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Archivrecht

Bereits 1997 hatte das BSG gemahnt, dass Juden, die im von den Nazis besetzten Osteuropa in Ghettos gearbeitet hatten, unter bestimmten Umständen einen Rentenanspruch erworben haben sollen.

2002 verabschiedete der Bundestag ein entsprechendes Gesetz, doch kaum einer bekam die versprochene Rente. Viele Beteiligte haben in dieser sensiblen Frage, bei der es um Entschädigung und zugleich Versöhnung geht, versagt: Die Parlamentarier der Großen Koalition, die über Jahre keinen Verbesserungsbedarf sahen, die Rentenversicherer, die stur ihre Maßstäbe der Gegenwart auf eine historische Situation anwendeten, und auch die Sozialgerichte, die zumeist der Verwaltungspraxis folgten und dann das Problem an die nächsthöhere Instanz weiterreichten.

Nun haben die zuständigen Senate des BSG, der 5. und der 13., fast wider Erwarten den rechten Weg genommen und alle, fast möchte man sagen, mutwillig aufgebauten Hürden niedergerissen. Gerade noch rechtzeitig vielleicht, um allzu großen moralischen Schaden von der Bundesrepublik abzuwenden. Dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack. Das Thema wurde von Politik und Verwaltung lange Zeit nicht ernst genug genommen mit der Folge, dass viele der hochbetagten NS-Opfer die Kehrtwende von Kassel gar nicht mehr erlebt haben.


Weiterlesen: Glatzel: Voraussetzungen für Rentenzahlungen an Ghettoarbeiter - Klärung durch die Entscheidungen des BSG vom 2./3. 6. 2009, NJW 2010, 1178

Carta macht sich zurecht Sorgen um die Meinungsfreiheit:

http://carta.info/26015/abmahnrepublik-deutschland-i/

Wir sollten deshalb aufhören, uns immer nur über Einzelfälle zu empören. Solche Empörung flaut schnell wieder ab. Hier liegt etwas Grundsätzliches im Argen. Wir sollten die Zerstörung des gesellschaftlichen und kulturellen Klimas nicht länger hinnehmen. Wir müssen wieder zu Maß und Ziel zurückkehren.

Und dafür brauchen wir eine Allianz: Eine effektive Vernetzung von engagierten Rechtsanwälten, Bloggern, Netznutzern, Journalisten, Netzpolitikern, Initiativen und tatkräftigen Unterstützern. Wir brauchen einen Fonds, der Musterprozesse und Öffentlichkeitsarbeit durch alle Instanzen ermöglicht.


Auch ich wurde wegen Archivalia mehrfach vor Gericht gezerrt. Die letzte Abmahnung war ausgesprochen albern, weshalb das AG Trier die Klage auch zurückgewiesen hat - dieser Tage werde ich erfahren, ob die Gegenseite auf Berufung verzichtet. Abmahnungen an Internetblogs sollen diese einschüchtern - und dies gelingt in nicht wenigen Fällen auch gut. Daher sollten wir uns alle an einem entsprechenden Fond beteiligen.

http://www.telemedicus.info/article/1714-Patent-Absurdity-Dokumentation-zu-Softwarepatenten.html

LG Frankfurt a.M.
Beschluss vom 20.04.2010
Az. 3-08 O 46/10

Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am heutigen Tage - soweit ersichtlich
- die bundesweit erste Entscheidung wegen eines auf Twitter kommentierten
Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt. In mehreren Foren stellte ein
anonymer Nutzer eine Vielzahl wahrheits- und wettbewerbwidriger Behauptungen
über ein Unternehmen (Antragstellerin) auf. Der Antragsgegner als ehemaliger
Vertragspartner der Antragstellerin wies über zwei Twitter-Accounts auf
diesen Beitrag hin und verlinkte diesen.

Die 8. Kammer für Handelssachen folgte der Argumentation der Antragstellerin
und erließ antragsgemäß eine einstweilige Verfügung, mit der dem
Antragsgegner verboten wurde, Links von seinen Twitter-Accounts zu Seiten
Dritter zu schalten, auf denen sich die beanstandeten Behauptungen befinden
(Beschluss vom 20.04.2010, Az. 3-08 O 46/10).

„Durch die bewusste Linksetzung hat sich der Antragsgegner die Inhalte
zueigen gemacht“, so Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für
IT-Recht (Prozessvertreter Antragstellerin). „Grundsätzlich ist ein
Seitenbetreiber verantwortlich, wenn er Links zu rechtswidrigen Inhalten
setzt; es macht keinen Unterschied, ob dies von der eigenen Webseite oder
über den eigenen Twitter-Account erfolgt. Wer aktiv verlinkt, macht sich die
Inhalte zueigen“, so Rauschhofer.

http://www.rechtsanwalt.de/kanzlei/reload.htm?..//Twitter_Haftung_fuer_Links
_zu_rechtswidrigen_Inhalten_Landgericht_Frankfurt.html

http://is.gd/bAFNG

Quelle: RA Seidlitz in Netlaw-L

Kommentar: Eine abwegiges Entscheidung, die nach Ausweis der verlinkten Entscheidung jeglicher Begründung entbehrt. Wer verlinkt, macht sich keineswegs immer die Inhalte zu eigen.

http://www.jurablogs.com/

Archivalia_kg ist auch dabei.

http://twitter.com/Archivalia_kg

http://freischreiber.de/home/es-ist-zeit-zu-widersprechen

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/04/16/papierne-ausdrucke-elektronischer-eingaben/

Die Daguerrotypie des Obristen Gerhardt Wilhelm von Reutern, 1845

http://lagis.online.uni-marburg.de/de/subjects/gsrec/mode/rec/id/108-004/current/1/page/1/sn/bd?q=grimm

enthält zwar in der Vergrößerung kein Wasserzeichen (ist also problemlos nachnutzbar), ist aber mit dem eindeutig rechtswidrigen Vermerk versehen:

"© Eberhard Mayer-Wegelin, Frühe Photographie in Frankfurt am Main 1839-1870, 1982, Nr. 8.- Original: Historisches Museum Frankfurt X 27867. - Alle Rechte vorbehalten"

Man kann über alles mögliche streiten, aber nicht darüber, dass die originalgetreue Wiedergabe einer historischen Fotografie - gemäß der BGH-Entscheidung Bibelreproduktion - nicht schützbar ist.


Zu allen zugesandten Entscheidungen wird das Faksimile angeboten, was außerordentlich erfreulich ist. Beispiel:

http://openjur.de/u/31095-11_u_72-06.html


Um die Motivtaion zu verstehen, warum diese Vorschrift in das Archivgesetz NRW aufgenommen wurde, befragte ich am 31.3.2010 via abgeordnetenwatch.de Liesel Koschorrek, (SPD), stv. kulturpolitische Sprecherin:

"Sehr geehrte Frau Koschorrek,

als kulturpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion waren Sie an der Neufassung des Archivgesetzes im Kulturausschuss beteiligt. Insgesamt ist dieses Gesetz wohl als positiv zu bewerten. In der "Aktuellen Stunde" des diesjährigen Westfälischen Archivtags bewertete der Leiter des LWL-Archivamtes das Erreichen der positiven Neuerungen als Pyrrhus-Sieg für die Kommunalarchive. Die im Gesetz verankerte Veräußerlichkeit sog. kommunalarchivischen Sammlungsguts (Unterlagen, die nicht aus dem Verwaltungshandeln öffentlicher Stellen entstanden sind; vgl. § 10 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 5 Abs. 1) habe ihm weh getan, da nun Archivgut erster und zweiter Klasse entstehe.
Was hat aus Ihrer Sicht für den Gesetzeswortlaut gesprochen?
Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr"


Am 13.04.2010 erfolgte die Antwort von Liesel Koschorrek:
"Sehr geehrter Herr Wolf,
die Debatte um die Änderung des Archivgesetzes hat sich sehr lange hingezogen und uns in vielen Ausschusssitzungen beschäftigt. Die Positionen der SPD zu diesem Thema finden sich in dem Änderungsantrag der SPD zum Gesetzentwurf der Landesregierung wieder. Wir haben die ersatzlose Streichung des von Ihnen angeührten Satzes zum kommunalen Archivgut beantragt. Leider sind uns die Regierungsfraktionen nicht gefolgt.

Änderungsantrag
der SPD-Fraktion

zum Gesetzentwurf 14/2988 der Landesregierung

"Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW)"

4. Zu "Kommunale Archive"

Der § 10 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

· Ersatzlose Streichung des Satz 2:
"§ 5 Absatz 1 bezieht sich dabei ausschließlich auf die zu Archivgut umgewidmeten Unterlagen aus dem Verwaltungshandeln der in Absatz 1 genannten Stellen."

Begründung:
Die Bürgerinnen und Bürger können erwarten, dass das in kommunalen Archiven befindliche Archivgut, sei es amtlicher oder nicht-amtlicher Provenienz, als Kulturgut, in gleichen Maße vor Verfall, Vernichtung und Veräußerung geschützt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Liesel Koschorreck MdL "


Ein Frage darf, nein muss jedoch gestellt werden. Zunächst ein Auszug aus dem Beschlussprotokoll der entscheidenden 2. Lesung des Archivgesetzes NRWam 9.3.2010 im Landtag: " ..... Der Gesetzentwurf - Drucksache 14/10028 - wurde nach der 2. Lesung entsprechend der Beschlussempfehlung - Drucksache 14/10392 - mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Grünen angenommen. ....." Warum hat die SPD-Fraktion denn abschließend zugestimmt?

s. a. Antwort Prof. Sternberg (CDU): http://archiv.twoday.net/stories/6268663/

 

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