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Badische Neueste Nachrichten, 29.11.06
Zähringer-Stiftung als Schwarzes Loch.
Landesvereinigung Baden verweist auf juristische Fakten im Kulturgüter-Streit / von Michael Hübl
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-bnn061129.php

DER THRON steht schon lange leer, doch Badens Erben wollen immer mehr.

Klischees sind wohlfeil und eignen sich gut für holzschnittartige Darstellungen der Wirklichkeit. Bei näherer Betrachtung erweisen sie sich allerdings oft als haltlos. Das durfte jetzt Robert Mürb feststellen. Den Vorsitzenden der "Landesvereinigung Baden in Europa" grämte sehr, dass badische Parlamentarier und Beamte schuld daran sein sollten, dass jetzt die Nachfahren des letzten Großherzogs von Baden meinen, sie könnten Ansprüche gegen das Land Baden-Württemberg geltend machen. Hätte man nach der Revolution von 1918 in Baden die Besitzverhältnisse ähnlich eindeutig geklärt wie in Württemberg, stünde man gegenüber den Abkömmlingen des ehemaligen Herrschergeschlechts heute besser da - so ein gängiges Argument, mit dem die Landesregierung ihren Plan zu verteidigen pflegte, Kulturgüter zum Verkauf freizugeben, bei denen man zumindest nicht ganz sicher sei, ob sie nicht vielleicht doch der Familie von Baden gehören könnten. (...)
Über 20 000 Unterschriften gegen die Stuttgarter Pläne hat allein die Landesvereinigung bislang gesammelt; am 6. Dezember soll das Protestpaket Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Günther H. Oettinger überreicht werden. Das wurde gestern bei einer Pressekonferenz in Karlsruhe bekannt gegeben.

Wichtiger war allerdings die Bekanntgabe der Ergebnisse umfangreicher Recherchen, die der Jurist Mario Wachter angestellt hat. Sie ergaben, dass man in Baden nach der Abdankung des Großherzogs Friedrich II. keineswegs so nachlässig verfuhr, wie gerne kolportiert wird. Wachter machte insbesondere auf Paragraph 8 des 1. Staatsvertrags vom März 1919 aufmerksam. Er enthält den Satz: "Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche ausgeglichen." Laut Wachter handelt es sich dabei um eine sogenannte "Ausgleichsklausel", mit der sichergestellt und ausgeschlossen wird, dass jemand nachträglich juristische Sachverhalte geltend macht. "Unsere Regelung war eine anständige, keineswegs übertriebene Lösung", schrieb später der badische Finanzminister in seinen Lebenserinnerungen.

(...) Sie machte gleichwohl einen zweiten Vertrag erforderlich, der am 17. April 1930 im Badischen Gesetz- und Verordnungs-Blatt veröffentlicht wurde. Er sah den Kauf von Kunstwerken vor, die das damalige Land Baden für vier Millionen (bei einer Verzinsung von anfänglich sechs, später fünf Prozent) von der Adelsfamilie erwarb. Auch davon gab es Ausnahmen, die sehr genau aufgelistet sind, wie Wachter anhand der einschlägigen Drucksachen nachwies. Drei dieser Werke aus anerkanntem Privatbesitz, darunter Heinrich Issels "Festzug der badischen Landestrachten" hat das Land inzwischen erworben - anlässlich des Verkaufs von Schloss Baden-Baden vor rund zehn Jahren.

Als drittes entscheidendes Faktum führt Mario Wachter den Übergang der einstigen Hofbibliothek in die Verwaltung des Staates an, die bereits 1872 bestimmt wurde. Eine Frage musste freilich auch er offen lassen: Welche Rolle spielt die Zähringer-Stiftung, die 1954 eingesetzt wurde? Sie ist, wie Rudolf Mürb berichtete, die einzige Stiftung im Land, für die nicht das Regierungspräsidium Karlsruhe als Aufsichtsbehörde fungiert. Ungeklärt ist, was diese Stiftung überhaupt noch besitzt, und ob ihr bei der Ausarbeitung des Stiftungsvertrages nicht Objekte zugestanden wurden, die längst dem Staat übereignet waren. Wachter bezeichnete die Stiftung denn auch als "großes Schwarzes Loch" (...)

Das Haus Baden habe nie einen Anspruch auf den Besitz erhoben, so der kulturpolitische Sprecher der Fraktion [GRÜNE], Jürgen Walter, der zusammen mit der Karlsruher Abgeordneten Renate Rastätter und anderen Fraktionsmitgliedern das Archiv besuchte.

Möglicherweise sollte der geplante Handschriften-Verkauf zum guten Geschäft für den Kunsthändler Christoph Graf Douglas werden, der bereits beim Verkauf von Schloss Baden-Baden eine maßgebliche Rolle spielte. Nach Informationen der Grünen sollten zehn Millionen Euro als Provision für den Verkauf der Handschriften an Graf Douglas fließen, der als Finanzberater des Hauses Baden tätig ist. Weil er zugleich Vorstandsmitglied der Zähringer-Stiftung ist, könne ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden, meint Jürgen Walter.
BCK meinte am 2006/11/29 19:15:
Rechtsfragen
Die auf der Pressekonferenz mitgeteilten Erkenntnisse des Juristen Mario Wachter aus Durlach spiegeln weitgehend den Kenntnisstand, der hier bereits in extenso ausgebreitet wurde, vgl. die Gesamtübersicht unter:
http://archiv.twoday.net/stories/2895938/

22.9.2006 - Badisches Gesetz über das Domänenvermögen 1919
http://archiv.twoday.net/stories/2708484/
3.11.2006 - Badisches Säkularisationsgut wurde 1918/19 Staatsgut
(Gesetzesbegründung und Bezug auf §59 der Landesverfassung)
http://archiv.twoday.net/stories/2885866/
vgl. hierzu auch den Vortrag des Juristen Winfrid Klein zur Domänenfrage, http://archiv.twoday.net/stories/2893452/

31.10.2006 - Dokumente zur Kunsthalle Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2876347/
1.11.2006 - Fund von Mertens im GLAK
http://archiv.twoday.net/stories/2880867/
10.11.2006 - Koelitz 1915 beweist: Ansprüche des Hauses Baden haltlos (Gesetz über den Ankauf von Kunstgegenständen für die Kunsthalle Karlsruhe 1930)
http://archiv.twoday.net/stories/2918302/

Zähringer-Stiftung:
29.9.2006 - Eintragung im Stiftungsverzeichnis:
http://archiv.twoday.net/stories/2740166/
2.10.2006 - Satzung:
http://archiv.twoday.net/stories/2750198/
6.10.2006 - Das Testament (StZ):
http://archiv.twoday.net/stories/2770378/
29.10.2006 - Klagebefugnis im Stiftungsrecht:
http://archiv.twoday.net/stories/2823247/
21.10.2006 - Neues zur Zähringer-Stiftung
http://archiv.twoday.net/stories/2834592/
27.9.2006 - Artikel der FAZ (Rüdiger Soldt)
http://archiv.twoday.net/stories/2731632/
22.10.2006 - Rolle von Graf Douglas
http://archiv.twoday.net/stories/2835338/
22.10.2006 - Hinterlegungen in der Badischen Landesbibliothek
als Bestandteil der Stiftung, Lage nach 1872, Staatsgut vs. Hausfideikommiss
http://archiv.twoday.net/stories/2836945/
vgl. a. 4.11.2006 - Hinterlegungen im GLAK
http://archiv.twoday.net/stories/2890191/
30.10.2006 - Neue Parlamentaria zur Causa Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2870261/
27.11.2006 - Protokoll der Sitzung der Zähringer Stiftung 1983
http://archiv.twoday.net/stories/2989084/
Zum Gutachten von Württemberger:
http://archiv.twoday.net/stories/2892161/

Nicht ausreichend gewürdigt wird bislang die Bedeutung des Hausfideikommiss, die Klaus Graf in zahlreichen Beiträgen beleuchtet hat, zuletzt
10.11.2006 - Die Fideikommisse des großherzoglichen Hauses
http://archiv.twoday.net/stories/2919296/
und rechtsvergleichend 8.11.2006 - Haus- und Kronfideikommisse
http://archiv.twoday.net/stories/2911243/ 
BCK meinte am 2006/12/04 10:40:
"Er wollte nicht verkaufen"
Der Sonntag, 03.12.06 (via BLB Karlsruhe)
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-so061203.php

"Seine Königliche Hoheit der Großherzog erklären für sich und Seine Rechtsnachfolger die Kunstwerke, solange sie Ihr Eigentum sind, gegen Übernahme aller Verwaltungslasten durch den Staat für immer in der Kunsthalle zu belassen... Ein Verkauf irgendwelcher Kunstgegenstände oder von Gegenständen von landesgeschichtlicher Bedeutung ist zur Zeit nicht beabsichtigt. Sollte ein solcher zu späterer Zeit einmal in Frage kommen, so werden seine Königliche Hoheit und seine Rechtsnachfolger darauf Bedacht nehmen, dass derartige Gegenstände nicht außer Landes kommen und dem Staate in erster Linie Gelegenheit zur Erwerbung geben". Was beinahe wie eine Vorahnung des derzeit schwelenden Kulturgüterstreits klingt, ließ Friedrich II. von Baden im Jahr 1919, wenige Monate nach seiner Abdankung, erklären. Mario Wachter, ein Mitglied der Landesvereinigung "Baden in Europa", hat den Text kopiert und zusammen mit vielen anderen Schriftstücken, Parlamentsbeschlüssen, Gesetzen und Verordnungen bei einer Pressekonferenz präsentiert. (...) 
 

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