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Archivrecht

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=21%20O%2012546/13

Das Urteil des LG München zugunsten der Dali-Stiftung ist ein übles Machwerk, das leider auf der Linie der gängigen Rechtsprechung liegt.

Nicht weniger unfähig ist aber die Aussage der Kanzlei Hild

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/18-07-2014-lg-muenchen-i-21-o-12546-13.html

"Das Verwenden von berühmten Kunstwerken in Werbefilmen ist unzulässig".

Wir lesen dazu nur § 58 UrhG zur Katalogbildfreiheit, der es ausdrücklich erlaubt, während der Museumsausstellung mit Bildern des ausgestellten Künstlern auch im Internet zu werben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Katalogbildfreiheit
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/371/

Unverständlicherweise ging das LG München auf diese Vorschrift nicht ein - offenbar, weil es sich um eine Bearbeitung der Bilder handelte. Denn für die Schrankennutzung nach § 58 UrhG gilt das Änderungsverbot des § 62 UrhG. Hätte das Museum während der Ausstellung (und nur in dieser Zeit) mit einem Videofilm geworben, der die Dali-Bilder unverändert gezeigt hätte, wäre das legal gewesen.


http://heise.de/-2487622

Rainer Kuhlen informiert:

http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=618

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=34554

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/google-entscheidung-google-news-schliesst-in-spanien-a-1007815.html

Google will sich offenkundig nicht von der spanischen Gesetzgebung, die wie das unsägliche deutsche Leistungsschutzrecht eine Gebühr für die Nutzung von Presseprodukten vorsieht, erpressen lassen.

"Durchgesetzt worden war die Reform mit den Stimmen der Abgeordneten der konservativen Volkspartei (PP) von Ministerpräsident Mariano Rajoy. Sprecher linker Parteien und Vertreter der Kulturszene hatten kritisiert, dass die Regelung Freiheiten einschränke und nur große Kommunikationsunternehmen begünstige. Die Reform sieht neben der Suchmaschinengebühr Geldstrafen von bis zu 600.000 Euro für Anbieter vor, die illegale Downloads ermöglichen."

https://stateof.creativecommons.org/



https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

Finde ich nicht schlimm:

https://sympa.cms.hu-berlin.de/sympa/arc/repositorymanagement/2014-12/msg00001.html

Ein Urteil von 1979 grub für seinen Adventskalender aus:

http://wissmit.com/2014/12/03/in-su%CC%88ddeutschland-gibt-es-kein-dorf-ohne-als-hexen-verrufene-frauen/

Das LG Köln ist ja nicht gerade für seinen urheberrechtlichen Sachverstand bekannt (Redtube usw.) und hat jetzt ein neues Fehlurteil gefällt: "Afghanistan-Leak" der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) verstoße gegen Urheberrechte.

Einmal mehr wird das Urheberrecht vorgeschützt, um missliebige Publikationen zu unterdrücken.

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14%20O%20333/13

Das Archivamtblog hat einen Beitrag, der unverhohlen Schleichwerbung für eine Sandsack-Firma gemacht hat, wieder gelöscht (er ist im Google-Cache noch einsehbar). Im Februar 2014 habe ich schon Schleichwerbung für die Provinzial im Archivamtblog beanstandet.

http://archiv.twoday.net/stories/689713974/

Ich erinnere mich noch gut daran, dass mein Sachaktenprogramm SACHAV Anfang der 1990er Jahre im Bereich des Landschaftsverbands Westfalen keinen Fuß auf den Boden bekam, vermutlich da durch persönliche Verflechtungen des Archivamt-Personals mit der Firma AUGIAS andere Archivprogramme nahezu chancenlos waren.

werbung_archivamtblog

 

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