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Archivrecht

http://bibliotheksrecht.blog.de/2009/02/11/briefe-emails-internet-5550717/

In einem Beitrag in K&R [2007, H. 11, S. 551-554] untersuchen Niko Härting und Philipp C. Redlich aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht, wann eMails und Briefe im Internet publiziert werden können. [...] Je weniger ein Schreiben dem engen persönlichen Bereich, der Intimsphäre, zugerechnet werden könne, desto weniger schutzwürdig sei es.

http://bibliotheksrecht.blog.de/2009/02/09/probleme-langzeitarchivierung-5538510/

In einem sehr gründlich ausgearbeiteten Aufsatz in AfP untersucht Ellen Euler die rechtlichen Möglichkeiten von Langzeitarchivierungsmaßnahmen.

Diese Thema ist vor dem Hintergrund der Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Deutschen Nationalbibliothek von besonderem Interesse.

Euler analysiert die verschiedenen urheberrechtlichen Aspekte der Langzeitarchivierung. Problematisch sind hierbei besonders durch Archivierungsmaßnahmen erforderliche Bearbeitungen sowie mehrfache und redundante Vervielfältiungen.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Jenseits von individuellen Vereinbarungen mit den Rechteinhabern gibt es keine für Langzeitarchivierungsmaßnahmen hinreichenden Schranken.


Weiterer Beitrag:

http://bibliotheksrecht.blog.de/2009/02/09/urheberrechtliche-verguetungspflichten-bildung-kultur-wissenschaft-5538331/

Klingt nach Sekten-Schmu, ist aber ein überfälliges Angebot, dem Bürger das zu geben, was dem Bürger gehört.

https://www.verkuendung-bayern.de/

Auf der Verkündungsplattform Bayern werden Verwaltungsvorschriften und sonstige Bekanntmachungen des Freistaates Bayern im Internet amtlich bekannt gemacht.

Ab Januar 2009 stehen Ihnen dabei alle vier Amtsblätter der bayerischen Ministerien in elektronischer Fassung kostenfrei zur Verfügung. Die Dokumente bleiben auf Dauer auf der Verkündungsplattform eingestellt.

Über die Aufnahme des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatts (GVBl) auf die Verkündungsplattform Bayern wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.


Beispiel zum Bibliotheksrecht (Amtsdrucksachenverordnung):

https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2009/heftnummer:1/seite:27

http://bibliotheksrecht.blog.de/2009/02/04/urteil-vg-trier-pflichtexemlparrecht-wortlaut-5505551/

http://bibliotheksrecht.blog.de/2009/02/04/pflichtablieferung-print-on-demand-5505409/

"Musikalische Werke plündern, Filme plündern, literarische Werke plündern, weil das alles geht, ohne Respekt für den, der das geschrieben hat, der das komponiert hat, der das in Szene gesetzt hat, das ist Mord am Geschaffenen

http://www.heise.de/newsticker/Sarkozy-wettert-gegen-Pluenderung-urheberrechtlich-geschuetzer-Werke-im-Internet--/meldung/126806

Seltsam, dass viele der größten Werke der Weltliteratur sich solchem Mord verdanken ...

http://bibliotheksrecht.blog.de/2009/02/03/aufsatz-thueringer-bibliotheksgesetz-5500383/

Steinhauer kritisiert den Aufsatz von André Störr, der unter anderem Kritik an der von mir vorgeschlagenen Datenschutzregelung übt (NB Störr erwähnt ausdrücklich, dass der Vorschlag hier veröffentlicht wurde):

http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2008/Recht01080908BD.pdf

Zum Bibliotheksgesetz siehe

http://archiv.twoday.net/stories/5094326/

http://www.woetzel-online.info/index.php?op=ViewArticle&articleId=792&blogId=1

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Titelseite;art692,2720384

http://www.welt.de/wams_print/article3127459/Was-fuer-eine-Nazi-Posse.html

http://www.zeit.de/online/2009/06/zeitungszeugen-debatte-nebenschauplatz

Hier zum Thema:

http://archiv.twoday.net/search?q=zeitungszeugen



Update:

http://www.telemedicus.info/article/1143-Projekt-Zeitungszeugen-Der-Freistaat-Bayern-als-Zensor.html

Zitat: Die Art, in der sich das bayerische Finanzministerium verhält, ist nicht nur politisch hoch bedenklich. Es ist nach der hier vertretenen Ansicht auch rechtlich schlicht falsch, hier Mittel des Urheberrechtes einzusetzen, um die Schranken des Grundgesetzes zu umgehen. Es bleibt zu hoffen, dass das Projekt Zeitungszeugen trotz des rechtlichen Sperrfeuers seine Arbeit fortsetzt - und dass die Verantwortlichen in Bayern sich für ihr Vorgehen noch rechtfertigen müssen.

http://www.photographers.it/articolo.php?id=155

Fotostoria äußert zurecht Zweifel an einem italienischen Urteil, das einem Maler das Nachmalen eines Fotos verbot.

http://www.fotostoria.de/?p=1309

Peter Suber stellt zwei neue Initiativen für Open Access zu Public-Domain-Kunst vor:

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/01/two-approaches-to-oa-for-public-domain.html

Zu den Prado-Bildern (gratis OA) in Google Earth - http://archiv.twoday.net/stories/5446396/ - wird ein Kommentar verlinkt:

http://exacteditions.blogspot.com/2009/01/google-pictures-and-google-books.html

Interessanter ist ein Beitrag über ein Projekt der englischsprachigen Wikipedia "Wikipedia loves art" (libre OA), das dazu auffordert im Februar in 14 US-Museen und dem V&A-Museum zu Wikipedia-Illustrationszwecken PD-Kunst zu fotografieren:

http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WLART

Üblicherweise stellen sich viele Museen (bzw. Archive, Bibliotheken) entsetzlich an, wenn es um Fotos ihrer Bestände an. Dass es anders geht, beweist nunmehr nicht mehr nur Flickr Commons (und die Bundesarchiv-Bildspende an die Wikipedia), sondern auch dieser löbliche Wettbewerb.

Zum Grundsätzlichen:

http://archiv.twoday.net/stories/4477824/

http://www.urheberrecht.org/news/3530/

 

twoday.net AGB

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