Archivrecht
http://blog.beck.de/2010/05/22/spurenakten-zum-raf-mord-an-generalbundesanwalt-buback-vernichtet
Wenn das nicht mit dem Bundesarchiv abgestimmt war: klar rechtswidrig!
Wenn das nicht mit dem Bundesarchiv abgestimmt war: klar rechtswidrig!
KlausGraf - am Sonntag, 23. Mai 2010, 22:34 - Rubrik: Archivrecht
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Ein Weblog:
http://prostreetview.wordpress.com
Siehe auch hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
Quelle: http://archiv.twoday.net/stories/6324089/
http://prostreetview.wordpress.com
Siehe auch hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
Quelle: http://archiv.twoday.net/stories/6324089/
KlausGraf - am Samstag, 22. Mai 2010, 14:05 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Freitag, 21. Mai 2010, 00:52 - Rubrik: Archivrecht
http://www.taz.de/1/zukunft/wirtschaft/artikel/1/deutsche-bahn-darf-abreissen/
"Es gab wohl noch nie eine Entscheidung in Sachen Urheberrecht mit einer solchen Tragweite", sagte der Anwalt der Bahn, Winfried Bullinger.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=5947160/oyxqtt/index.html
Update: http://www.urheberrecht.org/news/3956 nennt das Aktenzeichen Az. 17 O 42/10. In der Rechtsprechungsdatenbank BW ist der Text noch nicht, aber auf der Gerichtswebsite
http://www.landgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1254450/index.html?ROOT=1169294
"Es gab wohl noch nie eine Entscheidung in Sachen Urheberrecht mit einer solchen Tragweite", sagte der Anwalt der Bahn, Winfried Bullinger.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=5947160/oyxqtt/index.html
Update: http://www.urheberrecht.org/news/3956 nennt das Aktenzeichen Az. 17 O 42/10. In der Rechtsprechungsdatenbank BW ist der Text noch nicht, aber auf der Gerichtswebsite
http://www.landgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1254450/index.html?ROOT=1169294
KlausGraf - am Donnerstag, 20. Mai 2010, 17:13 - Rubrik: Archivrecht
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Der Bonner Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch hat eine Änderung der Sondernutzungssatzung unterzeichnet, nach der Kamerafahrten für "Google-Street-View" durch Bonn ab sofort genehmigungs- und gebührenpflichtig sind. Unter www.bonn.de weist die Stadt außerdem auf das Widerspruchsrecht der Bürger hin.
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1274194269880.shtml
Ich denke nicht, dass das rechtmäßig ist, denn die Rechtslage ist seit langem zugunsten der Firmen geklärt, die Straßenzüge vom Auto aus fotografieren:
http://archiv.twoday.net/stories/5221753/
Zu Ratingen:
http://archiv.twoday.net/stories/6097914/
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
Update: http://gunnarsohn.wordpress.com/2010/05/20/und-kannst-du-angste-schuren-verlange-gleich-gebuhren-bonn-google-street-view-und-die-behinderung-professioneller-bildberichterstattunggebuhren
Bonn-Foto: Hans Weingartz http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.de
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1274194269880.shtml
Ich denke nicht, dass das rechtmäßig ist, denn die Rechtslage ist seit langem zugunsten der Firmen geklärt, die Straßenzüge vom Auto aus fotografieren:
http://archiv.twoday.net/stories/5221753/
Zu Ratingen:
http://archiv.twoday.net/stories/6097914/
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
Update: http://gunnarsohn.wordpress.com/2010/05/20/und-kannst-du-angste-schuren-verlange-gleich-gebuhren-bonn-google-street-view-und-die-behinderung-professioneller-bildberichterstattunggebuhren
KlausGraf - am Donnerstag, 20. Mai 2010, 15:45 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Mittwoch, 19. Mai 2010, 21:27 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Mittwoch, 19. Mai 2010, 16:54 - Rubrik: Archivrecht
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Peter Mühlbauer rührt an ein Tabu: die Praxis von Archiven, sich Rechte anzumaßen, die sie nicht haben.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32641/1.html
Das Bundesarchiv stellte eine ganze Reihe von Bildern der Zeitgeschichte unter Creative Commons Lizenzen. Viele davon stammen aus den letzten Jahrzehnten und wurden von namentlich bekannten Fotografen gefertigt, die offenbar in einem Umfang Nutzungsrechte an Behörden abgaben, welche eine solche Praxis erlauben. Doch es gibt auch Bilder wie das bei Wikimedia Commons eingestellte Portraitfoto von Kurt Weill, das deutlich älter ist und von einer unbekannten Person angefertigt wurde. Auf Fragen, welche Rechte das Bundesarchiv an dem Bild genau beansprucht, auf welchem Wege sie ihm übertragen wurden und warum auch 2010 noch ein Immaterialgüterrechtsschutz bestehen soll, reagiert man beim Bundesarchiv in bewährter Beamtenmanier: Man lässt Antworten erst einmal ausbleiben und bemängelt stattdessen den "ultimativen Ton".
Erst auf mehrere Erinnerungsschreiben hin antwortet man schließlich, dass das Bundesarchiv "nicht davon ausgeht", dass die Fotografie gemeinfrei ist. "Vielmehr", so die Behörde, sei das Porträt eine "professionelle Arbeit und somit ein Lichtbildwerk, das Urheberrechtsschutz genießt". Das Bundesarchiv habe sich entschieden, das Foto, dessen Hersteller sich nicht ermitteln ließ, unter der Lizenz CC-BY-SA zu veröffentlichen, weil es sich "in der Pflicht sieht, auch Zeugnisse von Kulturschaffenden aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts einem breiteren Kreis der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und insbesondere gemäß den Maßgaben des § 1 des Bundesarchivgesetzes 'nutzbar zu machen'". Auf die Frage, wie denn ein unbekannter Fotograf Nutzungsrechte an das Bundesarchiv übertragen haben kann, antwortet man, dass es sich beim "Bild 146-2005-0119" um den Scan des im Archiv vorliegenden Original-Glasnegativs handeln würde. Darin sehen die Koblenzer eine ausreichende Grundlage für eine "archivische Nutzung", wozu sie auch eine Veröffentlichung des Bildes rechnen.
Die folgende juristische Analyse ist eher hahnebüchen. Verkannt wird, dass die Scharping-Entscheidung, das Plantsch-Foto sei nur ein einfaches Lichtbild, keineswegs die herrschende Lehre wiedergibt. Nach der Schutzdauerrichtlinie wurden die Hürden erheblich abgesenkt, siehe dazu etwa meine "Urheberrechtsfibel": http://www.contumax.de zu § 72 UrhG.
Die Auslegung von § 129 UrhG ist ebenfalls befremdlich. Maßgeblich ist hier:
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Hamburg_-_Wagner-Familienfotos
Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/5231950/
Das ändert aber nichts daran, dass es illegal ist, fremde verwaiste Werke unter CC zu stellen, wie es das Bundesarchiv tut.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32641/1.html
Das Bundesarchiv stellte eine ganze Reihe von Bildern der Zeitgeschichte unter Creative Commons Lizenzen. Viele davon stammen aus den letzten Jahrzehnten und wurden von namentlich bekannten Fotografen gefertigt, die offenbar in einem Umfang Nutzungsrechte an Behörden abgaben, welche eine solche Praxis erlauben. Doch es gibt auch Bilder wie das bei Wikimedia Commons eingestellte Portraitfoto von Kurt Weill, das deutlich älter ist und von einer unbekannten Person angefertigt wurde. Auf Fragen, welche Rechte das Bundesarchiv an dem Bild genau beansprucht, auf welchem Wege sie ihm übertragen wurden und warum auch 2010 noch ein Immaterialgüterrechtsschutz bestehen soll, reagiert man beim Bundesarchiv in bewährter Beamtenmanier: Man lässt Antworten erst einmal ausbleiben und bemängelt stattdessen den "ultimativen Ton".
Erst auf mehrere Erinnerungsschreiben hin antwortet man schließlich, dass das Bundesarchiv "nicht davon ausgeht", dass die Fotografie gemeinfrei ist. "Vielmehr", so die Behörde, sei das Porträt eine "professionelle Arbeit und somit ein Lichtbildwerk, das Urheberrechtsschutz genießt". Das Bundesarchiv habe sich entschieden, das Foto, dessen Hersteller sich nicht ermitteln ließ, unter der Lizenz CC-BY-SA zu veröffentlichen, weil es sich "in der Pflicht sieht, auch Zeugnisse von Kulturschaffenden aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts einem breiteren Kreis der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und insbesondere gemäß den Maßgaben des § 1 des Bundesarchivgesetzes 'nutzbar zu machen'". Auf die Frage, wie denn ein unbekannter Fotograf Nutzungsrechte an das Bundesarchiv übertragen haben kann, antwortet man, dass es sich beim "Bild 146-2005-0119" um den Scan des im Archiv vorliegenden Original-Glasnegativs handeln würde. Darin sehen die Koblenzer eine ausreichende Grundlage für eine "archivische Nutzung", wozu sie auch eine Veröffentlichung des Bildes rechnen.
Die folgende juristische Analyse ist eher hahnebüchen. Verkannt wird, dass die Scharping-Entscheidung, das Plantsch-Foto sei nur ein einfaches Lichtbild, keineswegs die herrschende Lehre wiedergibt. Nach der Schutzdauerrichtlinie wurden die Hürden erheblich abgesenkt, siehe dazu etwa meine "Urheberrechtsfibel": http://www.contumax.de zu § 72 UrhG.
Die Auslegung von § 129 UrhG ist ebenfalls befremdlich. Maßgeblich ist hier:
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Hamburg_-_Wagner-Familienfotos
Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/5231950/
Das ändert aber nichts daran, dass es illegal ist, fremde verwaiste Werke unter CC zu stellen, wie es das Bundesarchiv tut.
KlausGraf - am Dienstag, 18. Mai 2010, 20:06 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Sonntag, 16. Mai 2010, 16:18 - Rubrik: Archivrecht
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Guter (!) FAZ-Artikel über die Konsequenzen des BGH-Urteils für private WLNA-Betreiber.
Zitat:
In den Debatten um Techniknutzung wird häufig bejammert, dass die Deutschen immer nur die Risiken und nie die Chancen sähen. Man müsse die Dinge mal etwas entspannter betrachten, wird geraten. Wenn es dann jedoch um die Basis der demokratischen Wissensgesellschaft geht - das überall zugängliche ungefilterte, unzensierte Internet -, tritt aus den Reihen der sonst so Fortschrittsverliebten ein tiefgreifendes Misstrauen gegenüber Eigeninitiative, Kreativität und Dynamik zutage. Vielerorts blühten bisher altruistische Zusammenschlüsse wie „Freifunk“, die durch jahrelange Arbeit auf der Basis von zusammengeschalteten privaten Drahtlosnetzen ein bisschen Internet für alle und umsonst anbieten.
Sie stehen nun durch das BGH-Urteil vor dem Scherbenhaufen ihres bürgerschaftlichen Engagements. Dabei ist es äußerst wünschenswert, dass nicht nur kommerzielle, zentralisierte Internetzugangswege existieren. Denn nicht nur dort, wo es sich finanziell lohnt, sollten Zugangspunkte zu mobilem Internet entstehen. Lokale Funkdatennetze und Nachbarschaftsinitiativen verbessern den öffentlichen Internetzugang, betonte Brüssel schon vor Jahren in Empfehlungen an die Mitgliedstaaten der EU.

Zitat:
In den Debatten um Techniknutzung wird häufig bejammert, dass die Deutschen immer nur die Risiken und nie die Chancen sähen. Man müsse die Dinge mal etwas entspannter betrachten, wird geraten. Wenn es dann jedoch um die Basis der demokratischen Wissensgesellschaft geht - das überall zugängliche ungefilterte, unzensierte Internet -, tritt aus den Reihen der sonst so Fortschrittsverliebten ein tiefgreifendes Misstrauen gegenüber Eigeninitiative, Kreativität und Dynamik zutage. Vielerorts blühten bisher altruistische Zusammenschlüsse wie „Freifunk“, die durch jahrelange Arbeit auf der Basis von zusammengeschalteten privaten Drahtlosnetzen ein bisschen Internet für alle und umsonst anbieten.
Sie stehen nun durch das BGH-Urteil vor dem Scherbenhaufen ihres bürgerschaftlichen Engagements. Dabei ist es äußerst wünschenswert, dass nicht nur kommerzielle, zentralisierte Internetzugangswege existieren. Denn nicht nur dort, wo es sich finanziell lohnt, sollten Zugangspunkte zu mobilem Internet entstehen. Lokale Funkdatennetze und Nachbarschaftsinitiativen verbessern den öffentlichen Internetzugang, betonte Brüssel schon vor Jahren in Empfehlungen an die Mitgliedstaaten der EU.

KlausGraf - am Freitag, 14. Mai 2010, 18:17 - Rubrik: Archivrecht