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Archivrecht

Tobias Kläner berichtet über eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, eine Lex Google StreetView:

http://www.telemedicus.info/article/1731-Der-Hamburger-Entwurf-zum-Street-View-Gesetz-im-Detail.html

Wir haben uns hier wiederholt mit der beispiellosen Hysterie im Zusammenhang mit diesem nützlichen und verdienstvollen Google-Dienst beschäftigt:

http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

Gleichwohl ist der Hamburger Ansatz entgegen aller Kritik begrüßenswert und ein Schritt in die richtige Richtung.

Er ist überhaupt nicht begrüßenswert, da er die völlig überzogene Gleichsetzung von Hausaußenansicht mit personenbezogenen Daten zugrundelegt. Hausansichten sind aber keine personenbezogenen Daten. Das berechtigte Interesse der Allgemeinheit, die öffentlich zugängliche Welt in Abbildungen zu dokumentieren, muss für die Hamburger Bilderstürmer hinter die Interessen einzelner Eigentümer und sogar Mieter zurückstehen. Weil ich irgendwo in einem Hochhaus wohne, ist eine Landmarke von Google wegzulassen und die Wirklichkeit zu zensieren? Das kann man nicht als Grundrechtsausübung verstehen, sondern nur noch als Ausdruck eines hysterischen und unreklektierten Privatheits-Wahns.

Tobias Kläner hat wirklich nichts verstanden.

Update: Siehe auch die Stellungnahme des DJV: Rechte der Fotografen wahren http://www.djv.de/SingleNews.20+M5cdb296b85a.0.html

Update: FAZ ist gegen die Gegen-Aktion von Jens Best http://tinyurl.com/398cpym

Siehe auch http://mspr0.de/?p=1275
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1176770/

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/dioezese-regensburg-niggemeier/

Die Pfaffen werden es vielleicht auch noch lernen, was der Streisand-Effekt ist. Jetzt wäre für mich ein guter Zeitpunkt, endlich aus der rk-Kirche auszutreten ...

http://www.buskeismus.de/BVerfG/1_BvR_1891_05_vom_2010_03_09.pdf

Ist War auf der Website des Gerichts nicht eingestellt, aber in Juris als Volltext vorhanden.

Update: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32511/1.html Kompa-Kommentar

Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 des Grundgesetzes lautet nicht: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, solange es sich um ein wichtiges Thema handelt und ein Interesse der Öffentlichkeit an dieser Meinung besteht.”

Sehr richtig!

Und weiter:

Für erstaunlich viele Menschen, Gruppen und Unternehmen scheint es ganz normaler Bestandteil des Repertoires einer Auseinandersetzung zu sein, anderen ihre Äußerungen zu verbieten. Das ist nicht nur ein juristisches Problem, sondern auch ein gesellschaftliches und kulturelles.

Sehr richtig!

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/ueber-abmahnungen/

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=5439

Der Leiter der BGH-Bibliothek Dietrich Pannier zieht in INETBIB ordentlich vom Leder:

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg42065.html

Siehe dazu auch:
http://blog.beck.de/2010/04/29/google-gewinnt-der-bgh-und-suchmaschinen

Pressemitteilung

Kommentar Hoeren:

http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:urteil-zum-urheberrecht-kuenstlerin-unterliegt-google/50107666.html

Aus Sicht des Medienrechtlers Thomas Hoeren ist die Entscheidung richtig. "Das ist ein gutes Urteil", sagte Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster, der Deutschen Presse-Agentur. "Wer im Netz unterwegs ist, muss Google hinnehmen", sagte Hoeren, der auch Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf ist. Google sei mit bestimmten Funktionalitäten wie seiner Suchmaschine schon seit Jahren im Internet. Internetnutzer müssten dies etwa bei der Planung einer Homepage einkalkulieren. Die klagende Künstlerin etwa habe ihre Inhalte zu einem Zeitpunkt ins Internet gestellt, zu dem es Google und seine Suchmaschine schon längst gab.

Update:
http://iuwis.de/blog/aufatmen-nach-bgh-urteil-zur-google-bildersuche-suchmaschinenbetreiber-haften-nur-bei-hinweis-a

Update:
Interessanter Kommentar
http://www.law-blog.de/471/der-bgh-und-die-google-bildersuche-pragmatik-vs-geschriebenes-recht/
"Vielmehr statuiert der BGH hier mal eben so ein völlig neues urheberrechtliches Paradigma: wer Inhalte hat, der muss sie halt schützen, und wenn er das nicht tut, dann darf er auch nichts dagegen haben, wenn jemand anders die Inhalte verwendet. Opt-out statt Opt-in also."


http://infobib.de/blog/2010/04/28/empfehlungen-zur-bereitstellung-gemeinfreier-inhalte/

http://www.freitag.de/politik/1016-wie-der-blauflossenthunfisch

Zur Autorin: "Eva-Maria Schnurr ist freie Wissenschaftsjournalistin in Hamburg. Sie ist stellvertretende Vorsitzende von Freischreiber e.V., Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten. Sie hat an diesem Beitrag 16 Stunden gearbeitet und dafür 125 Euro erhalten."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bitkom-Kein-gesellschaftlicher-Konsens-zum-Schutz-von-Urheberrechten-985810.html

 

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