In der Januar-Ausgabe des Uni-Magazins erscheint ein Beitrag über das Berufsbild des Diplom-Dokumentars und verwandter Species. Mehrfach ist auch von Archivaren die Rede: Die Grenzen zwischen dem Berufsbild Dokumentar und Archivar sind nicht eindeutig.
jp - am Freitag, 21. Januar 2005, 13:59 - Rubrik: Ausbildungsfragen
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http://www.vifa-recht.de/
Der Berg kreißte und heraus kam ... ein Pantoffeltierchen, noch nicht einmal ein Mäuschen.
Die Virtuelle Fachbibliothek Recht ist ein Instrument für die rechtswissenschaftliche Online-Recherche. Sie bietet einen ortsunabhängigen und unkomplizierten Zugang zu rechtswissenschaftlichen Fachinformationen im Internet. Zur Zeit stehen folgende Module zur Verfügung:
* Recherche nach wissenschaftlich relevanten Internetquellen
* Verschiedene komfortable Recherchemöglichkeiten in den juristischen Beständen der Staatsbibliothek zu Berlin
* Suche nach Aufsätzen, die in juristischen Zeitschriften und Festschriften erschienen sind
* Recherche nach elektronischen und gedruckten juristischen Fachzeitschriften
* Recherchierbare Übersicht von juristischen Online-Datenbanken
* Nachweis von gedruckten und online verfügbaren juristischen Bibliographien
Die vorliegende Internet-Präsenz der Virtuellen Fachbibliothek Recht ist das Ergebnis einer von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Pilotphase, die von November 2003 bis zum Dezember 2004 gedauert hat.
Was bei diesem grosskotzigen Projekt herauskam, ist so enttäuschend, dass man geneigt ist festzustellen, hier sei der Tatbestand der Steuergeldverschwendung gegeben.
Es wurde viel Zeit und Geld für die fachgerechte Katalogisierung einer vergleichsweise geringen Zahl an Internetressourcen vergeudet, die in der benutzungsunfreundlichen Ausgabe von jeweils nur 15 Treffern besteht.
Wie in http://log.netbib.de bemerkt, existieren Weblogs ("Blawgs") für die Vifa nicht.
Es ist doch ein Witz, dass die vorzügliche Linksammlung aus dem gleichen Haus zu den Amtsdruckschriften nicht aufgenommen wurde.
http://amtsdruckschriften.staatsbibliothek-berlin.de/de/links/internetquellen/
Hier hatte man beispielsweise kein Problem damit, Gesetze im WWW - Landesrecht
http://www.rechtliches.de/Landesrecht.html
die private Zusammenstellung von Mark Obrembalski zu verlinken. Wer gute Links in übersichtlicher Form benutzungsfreundlich präsentiert sucht, sollten bei den Amtsdruckschriften oder Herrn Kaestner http://141.90.2.46/elbib/elbibleitseite.htm vorbeischauen und nicht bei der Vifa.
Was wirklich dringend fehlt, wurde nicht in Angriff genommen: Die Verzeichnung der Inhalte juristisch relevanter Digitalisierungsprojekte (siehe http://www.jurawiki.de/DigitalisierungsProjekte ) und der Hochschulschriften/Open-Access-Publikationen.
KUSELIT und andere kommerzielle Anbieter können hinsichtlich der "Aufsatzsuchmaschine" nur lachen. Die nur getrennt durchsuchbaren Online-Contents des GBV (im allgemeinen eher mies) und die unselbständige juristische Literatur im Südwestverbund sind keine ernsthafte Konkurrenz. Zum Thema Archivrecht haben die Online-Contents null, der SWB einen Treffer. Warum sollte man hier suchen, wenn man beispielsweise die gleiche Suche genauso kostenfrei im SWB erledigen könnte, wo dann auch in der erweiterten Suche nach Schlagwörtern gesucht werden kann. Im übrigen kann jeder unter GBV P7+ auf die erweiterten Suchmöglichkeiten der unfreien Online Contents des GBV zugreifen. Dass beispielsweise die Aufsätze des Projektpartners fhi nicht einzeln abrufbar sind (ebensowenig wie die Artikel anderer juristische Open-Access-Journale), spricht für sich.
Ergänzend kann der OPAC der Bundestagsbibliothek, die ebenfalls unselbständige Literatur erschliesst, herangezogen werden:
http://opac.bibliothek.bundestag.de/
Juristischer Bestand der Staatsbibliothek zu Berlin ab 1985: Die "neuartige Navigation" erlaubt es, sich zum Thema Rechtsgeschichte 5485 Treffer ausgeben zu lassen, die dann per Stichwort weiter eingegrenzt werden können. Eine Eingrenzung nach Erscheinungsjahren ist nicht möglich. Der praktische Nutzen dieser neuartigen Suchmöglichkeit dünkt mich gleich Null.
Recherche von Fachzeitschriften: Hier kann man in der ZDB und in der EZB recherchieren - getrennt, versteht sich. Das konnte man bisher auch schon.
Online-Bibliographien: Was die NJBI (eine wörtlich zitierte Hauptquelle) bietet ist erheblich besser.
http://www.mpipriv-hh.mpg.de/deutsch/Mitarbeiter/LanskyRalph/NJBI_Start.html
Es handelt sich um einen Auszug aus den Internetquellen (siehe oben). Gleiches gilt für die Datenbanken, deren Einträge der Regensburger DBIS-Liste entnommen sind:
http://www.bibliothek.uni-regensburg.de/dbinfo/
Angesichts eines eigenständigen nützlichen Inhalts möchte man berlinern: Dat kannste verjessen!
Der Berg kreißte und heraus kam ... ein Pantoffeltierchen, noch nicht einmal ein Mäuschen.
Die Virtuelle Fachbibliothek Recht ist ein Instrument für die rechtswissenschaftliche Online-Recherche. Sie bietet einen ortsunabhängigen und unkomplizierten Zugang zu rechtswissenschaftlichen Fachinformationen im Internet. Zur Zeit stehen folgende Module zur Verfügung:
* Recherche nach wissenschaftlich relevanten Internetquellen
* Verschiedene komfortable Recherchemöglichkeiten in den juristischen Beständen der Staatsbibliothek zu Berlin
* Suche nach Aufsätzen, die in juristischen Zeitschriften und Festschriften erschienen sind
* Recherche nach elektronischen und gedruckten juristischen Fachzeitschriften
* Recherchierbare Übersicht von juristischen Online-Datenbanken
* Nachweis von gedruckten und online verfügbaren juristischen Bibliographien
Die vorliegende Internet-Präsenz der Virtuellen Fachbibliothek Recht ist das Ergebnis einer von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Pilotphase, die von November 2003 bis zum Dezember 2004 gedauert hat.
Was bei diesem grosskotzigen Projekt herauskam, ist so enttäuschend, dass man geneigt ist festzustellen, hier sei der Tatbestand der Steuergeldverschwendung gegeben.
Es wurde viel Zeit und Geld für die fachgerechte Katalogisierung einer vergleichsweise geringen Zahl an Internetressourcen vergeudet, die in der benutzungsunfreundlichen Ausgabe von jeweils nur 15 Treffern besteht.
Wie in http://log.netbib.de bemerkt, existieren Weblogs ("Blawgs") für die Vifa nicht.
Es ist doch ein Witz, dass die vorzügliche Linksammlung aus dem gleichen Haus zu den Amtsdruckschriften nicht aufgenommen wurde.
http://amtsdruckschriften.staatsbibliothek-berlin.de/de/links/internetquellen/
Hier hatte man beispielsweise kein Problem damit, Gesetze im WWW - Landesrecht
http://www.rechtliches.de/Landesrecht.html
die private Zusammenstellung von Mark Obrembalski zu verlinken. Wer gute Links in übersichtlicher Form benutzungsfreundlich präsentiert sucht, sollten bei den Amtsdruckschriften oder Herrn Kaestner http://141.90.2.46/elbib/elbibleitseite.htm vorbeischauen und nicht bei der Vifa.
Was wirklich dringend fehlt, wurde nicht in Angriff genommen: Die Verzeichnung der Inhalte juristisch relevanter Digitalisierungsprojekte (siehe http://www.jurawiki.de/DigitalisierungsProjekte ) und der Hochschulschriften/Open-Access-Publikationen.
KUSELIT und andere kommerzielle Anbieter können hinsichtlich der "Aufsatzsuchmaschine" nur lachen. Die nur getrennt durchsuchbaren Online-Contents des GBV (im allgemeinen eher mies) und die unselbständige juristische Literatur im Südwestverbund sind keine ernsthafte Konkurrenz. Zum Thema Archivrecht haben die Online-Contents null, der SWB einen Treffer. Warum sollte man hier suchen, wenn man beispielsweise die gleiche Suche genauso kostenfrei im SWB erledigen könnte, wo dann auch in der erweiterten Suche nach Schlagwörtern gesucht werden kann. Im übrigen kann jeder unter GBV P7+ auf die erweiterten Suchmöglichkeiten der unfreien Online Contents des GBV zugreifen. Dass beispielsweise die Aufsätze des Projektpartners fhi nicht einzeln abrufbar sind (ebensowenig wie die Artikel anderer juristische Open-Access-Journale), spricht für sich.
Ergänzend kann der OPAC der Bundestagsbibliothek, die ebenfalls unselbständige Literatur erschliesst, herangezogen werden:
http://opac.bibliothek.bundestag.de/
Juristischer Bestand der Staatsbibliothek zu Berlin ab 1985: Die "neuartige Navigation" erlaubt es, sich zum Thema Rechtsgeschichte 5485 Treffer ausgeben zu lassen, die dann per Stichwort weiter eingegrenzt werden können. Eine Eingrenzung nach Erscheinungsjahren ist nicht möglich. Der praktische Nutzen dieser neuartigen Suchmöglichkeit dünkt mich gleich Null.
Recherche von Fachzeitschriften: Hier kann man in der ZDB und in der EZB recherchieren - getrennt, versteht sich. Das konnte man bisher auch schon.
Online-Bibliographien: Was die NJBI (eine wörtlich zitierte Hauptquelle) bietet ist erheblich besser.
http://www.mpipriv-hh.mpg.de/deutsch/Mitarbeiter/LanskyRalph/NJBI_Start.html
Es handelt sich um einen Auszug aus den Internetquellen (siehe oben). Gleiches gilt für die Datenbanken, deren Einträge der Regensburger DBIS-Liste entnommen sind:
http://www.bibliothek.uni-regensburg.de/dbinfo/
Angesichts eines eigenständigen nützlichen Inhalts möchte man berlinern: Dat kannste verjessen!
KlausGraf - am Donnerstag, 20. Januar 2005, 23:18 - Rubrik: Archivrecht
Am 10.12.2004 fand in der Oberfinanzdirektion Münster ein Workshop zum Thema "Die Überlieferung von Unterlagen der Bundes- und Landesfinanzverwaltung - Archivierung, Quellenwert, Benutzung" statt, an dem Archivar(innen), Historiker(innen) und Mitarbeiter(innen) der Finanzverwaltung teilnahmen. Einen Tagungsbericht dazu finden Sie jetzt im Internetportal Archive.NRW unter http://www.archive.nrw.de/dok/publikationen/FinanzWorkshop.pdf.
Dr. Martina Wiech
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Abteilung 2
Grundsatzfragen und Öffentlichkeitsarbeit
Graf-Adolf-Str. 67
40210 Düsseldorf
Dr. Martina Wiech
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Abteilung 2
Grundsatzfragen und Öffentlichkeitsarbeit
Graf-Adolf-Str. 67
40210 Düsseldorf
Dr. Martina Wiech - am Mittwoch, 19. Januar 2005, 10:29 - Rubrik: Bewertung
In der Süddeutschen Zeitung vom 15. Januar wurde Marianne Birthler zum Schicksal ihrer Behörde interviewt. Auszug:
SZ: Kulturstaatssekretär Knut Nevermann hat vorgeschlagen, die Birthler-Behörde aufzulösen und ins Bundesarchiv zu überführen. Die Auflösung ist vom Tisch, das Thema Bundesarchiv wird aber weiter diskutiert. Auch von Ihnen.
Birthler: Das Thema Bundesarchiv ist ja kein Tabu. Aber bevor man das erwägt, muss man sich gut überlegen, ob man diesen weltweit einzigartigen Bestand auseinander reißt. Das Land Sachsen hat angekündigt, seine Akten dann ins Landesarchiv zu holen. Das hieße, viele Betroffenen müssten in mehreren Archiven nach ihren Unterlagen suchen. Stasi-Akten dürfen nach der gültigen Rechtsprechung auch nicht nach normalen Archivstandards genutzt werden, sondern genießen besonderen Schutz.
SZ: Nach der Klage von Helmut Kohl musste das Stasi-Unterlagengesetz geändert werden. Wie mühselig ist es, alle Betroffenen zu benachrichtigen?
Birthler: Die Benachrichtigungspraxis hatte wir ja schon vorher, und ich finde sie berechtigt. Wenn jemand Teile meiner Akte für ein Buch oder einen Artikel benutzen will, möchte ich sie als erste zu sehen bekommen, nicht als letzte. Für die Behörde ist das umständlich. Sehr umständlich. Aber es ist gut begründet.
SZ: Also alles kein Problem?
Birthler: Es gibt Details der Neuregelung, die für uns sehr belastend sind. Früher mussten wir Informationen, die erkennbar durch Menschenrechtsverletzungen gesammelt wurden, etwa durch Abhören, besonders sensibel behandeln. Jetzt ist die Beweislast umgekehrt. Wir müssen ausschließen, dass Menschenrechte verletzt wurden. Wer die Akten kennt, weiß, dass die Quelle der Information oft nicht zu erkennen ist.
SZ: Was bedeutet denn das?
Birthler: Wenn in meiner Akte Dinge stehen, die gar nicht brisant sind, also: "über Birthler wurde bekannt, dass sie drei Kinder hat", müssen solche banalen Sätze jetzt geschwärzt werden, weil wir nicht beweisen können, dass sie aus harmlosen Quellen stammen. Das macht uns ganz große Schwierigkeiten. Es verkennt auch, dass die Stasi insgesamt keine harmlose Quelle war. Bisher haben wir uns daran orientiert, ob eine Information die Persönlichkeitsrechte verletzt. Jetzt geht es primär darum, wie die Stasi die Information bekommen hat.
Siehe auch den Leserbrief von Dr. Ilko-Sascha Kowalczuk (wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Bildung und Forschung der BStU, Berlin) in der FAZ vom 8.1.2004, Text unter
http://www.augias.net/art_archiv_net_4248.html
SZ: Kulturstaatssekretär Knut Nevermann hat vorgeschlagen, die Birthler-Behörde aufzulösen und ins Bundesarchiv zu überführen. Die Auflösung ist vom Tisch, das Thema Bundesarchiv wird aber weiter diskutiert. Auch von Ihnen.
Birthler: Das Thema Bundesarchiv ist ja kein Tabu. Aber bevor man das erwägt, muss man sich gut überlegen, ob man diesen weltweit einzigartigen Bestand auseinander reißt. Das Land Sachsen hat angekündigt, seine Akten dann ins Landesarchiv zu holen. Das hieße, viele Betroffenen müssten in mehreren Archiven nach ihren Unterlagen suchen. Stasi-Akten dürfen nach der gültigen Rechtsprechung auch nicht nach normalen Archivstandards genutzt werden, sondern genießen besonderen Schutz.
SZ: Nach der Klage von Helmut Kohl musste das Stasi-Unterlagengesetz geändert werden. Wie mühselig ist es, alle Betroffenen zu benachrichtigen?
Birthler: Die Benachrichtigungspraxis hatte wir ja schon vorher, und ich finde sie berechtigt. Wenn jemand Teile meiner Akte für ein Buch oder einen Artikel benutzen will, möchte ich sie als erste zu sehen bekommen, nicht als letzte. Für die Behörde ist das umständlich. Sehr umständlich. Aber es ist gut begründet.
SZ: Also alles kein Problem?
Birthler: Es gibt Details der Neuregelung, die für uns sehr belastend sind. Früher mussten wir Informationen, die erkennbar durch Menschenrechtsverletzungen gesammelt wurden, etwa durch Abhören, besonders sensibel behandeln. Jetzt ist die Beweislast umgekehrt. Wir müssen ausschließen, dass Menschenrechte verletzt wurden. Wer die Akten kennt, weiß, dass die Quelle der Information oft nicht zu erkennen ist.
SZ: Was bedeutet denn das?
Birthler: Wenn in meiner Akte Dinge stehen, die gar nicht brisant sind, also: "über Birthler wurde bekannt, dass sie drei Kinder hat", müssen solche banalen Sätze jetzt geschwärzt werden, weil wir nicht beweisen können, dass sie aus harmlosen Quellen stammen. Das macht uns ganz große Schwierigkeiten. Es verkennt auch, dass die Stasi insgesamt keine harmlose Quelle war. Bisher haben wir uns daran orientiert, ob eine Information die Persönlichkeitsrechte verletzt. Jetzt geht es primär darum, wie die Stasi die Information bekommen hat.
Siehe auch den Leserbrief von Dr. Ilko-Sascha Kowalczuk (wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Bildung und Forschung der BStU, Berlin) in der FAZ vom 8.1.2004, Text unter
http://www.augias.net/art_archiv_net_4248.html
KlausGraf - am Dienstag, 18. Januar 2005, 12:29 - Rubrik: Staatsarchive
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Seit 14 Tagen besteht es nun, das Sächsische Staatsarchiv, das das bisherige Referat 44 im Innenministerium und die Staatsarchive in Dresden, Leipzig, Chemnitz und Freiberg in einer Struktureinheit in sich vereinigt. Seine Geburt war lange geplant (siehe Sächsisches Archivgesetz vom Stand 16. Juli 1999, welches tatsächlich noch in seiner längst überholten Fassung auf der Homepage der Sächsischen Archive archiviert wird, die letzte Gesetzesänderung finden wir auch im Web), ARCHIVALIA hatte zeitnah darüber informiert. Aus dem ursprünglich aus baden-württembergischen Gefilden anher gebrachten Gedanken einer Landesarchivdirektion wurde ein Landesarchiv, dessen Benennung durch die Legislative noch einmal in Sächsisches Staatsarchiv, wie es einem Freistaat gebührt, verschlimmbessert wurde.
Das mit dem Jahreswechsel entstandenene Sächsische Staatsarchiv setzt sich aus den Dienststellen
Ebenso kurzfristig und kommissarisch erfolgte die Besetzung der Abteilungsleiterstellen für "Personal, Haushalt, Organisation, IuK" sowie "Grundsatz, Recht" der neuen Dienststelle "Zentrale Aufgaben, Grundsatz", der gleichermaßen keine Ausschreibungen voraus gegangen sind.
Es bleibt zu wünschen, dass die neue Behörde recht bald zu einer Transparenz in der personellen Besetzung ihrer Leitungsebenen findet, bevor eine Festschreibung der Geburtsfehler dauerhafte Schäden verursacht.
Das mit dem Jahreswechsel entstandenene Sächsische Staatsarchiv setzt sich aus den Dienststellen
- Zentrale Aufgaben, Grundsatz
- Hauptstaatsarchiv Dresden
- Staatsarchiv Leipzig
- Staatsarchiv Chemnitz und
- Bergarchiv Freiberg zusammen.
Ebenso kurzfristig und kommissarisch erfolgte die Besetzung der Abteilungsleiterstellen für "Personal, Haushalt, Organisation, IuK" sowie "Grundsatz, Recht" der neuen Dienststelle "Zentrale Aufgaben, Grundsatz", der gleichermaßen keine Ausschreibungen voraus gegangen sind.
Es bleibt zu wünschen, dass die neue Behörde recht bald zu einer Transparenz in der personellen Besetzung ihrer Leitungsebenen findet, bevor eine Festschreibung der Geburtsfehler dauerhafte Schäden verursacht.
Item - am Samstag, 15. Januar 2005, 18:08 - Rubrik: Staatsarchive
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http://thesocietyofqualifiedarchivists.blogspot.com/
A weblog: Taking British archives forward in the battle against political correctness
Author is Alethea Wailes-Hadden (Bloggsbridge, Loamshire, United Kingdom).
I would like to recommend to take the entries not too serious ...
A weblog: Taking British archives forward in the battle against political correctness
Author is Alethea Wailes-Hadden (Bloggsbridge, Loamshire, United Kingdom).
I would like to recommend to take the entries not too serious ...
KlausGraf - am Freitag, 14. Januar 2005, 14:18 - Rubrik: English Corner
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Ob im Fürstlich-Leiningenschen Archiv zu Amorbach weitere Quellen liegen, konnte nicht eruiert werden, da das Archiv mittlerweile nicht mehr zugänglich ist schreibt Kurt Schöndorf, Die Hochzeit der Pfalzgräfin Marie Elisabeth auf der Hardenburg [1585], in: Pfälzer Heimat 55 (2004), H. 3, 101-113, hier S. 112 Anm. 7. Weiss jemand mehr?
Anschrift:
Fürst zu Leiningen, Fürstlich Leiningensches Archiv
Schloßplatz 1
63916 Amorbach (Odenwald)
Tel.: (09373) 971524
Fax: (09373) 971550
Update
Es ist ein Skandal, dass das wichtigste Adelsarchiv für die Pfalz seit Herbst 2003 nicht mehr benutzbar ist, siehe
http://www.fuerst-leiningen.de/main_archiv.html
Der Fürst hat seinen Bediensteten, der das Archiv mitbetreute, entlassen, will aber nicht verkaufen, sondern dass sein Archiv zum Nulltarif von den staatlichen Archiven mitbetreut wird, was wiederum die bayerische Archivverwaltung als Präzedenzfall nicht will und leisten kann, zumal auch etliche andere Adelige diese Lösung allzu gern präferieren würden. Fideikommisrechtliche Zugangsrechte bestehen im Fall Amorbach leider nicht.
Die Zeche zahlt einmal mehr die Forschung. Es wäre dringend geboten, dass sich die an der Pfälzer Landesgeschichte Interessierten sich für eine Lösung, die eine notdürftige Benutzbarkeit sicherstellt, engagieren!
Dem Eigentümer aber sei ins Stammbuch geschrieben: Eigentum verpflichtet!
Zu den Beständen siehe
http://datenmatrix.de/cgi-local/archive-in-bayern/archivdetail.cgi?ID=394&templ=vorlage_einzeltreffer
an die 5000 Urkunden seit 1196
"Verwaltungsakten, Amts-, Kopial- und Lagerbücher der Ämter Amorbach, Buchen, Miltenberg und Tauberbischofsheim (Kurmainz), Boxberg und Mosbach (Kurpfalz) sowie Hardheim und Rippberg (Hochstift Würzburg), ferner (Rest-)Archiv der Benediktinerabtei Amorbach (u.a. Urbar, 1395)" u.a.m.
ca. 16.200 Rechnungen
Laut Verzeichnis national wertvoller Archive
http://www.zoll.de/e0_downloads/a1_vorschriften/a0_gesamtliste_gesetze/schutz_des_kulturgutes_teil_b.pdf
ca. 5500 Urkunden, davon 135 Kaiserurkunden, 1280 lfd. m Akten
Laut Minerva-Handbücher Archive (1974), S. 30-32 153+16 Kaiserurkunden, insgesamt 1180 lfd. m, 850 Bände. An Urkunden werden aufgeführt führt die Herrschaft Leiningen 2791, Kl. Amorbach 1656, verschiedener Provenienz über 1000 Stück.
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrstlich_Leiningensches_Archiv_Amorbach
Update
Der wichtigste neuere Beitrag ist der Festvortrag (1991) von Kurt Andermann: Kulturpflege in der "Provinz". Hundert Jahre wissenschaftliche Betreuung des Fürstlich Leiningenschen Archivs, in: Aschaffenburger Jahrbuch 15 (1992), S. 243-259
Zum Umfang: "ca. 6000 Urkunden, weit mehr als 300 Urbare und Kopialbücher, nahezu 1000 Karten und Pläne sowie über 16 000 Rechnungsbände - alles in allem rund 1300 laufende Meter!" (S. 250).
Die linksrheinischen Provenienzen machten etwa ein Sechstel des Bestandes aus, Unterlagen Kloster Amorbacher, Kurmainzer, Kurpfälzer und Würzburger Herkunft rund ein Drittel, ungefähr die Hälfte entstamme der fürstlichen Verwaltung des 19./20. Jh.
Das FLA sei eigentlich "ein Landesarchiv in privatem Eigentum" (S. 256).
Andermann arbeitet die Bedeutung des Archivs für die kulturelle Zentralität Amorbachs heraus und fragt sich, in welches Staatsarchiv es denn gehöre. Nach Würzburg, Speyer oder Karlsruhe? "Auf den aus archivarischer Sicht geradezu barbarischen Gedanken, die Bestände nach ihrer regionalen Pertinenz aufzuteilen, würde ernstlich wohl niemand verfallen!" (S. 257) Der Tabubruch des solchermaßen aufgeteilten Leyen'schen Archivs Waal hat aber genau das möglich gemacht!
Der Kleingeist der Archivare und der Regierungen lässt nicht darauf hoffen, dass die fachlich optimale Lösung zum Zuge kommt: eine vom Fürstenhaus und den Bundesländern Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg getragene Stiftung mit Sitz in Amorbach, die dauerhaft den Verbleib und die freie Zugänglichkeit des FLA in Amorbach sichert.
Anschrift:
Fürst zu Leiningen, Fürstlich Leiningensches Archiv
Schloßplatz 1
63916 Amorbach (Odenwald)
Tel.: (09373) 971524
Fax: (09373) 971550
Update
Es ist ein Skandal, dass das wichtigste Adelsarchiv für die Pfalz seit Herbst 2003 nicht mehr benutzbar ist, siehe
http://www.fuerst-leiningen.de/main_archiv.html
Der Fürst hat seinen Bediensteten, der das Archiv mitbetreute, entlassen, will aber nicht verkaufen, sondern dass sein Archiv zum Nulltarif von den staatlichen Archiven mitbetreut wird, was wiederum die bayerische Archivverwaltung als Präzedenzfall nicht will und leisten kann, zumal auch etliche andere Adelige diese Lösung allzu gern präferieren würden. Fideikommisrechtliche Zugangsrechte bestehen im Fall Amorbach leider nicht.
Die Zeche zahlt einmal mehr die Forschung. Es wäre dringend geboten, dass sich die an der Pfälzer Landesgeschichte Interessierten sich für eine Lösung, die eine notdürftige Benutzbarkeit sicherstellt, engagieren!
Dem Eigentümer aber sei ins Stammbuch geschrieben: Eigentum verpflichtet!
Zu den Beständen siehe
http://datenmatrix.de/cgi-local/archive-in-bayern/archivdetail.cgi?ID=394&templ=vorlage_einzeltreffer
an die 5000 Urkunden seit 1196
"Verwaltungsakten, Amts-, Kopial- und Lagerbücher der Ämter Amorbach, Buchen, Miltenberg und Tauberbischofsheim (Kurmainz), Boxberg und Mosbach (Kurpfalz) sowie Hardheim und Rippberg (Hochstift Würzburg), ferner (Rest-)Archiv der Benediktinerabtei Amorbach (u.a. Urbar, 1395)" u.a.m.
ca. 16.200 Rechnungen
Laut Verzeichnis national wertvoller Archive
http://www.zoll.de/e0_downloads/a1_vorschriften/a0_gesamtliste_gesetze/schutz_des_kulturgutes_teil_b.pdf
ca. 5500 Urkunden, davon 135 Kaiserurkunden, 1280 lfd. m Akten
Laut Minerva-Handbücher Archive (1974), S. 30-32 153+16 Kaiserurkunden, insgesamt 1180 lfd. m, 850 Bände. An Urkunden werden aufgeführt führt die Herrschaft Leiningen 2791, Kl. Amorbach 1656, verschiedener Provenienz über 1000 Stück.
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrstlich_Leiningensches_Archiv_Amorbach
Update
Der wichtigste neuere Beitrag ist der Festvortrag (1991) von Kurt Andermann: Kulturpflege in der "Provinz". Hundert Jahre wissenschaftliche Betreuung des Fürstlich Leiningenschen Archivs, in: Aschaffenburger Jahrbuch 15 (1992), S. 243-259
Zum Umfang: "ca. 6000 Urkunden, weit mehr als 300 Urbare und Kopialbücher, nahezu 1000 Karten und Pläne sowie über 16 000 Rechnungsbände - alles in allem rund 1300 laufende Meter!" (S. 250).
Die linksrheinischen Provenienzen machten etwa ein Sechstel des Bestandes aus, Unterlagen Kloster Amorbacher, Kurmainzer, Kurpfälzer und Würzburger Herkunft rund ein Drittel, ungefähr die Hälfte entstamme der fürstlichen Verwaltung des 19./20. Jh.
Das FLA sei eigentlich "ein Landesarchiv in privatem Eigentum" (S. 256).
Andermann arbeitet die Bedeutung des Archivs für die kulturelle Zentralität Amorbachs heraus und fragt sich, in welches Staatsarchiv es denn gehöre. Nach Würzburg, Speyer oder Karlsruhe? "Auf den aus archivarischer Sicht geradezu barbarischen Gedanken, die Bestände nach ihrer regionalen Pertinenz aufzuteilen, würde ernstlich wohl niemand verfallen!" (S. 257) Der Tabubruch des solchermaßen aufgeteilten Leyen'schen Archivs Waal hat aber genau das möglich gemacht!
Der Kleingeist der Archivare und der Regierungen lässt nicht darauf hoffen, dass die fachlich optimale Lösung zum Zuge kommt: eine vom Fürstenhaus und den Bundesländern Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg getragene Stiftung mit Sitz in Amorbach, die dauerhaft den Verbleib und die freie Zugänglichkeit des FLA in Amorbach sichert.
KlausGraf - am Donnerstag, 13. Januar 2005, 18:14 - Rubrik: Herrschaftsarchive
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Seit 30.06.2004 hat die Firma Zimmermann Software ihr Gewerbe in Freiburg abgemeldet. Für viele Archive endet somit die Lizenz für das Archivprogramm INOVAR Ende Januar 2005. Weiß jemand, wo Herr Sacha Zimmermann ist, da er leider telefonisch, per Mail und im Internet nicht mehr zu erreichen ist. Mit welcher Software könnte man die Bestände übernehmen usw. ?
Mitteilungen bitte an das Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd.
archiv@schwaebisch-gmuend.de
Mitteilungen bitte an das Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd.
archiv@schwaebisch-gmuend.de
archiv19 - am Donnerstag, 13. Januar 2005, 10:38
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