Archivrecht
Behandelt Burkhard Hess (Direktor des Heidelberger MPI für ausländisches usw. Privatrecht) vergleichsweise unpolemisch in der FAZ. Er meint, die Bundesregierung könnte über einen Amicus Curiae-Brief Einwände gegen den Vergleich erheben.
KlausGraf - am Samstag, 9. Mai 2009, 23:51 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/kameraueberwachung-in-der-uni-bibliothek-39092
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Mai 2009 - 16 A 3375/07
Fehlt (noch?) bei
http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php
Update:
Siehe auch:
http://telemedicus.info/article/1305-Interview-OVG-Muenster-erlaubt-UEberwachung-in-Uni-Bibliothek.html
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Mai 2009 - 16 A 3375/07
Fehlt (noch?) bei
http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php
Update:
Siehe auch:
http://telemedicus.info/article/1305-Interview-OVG-Muenster-erlaubt-UEberwachung-in-Uni-Bibliothek.html
KlausGraf - am Freitag, 8. Mai 2009, 22:04 - Rubrik: Archivrecht
http://www.heise.de/newsticker/Forscher-fordern-massvolleres-objektiveres-und-liberaleres-Urheberrecht--/meldung/137487
Siehe auch:
http://www.law.qmul.ac.uk/events/docs/Declaration%20Three-Step%20Test.pdf
Siehe auch:
http://www.law.qmul.ac.uk/events/docs/Declaration%20Three-Step%20Test.pdf
KlausGraf - am Freitag, 8. Mai 2009, 01:54 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.damm-legal.de/lg-berlin-wer-andere-zitiert-ohne-sich-zu-distanzieren-macht-sich-deren-meinung-zu-eigen-das-recht-der-zitate
LG Berlin: Wer andere zitiert, ohne sich zu distanzieren, macht sich deren Meinung zu eigen.
LG Berlin: Wer andere zitiert, ohne sich zu distanzieren, macht sich deren Meinung zu eigen.
KlausGraf - am Freitag, 8. Mai 2009, 01:40 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Donnerstag, 7. Mai 2009, 19:21 - Rubrik: Archivrecht
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ENDLICH steht dieses lange vergriffene Grundlagenwerk auch online zur Verfügung:
http://www.ajbd.de/veroeff/arbheft08.pdf
http://www.ajbd.de/veroeff/arbheft08.pdf
KlausGraf - am Montag, 4. Mai 2009, 20:26 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Montag, 4. Mai 2009, 03:26 - Rubrik: Archivrecht
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Kurzbericht von der Dresdener Urheberrechtstagung:
http://ebook-bibo.blog.de/2009/04/30/bericht-urheberrechtstagung-30-april-2009-dresden-6037629/
http://ebook-bibo.blog.de/2009/04/30/bericht-urheberrechtstagung-30-april-2009-dresden-6037629/
KlausGraf - am Freitag, 1. Mai 2009, 00:00 - Rubrik: Archivrecht
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http://satundkabel.magnus.de/buntes/artikel/streit-um-krankenakte-von-schauspieler-klaus-kinski-beendet-vergleich.html
Der Streit um eine Krankenakte des Schauspielers Klaus Kinski (1926-1991) ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Kinskis Sohn Nikolai und das Berliner Landesarchiv einigten sich vor dem Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Mittwoch darauf, dass künftig die Papiere der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik aus dem Jahr 1950 nur nach Absprache mit Nikolai Kinski an Dritte herausgegeben werden dürfen. Klaus Kinski war damals drei Tage in der Klinik. Nikolai Kinski wollte mit seiner Klage erreichen, dass die Krankenakte seines Vaters unter Verschluss bleibt.
Der Krankenhauskonzern Vivantes hatte im Vorjahr zahlreiche Krankenakten vor allem aus der NS-Zeit an das Landesarchiv übergeben. [...]
Das Landesarchiv und der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hatten die Offenlegung mit dem Hinweis gerechtfertigt, dass die zehnjährige Schutzfrist für Patientenakten von Personen der Zeitgeschichte bereits 2001 abgelaufen sei.
Kinski-Sohn darf küntig über Herausgabe von Akten bestimmen
Der Vergleich sieht laut Gericht vor, dass das Landesarchiv Nikolai Kinski informiert, wenn ein neuer Antrag auf Herausgabe gestellt wird. Dieser könne sich dann äußern. Sollte sich das Archiv gegen den Willen des Kinski-Sohnes zur Weitergabe entscheiden, könne dieser vor der Veröffentlichung gerichtlich dagegen vorgehen. Die Idee stamme aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz, sagte ein Gerichtssprecher.
Zum Fall:
http://archiv.twoday.net/search?q=kinski
Der Streit um eine Krankenakte des Schauspielers Klaus Kinski (1926-1991) ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Kinskis Sohn Nikolai und das Berliner Landesarchiv einigten sich vor dem Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Mittwoch darauf, dass künftig die Papiere der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik aus dem Jahr 1950 nur nach Absprache mit Nikolai Kinski an Dritte herausgegeben werden dürfen. Klaus Kinski war damals drei Tage in der Klinik. Nikolai Kinski wollte mit seiner Klage erreichen, dass die Krankenakte seines Vaters unter Verschluss bleibt.
Der Krankenhauskonzern Vivantes hatte im Vorjahr zahlreiche Krankenakten vor allem aus der NS-Zeit an das Landesarchiv übergeben. [...]
Das Landesarchiv und der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hatten die Offenlegung mit dem Hinweis gerechtfertigt, dass die zehnjährige Schutzfrist für Patientenakten von Personen der Zeitgeschichte bereits 2001 abgelaufen sei.
Kinski-Sohn darf küntig über Herausgabe von Akten bestimmen
Der Vergleich sieht laut Gericht vor, dass das Landesarchiv Nikolai Kinski informiert, wenn ein neuer Antrag auf Herausgabe gestellt wird. Dieser könne sich dann äußern. Sollte sich das Archiv gegen den Willen des Kinski-Sohnes zur Weitergabe entscheiden, könne dieser vor der Veröffentlichung gerichtlich dagegen vorgehen. Die Idee stamme aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz, sagte ein Gerichtssprecher.
Zum Fall:
http://archiv.twoday.net/search?q=kinski
KlausGraf - am Donnerstag, 30. April 2009, 17:03 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.dpma.de/service/aktuelles/startdpma-register/index.html
Gestern startete " DPMAregister für das Schutzrecht Marken einschließlich Geografischer Herkunftsangaben, die neue Internetplattform für die integrierte Veröffentlichung der amtlichen Publikationen und der Registerdaten mit aktuellen Rechts-und Verfahrensstandsinformationen zu einem Schutzrecht.
DPMAregister eignet sich insbesondere für die Recherche nach angemeldeten, eingetragenen und erteilten Schutzrechten, für die Ermittlung des aktuellen Rechtsstands zu einem Schutzrecht sowie für die regelmäßige und systematische Überprüfung neu publizierter Schutzrechte im Rahmen eines Monitoring.
Gleichzeitig werden die bisherigen Dienste DPINFO und DPMApublikationen für das Schutzrecht Marke abgeschaltet.
Die Integration der anderen Schutzrechte Patente, Gebrauchsmuster einschließlich Topografien und Geschmacksmuster in DPMAregister erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt."
So sah bisher die Suche bei DPINFO aus:
Via markenblog.de
Gestern startete " DPMAregister für das Schutzrecht Marken einschließlich Geografischer Herkunftsangaben, die neue Internetplattform für die integrierte Veröffentlichung der amtlichen Publikationen und der Registerdaten mit aktuellen Rechts-und Verfahrensstandsinformationen zu einem Schutzrecht.
DPMAregister eignet sich insbesondere für die Recherche nach angemeldeten, eingetragenen und erteilten Schutzrechten, für die Ermittlung des aktuellen Rechtsstands zu einem Schutzrecht sowie für die regelmäßige und systematische Überprüfung neu publizierter Schutzrechte im Rahmen eines Monitoring.
Gleichzeitig werden die bisherigen Dienste DPINFO und DPMApublikationen für das Schutzrecht Marke abgeschaltet.
Die Integration der anderen Schutzrechte Patente, Gebrauchsmuster einschließlich Topografien und Geschmacksmuster in DPMAregister erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt."
So sah bisher die Suche bei DPINFO aus:
Via markenblog.deKlausGraf - am Mittwoch, 29. April 2009, 15:17 - Rubrik: Archivrecht
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