mit dem Titel
Unternehmensarchive 2003
Aufgabe, organisatorische Einbindung und ökonomischer Nutzen eines
Archivtyps im Übergang
ist jetzt unter:
http://forge.fh-potsdam.de/~ABD/wa/Diplomarbeiten/Diplomarbeiten_Dokumente/Diplom_Tonke.pdf zu finden.
Unternehmensarchive 2003
Aufgabe, organisatorische Einbindung und ökonomischer Nutzen eines
Archivtyps im Übergang
ist jetzt unter:
http://forge.fh-potsdam.de/~ABD/wa/Diplomarbeiten/Diplomarbeiten_Dokumente/Diplom_Tonke.pdf zu finden.
p.koedel - am Dienstag, 5. Juli 2005, 19:08 - Rubrik: Ausbildungsfragen
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RA Henri Babin von der Commerzbank dokumentiert und kommentiert in Archiv und Wirtschaft 38 (2005) 67-70 einen kurzen Briefwechsel mit der Bundesjustizministerin zur geplanten Änderung des § 53 UrhG. Frau Zypries vertritt die Auffassung, dass eigene Archive keine öffentlich zugänglichen Archive sind. Babin deutet an, dass Unternehmensarchive generell für Dritte gesperrt werden könnten, um Probleme zu vermeiden. Wissenschaftler sollten schriftlich zusichern, dass sie keine kommerziellen Interessen verfolgen.
Durch die geplante Neuregelung soll die Archivklausel nur elektronischen Archiven zugutekommen, die im öffentlichen Interesse tätig sind. Dies komme bei einem Unternehmesarchiv scherlich in Betracht.
Der Briefwechsel zeigt die ganze Absurdität der urheberrechtlichen Regelung. Wer ein elektronisches Archiv aufbauen will, muss der Öffentlichkeit dienen, indem er sie ausschliesst!
Vielleicht denkt der Gesetzgeber an die eifrig lobbytätigen Rundfunkarchive, die ja bekanntermaßen die Öffentlichkeit ausschliessen, sich aber gern ein öffentliches Interesse attestieren.
Wir brauchen ein Urheberrecht, das für öffentliche Archive (auch Wirtschaftsarchive), Bibliotheken und Museen die Digitalisierung für eigene Zwecke (und natürlich auch die Benutzer) ermöglicht.
Da nach dem Brief von Frau Zypries die Furcht vor der Privatkopie die Aufnahme des öffentlichen Interesses motiviert, kann keine Firma, kein Rechtsanwalt und kein Student digitale Bestandssicherung der in seinem Eigentum befindlichen analogen Medien betreiben, wenn die Vorschrift Gesetz wird.
Durch die geplante Neuregelung soll die Archivklausel nur elektronischen Archiven zugutekommen, die im öffentlichen Interesse tätig sind. Dies komme bei einem Unternehmesarchiv scherlich in Betracht.
Der Briefwechsel zeigt die ganze Absurdität der urheberrechtlichen Regelung. Wer ein elektronisches Archiv aufbauen will, muss der Öffentlichkeit dienen, indem er sie ausschliesst!
Vielleicht denkt der Gesetzgeber an die eifrig lobbytätigen Rundfunkarchive, die ja bekanntermaßen die Öffentlichkeit ausschliessen, sich aber gern ein öffentliches Interesse attestieren.
Wir brauchen ein Urheberrecht, das für öffentliche Archive (auch Wirtschaftsarchive), Bibliotheken und Museen die Digitalisierung für eigene Zwecke (und natürlich auch die Benutzer) ermöglicht.
Da nach dem Brief von Frau Zypries die Furcht vor der Privatkopie die Aufnahme des öffentlichen Interesses motiviert, kann keine Firma, kein Rechtsanwalt und kein Student digitale Bestandssicherung der in seinem Eigentum befindlichen analogen Medien betreiben, wenn die Vorschrift Gesetz wird.
KlausGraf - am Dienstag, 5. Juli 2005, 17:56 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.sfn.historicum.net/links/2005/liwi2005-27.htm
Der aktuelle Link-Wink gilt dem Angebot der BNU Strasbourg. Auszug:
Eine münzkundliche Spezialdatenbank verbirgt sich hinter dem Link Monnaies et Médailles Alsaciennes. Unter den Suchfeldern findet sich u. a. das Jahr der Münzprägung. Gibt man hier "1621" ein, wirft die Datenbank fast 120 Treffer aus. Zu etwa einem Viertel der Münzen stehen Abbildungen zur Verfügung, etwa zum "Raths-Geld" der Stadt Hagenau. Vorder- und Rückseite der Münze werden in sehr guter Qualität in einer JPG-Datei von über 700 KByte Umfang gezeigt. Auch die Beschreibung der Münzen ist recht ausführlich, so dass die Datenbank ein gutes Hilfsmittel für münzkundliche Fragestellungen darstellt.
http://www-bnus.u-strasbg.fr/numismatique/recherchemots.htm
#numismatik
Der aktuelle Link-Wink gilt dem Angebot der BNU Strasbourg. Auszug:
Eine münzkundliche Spezialdatenbank verbirgt sich hinter dem Link Monnaies et Médailles Alsaciennes. Unter den Suchfeldern findet sich u. a. das Jahr der Münzprägung. Gibt man hier "1621" ein, wirft die Datenbank fast 120 Treffer aus. Zu etwa einem Viertel der Münzen stehen Abbildungen zur Verfügung, etwa zum "Raths-Geld" der Stadt Hagenau. Vorder- und Rückseite der Münze werden in sehr guter Qualität in einer JPG-Datei von über 700 KByte Umfang gezeigt. Auch die Beschreibung der Münzen ist recht ausführlich, so dass die Datenbank ein gutes Hilfsmittel für münzkundliche Fragestellungen darstellt.
http://www-bnus.u-strasbg.fr/numismatique/recherchemots.htm
#numismatik
KlausGraf - am Dienstag, 5. Juli 2005, 16:49 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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KlausGraf - am Dienstag, 5. Juli 2005, 16:36 - Rubrik: Kodikologie
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