den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterliegt"
Anders als in Nordrhein-Westfalen, das Archivgut ganz aus dem Geltungsbereich ausschliesst, ist hier das vom Archivgesetz nicht geregelte private Archivgut (Gutsarchive!) wohl berücksichtigungsfähig. (Die Begründung schweigt sich dazu aus.)
"§ 3 Denkmalliste
(1) Denkmale sind nachrichtlich in ein öffentliches Verzeichnis (Denkmalliste) einzutragen. Der Schutz nach diesem Gesetz ist nicht von der Eintragung der Denkmale in die Denkmalliste abhängig. Die Eintragung beweglicher Denkmale und beweglicher Bodendenkmale öffentlich-rechtlicher Museen und Sammlungen in die Inventare ersetzt die Eintragung in die Denkmalliste."
Dies kann sich nicht auf öffentliches Archivgut beziehen, das dem Archivgesetz unterliegt, wohl aber auf Archivalien, die sich in öffentlichen Bibliotheken, Museen usw. befinden.
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In Nürtingen hat die katholische Johannesgemeinde dem Stadtarchiv dort entwendete Archivalien zur vorreformatorischen Geschichte der Stadt wieder übergeben, die in den 1960er Jahren aus dubioser Quelle angekauft und dann vergessen worden waren.
http://www.ntz.de/lokalnachrichten/nuertingen/index.php?action=shownews&id=467539
http://www.ntz.de/lokalnachrichten/nuertingen/index.php?action=shownews&id=467539
KlausGraf - am Dienstag, 17. August 2004, 17:58 - Rubrik: Kirchenarchive
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Wird über die Urheberrechte nicht gesondert verfügt, so fallen sie zur gesamten Hand an alle Erben, was angesichts der (zu) langen Laufzeit des Urheberrechts 70 Jahre p.m.a. dazu führen kann, dass erforderliche Genehmigungen für die Werknutzung, die von allen Erben (Ehefrau, Kindern, Enkeln, Urenkeln usw.) erteilt werden müssen, faktisch nicht einholbar sind, etwa, weil der Verbleib von Erben nicht feststellbar ist oder wenn sich ein einziger aus der Erbengemeinschaft weigert einzuwilligen. Daher ist es unbedingt ratsam, mit Nachlassgebern auch Regelungen über das Urheberrecht der von ihnen stammenden Dokumente im Nachlass zu treffen.
Der Bielefelder Soziologe Luhmann wollte in dieser Weise vorsorgen und vermachte seinen Nachlass mit den Rechten nur seiner Tochter: Der Gelehrte habe [...] nicht gewollt, stellte das OLG Hamm jetzt fest, dass die Urheberrechte noch über Jahrzehnte von allen Erben gemeinsam ausgeübt werden sollten. Seine Hinterlassenschaft sollte vielmehr insgesamt abgewickelt werden.
Volltext unter:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2004/10_U_132_03teil_anerkenntnis_undschlussurteil20040729.html
Der Bielefelder Soziologe Luhmann wollte in dieser Weise vorsorgen und vermachte seinen Nachlass mit den Rechten nur seiner Tochter: Der Gelehrte habe [...] nicht gewollt, stellte das OLG Hamm jetzt fest, dass die Urheberrechte noch über Jahrzehnte von allen Erben gemeinsam ausgeübt werden sollten. Seine Hinterlassenschaft sollte vielmehr insgesamt abgewickelt werden.
Volltext unter:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2004/10_U_132_03teil_anerkenntnis_undschlussurteil20040729.html
KlausGraf - am Dienstag, 17. August 2004, 17:25 - Rubrik: Archivrecht
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