Archivrecht
http://bundesjustizportal.de/
Via
http://ra-melchior.blog.de/2015/01/28/bundesjustizportal-schon-gesehen-20022439/
Via
http://ra-melchior.blog.de/2015/01/28/bundesjustizportal-schon-gesehen-20022439/
KlausGraf - am Donnerstag, 29. Januar 2015, 18:11 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.urheberrecht.org/news/5354/
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-berlin-brandenburg-urteil-12-b-21-13-berlin-flughafen-informationsfreiheit/
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-berlin-brandenburg-urteil-12-b-21-13-berlin-flughafen-informationsfreiheit/
KlausGraf - am Donnerstag, 29. Januar 2015, 18:07 - Rubrik: Archivrecht
In den USA hat der Uhrenhersteller Omega eine juristische Schlappe erlitten, der mit einem winzigen beim Copyright Office registrierten Logo Grauimporte verhindern wollte. Das sei ein Missbrauch des Urheberrechts.
http://heise.de/-2527920
Eventuell könnte man diese Argumentation verwenden, wenn Rechteinhaber gemeinfreie Werke mit einem urheberrechtlich geschützten Text- oder Bildwerks als Wasserzeichen schützen wollen.
http://heise.de/-2527920
Eventuell könnte man diese Argumentation verwenden, wenn Rechteinhaber gemeinfreie Werke mit einem urheberrechtlich geschützten Text- oder Bildwerks als Wasserzeichen schützen wollen.
KlausGraf - am Montag, 26. Januar 2015, 18:39 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/wann-duerfen-medien-ungefragt-bilder-fuer-ihre-berichterstattung-verwenden-ein-ueberblick-ueber-das-zitatrecht-58495/
Wann dürfen Medien ohne Erlaubnis Bilder für ihre Berichterstattung verwenden? De facto gilt das Recht des Stärkeren. Je spektakulärer das Ereignis (Amoklauf, Flugzeugabsturz, Anschlag), um so weniger haben die Urheber von Bildern eine Chance, sich gegen die unbefugte Nutzung zu wehren. Von daher wirkt es eher lächerlich, wie sich RA Solmecke dazu positioniert.
"Fast alle Nachrichtenportale verwendeten Screenshots aus dem Video zur Bebilderung des Artikels. Das ist eindeutig nicht von der Zitierfreiheit des § 51 UrhG gedeckt. Während ein Textzitat eine Auseinandersetzung mit dem Text erfordert, erfordert ein Bildzitat eine Auseinandersetzung mit dem Bild. In den jeweiligen Artikeln geht es aber darum, dass Tobias Huch die Frage auf die Panzerfaustgranate schreibt, nicht wie es aussieht. Der Leser benötigt das Bild nicht um die Kritikwürdigkeit des Vorgangs, also das eigentliche Thema des Artikels nachvollziehen zu können. Bei den Bildern handelt es sich also um reines Ausschmücken."
ich halte das für falsch. Dem Bild-INHALT kommt hier eindeutig BELEGFUNKTION zu. Das Zitatrecht dient den Kommunikationsgrundrechten des Art. 5 GG. Es soll eine Nutzung auch ohne Erlaubnis des Urhebers ermöglichen, wenn die Auseinandersetzung mit einem Film, Bild oder Text notwendig ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die konkrete geschützte Form thematisiert wird.
Meine Stellungnahmen zum juristischen Sachverhalt weist nach:
http://archiv.twoday.net/stories/8443682/
Zum von Solmecke angesprochenen aktuellen Fall Huch/Lenze:
https://ennolenze.de/meine-unlizenzierten-fotos-in-den-medien/1768/
Wann dürfen Medien ohne Erlaubnis Bilder für ihre Berichterstattung verwenden? De facto gilt das Recht des Stärkeren. Je spektakulärer das Ereignis (Amoklauf, Flugzeugabsturz, Anschlag), um so weniger haben die Urheber von Bildern eine Chance, sich gegen die unbefugte Nutzung zu wehren. Von daher wirkt es eher lächerlich, wie sich RA Solmecke dazu positioniert.
"Fast alle Nachrichtenportale verwendeten Screenshots aus dem Video zur Bebilderung des Artikels. Das ist eindeutig nicht von der Zitierfreiheit des § 51 UrhG gedeckt. Während ein Textzitat eine Auseinandersetzung mit dem Text erfordert, erfordert ein Bildzitat eine Auseinandersetzung mit dem Bild. In den jeweiligen Artikeln geht es aber darum, dass Tobias Huch die Frage auf die Panzerfaustgranate schreibt, nicht wie es aussieht. Der Leser benötigt das Bild nicht um die Kritikwürdigkeit des Vorgangs, also das eigentliche Thema des Artikels nachvollziehen zu können. Bei den Bildern handelt es sich also um reines Ausschmücken."
ich halte das für falsch. Dem Bild-INHALT kommt hier eindeutig BELEGFUNKTION zu. Das Zitatrecht dient den Kommunikationsgrundrechten des Art. 5 GG. Es soll eine Nutzung auch ohne Erlaubnis des Urhebers ermöglichen, wenn die Auseinandersetzung mit einem Film, Bild oder Text notwendig ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die konkrete geschützte Form thematisiert wird.
Meine Stellungnahmen zum juristischen Sachverhalt weist nach:
http://archiv.twoday.net/stories/8443682/
Zum von Solmecke angesprochenen aktuellen Fall Huch/Lenze:
https://ennolenze.de/meine-unlizenzierten-fotos-in-den-medien/1768/
KlausGraf - am Montag, 26. Januar 2015, 17:36 - Rubrik: Archivrecht
Ein College in den USA hat ein Copyright für eine Skulptur Michelangelos beansprucht
https://www.techdirt.com/articles/20150122/17181429784/college-claims-copyright-16th-century-michelangelo-sculpture-blocks-3d-printing-files.shtml
und Creative Commons empfiehhlt CC0 für orginalgetreue Reproduktionen von gemeinfreien Werken:
http://creativecommons.org/weblog/entry/44734
In der Praxis werden mittels CC aber oft Urheberrechte beansprucht, die nicht bestehen.
Mit Copyfraud beschäftigen sich über 340 Einträge in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=copyfraud
https://www.techdirt.com/articles/20150122/17181429784/college-claims-copyright-16th-century-michelangelo-sculpture-blocks-3d-printing-files.shtml
und Creative Commons empfiehhlt CC0 für orginalgetreue Reproduktionen von gemeinfreien Werken:
http://creativecommons.org/weblog/entry/44734
In der Praxis werden mittels CC aber oft Urheberrechte beansprucht, die nicht bestehen.
Mit Copyfraud beschäftigen sich über 340 Einträge in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=copyfraud
KlausGraf - am Sonntag, 25. Januar 2015, 16:24 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
In Sachen Urheberrecht macht das neue Portal alles falsch.
http://www.nrw-skulptur.de/impressum/
Es fehlt jeglicher Hinweis auf Nachnutzungsmöglichkeiten und eventuell nicht vorliegende Panoramafreiheit (z.B. in einem Museumsinnenhof). Die Fotos stehen nicht unter freier Lizenz, können aber legal weitergenutzt werden, wenn verkleinerte Thumbnails in den angebotenen sozialen Netzwerken genutzt werden.
http://www.nrw-skulptur.de/impressum/
Es fehlt jeglicher Hinweis auf Nachnutzungsmöglichkeiten und eventuell nicht vorliegende Panoramafreiheit (z.B. in einem Museumsinnenhof). Die Fotos stehen nicht unter freier Lizenz, können aber legal weitergenutzt werden, wenn verkleinerte Thumbnails in den angebotenen sozialen Netzwerken genutzt werden.
KlausGraf - am Mittwoch, 21. Januar 2015, 15:59 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.pond5.com/free
http://thecreatorsproject.vice.com/de/blog/das-public-domain-project-stellt-10000-urheberrechtsfreie-videoclips-zur-verfuegung
http://techcrunch.com/2015/01/20/pond5-issues-80000-free-media-assets-with-the-launch-of-its-public-domain-project/
Zunächst einmal sollte man festhalten, dass es keine weltweite Public Domain gibt. Die Medien sind (bestenfalls) Public Domain in den USA.
Auf
http://www.publicdomainsherpa.com/us-government-works.html
heißt es: "US government agencies may claim copyright abroad".
Das ist auch die Ansicht des Gesetzgebers:
https://en.wikipedia.org/wiki/Copyright_status_of_work_by_the_U.S._government#cite_ref-4
Ein solcher Anspruch ist zwar nicht sehr wahrscheinlich (auf Wikimedia Commons werden solche Werke in Massen angeboten, manche Behörden haben explizit auf die Geltendmachung verzichtet), aber ein gewisses Restrisiko bleibt.
Siehe auch
http://creativecommons.org/tag/u-s-government
https://www.techdirt.com/articles/20140509/15174927182/good-to-see-white-house-will-now-make-some-federal-data-public-domain-worldwide-via-creative-commons-cc0.shtml
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/copyright_in_go.html

http://thecreatorsproject.vice.com/de/blog/das-public-domain-project-stellt-10000-urheberrechtsfreie-videoclips-zur-verfuegung
http://techcrunch.com/2015/01/20/pond5-issues-80000-free-media-assets-with-the-launch-of-its-public-domain-project/
Zunächst einmal sollte man festhalten, dass es keine weltweite Public Domain gibt. Die Medien sind (bestenfalls) Public Domain in den USA.
Auf
http://www.publicdomainsherpa.com/us-government-works.html
heißt es: "US government agencies may claim copyright abroad".
Das ist auch die Ansicht des Gesetzgebers:
https://en.wikipedia.org/wiki/Copyright_status_of_work_by_the_U.S._government#cite_ref-4
Ein solcher Anspruch ist zwar nicht sehr wahrscheinlich (auf Wikimedia Commons werden solche Werke in Massen angeboten, manche Behörden haben explizit auf die Geltendmachung verzichtet), aber ein gewisses Restrisiko bleibt.
Siehe auch
http://creativecommons.org/tag/u-s-government
https://www.techdirt.com/articles/20140509/15174927182/good-to-see-white-house-will-now-make-some-federal-data-public-domain-worldwide-via-creative-commons-cc0.shtml
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/copyright_in_go.html

KlausGraf - am Mittwoch, 21. Januar 2015, 15:02 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.sueddeutsche.de/digital/europa-abgeordnete-julia-reda-ich-wurde-mit-bankraeubern-und-trickbetruegern-verglichen-1.2308283
https://juliareda.eu/2015/01/presseaussendung-bericht-eu-urheberrecht/
https://juliareda.eu/2015/01/presseaussendung-bericht-eu-urheberrecht/
KlausGraf - am Dienstag, 20. Januar 2015, 15:20 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.golem.de/news/streaming-anwaelte-verzeichnen-viele-abmahnung-zu-popcorn-time-1501-111793.html
Finger weg von Popcorn Time! "Durchschnittlich fordern die Münchener Anwälte Waldorf Frommer 815 Euro von den Nutzern, die oft meinen, sie würden streamen."
Finger weg von Popcorn Time! "Durchschnittlich fordern die Münchener Anwälte Waldorf Frommer 815 Euro von den Nutzern, die oft meinen, sie würden streamen."
KlausGraf - am Montag, 19. Januar 2015, 19:19 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://blog.slub-dresden.de/beitrag/2015/01/13/slub-vergibt-freie-lizenz-fuer-digitalisierte-objekte/
"Künftig sind unsere Digitalen Sammlungen einschließlich der Bilddatenbank der Deutschen Fotothek daher so weit als möglich unter einer Lizenz veröffentlicht, die der Definition für Offenes Wissen (Open Definition) entspricht. Wir verwenden die Creative Commons Lizenz CC-BY-SA 4.0, die bei Weitergabe unter gleichen Bedingungen auch Veränderungen sowie die kommerzielle Nutzung der Werke erlaubt. Einschränkungen dieser Lizenzpolitik gelten für digitalisierte Objekte fremder Einrichtungen sowie für ausgewählte Werke, die wir wegen sonstiger Vereinbarungen oder gesetzlicher Beschränkungen nicht freigeben dürfen. Die Lizenzangaben finden Sie jeweils in den Objekt- oder Kollektionsbeschreibungen. Wir streben an, die Zahl der Ausnahmen von der beschriebenen Regel sukzessive zu verringern. "
"Künftig sind unsere Digitalen Sammlungen einschließlich der Bilddatenbank der Deutschen Fotothek daher so weit als möglich unter einer Lizenz veröffentlicht, die der Definition für Offenes Wissen (Open Definition) entspricht. Wir verwenden die Creative Commons Lizenz CC-BY-SA 4.0, die bei Weitergabe unter gleichen Bedingungen auch Veränderungen sowie die kommerzielle Nutzung der Werke erlaubt. Einschränkungen dieser Lizenzpolitik gelten für digitalisierte Objekte fremder Einrichtungen sowie für ausgewählte Werke, die wir wegen sonstiger Vereinbarungen oder gesetzlicher Beschränkungen nicht freigeben dürfen. Die Lizenzangaben finden Sie jeweils in den Objekt- oder Kollektionsbeschreibungen. Wir streben an, die Zahl der Ausnahmen von der beschriebenen Regel sukzessive zu verringern. "
KlausGraf - am Freitag, 16. Januar 2015, 19:16 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen